4319/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Mag. Schweitzer, Mag. Stadler und Kollegen haben am 25. Juni

1998 an mich unter der Nr. 4601/J eine schriftliche Anfrage betreffend die Österrei -

chische EU - Präsidentschaft gestellt, die folgenden Wortlaut hat;

1. Welche Agenden, die in den Bereich Ihres Ressorts bzw. in Ihre Zuständigkeit als

Ratsvorsitzender fallen, hat Österreich vom vorangegangenen britischen Rats -

vorsitz übernommen? (Bitte um konkrete Auflistung der einzelnen Rechtsset -

zungsakte, Dossiers, Maßnahmen, etc.)?

2. Wie ist der diesbezügliche Verhandlungs - / Diskussionsstand bzw. in welchem

Entscheidungsstadium befinden sich diese? (Bitte um Auflistung analog Frage 1).

3. Welche dieser Agenden wollen Sie als Ratsvorsitzenden während der Österrei -

chischen Präsidentschaft zum Abschluß bringen? (Bitte um Auflistung analog

Frage 1).

4. Wo liegen Ihrer Auffassung nach die Problembereicheknackpunkte in diesen

Agenden?

5. Welche dieser Agenden werden vermutlich während der Österreichischen Präsi -

dentschaft zum Abschluß gebracht werden können? (Bitte um Auflistung analog

Frage 1).

6. Welche sonstigen Vorhaben auf EU - Ebene, die in Ihren Zuständigkeitsbereich

fallen, sind für das 2. Halbjahr 1998 vorgesehen bzw. zu erwarten?

7. Was ist Ihre konkrete Zielsetzung für diese Vorhaben während des Österreichi -

schen EU - Vorsitzes?

8. Was soll Ihrer Auffassung nach am Ende der österreichischen Präsident -

schaft/Ihres Ratsvorsitzes konkret erledigt sein, um von einem Erfolg der öster -

reichischen Präsidentschaft/Ihres Ratsvorsitzes sprechen zu können?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

In Beantwortung dieser Fragen wird vom Bundeskanzler eine umfassende Liste vor -

gelegt, in der - mit Stand 2. Juli1998 - alle laufenden legislativen Vorhaben inner -

halb der Europäischen Union verzeichnet sind. Diese Aufstellung wird vom Europäi -

schen Parlament in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat des Rates und der

Europäischen Kommission erstellt und regelmäßig aktualisiert.

Aktuelle Detailinformationen über den Stand der einzelnen Dossiers können über

den Internet - Server des Europäischen Parlaments abgerufen werden (Internet -

Adresse: www.europarl.eu.int.).

Die Aufstellung wurde durch eine Spalte L ergänzt, aus der ersichtlich wird, bei wel -

chen Dossiers das Bundesministerium für Inneres entweder federführend zuständig

bzw. mitbetroffen ist.

Zu den Fragen 3 bis 5

Es ist darauf hinzuweisen, daß der Einfluß des jeweiligen Ratsvorsitzenden auf den

Fortgang der einzelnen Agenden nicht überschätzt werden darf. Als Vorsitzender in

den Tagungen des Rates kommt ihm dabei eine vor allem vermittelnde und modene -

rende Funktion zu. Maßgebende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang vor

allem dem Verhalten der 15 EU - Mitgliedstaaten im Rat sowie der Europäischen

Kommission zu. Das zukünftige Verhalten dieser Akteure im EU -

Rechtssetzungsprozeß läßt sich sowohl im Hinblick auf allfällige Fortschritte als auch

im Hinblick auf allfällige Problembereiche naturgemäß kaum vorhersagen. Berück -

sichtigt man diese Aspekte, so scheint eine Beantwortung dieser Fragen im Detail

nicht möglich. Nichtsdestoweniger werde ich jedoch alles daransetzen, um die im

offiziellen Arbeitsprogramm der österreichischen Präsidentschaft skizzierten Fort -

schritte zu erzielen. Ich schließe daher dieser Beantwortung das Arbeitsprogramm

für die Bereiche Justiz und Inneres bei, aus dem sich relativ klar erkennen läßt, wel -

che Schwerpunkte in der polizeilichen und migrationspolitischen Zusammenarbeit

gesetzt werden und welche Ziele wir anstreben.

