4289/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde

haben am 17. Juni 1998 unter der Nr. 4550/J an mich eine schriftliche par -

lamentarische Anfrage betreffend “radikaler Kurswechsel in der Kulturpolitik”

gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Nach wie vor gilt der Grundsatz, daß die Bundeskunstförderung von ihrem

gesetzlichen Auftrag her lediglich Personen und Projekte unterstützen soll, die

innovatorischen Charakter haben, beispielgebend und überregional sind. Der

Bund ist daher lediglich subsidiärer Geldgeber für die Kunstförderung, die

eigentlich von den Gemeinden und den Ländern getragen werden sollte.

Vor allem im sozialen Bereich übernimmt die Bundeskunstförderung häufig

Aufgaben, die eigentlich den Bundesländern zustünden. Darüber hinaus

sprechen sich auch immer mehr Beiräte für eine stärkere Konzentration der

Bundesmittel aus. Einzelförderungen sollten jedenfalls nur dann genehmigt

werden, wenn sie den genannten Kriterien genügen.

Zu Frage 3:

Ich halte nach wie vor das Prinzip, daß die Vergabe von Fördermitteln nicht von

einem bestimmten Verhalten abhängig gemacht werden darf, für wesentlich.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Im Rahmen einer beim Bundeskanzleramt eingerichteten Arbeitsgruppe werden

derzeit verschiedene Möglichkeiten der Reorganisation der Kunstverwaltung

geprüft.