4288/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am

17. Juni1998 unter der Nr. 4546/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Österreichisches Institut für Europäische Sicherheitspolitik

(ÖIES) gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Diese Fragen beziehen sich auf eine allfällige Gestion der Europäischen Union

bzw. des Österreichischen Instituts für Europäische Sicherheitspolitik. Angele -

genheiten der Vollziehung im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes nach

Art. 52 Abs. 1 Bundes - Verfassungsgesetz liegen damit nicht vor.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Seitens des Bundeskanzleramtes wurden an das "Österreichische Institut für

Europäische Sicherheitspolitik” im fraglichen Zeitraum keine Subventionen

ausbezahlt; nach meinen Informationen liegen auch keine Subventionsan -

suchen vor.

Zu Frage 6:

Da diese Frage wohl im Zusammenhang mit den Fragen 3 bis 5 steht, ist dar -

auf hinzuweisen, daß es im Lichte der Beantwortung zu diesen Fragen für das

Bundeskanzleramt keiner besonderen Maßnahmen bedarf. Meine grundsätz -

liche Position zu dem in der Anfrage zitierten Bundesverfassungsgesetz darf

ich als bekannt voraussetzen. Im übrigen ist die Gewährung von Förderungen

aus Bundesmitteln an die einschlägigen Förderungsrichtlinien des Bundes

geknüpft.