4306/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Pollet - Kammerlander, Freundinnen und

Freunde haben am 7. Juli 1998 unter der Zahl 4627/J - NR/1998 an mich eine schriftliche

Anfrage betreffend Entwicklung der Kooperation zwischen der EU und Rußland gerichtet,

welche folgenden Wortlaut hat:

1. “Wann wird es zu einem ersten Parlamentarier/innen/treffen der nationalen Parlamente

der Mitgliedsländer der EU und von Abgeordneten des russischen Parlaments

kommen?

a) Durch wen bzw. wo wird dieses Parlamentarier/innen/treffen vorbereitet?

2. Das Partnerschafts - und Kooperationsabkommen sieht auf politischer Ebene neben

dem Ratsgipfel und dem Parlamentarier/innen/treffen auch eine verstärkte

Zusammenarbeit auf Beamten/innen/ebene der Europäischen Union vor.

a) Existieren innerhalb der Europäischen Union auf Beamtenebene konkrete Formen der

Zusammenarbeit wie Task Force etc.?

b) Wenn ja, mit welchen Fragestellungen bzw. Themen der Zusammenarbeit zwischen

Rußland und EU befassen sich diese Arbeitsgruppen?

3. Auf Vorschlag von Präsident Jelzin fand im März 1998 ein Treffen der Staatschefs von

Frankreich, Deutschland und Rußland in Moskau zu gesamteuropäischen Fragen der

Außen - und Sicherheitspolitik statt. Weitere Treffen sollen zu diesen Fragestellungen

und in dieser Zusammensetzung folgen.

a) Sehen Sie die Interessen der Europäischen Union in Fragen der gemeinsamen Außen -

und Sicherheitspolitik durch die Staatschefs von Frankreich und Deutschland

ausreichend vertreten?

b) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß der Dialog zwischen der Russischen Föderation

und der Europäischen Union in Fragen der gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik

zukünftig mit der jeweiligen ratsführenden Troika - als Vertretung der 15

Mitgliedsstaaten - geführt werden soll?

4. Wie beurteilen Sie angesichts des Bemühens sowohl um die Erweiterung der Union als

auch um verstärkte politische Zusammenarbeit und gegenseitiges Verständnis mit

Rußland den Vorschlag von Innenminister Schlögl, daß alle beitrittswerbenden Länder

noch vor dem Beitritt zur Europäischen Union Mitglied beim Schengener Abkommen

werden sollen - ein Vorschlag, der nach Ansicht vieler zu einer noch stärkeren

Abschottung Europas gegenüber Rußland und den postsowjetischen Ländern führen

wird?

5. Gibt es Überlegungen wie im Sinne einer verstärkten politischen Zusammenarbeit im

Rahmen des Partnerschafts - und Kooperationsabkommens eine Visaregelung mit der

Russischen Föderation in Zukunft aussehen könnte?

6. Wenn nein, werden die Auswirkungen einer strengen Visaregelung auf den regional -

wirtschatflich sehr bedeutenden grenzüberschreitenden Kleinhandel berücksichtigt

werden?

7. Laut dem Partnerschafts - und Kooperationsabkommen soll spätestens 1998 überprüft

werden, ob die Bedingungen auf beiden Seiten - der Europäischen Union und der

Russischen Föderation - vorliegen, um Gespräche über die Errichtung einer

Freihandelszone führen zu können.

a) Wurde eine solche Evaluation bereits eingeleitet?

b) Wenn nein, wann ist mit der Durchführung einer solchen Evaluation zu rechnen?

8. In dem Partnerschafts - und Kooperationsabkommen mit der russischen Föderation wird

die russische Wirtschaft als "Übergangsökonomie” eingestuft. Eines der zentralen

Bestrebungen Rußlands ist es, von der Europäischen Union als “Marktwirtschaft”

eingestuft zu werden. Werden Sie als Ratsvorsitzender der Europäischen Union diese

Bemühungen der Russischen Föderation unterstützen?

