4285/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Pollet - Kammerlander,
Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend
Aktion “Freitag der 13.” - öffentliche Fragestunde zur Arbeitsmarktpolitik Nr.4552/ J
Einleitend möchte ich festhalten, daß - wie von Mitarbeiterinnen meines Büros
zugesichert - das Flugblatt vom 13.3.1998 von mir in einem persönlichen Schreiben
ausführlich beantwortet und SOS Mitmensch z. Hdn. Herrn Martin Schenk als
Sprecher der Aktionsgemeinschaft am 24. April 1998 übermittelt wurde.
Antwort zu Frage 1)
Der Einwand, daß Österreich ein Schlußlicht beim Mitteleinsatz für aktive
Arbeitsmarktpolitik darstellt, ist so nicht haltbar, da die von der OEOD publizierte
internationale Vergleichszahl die unterschiedliche Arbeitsmarktsituation der
einzelnen Staaten nicht berücksichtigt. Österreich hat hinter Luxemburg die
zweitniedrigste Arbeitslosenquote in Europa. Die Jugendarbeitslosigkeit ist
überhaupt die niedrigste in ganz Europa. In einem vom IHS durchgeführten Länder -
Ranking, in dem mehrere Indikatoren für die Arbeitsmarktentwicklung
zusammengefaßt sind, liegt Österreich an der
ersten Stelle. Aus diesem Grund ist
der Ausgabenvergleich der OECD zur aktiven Arbeitsmarktpolitik auf 1% der
Arbeitslosenquote zu beziehen. Österreich liegt dann im Mittelfeld aller OEGD -
Staaten ohne zu berücksichtigen, daß mit dem Nationalen Aktionsplan für
Beschäftigung zusätzliche Mittel bereitgestellt und auch Länder und Gemeinden in
verstärkten Umfang in die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
finanziell eingebunden werden.
Im Jahr 1998 stehen für die aktive Arbeitsmarktpolitik insgesamt rd. 7,5 Mrd. S zur
Verfügung (ohne Jugendausbildungssicherungsgesetz und ohne Arbeitslosengeld
für Stiftungs - und Schulungsteilnehmer). Das sind um etwa 370 Mio. oder 5,2 %
mehr als 1997. Berücksichtigt man die Mittel für das Jugendausbildungs -
sicherungsgesetz, so beträgt die Steigerung gegenüber 1997 mehr als 970 Mio.
oder 13,6%.
Für 1999 sieht das Bundesfinanzgesetz insgesamt Mittel von 8,6 Mrd. S vor (ohne
Jugendausbildungssicherungsgesetz) bzw. einschließlich des Jugendpaketes
9,5 Mrd. S. Das ist gegenüber 1997 eine Steigerungsrate von über 30 %.
Antwort zu Frage 2)
Die international bemerkenswerte Bilanz der Österreichischen Arbeitsmarktpolitik
kann ohne entsprechende Einrichtungen nicht realisiert werden. Es ist aber ein
ständiges Modifizieren und Modernisieren der problemgruppenspezifischen
Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik erforderlich mit der Folge der laufenden
Überprüfung und Heranziehung geeigneter Maßnahmenträger. Die Struktur der
Arbeitslosigkeit folgt keinem statischen Entwicklungspfad; neue innovative Ansätze,
wie Methoden zur Neuverteilung des vorhandenen Arbeitsvolumens (Job -
Rotationsmodelle, Sabbaticals, Bildungsurlaub, Begrenzung von Überstunden,
Jahresarbeitszeitdurchrechnungsmodelle zur Reduzierung von Saison -
schwankungen, bildungspolitische Ansätze zur Beschäftigungsförderung) und
selektive Arbeitszeitverkürzungsansätze sind notwendig, um die Arbeitslosigkeit
nachhaltig zu bekämpfen.
Antwort zu Frage 3)
Bereits Ende Februar 1998 ist durch das Arbeitsmarktservice ein budgetär
wirksames Maßnahmenvolumen zugesagt worden, das um rd. 1,3 Mrd. ÖS höher
liegt als im Vorjahresvergleich. Diese Vorbelastungen aus 1997 für 1998 betreffen
vor allem die Lehrlingsförderung und die sehr hohe Ausschöpfung der ESF - Mittel in
Ziel 4 für die Weiterbildung von Arbeitnehmern.
Dadurch ergibt sich ein um etwa 900 Mio. öS geringerer Neubewilligungsspielraum
als 1997. Trotzdem wird 1998 insgesamt wesentlich mehr für aktive Maßnahmen
ausgegeben werden können als in den Vorjahren.
Das Arbeitsmarktservice hat ein Konzept entwickelt, mit dem erreicht werden kann,
daß die aktive Arbeitsmarktpolitik entsprechend den Zielsetzungen der
Bundesregierung kontinuierlich weitergeht. Dieses Konzept beruht unter anderem
darauf, daß für 1999 vorgesehene Mittel schon 1998 eingesetzt werden können.