Zu den Fragen 6 und 7

Beim Europäischen Rat von Cardiff fand eine ausführliche Aussprache über die

künftige Entwicklung der Europäischen Union statt. Dabei waren sich die Staats - und

Regierungschefs einig, daß es erforderlich ist, die EU den Menschen näher zu brin -

gen. Im Bereich Justiz und Inneres wird der Rat in Zusammenarbeit mit der Kommis -

sion für die Tagung des Europäischen Rates in Wien am 11. und 12. Dezember ei -

nen Aktionsplan über den Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des

Rechts ausarbeiten.

Zu Frage 8

Wie bereits ausgeführt, lassen sich konkrete Fortschritte in einzelnen Dossiers aus

heutiger Sicht kaum vorhersagen. Der Erfolg der österreichischen Präsidentschaft

wird sich jedoch nicht so sehr an isolierten Fortschritten in einzelnen Dossiers, son -

dern vielmehr an der Summe möglichst vieler Ergebnisse in Bereichen, die im zitier -

ten Präsidentschaftsprogramm aufgelistet sind, messen.

NOTIZ

des : künftigen österreichischen Vorsitzes

für : den K.4 - Auschuss

Betr.: ARBEITSPROGRAMM DES K.4 - AUSSCHUSSES FÜR DIE ZEIT VOM 1. JULI BIS 31.

DEZEMBER 1998

Mit dieser Notiz legt der österreichische Vorsitz dem K - 4 - Ausschuß sein Arbeitsprogramm

zur Prüfung vor. Diese Notiz ist dermaßen aufgebaut. daß der allgemeine Teil die

Schwerpunkte der österreichischen Präsidentschaft behandelt und der besondere Teil das

konkrete Arbeitsprogramm in den einzelnen Ratsarbeitsgruppen umfaßt.

ALLGEMEINER TEIL:

1. Bekämpfung der organisierten Kriminalität:

Im Zentrum dieses Bereichs steht die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung

der OK. Von den 30 konkreten, mit Zieldaten versehenen Empfehlungen, sind 13

Empfehlungen bis Ende 1998 umzusetzen. Der Vorsitz wird sich neben einigen noch

offenen Empfehlungen mit früherem Zieldatum vor allem mit der Umsetzung dieser 13

Empfehlungen befassen.

Besondere Bedeutung kommt angesichts des multidisziplinären Charakters des

Aktionsplans einem abgestimmten Tätigwerden der einzelnen Arbeitsgruppen und einer

engen Koordination der Dritten Säule mit den von der Kommission einzuleitenden Arbeiten

zu. Inhaltliche Schwerpunkte werden im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, der

Finanzdelikte, der High - Tech - Kriminalität, der Korruption und der Wirtschaftskriminalität

gesetzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Förderung der Zusammenarbeit mit den

Beitrittskandidaten sein. Zur Ergänzung des Aktionsplans wird ein Instrument zur

Prävention der organisierten Kriminalität ausgearbeitet werden.

Von größter Wichtigkeit für Österreich ist weiters der Start der Arbeitsaufnahme von

Europol, der solide vorbereitet werden muß. Die Europol - Konvention tritt im Herbst in Kraft.

Am Tag des Inkrafttretens soll die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates

stattfinden, die der Ratsvorsitzende eröffnet. Hier geht es vor allem darum, die

Beschlußverfahren zu den Durchführungsregelungen einzuleiten sowie die personellen und

budgetären Voraussetzungen für die Tätigkeitsaufnahme von Europol zu schaffen.

Zu diesem Schwerpunktfeld gehört weiters das Bemühen, die tatsächliche,

organisatorische und rechtliche Basis für die EU - weite grenz - und ressorübergreifende

praktische Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Zollbehörden zu verbessern. Darunter

verstehen wir ein Bündel von Detailaktivitäten in verschiedenen Arbeitsgruppen.

Schließlich geht es bei diesem Schwerpunktfeld auch noch um die möglichst wirksame

Heranführung der Beitrittswerber an den Standard der EU. Dazu wurde die

"Vorbeitrittsvereinbarung OK” akkordiert, die einen konkreten Aufgabenkatalog enthält.

