4317/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 4600/J der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und

Genossen vom 25. Juni 1998, betreffend österreichische EU - Präsidentschaft, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

In meinem Ressort ist bereits sehr frühzeitig mit den Vorbereitungen für die Präsidentschaft

begonnen worden. Diese Vorbereitungen haben selbstverständlich nicht nur organi -

satorische, sondern von Anfang an auch inhaltliche Fragen betroffen. Ich möchte in diesem

Zusammenhang beispielsweise nur darauf verweisen, daß ich im Vorfeld der Präsidentschaft

mit sämtlichen Finanzministern der EU - Mitgliedstaaten bilaterale Gespräche geführt habe,

um inhaltliche Fragen und Themenschwerpunkte eingehend zu erörtern. Daneben haben

selbstverständlich auch zahlreiche Gespräche auf Beamtenebene, einerseits mit den

Mitgliedstaaten, andererseits aber auch mit der Kommission, dem Ratssekretariat und dem

Europäischen Parlament, stattgefunden. Ich glaube daher, daß mein Ressort auch inhaltlich

sehr gut vorbereitet in diese erste Präsidentschaft geht.

Zu 1. und 2.:

Hinsichtlich der Beantwortung der gestellten Fragen verweise ich auf die Antwort des Herrn

Bundeskanzlers auf die gleichlautend an ihn gerichtete Anfrage Nr. 4595/J, in der auch auf

jene Dossiers Bezug genommen wird, die in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts

fallen.

Zu 3. bis 5.:

Der Einfluß des jeweiligen Ratsvorsitzes auf den Fortgang der Arbeiten darf prinzipiell nicht

überschätzt werden. Wie bekannt sein dürfte, hat der Vorsitz vor allem eine vermittelnde und

moderierende Funktion. Das Zustandekommen einer Entscheidung hängt aber letztlich von

sehr vielen Faktoren ab, wobei insbesondere das Verhalten der Mitgliedstaaten sowie auch

das der Kommission von zentraler Bedeutung ist. Da sich dieses Verhalten aber naturgemäß

sowohl im Hinblick auf allfällige Fortschritte als auch im Hinblick auf allfällige Problem -

bereiche kaum vorhersagen läßt, scheint eine Beantwortung dieser Fragen im konkreten

nicht möglich zu sein. Ich werde jedenfalls alles unternehmen, um die im Arbeitsprogramm

skizzierten Fortschritte zu erzielen.

Zu 6.:

In den Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Finanzen fallen folgende Themen -

schwerpunkte des österreichischen Arbeitsprogramms: Wirtschafts- und Währungsunion

und wirtschaftspolitische Koordination, Beschäftigung, Steuern, Agenda 2000 und Ver -

besserung des EU - Finanzmanagements. Diese Themen werden unter österreichischer

Vorsitzführung im ECOFIN - Rat sowie in den jeweils zuständigen Arbeitsgruppen behandelt

werden.

Unter österreichischem Vorsitz werden im Bereich der WWU die letzten Vorbereitungen für

die Entscheidung über die Eintrittskurse sowie zur Operationalität der EZB abzuschließen

sein. Weiters wird die bereits unter dem britischen Vorsitz begonnene Diskussion über die

wirtschaftspolitische Koordination fortgesetzt und vertieft.

Im Steuerbereich werden unter österreichischem Vorsitz die Bemühungen der letzten Jahre

zur besseren Koordination der Steuerpolitik bzw. zur Schaffung steuerlicher Mindest -

standards auf Gemeinschaftsebene intensiviert, um die Rahmenbedingungen für Wachstum,

Investitionen und Beschäftigung zu verbessern. So wurde bereits zu Beginn der Präsident -

schaft eine Steuerkonferenz zum Thema ‚“Steuerwettbewerb und -koordination in der Euro -

päischen Union” in Wien abgehalten. Diese Veranstaltung diente dazu, den Bedarf nach

einer verstärkten Koordination im Steuerbereich zu analysieren. Weiters werden die

Beratungen über die vorliegenden Richtlinienvorschläge, u.a. betreffend die Besteuerung

privater Zinserträge, Energiebesteuerung, Besteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren,

Verbesserung der Funktionsweise des Mehrwertsteuer - Systems, fortgeführt. Darüberhinaus

sind aufgrund der Gespräche mit der Kommission, die in Vorbereitung auf die Präsident -

schaft geführt worden sind, insbesondere für den Bereich der Mehrwertsteuer im Herbst

weitere Vorschläge zu erwarten.

Bei der Agenda 2000 liegen die Vorschläge der Kommission seit dem März 1998 vor. Unter

österreichischem Vorsitz werden die Verhandlungen intensiviert, damit bis zum Euro -

päischen Rat von Wien substantielle Fortschritte bei den wesentlichen Elementen des

Agenda - Pakets erzielt werden können. Im Herbst wird die Kommission einen Bericht zur

Funktionsweise des Eigenmittelsystems fertigstellen und den Mitgliedstaaten zur Diskussion

vorlegen. Dieser wird sodann in der entsprechenden Arbeitsgruppe behandelt werden.

Im Bereich Beschäftigung verfügt die Gemeinschaft nun über ein Instrument

(beschäftigungspolitische Leitlinien), um das Problem der Arbeitslosigkeit wirksam in Angriff

zu nehmen. Während der österreichischen Präsidentschaft werden die ECOFIN - Minister und

die Sozialminister die Umsetzung der nationalen Aktionspläne überprüfen sowie die Weiter -

entwicklung der beschäftigungspolitischen Leitlinien diskutieren.

Zu 7. und 8.:

Wie bereits in Frage 6 ausgeführt, werden die einzelnen Dossiers in den jeweiligen Arbeits -

gruppen und im ECOFIN - Rat behandelt. Der Verhandlungsfortschritt hängt jedoch von einer

Vielzahl von Faktoren ab, die vom Ratsvorsitz nur teilweise beeinflußt werden können. Ich

möchte daher keine Prognose abgeben, welche Themen bis zum Ende der österreichischen

Präsidentschaft konkret erledigt sein werden.

Aufgrund des vorgegebenen Zeitplans ist jedoch klar, daß während der nächsten Monate die

letzten Vorbereitungen auf die Einführung der gemeinsamen Währung abgeschlossen

werden müssen. Dies betrifft insbesondere die technischen und prozeduralen Maßnahmen

für die endgültige Festlegung der Umrechnungskurse sowie auch verschiedene

Bestimmungen für die Operationalität der Europäischen Zentralbank (Statistik, Mindest -

reserven, Sanktionen).

Ebenso muß während des österreichischen Vorsitzes das Haushaltsverfahren 1999 abge -

schlossen bzw. der EU - Haushalt 1999 verabschiedet werden. In diesem Zusammenhang

sind nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch mit dem Europäischen Parlament

intensive Verhandlungen erforderlich.

Nur am Rande sei erwähnt, daß dem österreichischen Vorsitz mit der Lösung der soge -

nannten Rechtsgrundlagenproblematik bereits ein wichtiger Erfolg gelungen ist. Durch den

Kompromiß, der anläßlich des Haushaltsrates mit dem Europäischen Parlament erzielt

werden konnte, ist ein langjähriger Konflikt zwischen den beiden Organen der Haushalts -

behörde beigelegt. In Zukunft wird es daher klare und transparente Regelungen für die Ver -

wendung von EU - Haushaltsmitteln geben.