4306/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Pollet - Kammerlander, Freundinnen und
Freunde haben am 7. Juli 1998 unter der Zahl 4627/J - NR/1998 an mich eine schriftliche
Anfrage betreffend Entwicklung der Kooperation zwischen der EU und Rußland gerichtet,
welche folgenden Wortlaut hat:
1. “Wann wird es zu einem ersten Parlamentarier/innen/treffen der nationalen Parlamente
der Mitgliedsländer der EU und von Abgeordneten des russischen Parlaments
kommen?
a) Durch wen bzw. wo wird dieses Parlamentarier/innen/treffen vorbereitet?
2. Das Partnerschafts - und Kooperationsabkommen sieht auf politischer Ebene neben
dem Ratsgipfel und dem Parlamentarier/innen/treffen auch eine verstärkte
Zusammenarbeit auf Beamten/innen/ebene der Europäischen Union vor.
a) Existieren innerhalb der Europäischen Union auf Beamtenebene konkrete Formen der
Zusammenarbeit wie Task Force etc.?
b) Wenn ja, mit welchen Fragestellungen bzw. Themen der Zusammenarbeit zwischen
Rußland und EU befassen sich diese Arbeitsgruppen?
3. Auf Vorschlag von Präsident Jelzin fand im März 1998 ein Treffen der Staatschefs von
Frankreich,
Deutschland und Rußland in Moskau zu gesamteuropäischen Fragen der
Außen - und Sicherheitspolitik statt. Weitere Treffen sollen zu diesen Fragestellungen
und in dieser Zusammensetzung folgen.
a) Sehen Sie die Interessen der Europäischen Union in Fragen der gemeinsamen Außen -
und Sicherheitspolitik durch die Staatschefs von Frankreich und Deutschland
ausreichend vertreten?
b) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß der Dialog zwischen der Russischen Föderation
und der Europäischen Union in Fragen der gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik
zukünftig mit der jeweiligen ratsführenden Troika - als Vertretung der 15
Mitgliedsstaaten - geführt werden soll?
4. Wie beurteilen Sie angesichts des Bemühens sowohl um die Erweiterung der Union als
auch um verstärkte politische Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis mit
Rußland den Vorschlag von Innenminister Schlögl, daß alle beitrittswerbenden Länder
noch vor dem Beitritt zur Europäischen Union Mitglied beim Schengener Abkommen
werden sollen - ein Vorschlag, der nach Ansicht vieler zu einer noch stärkeren
Abschottung Europas gegenüber Rußland und den postsowjetischen Ländern führen
wird?
5. Gibt es Überlegungen wie im Sinne einer verstärkten politischen Zusammenarbeit im
Rahmen des Partnerschafts - und Kooperationsabkommens eine Visaregelung mit der
Russischen Föderation in Zukunft aussehen könnte?
6. Wenn nein, werden die Auswirkungen einer strengen Visaregelung auf den regional -
wirtschatflich sehr bedeutenden grenzüberschreitenden Kleinhandel berücksichtigt
werden?
7. Laut dem Partnerschafts - und Kooperationsabkommen soll spätestens 1998 überprüft
werden, ob die Bedingungen auf beiden Seiten - der Europäischen Union und der
Russischen Föderation - vorliegen, um Gespräche über die Errichtung einer
Freihandelszone führen zu können.
a) Wurde eine solche Evaluation bereits eingeleitet?
b) Wenn nein, wann ist mit der Durchführung einer solchen Evaluation zu rechnen?
8. In dem Partnerschafts - und Kooperationsabkommen mit der russischen Föderation wird
die russische Wirtschaft als "Übergangsökonomie” eingestuft. Eines der zentralen
Bestrebungen Rußlands ist es, von der Europäischen Union als “Marktwirtschaft”
eingestuft zu werden. Werden Sie als Ratsvorsitzender der Europäischen Union diese
Bemühungen der Russischen Föderation unterstützen?