9. Im Zuge der Beschlußfassung über das Partnerschafts - und Kooperationsabkommen

mit der russischen Föderation im Jahre 1994 gibt es ein in einem Briefwechsel

festgehaltenes Versprechen der Europäischen Union, daß die Handelsbeziehungen

Rußlands selbst im Falle einer Osterweiterung der Europäischen Union darunter nicht

leiden soll. Werden Sie als Ratsvorsitzender der Europäischen Union erste Schritte

setzen, dieses Versprechen zu konkretisieren?

10. In Zentralasien ist ein Wettlauf um Öl bzw. die Einführung der Pipelines und Einfluß

darauf entbrannt. Es hat den Anschein, als würde Rußland seine Vormachtstellung

beim Transport des Öls verlieren. Gelingt es den Ölmultis wie auch den Vereinigten

Staaten und China, den wichtigsten Rohstoff der Region an Rußland vorbei zu

transportieren, würde die Russische Föderation an ihrer geographisch wundesten und

empfindsamsten Stelle getroffen werden.

Wird die Europäische Union im eigenen Interesse einer größtmöglichen Diversifikation

und Unabhängigkeit zu dieser Frage Stellung beziehen?

11. Das Partnerschafts - und Kooperationsabkommen sieht auch eine verstärkte

Kooperation zwischen der EU bzw. den einzelnen Mitgliedsstaaten und der

Russischen Föderation auf kultureller Ebene vor.

a) Gibt es konkrete Projekte kultureller Zusammenarbeit innerhalb dieses Abkommens

seitens der Europäischen Union und Rußlands?

b) Wenn ja, welche?

c) Wenn nein, werden Sie als Ratsvorsitzender der Europäischen Union solche Projekte

kultureller Zusammenarbeit initiieren?

12. Bei Durchsicht des Auslandskulturberichts 1997 hat es den Anschein, als wären Polen

und die Vereinigten Staaten Schwerpunktländer für kulturpolitische Aktivitäten im

Rahmen des Außenamts im Jahr 1997 gewesen.

a) Gibt es Schwerpunktsetzungen in der außenpolitischen kulturellen Zusammenarbeit?

b) Wenn ja, welche?

c) Welchen Stellenwert nimmt die Russische Föderation bei den Aktivitäten bzw.

Schwerpunktsetzungen im Bereich der Auslandskulturpolitik ein?

13. Wird Österreich in Zukunft im Rahmen des Partnerschafts - und

Kooperationsabkommens besondere kulturpolitische Projekte und Vorhaben mit

Rußland durchführen?

a) Wenn ja, welche?"

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1:

Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen

Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Russischen Föderation

andererseits (PKA), das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist, sieht keine Treffen

zwischen Vertretern der nationalen Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten der EU und

Abgeordneten des Bundesparlamentes der Russischen Föderation (RF) vor. In Art. 95

des PKA ist die Einsetzung eines Parlamentarischen Kooperationsausschusses

festgehalten. Der Ausschuß tagt in regelmäßigen Zeitabständen, die er selbst festlegt.

Art. 96 des PKA sieht vor, daß sich der Parlamentarische Kooperationsausschuß aus

Mitgliedern des Europäischen Parlamentes einerseits und Mitgliedern des

Bundesparlamentes der RF andererseits zusammensetzt. Bisher gab es zwei

Ausschußtagungen. Die erste fand am 1. Dezember 1997 in Brüssel, die zweite am

23.Juni 1998 in Moskau statt.

Zu Frage 2a:

Die Beziehungen zwischen der EU und der RF sind Gegenstand intensiver Diskussionen

in den entsprechenden Ratsarbeitsgruppen der EU und fallweise im Ausschuß der

Ständigen Vertreter Mit der Implementierung des PKA befaßt sich insbesondere die

Ratsarbeitsgruppe “Osteuropa und Zentralasien”.

