4281/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl. - Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen vom

18. Juni 1998, Nr. 4567/J, betreffend Durchführung der Steuerreform in zwei Etappen, beehre

ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Beim relativ starken Anstieg der öffentlichen Abgaben (Kapitel 52) in den Monaten Jänner bis

Mai 1998 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres kann nicht von einem kontinu -

ierlich sich fortsetzenden Trend ausgegangen werden. Primär dürften einige Sonderfaktoren

maßgeblich dafür gewesen sein, daß die ersten Monate im heurigen Jahr aufkommensstärker

waren als üblich. Dazu zählen etwa die Mehrzahlungen der Oesterreichischen Nationalbank

an Körperschaftssteuer wegen höheren Gewinns 1997, die Mehreinnahmen aufgrund der

neuen Mindestkörperschaftsteuerregelung, die Restauswirkung der Umstellung auf Steuer -

befreiung für den Gesundheits - und Sozialbereich sowie die Umstellung auf monatliche

Abrechnung bei den Versicherungssteuern.

Zur Frage ob ein starker Anstieg der Abgaben direkte Auswirkungen auf die Steuer - und

Abgabenquote hätte, ist zu sagen, daß diese Quote als Division des Steueraufkommens

durch das Bruttoinlandsprodukt definiert ist und somit jede von BIP - Wachstum abweichende

Entwicklung der Abgaben zu einer Änderung der Steuerquote führt. Nach derzeitiger

Schätzung der Experten im Bundesministerium für Finanzen dürften die öffentlichen Abgaben

insgesamt sehr nahe beim veranschlagten Betrag liegen. Dies bedeutet auch, daß die

gesamte Steuerquote voraussichtlich etwas sinken wird. Ich darf diesbezüglich auf den

Arbeitsbehelf zum Bundesfinanzgesetz 1999 verweisen, der für 1998 eine gegenüber dem

Jahr 1997 (vom ÖSTAT zuletzt publizierte vorläufige Quote 1997: 43,8%) um 0,1% niedrigere

Quote aufweist, wobei angesichts der nunmehr höheren BIP - Prognose ein etwas stärkere

Rückgang der Steuerquote für das Jahr 1998 wahrscheinlich ist.

Zu 2.:

Die Steuerreformkommission hat den Auftrag erhalten, das Konzept einer Steuerreform 2000

zu erarbeiten. Dieses Konzept soll unter anderem auch Vorschläge einer Gegenfinanzierung

von Abgabenausfällen, die sich aus einzelnen Reformmaßnahmen ergeben können, bein -

halten. Als Maßnahme der Gegenfinanzierung kommt vor allem das Streichen von Aus -

nahmebestimmungen in Frage. Meine Aussagen zur einer aufkommensneutralen Steuer -

reform habe ich in diesem Sinne gemeint. Als Steuerreform verstehe ich nämlich nicht das

bloße Absenken von Tarifen, sondern vor allem strukturelle Verbesserungen unseres Steuer -

systems. Ob und in welchem Umfang dabei Tarifsenkungen vorgenommen werden können,

wird von der budgetären Gesamtsituation abhängen.

Zu 3.:

Reformmaßnahmen sind dann aufkommensneutral, wenn sich durch sie das Steuerauf -

kommen nicht ändert. Daher führt eine aufkommensneutrale Steuerrefom nur insofern zu

Änderungen der Steuerquote, als diese sich positiv oder negativ im BIP niederschlägt. Unter

der Annahme, daß die Steuerreform wirtschaftlich günstige Auswirkungen haben sollte, würde

es aus diesem Titel zu einer Verringerung der Steuerquote kommen.

Zu 4. 5. 7. und 8.:

Für den Spätherbst dieses Jahres ist ein abschließender Bericht der Steuerreformkommission

über die Inhalte der Steuerreform in Aussicht genommen. Ich möchte die Reformarbeiten bis

dahin in keiner Weise präjudizieren. Über konkrete Inhalte der Steuerreform werde ich mich

daher bis zum Vorliegen des Endberichtes nicht äußern.

Zu 6.:

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung lediglich ein entsprechendes Ausmaß

der Abgeltung von Kinderlasten vorgegeben. Dieser Entlastung wäre daher auch dann

Genüge getan, wenn das allgemeine Besteuerungsniveau entsprechend höher wäre und die

Gesamtbelastung der Familien dem Stand entspreche, wie er vor der nunmehr

beschlossenen Anhebung der Transferleistungen bestanden hat. Es mußte ja nur ein

bestimmter "Belastungsabstand" zwischen Familien ohne Kindern und Familien mit Kindern

hergestellt werden.

So gesehen ist die Entlastung der Familien mit Kindern bei gleichbleibendem Besteuerungs -

niveau sehr wohl als Vorgriff auf eine Tarifreform zu verstehen. Es wäre schließlich auch

möglich gewesen, die durch den Verfassungsgerichtshof gebotene Entlastung für die

Familien aufkommensneutral zu gestalten. Dies hätte etwa in der Form geschehen können,

daß die geforderte Entlastung durch eine entsprechende Tarifanhebung kompensiert worden

wäre, was allerdings nie zur Debatte stand.

Der positive Abgabenerfolg hätte sich, wie meinen Ausführungen auf die Frage 1 zu ent -

nehmen ist, auch ohne die gesetzten Maßnahmen zur Entlastung der Familien ergeben. Es

besteht somit diesbezüglich kein logischer Zusammenhang, weshalb sich auch die Frage

nach einem Ausgleich der Kosten in dieser Form nicht stellt.