9. Im Zuge der Beschlußfassung über das Partnerschafts - und Kooperationsabkommen
mit der russischen Föderation im Jahre 1994 gibt es ein in einem Briefwechsel
festgehaltenes Versprechen der Europäischen Union, daß die Handelsbeziehungen
Rußlands selbst
im Falle einer Osterweiterung der Europäischen Union darunter nicht
leiden soll. Werden Sie als Ratsvorsitzender der Europäischen Union erste Schritte
setzen, dieses Versprechen zu konkretisieren?
10. In Zentralasien ist ein Wettlauf um Öl bzw. die Einführung der Pipelines und Einfluß
darauf entbrannt. Es hat den Anschein, als würde Rußland seine Vormachtstellung
beim Transport des Öls verlieren. Gelingt es den Ölmultis wie auch den Vereinigten
Staaten und China, den wichtigsten Rohstoff der Region an Rußland vorbei zu
transportieren, würde die Russische Föderation an ihrer geographisch wundesten und
empfindsamsten Stelle getroffen werden.
Wird die Europäische Union im eigenen Interesse einer größtmöglichen Diversifikation
und Unabhängigkeit zu dieser Frage Stellung beziehen?
11. Das Partnerschafts - und Kooperationsabkommen sieht auch eine verstärkte
Kooperation zwischen der EU bzw. den einzelnen Mitgliedsstaaten und der
Russischen Föderation auf kultureller Ebene vor.
a) Gibt es konkrete Projekte kultureller Zusammenarbeit innerhalb dieses Abkommens
seitens der Europäischen Union und Rußlands?
b) Wenn ja, welche?
c) Wenn nein, werden Sie als Ratsvorsitzender der Europäischen Union solche Projekte
kultureller Zusammenarbeit initiieren?
12. Bei Durchsicht des Auslandskulturberichts 1997 hat es den Anschein, als wären Polen
und die Vereinigten Staaten Schwerpunktländer für kulturpolitische Aktivitäten im
Rahmen des Außenamts im Jahr 1997 gewesen.
a) Gibt es Schwerpunktsetzungen in der außenpolitischen kulturellen Zusammenarbeit?
b) Wenn ja, welche?
c) Welchen Stellenwert nimmt die Russische Föderation bei den Aktivitäten bzw.
Schwerpunktsetzungen im Bereich der Auslandskulturpolitik ein?
13. Wird Österreich in Zukunft im Rahmen des Partnerschafts - und
Kooperationsabkommens besondere kulturpolitische Projekte und Vorhaben mit
Rußland durchführen?
a) Wenn ja, welche?"
Ich beehre mich,
diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Russischen Föderation
andererseits (PKA), das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist, sieht keine Treffen
zwischen Vertretern der nationalen Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten der EU und
Abgeordneten des Bundesparlamentes der Russischen Föderation (RF) vor. In Art. 95
des PKA ist die Einsetzung eines Parlamentarischen Kooperationsausschusses
festgehalten. Der Ausschuß tagt in regelmäßigen Zeitabständen, die er selbst festlegt.
Art. 96 des PKA sieht vor, daß sich der Parlamentarische Kooperationsausschuß aus
Mitgliedern des Europäischen Parlamentes einerseits und Mitgliedern des
Bundesparlamentes der RF andererseits zusammensetzt. Bisher gab es zwei
Ausschußtagungen. Die erste fand am 1. Dezember 1997 in Brüssel, die zweite am
23.Juni 1998 in Moskau statt.
Zu Frage 2a:
Die Beziehungen zwischen der EU und der RF sind Gegenstand intensiver Diskussionen
in den entsprechenden Ratsarbeitsgruppen der EU und fallweise im Ausschuß der
Ständigen Vertreter Mit der Implementierung des PKA befaßt sich insbesondere die
Ratsarbeitsgruppe “Osteuropa und Zentralasien”.