Zu Frage 2b:

Der Kooperationsrat EU/RF, der in Brüssel am 27. Jänner 1998 auf Ebene der

Außenminister zum ersten Mal zusammengetreten ist, beschloß ein Gemeinsames

Arbeitsprogramm für 1998 im Rahmen des PKA. Dieses umfaßt folgende 17

Schwerpunktbereiche:

1. Aktuelle Fragen von bilateralem Interesse

2. Einsetzung von Unterausschüssen und Arbeitsgruppen

3. Rendez - vous - Klausel betreffend die Freihandelszone

4. Angleichung der Rechtsvorschriften, Wettbewerb und Durchsetzung der

Rechtsvorschriften

5. Geistiges Eigentum

6. Zollzusammenarbeit und Zollverfahren

7. Normen und Konformitätsprüfung, Verbraucherschutz

8. Industrielle Zusammenarbeit zwischen der EU und Rußland und ausländische

Investitionen

9. Wissenschaft und Technik

10. Raumfahrt

11. Umwelt

12. Nukleare Sicherheit

13. Verkehr

14. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

15. Ausbildung: Präsident Jelzins Initiative für die Ausbildung russischer Manager

16. Telekommunikation und Information

17. Justiz und Inneres.

Weiters werden in EU - Gremien, die sich mit Themen der Gemeinsamen Außen - und

Sicherheitspolitik befassen, die Treffen im Rahmen des politischen Dialoges mit der RF

vorbereitet.

Zu Frage 3a:

Die Initiative zu jährlich stattfindenden Dreiertreffen zwischen dem russischen und dem

französischen Präsidenten und dem deutschen Bundeskanzler ging 1997 von Rußland

aus. Der ersten derartigen Begegnung im März des Jahres bei Moskau sollen weitere

folgen: im Mai 1999 in Frankreich, danach (noch ohne konkrete zeitliche Angaben) in

Deutschland. Diese Dreiertreffen ersetzen nicht den GASP - Dialog mit Rußland, sondern

ergänzen ihn - so wie zahlreiche andere Gespräche von EU - Partnern mit Moskau - in

nützlicher Weise. Auch Österreich führt zahlreiche bilaterale Gespräche mit Moskau, die

eine wertvolle Ergänzung des Wissens - und Erkenntnisstandes darstellen und zusammen

mit den übrigen EU - Partnern zur Verfügung stehenden Informationen Grundlagen für

abgestimmte Positionen bei der Gestaltung der Gemeinsamen Außen - und

Sicherheitspolitik der Union darstellen.

Zu Frage 3b:

Der politische Dialog der EU mit der RF wird auf allen Gesprächsebenen stets von der

Präsidentschaft geführt, entweder von ihr allein oder an der Spitze der Troika bzw. aller

Mitgliedsstaaten. Dies gilt auch für die Dauer der österreichischen Präsidentschaft.

Zu Frage 4:

Das Schengener Durchführungsübereinkommen macht den Beitritt von der Mitgliedschaft

bei der Europäischen Union abhängig. Da der Vertrag von Amsterdam die Schengen -

Zusammenarbeit in die Europäische Union überleiten wird, werden Staaten, die der

Europäischen Union beitreten, in Zukunft auch den Teil der Zusammenarbeit

übernehmen, welche zur Zeit noch im Schengen - Rahmen stattfindet.

Ausdrückliches Ziel des Schengener Durchführungsübereinkommens ist die Abschaffung

der Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Dieser Vorteil kommt Staatsangehörigen

der RF wie auch allen anderen Drittstaatsangehörigen zugute, weil ein Schengenvisum

bzw. die Aufenthaltsbewilligung in einem Schengenstaat (anstelle nationaler

Sichtvermerke jedes einzelnen Schengenstaates) auch ihnen den freien Reiseverkehr

ohne Kontrolle an den Binnengrenzen im ganzen Schengengebiet ermöglicht. Im übrigen

ist es die Absicht der österreichischen Präsidentschaft, die bereits bestehende

Zusammenarbeit der Europäischen Union mit der RF auf dem Gebiet der inneren

Sicherheit und besonders auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung weiter zu entwickeln.

