4288/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am
17. Juni1998 unter der Nr. 4546/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Österreichisches Institut für Europäische Sicherheitspolitik
(ÖIES) gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Diese Fragen beziehen sich auf eine allfällige Gestion der Europäischen Union
bzw. des Österreichischen Instituts für Europäische Sicherheitspolitik. Angele -
genheiten der Vollziehung im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes nach
Art. 52 Abs. 1 Bundes - Verfassungsgesetz liegen damit
nicht vor.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Seitens des Bundeskanzleramtes wurden an das "Österreichische Institut für
Europäische Sicherheitspolitik” im fraglichen Zeitraum keine Subventionen
ausbezahlt; nach meinen Informationen liegen auch keine Subventionsan -
suchen vor.
Zu Frage 6:
Da diese Frage wohl im Zusammenhang mit den Fragen 3 bis 5 steht, ist dar -
auf hinzuweisen, daß es im Lichte der Beantwortung zu diesen Fragen für das
Bundeskanzleramt keiner besonderen Maßnahmen bedarf. Meine grundsätz -
liche Position zu dem in der Anfrage zitierten Bundesverfassungsgesetz darf
ich als bekannt voraussetzen. Im übrigen ist die Gewährung von Förderungen
aus Bundesmitteln an die einschlägigen Förderungsrichtlinien des Bundes
geknüpft.