Zu Frage 2b:
Der Kooperationsrat EU/RF, der in Brüssel am 27. Jänner 1998 auf Ebene der
Außenminister zum ersten Mal zusammengetreten ist, beschloß ein Gemeinsames
Arbeitsprogramm für 1998 im Rahmen des PKA. Dieses umfaßt folgende 17
Schwerpunktbereiche:
1. Aktuelle Fragen von bilateralem Interesse
2. Einsetzung von Unterausschüssen und Arbeitsgruppen
3. Rendez - vous - Klausel betreffend die Freihandelszone
4. Angleichung der Rechtsvorschriften, Wettbewerb und Durchsetzung der
Rechtsvorschriften
5. Geistiges Eigentum
6. Zollzusammenarbeit und Zollverfahren
7. Normen und Konformitätsprüfung, Verbraucherschutz
8. Industrielle Zusammenarbeit zwischen der EU und Rußland und ausländische
Investitionen
9. Wissenschaft und Technik
10. Raumfahrt
11. Umwelt
12. Nukleare Sicherheit
13. Verkehr
14. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
15. Ausbildung:
Präsident Jelzins Initiative für die Ausbildung russischer Manager
16. Telekommunikation und Information
17. Justiz und Inneres.
Weiters werden in EU - Gremien, die sich mit Themen der Gemeinsamen Außen - und
Sicherheitspolitik befassen, die Treffen im Rahmen des politischen Dialoges mit der RF
vorbereitet.
Zu Frage 3a:
Die Initiative zu jährlich stattfindenden Dreiertreffen zwischen dem russischen und dem
französischen Präsidenten und dem deutschen Bundeskanzler ging 1997 von Rußland
aus. Der ersten derartigen Begegnung im März des Jahres bei Moskau sollen weitere
folgen: im Mai 1999 in Frankreich, danach (noch ohne konkrete zeitliche Angaben) in
Deutschland. Diese Dreiertreffen ersetzen nicht den GASP - Dialog mit Rußland, sondern
ergänzen ihn - so wie zahlreiche andere Gespräche von EU - Partnern mit Moskau - in
nützlicher Weise. Auch Österreich führt zahlreiche bilaterale Gespräche mit Moskau, die
eine wertvolle Ergänzung des Wissens - und Erkenntnisstandes darstellen und zusammen
mit den übrigen EU - Partnern zur Verfügung stehenden Informationen Grundlagen für
abgestimmte Positionen bei der Gestaltung der Gemeinsamen Außen - und
Sicherheitspolitik der Union darstellen.
Zu Frage 3b:
Der politische Dialog der EU mit der RF wird auf allen Gesprächsebenen stets von der
Präsidentschaft geführt, entweder von ihr allein oder an der Spitze der Troika bzw. aller
Mitgliedsstaaten. Dies gilt auch für die Dauer der österreichischen Präsidentschaft.
Zu Frage 4:
Das Schengener Durchführungsübereinkommen macht den Beitritt von der Mitgliedschaft
bei der Europäischen Union abhängig. Da der Vertrag von Amsterdam die Schengen -
Zusammenarbeit in die Europäische Union überleiten wird, werden Staaten, die der
Europäischen Union beitreten, in Zukunft auch den Teil der Zusammenarbeit
übernehmen, welche zur Zeit noch im Schengen - Rahmen stattfindet.
Ausdrückliches Ziel des Schengener Durchführungsübereinkommens ist die Abschaffung
der Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Dieser Vorteil kommt Staatsangehörigen
der RF wie auch allen anderen Drittstaatsangehörigen zugute, weil ein Schengenvisum
bzw. die Aufenthaltsbewilligung in einem Schengenstaat (anstelle nationaler
Sichtvermerke jedes einzelnen Schengenstaates) auch ihnen den freien Reiseverkehr
ohne Kontrolle an den Binnengrenzen im ganzen Schengengebiet ermöglicht. Im übrigen
ist es die Absicht der österreichischen Präsidentschaft, die bereits bestehende
Zusammenarbeit der Europäischen Union mit der RF auf dem Gebiet der inneren
Sicherheit und
besonders auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung weiter zu entwickeln.
