4292/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

17.6.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4545/J betreffend

“Umsetzung von EU - Störfallrecht und MVA Flötzersteig" gerichtet. Ich beehre mich,

diese wie folgt zu beantworten:

ad 1

Derzeit wird in einer interministeriellen Arbeitsgruppe eine Regierungsvorlage zur Um -

Setzung der Richtlinie 96/821 EG des Rates vom 9.12.1996 vorbereitet. Mit einem Begut -

achtungsentwurf ist im Laufe des kommenden Herbstes zu rechnen.

Bezüglich der dem Bund zukommenden Fachplanungskompetenzen sieht der oben er -

wähnte Entwurf für ein Umsetzungsgesetz vor, daß den diesbezüglichen Vorgaben der

Richtlinie entsprochen wird. Die Fachplanungskompetenz für Wohn- und Gewerbean -

siedlungen, die hier vor allem von Interesse ist, fällt hingegen in den Zuständigkeitsbe -

reich der Länder.

Nach § 29 Abs. 3 Z 12 AWG ist einem Antrag auf Bewilligung auch eine Sicherheitsana -

lyse und ein Maßnahmenplan anzuschließen. Diese Bestimmung ist auch für nichtge -

werbliche Abfallbehandlungsanlagen anzuwenden und verweist weiters auf § 82 a

GewO, womit in diesem Bereich auch die relevanten störfallrechtlichen Bestimmungen

zur Anwendung gelangen.

ad 2

Nach Auskunft der Wr. Landesregierung wurde vom Betreiber eine Sicherheitsanalyse

erstellt, die auch der Behörde im Jahre 1997 (mit Stand 1995) vorgelegt wurde und die in

gegenständlicher Anfrage angeführten Informationen enthält.

ad 3

Bei der gegenständlichen Anlage handelt es sich um eine "Altlage" im Sinne des Ab -

fallwirtschaftsgesetzes (AWG), da aufgrund der Übergangsbestimmung des § 44 Abs. 6

AWG keine Genehmigung nach dem AWG der vor Inkrafttreten des AWG 1990 bau -

rechtlich bewilligten Altanlage erforderlich ist. Eine allfällige wesentliche Anlagenände -

rung unterläge jedoch der Genehmigungspflicht nach § 29 AWG durch den Landes -

hauptmann von Wien. Für die Überwachung der Anlage ist die Bezirksverwal -

tungsbehörde bzw. hinsichtlich der baurechtlichen Fragen der Bürgermeister zuständig.

ad 4

Nach Auskunft der Wr. Landesregierung wurde im Wiener Blatt Nr.11/97, in den Be -

zirksjournalen für Ottakring und Penzing Nr.11/97 und in den Bezirkszeitungen für Otta -

kring und Penzing Nr. 13/97 seitens der Anlagenbetreiberin, der Müllbeseitigungs -

Betriebsgesellschaft m.b.H., über die von ihr gesetzten Sicherheitsmaßnahmen sowie

das geeignete Verhalten im Gefahrenfall informiert; es wurde besonders darauf hinge -

wiesen, daß den Anordnungen der Feuerwehr sowie den Durchsagen im Österreichi -

schen Rundfunk Folge geleistet werden soll.

ad 5

Nach Auskunft der Wr. Landesregierung sind bei der Müllverbrennungsanlage Flötzer -

steig seit 1. Jänner 1994 keine Störfälle im Sinne der angeführten Richtlinie aufgetreten.

Die Erhebungen haben ergeben, daß die Vorfälle im Juni und August 1997 auf einfache

Kabelbrände, wie sie in jedem Wohnhaus auftreten können, zurückzuführen waren.