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Aus lhrer Anfrage schließe ich, daß lhnen nicht bekannt ist, welche Funktion Bei-

hilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (früher Arbeitsmarktförderungsgesetz)

haben. Es ist nicht der Zweck, Mittel der Arbeitslosenversicherung für an sich

selbstverständliche Vorgänge - darunter verstehe ich auch, daß Betriebe, die einen

(noch dazu dringenden) Personalbedarf haben, diesen durch die Einstellung von

Arbeitskräften von sich aus abdecken - einzusetzen, sondern arbeitsmarktpolitisch

relevante Vorgänge zu bewirken, die ohne Beihilfengewährung nicht zustande

kämen. Zur Verdeutlichung: Beihilfen sind ein vermittlungsunterstützendes lnstru-

ment, die vom Arbeitsmarktservice subsidiär eingesetzt werden, wenn die Unterbrin-

gung einer arbeitslosen Person auf einem Arbeitsplatz nicht ohne weiteres möglich

ist. So soll beispielsweise durch die Betriebliche Eingliederungsbeihilfe Arbeitgebern

ein Anreiz geboten werden, Personen, die einer arbeitsmarktpolitischen

ProbIemgruppe angehören und dadurch Schwierigkeit haben, einen Arbeitsplatz zu

finden, eine Beschäftigung zu geben. Dies setzt voraus, daß mit dem Arbeits-

marktservice rechtzeitig - d.h. vor der Einstellung einer Arbeitskraft - Kontakt aufge-

nommen wird, damit beurteilt werden kann, ob eine Förderung überhaupt erforder-

lich ist. Hat ein Betrieb bereits von sich aus eine Arbeitskraft ausgewählt, dann ist

die Unterstützung der Beschäftigungsaufnahme offensichtlich nicht mehr nötig.

 

Was Sie bemängeln, ist, daß nicht automatisch Prämien ausgeschüttet werden,

wenn ein Betrieb eine ältere Arbeitskraft aufnimmt. lch hoffe, lhnen nicht näher er-

läutern zu müssen, was eine derartige Politik für die Beschäftigung älterer Arbeits-

kräfte bedeuten würde. Jedenfalls finde ich es merkwürdig, daß gerade Sie, die

immer wieder zuviel staatliche Abhängigkeiten kritisieren, in einem solchen FalI

nach öffentliclher Unterstützung rufen. . .

 

Zu den gestellten Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

 

Frage 1 .

Weshalb wird die Förderung der Einstellung älterer Arbeitsloser von einer vorheri-

gen Antragstellung abhängig gemacht, womit die rasche Beschäftigung unmöglich

gemacht wird?

 

Antwort:

lch wiederhole, daß die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitsmarktförderung da-

von ausgehen, daß Betriebe mit dringendem Personalbedarf diesen durch die Auf-

nahme von Arbeitskräften auch rasch abdecken, ohne in jedem Fall eine Prämierung

ihres Verhaltens zu erwarten. lm übrigen verweise ich auf meine einleitenden Aus-

führungen.

 

Frage 2:

Wieviele Förderungsansuchen wurden bisher aufgrund dieser Bestimmungen abge-

lehnt?

 

Antwort:

Wenn ein Betrieb in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice seine Mitarbeiter

auswählt, wie es in der lntention des Arbeitsmarktservicegesetzes liegt, kommt es in

nicht förderungswürdigen Fällen erst gar nicht zu einer Begehrensstellung. Auf-

zeichnungen über abgelehnte Beihilfenbegehren werden nicht geführt.

lnsgesamt wurden im Jahr 1995 mit der Betrieblichen Eingliederungsbeihilfe für ar-

beitsmarktpolitische Problemgruppen 3.182 Personen gefördert, davon 1.288 Ältere

über 45 Jahre.

 

Frage 3:

Wie werden Betriebe, die Personal suchen, auf diese Förderungsmöglichkeit auf-

merksam gemacht?

 

Antwort:

Vom Arbeitsmarktservice werden lnformationen über die Betriebliche Eingliede-

rungsbeihilfe auf mehrfache Weise geboten. So liegen bei allen Geschäftsstellen

des Arbeitsmarktservice Folder über die Betriebliche EingliederungsbeihiIfe auf, die

eine übersichtliche Zusammenfassung der Kriterien bieten. Wenn ein Betrieb, der

seine Personalauswahl im Zusammenwirken mit dem Arbeitsmarktservice trifft und

auch bereit ist, eine Person einzustellen, die dem förderbaren Personenkreis ange-

hört, kann vom Arbeitsmarktservice auch die Betriebliche Eingliederungsbeihilfe als

Starthilfe angeboten werden. Außerdem werden Arbeitsuchende vom Arbeits-

marktservice im Rahmen von Beratungs- und Betreuungsgesprächen auch über

Förderungsmöglichkeiten informiert, um dann bei Vorstellungsgesprächen darauf

hinweisen zu können.

 

Frage 4:

Wie verteilen sich die bisherigen Förderungsfälle auf die Betriebsgrößen?

 

Antwort:

Bei der Erfassung statistischer Kriterien ist im Sinne einer ökonomischen Vorgangs-

weise der Aufwand dafür immer in Relation zum verwertbaren Nutzen zu sehen.

Nachdem wesentlich ist, daß durch Förderungsmaßnahmen möglichst dauerhafte

Dienstverhältnisse initiiert werden, ist die Betriebsgröße unwichtig und wird daher

statistisch nicht erfaßt.