Zu Frage 5:
Derzeit gibt es keine konkreten Überlegungen hinsichtlich einer Änderung der
Visaregelung mit der RF.
Zu Frage 6:
Im Rahmen des Entscheidungsverfahrens bei der Visaerteilung besteht grundsätzlich die
Möglichkeit, an Geschäftsleute, die dafür die erforderlichen Garantien bieten, Visa mit
einjähriger Gültigkeitsdauer und in Ausnahmefällen auch mit einer Gültigkeitsdauer von
über einem Jahr zu erteilen, die zu mehrmaliger Einreise berechtigen.
Zu Frage 7a:
Im anläßlich des 1. Kooperationsrats EU/RF am 27. Jänner 1998 vereinbarten
Arbeitsprogramm für 1998 wurde unter Punkt 3 "Rendez - vous Klausel betreffend die
Freihandelszone” folgender Text vereinbart: “Hinsichtlich der Verpflichtung, die
erforderlichen Voraussetzungen für die künftige Errichtung einer Freihandelszone zu
schaffen, werden beide Seiten im weiteren Verlauf des Jahres 1998 gemeinsam prüfen,
ob die Umstände die Aufnahme von Verhandlungen erlauben, in deren Rahmen die
Fortschritte in bezug auf Rußlands WTO - Beitritt voll berücksichtigt werden. Zur
Vorbereitung der gemeinsamen Prüfung werden gegebenenfalls Untersuchungen
durchgeführt, wobei auch der kommenden EU - Erweiterung Rechnung getragen wird.”
Beim 1. Kooperationsausschuß EU/RF am 22. April 1998 in Brüssel wurde der RF seitens
der EU die Erstellung von vier Studien zu diesem Themenkreis vorgeschlagen. Mit der RF
sollen die Terms of Reference dieser Studien, die durch TACIS - Mittel finanziert werden
sollen, gemeinsam vereinbart werden. Der Europäischen Kommission ist es bisher noch
nicht gelungen, mit der RF Einigung darüber zu erzielen. Österreich hat mehrmals im
Verlauf des ersten Halbjahres 1998 und als EU - Ratspräsidentschaft in der
Ratsarbeitsgruppe “Osteuropa und Zentralasien” am 17. Juli 1998 die Europäische
Kommission auf die Dringlichkeit des Beginns der Arbeiten an diesen Studien
hingewiesen.
Zu Frage 7b:
Die Thematik wird voraussichtlich beim 2. Kooperationsausschuß EU/RF, dessen Tagung
nach Vorstellungen der EU im November oder Dezember 1998 in Moskau stattfinden soll,
zur Sprache kommen.
Zu Frage 8:
Der EU - Rat Allgemeine Angelegenheiten beschloß am 27. April 1998 nach sehr
kontroversen Diskussionen in den EU - Gremien, im Zusammenhang mit der Modifizierung
der Antidumping - Politik der EU die RF von der Liste der Nicht - Marktwirtschaftsländer zu
streichen.
Zu Frage 9:
Seitens der EU wurde beim 1. Kooperationsrat am 27. Jänner 1998 in Brüssel
festgehalten, daß es noch sehr früh sei, über die möglichen Auswirkungen der
Erweiterung zu sprechen, die EU aber bereit sei, die russische Seite im Rahmen des
Kooperationsrates und des Kooperationsausschusses auf dem laufenden zu halten und
gemäß dem Briefwechsel von 1994 den “Charakter der bilateralen Handels - und
Wirtschaftsbeziehungen zwischen Rußland und den Beitrittsstaaten soweit wie möglich”
zu berücksichtigen. Die RF wurde seitens der EU schon bei mehreren Gelegenheiten, u.a.
beim Gemeinsamen Ausschuß am 27. Februar 1997 in Moskau, dem 1. Kooperationsrat
am 27. Jänner 1998 in Brüssel, dem 1. Kooperationsausschuß am 22. April 1998 in
Brüssel und erst kürzlich beim Besuch des Mitglieds der Europäischen Kommission Hans
van den Broek am 9./10. Juli 1998 in Moskau ersucht, zur Begründung ihrer Bedenken
detaillierte Informationen vorzulegen. Die RF hat bisher diesem Ersuchen nicht
entsprochen.
