4298/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4574/J betreffend Weiser
Westspange, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 18. Juni 1998 an
mich richteten, darf ich festhalten, daß die Weiser Westspange auf Grundlage des
Infrastrukturflnanzierungsgesetzes 1997 in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG fällt und in
diesem Rahmen die ÖSAG mit dem Projekt befaßt ist. Auf Grundlage der von der ÖSAG
eingeholten Informationen stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Das Gutachten Makovec wurde am 2. August 1996 im Rahmen der Auftragsverwaltung des
Bundes von der Bundesstraßenverwaltung Oberösterreich beauftragt, der genaue Zeitpunkt der
Abgabe dieses Gutachtens beim Land Oberösterreich ist mir nicht bekannt. Laut Auskunft der
ÖSAG belaufen sich die bezahlten Kosten auf ATS 995.200,--, über offene Kosten von ATS
112.080,-- wird noch
verhandelt.
Antwort zu den Punkten 3 bis 7 der Anfrage:
Die Kritikpunkte und Anweisungen seitens des Landes Oberösterreich sind mir nicht bekannt
und kann die von Ihnen angesprochene Beauftragung des Gutachters Makovec im Mai 1997 auf
Überarbeitung seines Erstgutachtens von mir nicht bestätigt werden. Von den Beamten meines
Ressorts wurde auf formale und einige inhaltliche Mängel aufmerksam gemacht.
Der Zeitpunkt der Übermittlung des Gutachtens an die Bundesstraßenverwaltung
Oberösterreich ist mir nicht bekannt. Laut Auskunft der ÖSAG wurde ihr das überarbeitete
Gutachten im März 1998 vorgelegt und ATS 569.718,-- an Kosten verrechnet. Meinem
Ressort ging das überarbeitete Gutachten am 30. März 1998 zu. Die Wiedergabe des genauen
Wortlautes würde den Rahmen dieser Beantwortung sprengen, seitens der ÖSAG wurde dieser
jedoch so interpretiert, daß seitens des Gutachters die verordnete Trassenführung bestätigt wird.
Eine öffentliche Präsentation derartiger Gutachten erfolgt in der Regel nicht.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die derzeit kalkulierten Kosten der Welser Westspange einschließlich der Maßnahmen für den
Umweltschutz belaufen sich auf rund ATS 1,765 Milliarden.
Antwort zu Punkt 8a der Anfrage:
Die Finanzierung dieses Autobahnabschnittes erfolgt aus den Mitteln der ASFINAG, die
Gesamtkosten belaufen sich - wie bereits mitgeteilt — auf rund ATS 1,765 Milliarden. Nach dem
derzeitigen Bau - und Kostenplan der ASFINAG (Stand 15. Juni 1998) sollen nach
durchgeführten Behördenverfahren und Grundeinlösen die Bauarbeiten im Jahr 1999 in Angriff
genommen werden. Die
Fertigstellung bzw. Verkehrsfreigabe ist für das Jahr 2003 vorgesehen.
Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:
Die Fragen richten sich an ein Mitglied der Landesregierung und können von mir nicht
beantwortet werden.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Nach den mir vorliegenden Informationen hat die ÖSAG bereits mit den Grundeinlösungen
begonnen. Grundlage für das Enteignungsverfahren sind das Bundesstraßengesetz 1971 und
Eisenbahnenteignungsgesetz 1954.