Zu Frage 5:

Derzeit gibt es keine konkreten Überlegungen hinsichtlich einer Änderung der

Visaregelung mit der RF.

Zu Frage 6:

Im Rahmen des Entscheidungsverfahrens bei der Visaerteilung besteht grundsätzlich die

Möglichkeit, an Geschäftsleute, die dafür die erforderlichen Garantien bieten, Visa mit

einjähriger Gültigkeitsdauer und in Ausnahmefällen auch mit einer Gültigkeitsdauer von

über einem Jahr zu erteilen, die zu mehrmaliger Einreise berechtigen.

Zu Frage 7a:

Im anläßlich des 1. Kooperationsrats EU/RF am 27. Jänner 1998 vereinbarten

Arbeitsprogramm für 1998 wurde unter Punkt 3 "Rendez - vous Klausel betreffend die

Freihandelszone” folgender Text vereinbart: “Hinsichtlich der Verpflichtung, die

erforderlichen Voraussetzungen für die künftige Errichtung einer Freihandelszone zu

schaffen, werden beide Seiten im weiteren Verlauf des Jahres 1998 gemeinsam prüfen,

ob die Umstände die Aufnahme von Verhandlungen erlauben, in deren Rahmen die

Fortschritte in bezug auf Rußlands WTO - Beitritt voll berücksichtigt werden. Zur

Vorbereitung der gemeinsamen Prüfung werden gegebenenfalls Untersuchungen

durchgeführt, wobei auch der kommenden EU - Erweiterung Rechnung getragen wird.”

Beim 1. Kooperationsausschuß EU/RF am 22. April 1998 in Brüssel wurde der RF seitens

der EU die Erstellung von vier Studien zu diesem Themenkreis vorgeschlagen. Mit der RF

sollen die Terms of Reference dieser Studien, die durch TACIS - Mittel finanziert werden

sollen, gemeinsam vereinbart werden. Der Europäischen Kommission ist es bisher noch

nicht gelungen, mit der RF Einigung darüber zu erzielen. Österreich hat mehrmals im

Verlauf des ersten Halbjahres 1998 und als EU - Ratspräsidentschaft in der

Ratsarbeitsgruppe “Osteuropa und Zentralasien” am 17. Juli 1998 die Europäische

Kommission auf die Dringlichkeit des Beginns der Arbeiten an diesen Studien

hingewiesen.

Zu Frage 7b:

Die Thematik wird voraussichtlich beim 2. Kooperationsausschuß EU/RF, dessen Tagung

nach Vorstellungen der EU im November oder Dezember 1998 in Moskau stattfinden soll,

zur Sprache kommen.

Zu Frage 8:

Der EU - Rat Allgemeine Angelegenheiten beschloß am 27. April 1998 nach sehr

kontroversen Diskussionen in den EU - Gremien, im Zusammenhang mit der Modifizierung

der Antidumping - Politik der EU die RF von der Liste der Nicht - Marktwirtschaftsländer zu

streichen.

Zu Frage 9:

Seitens der EU wurde beim 1. Kooperationsrat am 27. Jänner 1998 in Brüssel

festgehalten, daß es noch sehr früh sei, über die möglichen Auswirkungen der

Erweiterung zu sprechen, die EU aber bereit sei, die russische Seite im Rahmen des

Kooperationsrates und des Kooperationsausschusses auf dem laufenden zu halten und

gemäß dem Briefwechsel von 1994 den “Charakter der bilateralen Handels - und

Wirtschaftsbeziehungen zwischen Rußland und den Beitrittsstaaten soweit wie möglich”

zu berücksichtigen. Die RF wurde seitens der EU schon bei mehreren Gelegenheiten, u.a.

beim Gemeinsamen Ausschuß am 27. Februar 1997 in Moskau, dem 1. Kooperationsrat

am 27. Jänner 1998 in Brüssel, dem 1. Kooperationsausschuß am 22. April 1998 in

Brüssel und erst kürzlich beim Besuch des Mitglieds der Europäischen Kommission Hans

van den Broek am 9./10. Juli 1998 in Moskau ersucht, zur Begründung ihrer Bedenken

detaillierte Informationen vorzulegen. Die RF hat bisher diesem Ersuchen nicht

entsprochen.