Antwort zu Frage 4)
Gesamtwirtschaftliche Zielsetzungen wie die Schaffung von Arbeitsplätzen, die
Senkung der Arbeitslosigkeit, die Bekämpfung der Armut können allein durch
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nicht verwirklicht werden. Dementsprechend
verfolgt die Bundesregierung eine beschäftigungspolitische Strategie, durch die
Förderung und Setzung von entsprechenden Rahmenbedingungen neue und
zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Entscheidende Impulse für die Beschäftigung
und den Arbeitsmarkt werden vom nationalen Aktionsplan der Bundesregierung
ausgehen. Dieser orientiert sich im wesentlichen an jenen beschäftigungspolitischen
Leitlinien, die die Europäische Union im Vorjahr in Luxemburg beschlossen hat.
Im Jahr 1999 werden deshalb insgesamt gemeinsam mit den Budgetausgaben für
Wirtschaftsförderung, die Förderungsmaßnahmen für Industrie und Gewerbe, die
Förderungen für die Arbeitsmarktpolitik und die Förderungen für die Landwirtschaft
rd. 52,3 Mrd. öS direkt der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in unserem
Land zugutekommen.
Antwort zu Frage 5)
Siehe Beantwortung der Frage 2) und 3)
Antwort zu Frage 61
Siehe Beantwortung der Frage 3)
Antwort zu Frage 71
In den §§ 14 und 21 AMSG ist die diesbezügliche Verantwortlichkeit der
Landesorganisationen und der dort tätigen Landesgeschäftsführer eindeutig
geregelt. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat auf mein Drängen den
Vorstand aufgefordert, ein bundesweites einheitliches Budgetcontrolling zu
entwickeln. Dieses ist bereits implementiert, wodurch eine reibungslose
Budgetplanung und - abwicklung in Zukunft sichergestellt ist.
Antwort zu Frage 81
Das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) sieht vor, dass die jeweiligen Organe des
Arbeitsmarktservice (AMS) nach den ihnen gesetzlich zugeordneten Befugnissen die
Geschäftstätigkeit des AMS steuern bzw. kontrollieren. Schon aus der gesetzlich
festgelegten Zusammensetzung der Organe des AMS wird ersichtlich, dass das
Management wie auch die Überwachung der Geschäftstätigkeit von nach genau
testgelegten Kriterien bestellten Mitgliedern wahrgenommen wird, die über
spezifisches Know - How über Vorgänge auf dem Arbeitsmarkt und den Einsatz der
verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente und ihre Effekte verfügen. Aus
dieser Sichtweise ist es naheliegend, dass Vertreter der Sozialpartner, die in ihrem
jeweiligen Wirkunsgbereich in einer langjährigen arbeitsmarktpolitischen
Perspektive Einrichtungen zur Integration von Arbeitslosen in das
Beschäftigungssystem geschaffen haben, ihre Kenntnisse und Qualifikationen im
AMS einbringen.
Entscheidungen der Organe des AMS haben jedenfalls nach § 31 Abs. 5 AMSG
nach den Kriterien der Sparsamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zu
erfolgen, und sind darüber hinaus nach den Richtlinien des AMS auszurichten.
Die Geschäftstätigkeit des AMS unterliegt auf allen Ebenen einem umfassenden
Kontroll - und Controllingverfahren, wobei auf Ebene des Verwaltungsrates ein
eigener Kontrollausschuss eingerichtet ist.
Die Organmitglieder des AMS sind zur gewissenhaften und unparteiischen
Ausübung ihres Amtes verpflichtet und haften für jeden Schaden, der dem AMS oder
dem Bund aus der Vernachlässigung ihrer Pflichten entsteht, wozu zweifelsfrei auch
die Entscheidung über den Einsatz der effektivsten und effizientesten Massnahmen
der Arbeitsmarktförderung zählt. Grundsätzlich kann die Bestellung zu einem
Organmitglied des AMS widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund, insbesondere
eine grobe Pflichtverletzung der Aufgabenerfüllung nach dem AMSG vorliegt. Dies
ist angesichts der umfassenden Kontroll - und Aufsichtsvorkehrungen, aber auch
aufgrund der Art und Weise der Findung von Entscheidungen in kollegialorganen
und ihrer Überwachung bisher nicht erforderlich gewesen.
Antwort zu Frage 9)
Die vom Arbeitsmarktservice an Förderungsträger ausgezahlten Mittel finden sich
natürlich detailliert in der Haushaltsverrechnung des Bundes. Unabhängig davon
geben die Geschäftsberichte der Bundes - und Landesorganisationen des
Arbeitsmarktservice einen differenzierten Überblick über die verschiedenen
Leistungen des Arbeitsmarktservice.
Antwort zu Frage 10)
Der Bundesregierung ist die gesellschafts und sozialpolitischen Bedeutung dieses
Themas sehr wohl bewußt; es gibt diesbezüglich auch schon sichtbare Erfolge; daß
die Bundesregierung dieses Themas sehr ernst nimmt und in die öffentliche Debatte
einbringt, zeigt die Aufnahme eines eigenen Abschnitts zu diesen Fragen im
jährlichen Sozialbericht an den Nationalrat.