4285/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Pollet - Kammerlander,

Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend

Aktion “Freitag der 13.” - öffentliche Fragestunde zur Arbeitsmarktpolitik Nr.4552/ J

Einleitend möchte ich festhalten, daß - wie von Mitarbeiterinnen meines Büros

zugesichert - das Flugblatt vom 13.3.1998 von mir in einem persönlichen Schreiben

ausführlich beantwortet und SOS Mitmensch z. Hdn. Herrn Martin Schenk als

Sprecher der Aktionsgemeinschaft am 24. April 1998 übermittelt wurde.

Antwort zu Frage 1)

Der Einwand, daß Österreich ein Schlußlicht beim Mitteleinsatz für aktive

Arbeitsmarktpolitik darstellt, ist so nicht haltbar, da die von der OEOD publizierte

internationale Vergleichszahl die unterschiedliche Arbeitsmarktsituation der

einzelnen Staaten nicht berücksichtigt. Österreich hat hinter Luxemburg die

zweitniedrigste Arbeitslosenquote in Europa. Die Jugendarbeitslosigkeit ist

überhaupt die niedrigste in ganz Europa. In einem vom IHS durchgeführten Länder -

Ranking, in dem mehrere Indikatoren für die Arbeitsmarktentwicklung

zusammengefaßt sind, liegt Österreich an der ersten Stelle. Aus diesem Grund ist

der Ausgabenvergleich der OECD zur aktiven Arbeitsmarktpolitik auf 1% der

Arbeitslosenquote zu beziehen. Österreich liegt dann im Mittelfeld aller OEGD -

Staaten ohne zu berücksichtigen, daß mit dem Nationalen Aktionsplan für

Beschäftigung zusätzliche Mittel bereitgestellt und auch Länder und Gemeinden in

verstärkten Umfang in die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

finanziell eingebunden werden.

Im Jahr 1998 stehen für die aktive Arbeitsmarktpolitik insgesamt rd. 7,5 Mrd. S zur

Verfügung (ohne Jugendausbildungssicherungsgesetz und ohne Arbeitslosengeld

für Stiftungs - und Schulungsteilnehmer). Das sind um etwa 370 Mio. oder 5,2 %

mehr als 1997. Berücksichtigt man die Mittel für das Jugendausbildungs -

sicherungsgesetz, so beträgt die Steigerung gegenüber 1997 mehr als 970 Mio.

oder 13,6%.

Für 1999 sieht das Bundesfinanzgesetz insgesamt Mittel von 8,6 Mrd. S vor (ohne

Jugendausbildungssicherungsgesetz) bzw. einschließlich des Jugendpaketes

9,5 Mrd. S. Das ist gegenüber 1997 eine Steigerungsrate von über 30 %.

Antwort zu Frage 2)

Die international bemerkenswerte Bilanz der Österreichischen Arbeitsmarktpolitik

kann ohne entsprechende Einrichtungen nicht realisiert werden. Es ist aber ein

ständiges Modifizieren und Modernisieren der problemgruppenspezifischen

Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik erforderlich mit der Folge der laufenden

Überprüfung und Heranziehung geeigneter Maßnahmenträger. Die Struktur der

Arbeitslosigkeit folgt keinem statischen Entwicklungspfad; neue innovative Ansätze,

wie Methoden zur Neuverteilung des vorhandenen Arbeitsvolumens (Job -

Rotationsmodelle, Sabbaticals, Bildungsurlaub, Begrenzung von Überstunden,

Jahresarbeitszeitdurchrechnungsmodelle zur Reduzierung von Saison -

schwankungen, bildungspolitische Ansätze zur Beschäftigungsförderung) und

selektive Arbeitszeitverkürzungsansätze sind notwendig, um die Arbeitslosigkeit

nachhaltig zu bekämpfen.

Antwort zu Frage 3)

Bereits Ende Februar 1998 ist durch das Arbeitsmarktservice ein budgetär

wirksames Maßnahmenvolumen zugesagt worden, das um rd. 1,3 Mrd. ÖS höher

liegt als im Vorjahresvergleich. Diese Vorbelastungen aus 1997 für 1998 betreffen

vor allem die Lehrlingsförderung und die sehr hohe Ausschöpfung der ESF - Mittel in

Ziel 4 für die Weiterbildung von Arbeitnehmern.

Dadurch ergibt sich ein um etwa 900 Mio. öS geringerer Neubewilligungsspielraum

als 1997. Trotzdem wird 1998 insgesamt wesentlich mehr für aktive Maßnahmen

ausgegeben werden können als in den Vorjahren.

Das Arbeitsmarktservice hat ein Konzept entwickelt, mit dem erreicht werden kann,

daß die aktive Arbeitsmarktpolitik entsprechend den Zielsetzungen der

Bundesregierung kontinuierlich weitergeht. Dieses Konzept beruht unter anderem

darauf, daß für 1999 vorgesehene Mittel schon 1998 eingesetzt werden können.