Auch die Prioritäten der Beitrittspartnerschaften mit den MOEL betonen die Notwendigkeit

der Bekämpfung der OK. Es wird nun darum gehen, die Umsetzung dieser Kataloge genau

zu beobachten und für eine zügige Umsetzung zu sorgen. Eine besondere Initiative soll

gesetzt werden, um bestehende Rechtsakte zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität

durch den nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam möglichen Abschluß von

Übereinkommen gemäß Art, 38 EUV den Beitrittskandidaten  bereits vor ihrem EU - Beitritt

zu öffnen.

Eine Konferenz über Fragen der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und einige kleinere

Seminare über Detailfragen sollen diesen Schwerpunktbereich abrunden.

2. Ausbau der Rechtsstaatlichkeit in Europa:

Der österreichische Vorsitz hat nicht nur die polizeiliche Komponente der

Kriminalitätsbekämpfung im Auge, sondern legt auch Wert darauf, daß die in der Union

gesetzten Maßnahmen in vollem Umfang dem in Europa erreichten Standard der

Rechtsstaatlichkeit entsprechen. Im Sinne dieses Anliegens wollen wir vier Initiativen

setzen:

Angesichts des Umstandes. daß bisher im Rahmen der Dritten Säule ein gutes Dutzend

Konventionen unterzeichnet wurden, von denen allerdings nur ganz wenige ratifiziert sind,

ist es wichtig, die Ratifizierung der noch ausstehenden Konventionen voranzutreiben. Ziel

ist es, am Ende des Jahres möglichst alle Konventionen ratifiziert zu haben.

Österreich möchte weiters auch der in den letzten Monaten immer wieder geäußerten Kritik

Rechnung tragen, daß Europol in manchen Bereichen nicht der notwendigen Kontrolle

unterworfen sei. Hier geht es vor allem darum, die Entwicklung von Europol in der Zukunft

bestmöglich vorzubereiten: Falls es zur Änderung der Konvention kommen und damit

Europol operative Befugnisse übertragen werden sollten, dann soll auch eine entsprechende

Kontrolle durch den Gerichtshof und durch das Europäische Parlament Teil dieser

Konventionsänderung sein.

Alle Mitgliedsstaaten der EU verfügen über gut ausgebaute rechtsstaatliche Strukturen im

Strafrechtsbereich. Diese Strukturen - etwa Unabhängigkeit der Gerichte, Rollenteilung

zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, Verteidigerrechte etc. - müssen auch von den

Beitrittswerberstaaten vor ihrem Beitritt umgesetzt werden. Sie sind aber im derzeitigen

EU Recht nirgends systematisch explizit festgeschrieben. Es ist daher sinnvoll, einen

Katalog von “Grundsätzen für die Rechtsstaatlichkeit" zu erstellen und den Beitrittswerbern

gemeinsam mit den notwendigen Hilfestellungen anzubieten.

Schlußendlich gibt es noch Entwicklungsmöglichkeiten bei der Publikation von

Rechtsvorschriften, Planungen und Beschlüssen von EU - Gremien, um den Bürgern der EU

einen leichteren Zugang zum Recht zu verschaffen.

3.Europäische Migrations - und Flüchtlingsstrategie:

Österreich will eine Initiative fortsetzen. die bereits 1992 und 1 994 begonnen wurde: Die

Erarbeitung einer umfassenden europäischen Migrationsstrategie. Hier hatte die

Kommission zuletzt 1994 ein umfangreiches Papier vorgelegt, das zwar zur Kenntnis

genommen, aber nie wirklich umgesetzt wurde. Österreich will nun in Fortführung dieses

Dokuments eine aktualisierte Konzeption vorlegen und diese möglichst breit diskutieren.

Ziel ist, im europäischen Rahmen eine in sich geschlossene strategische Konzeption zu

erarbeiten. Diese soll sich mit der Reduktion des Migrationsdrucks, den Möglichkeiten der

Zuwanderungssteuerung, der Grenzkontrolle, der Stellung von Drittstaatsausländern, der

Weiterentwicklung des Asylwesens und den Beziehungen zu den Herkunfts - und

Transitstaaten beschäftigen. Diesem Thema ist im übrigen auch die zweite große Konferenz

im Vorsitzhalbjahr gewidmet.