Zu Frage 10:

Anläßlich der Tagung des EU - Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 27. April 1998

wurde folgende Erklärung zur Energie aus dem Kaspischen Raum (Pipelines)

verabschiedet:

“Der Rat ist davon überzeugt, daß das kaspische Becken innerhalb eines Jahrzehnts

einen wichtigen Beitrag zur globalen Öl - und Gasversorgung leisten könnte. Es liegt im

Interesse der EU, die Nutzung der Vorkommen in der Region zu fördern. Sie wird auch

weiterhin die Stabilität in der Region, einschließlich einer friedlichen Konfliktlösung, sowie

den Aufbau starker demokratischer und wirtschaftlicher Institutionen fördern. Investitionen

europäischer Unternehmen, insbesondere im Energiesektor, werden eine wesentliche

Rolle spielen. Die EU wird aktiv dazu beitragen, diese Interessen zu wahren.

Der Rat vertritt die Ansicht, daß sichere Verbindungen für den Export von kaspischem Öl

und Gas für den künftigen Wohlstand der Region, für die Investitionen ausländischer

Unternehmen in die Nutzung dieser Vorkommen und für die internationalen Märkte von

ausschlaggebender Bedeutung sind. Der Bau von Mehrfach - Pipelineverbindungen ist

daher logisch und wünschenswert. Ausländische Investoren müssen alle einschlägigen

Faktoren - politischer, geographischer und finanzieller Art - bei strategischen

Entscheidungen über Pipelineverbindungen berücksichtigen. Der Rat ist der Auffassung,

daß die Wahl des Zeitpunkts für diese Entscheidungen sowie der jeweiligen

Streckenführung im wesentlichen nach unternehmerischen Gesichtspunkten der

betreffenden Gesellschaften erfolgen sollte. Der Rat erachtet es ebenfalls für wichtig, daß

das bestehende regionale Pipeline - Netz wieder voll in Betrieb genommen wird.

In diesem Zusammenhang sollte mit dem Programm der Europäischen Union “Interstate

Oil and Gas Transport to Europe” (INOGATE) ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der

Versorgung geleistet werden. Die EU wird auch weiterhin den Ausbau von

Verkehrsverbindungen und Netzen in der Region - insbesondere durch

Infrastrukturprojekte, die Europa, den Kaukasus und Mittelasien miteinander verbinden

(TRACECA) - unterstützen.

Zu Frage 11a und 11b:

In der 1. Sitzung des Kooperationsrates am 27. Jänner 1998 in Brüssel aufgrund des PKA

hat die russische Seite ihre Prioritäten der Zusammenarbeit bekanntgegeben. Darunter

war die kulturelle Zusammenarbeit nicht enthalten. Derzeit bestehen auch keine

konkreten Projekte der kulturellen Kooperation zwischen der Russischen Föderation und

der Europäischen Union.

Unabhängig vom PKA (und vor dessen Inkrafttreten) fand im August 1997 in Moskau ein

Konzert des European Youth Orchestra statt, das von der Europäischen Kommission aus

Mitteln des Kaleidoskop - Programms gefördert wurde.

Es entspricht der Übung in der Durchführung der von der Europäischen Union

abgeschlossenen Kooperationsabkommen mit Drittstaaten, daß die Prioritäten der

anderen Seite berücksichtigt werden. Aus diesem Grunde erscheint es nicht angezeigt,

daß im laufenden Jahr von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ein Bereich

gegenüber der Russischen Föderation initiativ angegangen wird, den diese noch nicht als

vorrangig eingestuft hat. Die nächste Sitzung des Kooperationsrates, bei der die

Prioritäten der einzelnen Sektoren der Zusammenarbeit neu beraten und eine Änderung

festgelegt werden könnte, soll in der 2. Hälfte 1999 stattfinden.