Antwort zu Frage 4)

Gesamtwirtschaftliche Zielsetzungen wie die Schaffung von Arbeitsplätzen, die

Senkung der Arbeitslosigkeit, die Bekämpfung der Armut können allein durch

arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nicht verwirklicht werden. Dementsprechend

verfolgt die Bundesregierung eine beschäftigungspolitische Strategie, durch die

Förderung und Setzung von entsprechenden Rahmenbedingungen neue und

zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Entscheidende Impulse für die Beschäftigung

und den Arbeitsmarkt werden vom nationalen Aktionsplan der Bundesregierung

ausgehen. Dieser orientiert sich im wesentlichen an jenen beschäftigungspolitischen

Leitlinien, die die Europäische Union im Vorjahr in Luxemburg beschlossen hat.

Im Jahr 1999 werden deshalb insgesamt gemeinsam mit den Budgetausgaben für

Wirtschaftsförderung, die Förderungsmaßnahmen für Industrie und Gewerbe, die

Förderungen für die Arbeitsmarktpolitik und die Förderungen für die Landwirtschaft

rd. 52,3 Mrd. öS direkt der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in unserem

Land zugutekommen.

Antwort zu Frage 5)

Siehe Beantwortung der Frage 2) und 3)

Antwort zu Frage 61

Siehe Beantwortung der Frage 3)

Antwort zu Frage 71

In den §§ 14 und 21 AMSG ist die diesbezügliche Verantwortlichkeit der

Landesorganisationen und der dort tätigen Landesgeschäftsführer eindeutig

geregelt. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat auf mein Drängen den

Vorstand aufgefordert, ein bundesweites einheitliches Budgetcontrolling zu

entwickeln. Dieses ist bereits implementiert, wodurch eine reibungslose

Budgetplanung und - abwicklung in Zukunft sichergestellt ist.

Antwort zu Frage 81

Das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) sieht vor, dass die jeweiligen Organe des

Arbeitsmarktservice (AMS) nach den ihnen gesetzlich zugeordneten Befugnissen die

Geschäftstätigkeit des AMS steuern bzw. kontrollieren. Schon aus der gesetzlich

festgelegten Zusammensetzung der Organe des AMS wird ersichtlich, dass das

Management wie auch die Überwachung der Geschäftstätigkeit von nach genau

testgelegten Kriterien bestellten Mitgliedern wahrgenommen wird, die über

spezifisches Know - How über Vorgänge auf dem Arbeitsmarkt und den Einsatz der

verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente und ihre Effekte verfügen. Aus

dieser Sichtweise ist es naheliegend, dass Vertreter der Sozialpartner, die in ihrem

jeweiligen Wirkunsgbereich in einer langjährigen arbeitsmarktpolitischen

Perspektive Einrichtungen zur Integration von Arbeitslosen in das

Beschäftigungssystem geschaffen haben, ihre Kenntnisse und Qualifikationen im

AMS einbringen.

Entscheidungen der Organe des AMS haben jedenfalls nach § 31 Abs. 5 AMSG

nach den Kriterien der Sparsamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zu

erfolgen, und sind darüber hinaus nach den Richtlinien des AMS auszurichten.

Die Geschäftstätigkeit des AMS unterliegt auf allen Ebenen einem umfassenden

Kontroll - und Controllingverfahren, wobei auf Ebene des Verwaltungsrates ein

eigener Kontrollausschuss eingerichtet ist.

Die Organmitglieder des AMS sind zur gewissenhaften und unparteiischen

Ausübung ihres Amtes verpflichtet und haften für jeden Schaden, der dem AMS oder

dem Bund aus der Vernachlässigung ihrer Pflichten entsteht, wozu zweifelsfrei auch

die Entscheidung über den Einsatz der effektivsten und effizientesten Massnahmen

der Arbeitsmarktförderung zählt. Grundsätzlich kann die Bestellung zu einem

Organmitglied des AMS widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund, insbesondere

eine grobe Pflichtverletzung der Aufgabenerfüllung nach dem AMSG vorliegt. Dies

ist angesichts der umfassenden Kontroll - und Aufsichtsvorkehrungen, aber auch

aufgrund der Art und Weise der Findung von Entscheidungen in kollegialorganen

und ihrer Überwachung bisher nicht erforderlich gewesen.

Antwort zu Frage 9)

Die vom Arbeitsmarktservice an Förderungsträger ausgezahlten Mittel finden sich

natürlich detailliert in der Haushaltsverrechnung des Bundes. Unabhängig davon

geben die Geschäftsberichte der Bundes - und Landesorganisationen des

Arbeitsmarktservice einen differenzierten Überblick über die verschiedenen

Leistungen des Arbeitsmarktservice.

Antwort zu Frage 10)

Der Bundesregierung ist die gesellschafts und sozialpolitischen Bedeutung dieses

Themas sehr wohl bewußt; es gibt diesbezüglich auch schon sichtbare Erfolge; daß

die Bundesregierung dieses Themas sehr ernst nimmt und in die öffentliche Debatte

einbringt, zeigt die Aufnahme eines eigenen Abschnitts zu diesen Fragen im

jährlichen Sozialbericht an den Nationalrat.