Zu Frage 10:
Anläßlich der Tagung des EU - Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 27. April 1998
wurde folgende Erklärung zur Energie aus dem Kaspischen Raum (Pipelines)
verabschiedet:
“Der Rat ist davon überzeugt, daß das kaspische Becken innerhalb eines Jahrzehnts
einen wichtigen Beitrag zur globalen Öl - und Gasversorgung leisten könnte. Es liegt im
Interesse der EU, die Nutzung der Vorkommen in der Region zu fördern. Sie wird auch
weiterhin die Stabilität in der Region, einschließlich einer friedlichen Konfliktlösung, sowie
den Aufbau starker demokratischer und wirtschaftlicher Institutionen fördern. Investitionen
europäischer Unternehmen, insbesondere im Energiesektor, werden eine wesentliche
Rolle spielen. Die EU wird aktiv dazu beitragen, diese Interessen zu wahren.
Der Rat vertritt die Ansicht, daß sichere Verbindungen für den Export von kaspischem Öl
und Gas für den künftigen Wohlstand der Region, für die Investitionen ausländischer
Unternehmen in die Nutzung dieser Vorkommen und für die internationalen Märkte von
ausschlaggebender Bedeutung sind. Der Bau von Mehrfach - Pipelineverbindungen ist
daher logisch und wünschenswert. Ausländische Investoren müssen alle einschlägigen
Faktoren - politischer, geographischer und finanzieller Art - bei strategischen
Entscheidungen über Pipelineverbindungen berücksichtigen. Der Rat ist der Auffassung,
daß die Wahl des Zeitpunkts für diese Entscheidungen sowie der jeweiligen
Streckenführung
im wesentlichen nach unternehmerischen Gesichtspunkten der
betreffenden Gesellschaften erfolgen sollte. Der Rat erachtet es ebenfalls für wichtig, daß
das bestehende regionale Pipeline - Netz wieder voll in Betrieb genommen wird.
In diesem Zusammenhang sollte mit dem Programm der Europäischen Union “Interstate
Oil and Gas Transport to Europe” (INOGATE) ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der
Versorgung geleistet werden. Die EU wird auch weiterhin den Ausbau von
Verkehrsverbindungen und Netzen in der Region - insbesondere durch
Infrastrukturprojekte, die Europa, den Kaukasus und Mittelasien miteinander verbinden
(TRACECA) - unterstützen.
Zu Frage 11a und 11b:
In der 1. Sitzung des Kooperationsrates am 27. Jänner 1998 in Brüssel aufgrund des PKA
hat die russische Seite ihre Prioritäten der Zusammenarbeit bekanntgegeben. Darunter
war die kulturelle Zusammenarbeit nicht enthalten. Derzeit bestehen auch keine
konkreten Projekte der kulturellen Kooperation zwischen der Russischen Föderation und
der Europäischen Union.
Unabhängig vom PKA (und vor dessen Inkrafttreten) fand im August 1997 in Moskau ein
Konzert des European Youth Orchestra statt, das von der Europäischen Kommission aus
Mitteln des Kaleidoskop - Programms gefördert wurde.
Es entspricht der Übung in der Durchführung der von der Europäischen Union
abgeschlossenen Kooperationsabkommen mit Drittstaaten, daß die Prioritäten der
anderen Seite berücksichtigt werden. Aus diesem Grunde erscheint es nicht angezeigt,
daß im laufenden Jahr von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ein Bereich
gegenüber der Russischen Föderation initiativ angegangen wird, den diese noch nicht als
vorrangig eingestuft hat. Die nächste Sitzung des Kooperationsrates, bei der die
Prioritäten der einzelnen Sektoren der Zusammenarbeit neu beraten und eine Änderung
festgelegt werden könnte, soll in der 2. Hälfte 1999 stattfinden.
