4298/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4574/J betreffend Weiser

Westspange, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 18. Juni 1998 an

mich richteten, darf ich festhalten, daß die Weiser Westspange auf Grundlage des

Infrastrukturflnanzierungsgesetzes 1997 in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG fällt und in

diesem Rahmen die ÖSAG mit dem Projekt befaßt ist. Auf Grundlage der von der ÖSAG

eingeholten Informationen stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Das Gutachten Makovec wurde am 2. August 1996 im Rahmen der Auftragsverwaltung des

Bundes von der Bundesstraßenverwaltung Oberösterreich beauftragt, der genaue Zeitpunkt der

Abgabe dieses Gutachtens beim Land Oberösterreich ist mir nicht bekannt. Laut Auskunft der

ÖSAG belaufen sich die bezahlten Kosten auf ATS 995.200,--, über offene Kosten von ATS

112.080,-- wird noch verhandelt.

Antwort zu den Punkten 3 bis 7 der Anfrage:

Die Kritikpunkte und Anweisungen seitens des Landes Oberösterreich sind mir nicht bekannt

und kann die von Ihnen angesprochene Beauftragung des Gutachters Makovec im Mai 1997 auf

Überarbeitung seines Erstgutachtens von mir nicht bestätigt werden. Von den Beamten meines

Ressorts wurde auf formale und einige inhaltliche Mängel aufmerksam gemacht.

Der Zeitpunkt der Übermittlung des Gutachtens an die Bundesstraßenverwaltung

Oberösterreich ist mir nicht bekannt. Laut Auskunft der ÖSAG wurde ihr das überarbeitete

Gutachten im März 1998 vorgelegt und ATS 569.718,-- an Kosten verrechnet. Meinem

Ressort ging das überarbeitete Gutachten am 30. März 1998 zu. Die Wiedergabe des genauen

Wortlautes würde den Rahmen dieser Beantwortung sprengen, seitens der ÖSAG wurde dieser

jedoch so interpretiert, daß seitens des Gutachters die verordnete Trassenführung bestätigt wird.

Eine öffentliche Präsentation derartiger Gutachten erfolgt in der Regel nicht.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Die derzeit kalkulierten Kosten der Welser Westspange einschließlich der Maßnahmen für den

Umweltschutz belaufen sich auf rund ATS 1,765 Milliarden.

Antwort zu Punkt 8a der Anfrage:

Die Finanzierung dieses Autobahnabschnittes erfolgt aus den Mitteln der ASFINAG, die

Gesamtkosten belaufen sich - wie bereits mitgeteilt — auf rund ATS 1,765 Milliarden. Nach dem

derzeitigen Bau - und Kostenplan der ASFINAG (Stand 15. Juni 1998) sollen nach

durchgeführten Behördenverfahren und Grundeinlösen die Bauarbeiten im Jahr 1999 in Angriff

genommen werden. Die Fertigstellung bzw. Verkehrsfreigabe ist für das Jahr 2003 vorgesehen.

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

Die Fragen richten sich an ein Mitglied der Landesregierung und können von mir nicht

beantwortet werden.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Nach den mir vorliegenden Informationen hat die ÖSAG bereits mit den Grundeinlösungen

begonnen. Grundlage für das Enteignungsverfahren sind das Bundesstraßengesetz 1971 und

Eisenbahnenteignungsgesetz 1954.