Zu Frage 12a und 12b:

Für das Jahr 1998 wurden als Schwerpunkte der kulturpolitischen Aktivitäten des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten vorrangig die EU - Mitglieds - und

Beitrittsländer ausgewählt.

Zu Frage 12c:

Die Russische Föderation steht für das Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten gleichwertig neben den zu Frage 12a genannten Schwerpunktländern.

Drei Österreich - Bibliotheken in Moskau, St. Petersburg und in Nischnij Nowgorod werden

großzügig dotiert und leisten an ihren jeweiligen Standorten wichtige bilaterale

kulturarbeit. Sie kooperieren unter Einbeziehung der in diesen Städten tätigen

österreichischen Lektoren und Lektorinnen eng mit der Kulturrätin an der Österreichischen

Botschaft in Moskau und unterstützen die Botschaft in ihrer Kulturarbeit. Zahlreiche

Übersetzungsvorhaben vor allem zeitgenössischer österreichischer Literatur oder von

Austriaca ins Russische werden ermöglicht, und zwar durch Ankaufsgarantien des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten oder durch

Übersetzungsförderungen der Kunstsektion des Bundeskanzleramtes. Auch Austriaca

russischer Autoren erfahren Unterstützung. Weiters fördert der Verein "Kulturkontakt" die

Übersetzung russischer Literatur ins Deutsche.

Derzeit stehen Kooperationsabkommen zwischen insgesamt 19 österreichischen

universitären Bildungseinrichtungen und insgesamt 11 russischen Partnerinstitutionen in

Geltung. Die vereinbarten Kooperationsmaßnahmen erstrecken sich auf den Austausch

von Studierenden, von UniversitätslehrerInnen und Forscherinnen sowie auf die

Anerkennung von Studienleistungen. Darüber hinaus sehen einige der Abkommen auch

gemeinsame Forschungen, Lehrveranstaltungen und Publikationen vor. Die ältesten

Vereinbarungen dieser Art datieren aus 1985.

Zwischen Österreich und der RF werden im Studienjahr 1998/99 150 Stipendienmonate

für Studierende und 8 Forschungsstipendien ausgetauscht. Ferner entsendet das

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr in diesem Studienjahr sechs

österreichische Lektoren für deutsche Sprache und österreichische Literatur an russische

universitäre Bildungseinrichtungen. In der Gegenrichtung werden fünf Russisch - Lektoren

an den Universitäten Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt tätig sein. In St.

Petersburg wirkt auch ein vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle

Angelegenheiten entsendeter Bildungsbeauftragter, und es werden im Schuljahr 1998/99

vier aus Österreich entsendete Sprachassistenten ihr Lehrpraktikum an Schulen in der

Russischen Föderation absolvieren.

Zu Frage 13a:

Die bilaterale Kulturzusammenarbeit zwischen Österreich und der Russischen Föderation

umfaßt einen breiten Bereich und bestand schon lange vor dem PKA. Seit Inkrafttreten

dieses Abkommens am 1. Dezember 1997 gilt jedoch auch für Österreich die darin im

Artikel 85 Abs. 1 enthaltene allgemeine Verpflichtung zu verstärkter kultureller

Zusammenarbeit zwischen den einzelnen EU - Mitgliedsstaaten einerseits und der RF

andererseits. Eine Intensivierung in allen Bereichen der kulturellen Beziehungen,

einschließlich der Wissenschaft und der Bildung, wird sich durch das neue Abkommen

zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen

Föderation über die kulturelle Zusammenarbeit ergeben, welches im Juni 1998

ausverhandelt wurde und noch in diesem Jahr unterzeichnet werden soll. Dieses

Abkommen soll an die Stelle des österreichisch - sowjetischen Kulturabkommens aus 1969

(BGBL Nr.319/1969) treten, das derzeit noch im Verhältnis zwischen Österreich und der

RF in pragmatischer Weise weiter angewendet wird.