Zu Frage 12a und 12b:
Für das Jahr 1998 wurden als Schwerpunkte der kulturpolitischen Aktivitäten des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten vorrangig die EU - Mitglieds - und
Beitrittsländer ausgewählt.
Zu Frage 12c:
Die Russische Föderation steht für das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten gleichwertig neben den zu Frage 12a genannten Schwerpunktländern.
Drei Österreich - Bibliotheken in Moskau, St. Petersburg und in Nischnij Nowgorod werden
großzügig dotiert und leisten an ihren jeweiligen Standorten wichtige bilaterale
kulturarbeit. Sie kooperieren unter Einbeziehung der in diesen Städten tätigen
österreichischen
Lektoren und Lektorinnen eng mit der Kulturrätin an der
Österreichischen
Botschaft in Moskau und unterstützen die Botschaft in ihrer Kulturarbeit. Zahlreiche
Übersetzungsvorhaben vor allem zeitgenössischer österreichischer Literatur oder von
Austriaca ins Russische werden ermöglicht, und zwar durch Ankaufsgarantien des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten oder durch
Übersetzungsförderungen der Kunstsektion des Bundeskanzleramtes. Auch Austriaca
russischer Autoren erfahren Unterstützung. Weiters fördert der Verein "Kulturkontakt" die
Übersetzung russischer Literatur ins Deutsche.
Derzeit stehen Kooperationsabkommen zwischen insgesamt 19 österreichischen
universitären Bildungseinrichtungen und insgesamt 11 russischen Partnerinstitutionen in
Geltung. Die vereinbarten Kooperationsmaßnahmen erstrecken sich auf den Austausch
von Studierenden, von UniversitätslehrerInnen und Forscherinnen sowie auf die
Anerkennung von Studienleistungen. Darüber hinaus sehen einige der Abkommen auch
gemeinsame Forschungen, Lehrveranstaltungen und Publikationen vor. Die ältesten
Vereinbarungen dieser Art datieren aus 1985.
Zwischen Österreich und der RF werden im Studienjahr 1998/99 150 Stipendienmonate
für Studierende und 8 Forschungsstipendien ausgetauscht. Ferner entsendet das
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr in diesem Studienjahr sechs
österreichische Lektoren für deutsche Sprache und österreichische Literatur an russische
universitäre Bildungseinrichtungen. In der Gegenrichtung werden fünf Russisch - Lektoren
an den Universitäten Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt tätig sein. In St.
Petersburg wirkt auch ein vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten entsendeter Bildungsbeauftragter, und es werden im Schuljahr 1998/99
vier aus Österreich entsendete Sprachassistenten ihr Lehrpraktikum an Schulen in der
Russischen Föderation absolvieren.
Zu Frage 13a:
Die bilaterale Kulturzusammenarbeit zwischen Österreich und der Russischen Föderation
umfaßt einen breiten Bereich und bestand schon lange vor dem PKA. Seit Inkrafttreten
dieses Abkommens am 1. Dezember 1997 gilt jedoch auch für Österreich die darin im
Artikel 85 Abs. 1 enthaltene allgemeine Verpflichtung zu verstärkter kultureller
Zusammenarbeit zwischen den einzelnen EU - Mitgliedsstaaten einerseits und der RF
andererseits. Eine Intensivierung in allen Bereichen der kulturellen Beziehungen,
einschließlich der Wissenschaft und der Bildung, wird sich durch das neue Abkommen
zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen
Föderation über die kulturelle Zusammenarbeit ergeben, welches im Juni 1998
ausverhandelt wurde und noch in diesem Jahr unterzeichnet werden soll. Dieses
Abkommen soll an die Stelle des österreichisch - sowjetischen Kulturabkommens aus 1969
(BGBL Nr.319/1969) treten, das derzeit noch im Verhältnis zwischen Österreich und der
RF in pragmatischer Weise weiter angewendet wird.