4289/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde
haben am 17. Juni 1998 unter der Nr. 4550/J an mich eine schriftliche par -
lamentarische Anfrage betreffend “radikaler Kurswechsel in der Kulturpolitik”
gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nach wie vor gilt der Grundsatz, daß die Bundeskunstförderung von ihrem
gesetzlichen Auftrag her lediglich Personen und Projekte unterstützen soll, die
innovatorischen Charakter haben, beispielgebend und überregional sind. Der
Bund ist daher lediglich subsidiärer Geldgeber für die Kunstförderung, die
eigentlich von den Gemeinden und den Ländern getragen werden sollte.
Vor allem im sozialen Bereich übernimmt die Bundeskunstförderung häufig
Aufgaben, die eigentlich den Bundesländern zustünden. Darüber hinaus
sprechen sich auch immer mehr Beiräte für eine
stärkere Konzentration der
Bundesmittel aus. Einzelförderungen sollten jedenfalls nur dann genehmigt
werden, wenn sie den genannten Kriterien genügen.
Zu Frage 3:
Ich halte nach wie vor das Prinzip, daß die Vergabe von Fördermitteln nicht von
einem bestimmten Verhalten abhängig gemacht werden darf, für wesentlich.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Im Rahmen einer beim Bundeskanzleramt eingerichteten Arbeitsgruppe werden
derzeit verschiedene Möglichkeiten der Reorganisation der Kunstverwaltung
geprüft.