4312/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 23. Juni 1998 unter
der Nr. 4587/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Wehrpflichtigen - und Grundwehrdieneraufkommen” gerichtet. Diese aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Im Jahre 1998 sind rund 46.900 Österreicher stellungspflichtig, 1999 rund 48.100, 2000
rund 48.200 und 2001 rund 46.100.
Zu 2:
Dem langjährigen Durchschnitt entsprechend werden etwa 82 % jedes Stellungsjahrganges
für tauglich zum Wehrdienst befinden.
Zu 3:
4.686.
Zu 4 bis 6:
Die diesbezüglichen Planungen gehen von einem für das Bundesheer nutzbaren Wehrpflich -
tigenrahmen von ca. 30.000 Mann pro Jahr aus; davon sollen jährlich jeweils rund 8.000
einen Wehrdienst in der Form 6 + 1 Monate plus 30 Tage Truppenübungen) leisten, rund
21.000 bis 22.000 einen Grundwehrdienst in der Dauer von 8 Monaten. Etwa 900
Wehrpflichtige sind 1998 für einen Grundwehrdienst von 6 Monaten (plus 6 Monate
freiwilligen Wehrdienst als Zeitsoldat und 60 Tage Truppenübungen) vorgesehen; diese
Zahl wird in den folgenden Jahren bis 2001 sukzessive auf
ca. 700 reduziert.
Zu 7 und 8:
Nach den derzeitigen Planungen werden von jenen Wehrpflichtigen, die den Grundwehr -
dienst in den Jahren 1998 bis 2001 leisten, jährlich etwa 17.000 einen Bereitstellungsschein
und damit eine Beorderung in der Einsatzorganisation erhalten.
Zu 9:
Im Jahr 1998 sind 830 Einjährig Freiwillige vorgesehen, 1999 810, in den Jahren danach
jährlich ca. 700.
Zu 10:
Es ist vorgesehen, daß rund 10 % der in den Jahren 1998 bis 2001 den Grundwehrdienst
leistenden Wehrpflichten eine vorbereitende Kaderausbildung absolvieren.
Zu 11:
Um die Ziele der Heeresgliederung zu erreichen, darf die Zahl jener Wehrpflichtigen der
Stellungsjahrgänge 1998 bis 2001, die Zivildiensterklärungen abgeben, den Rahmen der
nutzbaren Wehrpflichtigen von ca. 30.000 Mann pro Jahr nicht beeinträchtigen.
Zu 12:
Ich gehe davon aus, daß die Entwicklung der Zahl der Zivildienstwerber die Umsetzung der
Strukturanpassung der HG - Neu nicht gefährden wird. Sollte dieser Fall dennoch eintreten,
werden entsprechende Steuerungsmaßnahmen zu setzen sein.
Zu 13 und 16:
Nein; die angesprochenen Wehrpflichtigen, die dem Wehrdienstmodell 6 + 1 Monate unter -
lagen, wurden planmäßig nach sieben Monaten aus dem Grundwehrdienst entlassen und
haben nunmehr eine Truppenübungsverpflichtung im Ausmaß von 30 Tagen.
Zu 14 und 15:
Entfällt.
Zu 17:
Ja.
Zu 18 und 19:
Nahezu alle erwähnten Soldaten sind bzw. waren als sog. Funktionssoldaten, wie
Kraftfahrer, Schreiber, Köche etc. befristet beordert.
Zu 20:
Ja.
Zu 2l:
15.
Zu 22:
Kein einziger.
Zu 23:
In den Durchführungsbestimmungen für die Ausbildung im Grundwehrdienst (DBGWD)
sind diesbezüglich detaillierte Regelungen enthalten, wie vorzugehen ist, wenn Soldaten
einzelne Ausbildungsziele (etwa infolge eines Assistenzeinsatzes) nicht oder nur zum Teil
erreichen.
Zu 24:
Der Zeitpunkt, ab dem ein Soldat feldverwendungsfähig ist, d.h. funktionsorientiert Einsatz -
aufgaben erfüllen kann, resultiert unabhängig von der Waffengattung aus der Erreichung
von Ausbildungszielen für die jeweilige Funktion.