Seit nunmehr fast fünf Jahren beschäftigt sich die EU mit der Frage, wie im Fall von

Massenfluchtbewegungen in akkordierter Weise vorgegangen werden soll. Bisher konnten

dazu nur einige Beschlüsse mit geringer Verbindlichkeit gefaßt werden. Die Kommission

hat nun zwei Entwürfe für verbindliche Rechtstexte angekündigt, die im Rat zu behandeln

sind; Österreich wird alles daran setzen, die Willensbildung dazu abschließen zu können.

Es handelt sich hier um eine Rechtsnorm, die den vorübergehenden Schutz von

Vertriebenen, die Zuerkennung eines besonderen Status für diese Vertriebenen in allen

Mitgliedsstaaten, die Rechte und Pflichten dieser Vertriebenen, die Beendigung dieses

Status und die gemeinsame Rückführung zum Gegenstand hat. Eine gleichzeitig vorgelegte

Rechtsnorm soll die Aufteilung solcher Personengruppen auf die einzelnen Mitgliedsstaaten

bzw. einen finanziellen Ausgleich in Form von Leistungen an besonders belastete Länder

regeln.

Im Rahmen dieser konkreten Projekte könnte eine umfassende Flüchtlingskonzeption

erarbeitet werden: Hier geht es um die Zusammenfassung bestehender asylrechtlicher

Beschlüsse der EU, um die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die Zukunft, die

es erspart, auf Einzelereignisse mit punktuellen, ad hoc geschaffenen Maßnahmen zu

reagieren. Eine gemeinsame Position der EU nach außen, etwa gegenüber dem UNHCR,

kann ein weiterer Teil dieser Konzeption sein.

Die Verbesserung des Funktionierens der Dublin - Konvention ist ebenso ein weiterer

wichtiger Beitrag zur Asylreform wie der Abschluß der Eurodac - Konvention in der

erweiterten Form der Erfassung von Fingerabdrücken aller illegalen Grenzgänger.

4. Abschluß der Eingliederung von Schengen:

Voraussichtlich im ersten Halbjahr 1999 ist mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer

Vertrages zu rechnen. Mit diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Integration des Schengener

Rechts in das Recht der EU und gehen die Schengener Institutionen in denen der EU auf.

Der Arbeit im nächsten Halbjahr kommt daher entscheidende Bedeutung für eine gute

Vorbereitung dieser Eingliederung zu.

Hier geht es einerseits um die genaue Einordnung aller Schengener Rechtsvorschriften in

das Rechtssystem der Union; dabei ist die Frage besonders wichtig, in welche Säule die

einzelnen Vorschriften eingeordnet werden. Diese Arbeit wurde im Herbst des Vorjahres

vom Schengen - Vorsitz begonnen und wird im Herbst dieses Jahres abzuschließen sein.

Weiters geht es hier um die “Fusionierung” der vielen Arbeitsgruppen, die in Schengen und

in der EU derzeit - teilweise mit sehr ähnlichen Aufgabenstellungen - bestehen. In diesem

Zusammenhang ist das Ziel, eine möglichst schlanke Arbeitsstruktur zu erreichen.

Besonders schwierig ist die Neustrukturierung der obersten Ebenen; auch hier wird die

einfachste Variante die sinnvollste sein.

Schließlich geht es bei der Eingliederung von Schengen um die Lösung der schwierigen

Frage, welcher Teil des Schengener Rechts von UK und Irland übernommen wird;

Österreich möchte hier eine möglichst weitgehende Übernahme erzielen. In diesem Bereich,

bei der künftigen Stellung Norwegens und Islands als assoziierte Partner der EU und bei der

Überleitung des Schengener Informationssystems müssen konkrete Ergebnisse vorgelegt

werden, wenn das Vertragswerk von Amsterdam planmäßig in Kraft treten soll.

5. Erweiterung:

Schon aufgrund der geographischen Lage Österreichs, aber auch angesichts der Beschlüsse

über den Beginn der Vorbeitrittsphase wird sich Österreich intensiv um diesen Prozeß

bemühen.

Dies kann einmal durch Intensivierung der Kooperation auf Arbeitsebene erfolgen: Gemeint

ist damit, daß nach den bisher gefaßten Beschlüssen in verschiedenen Arbeitsgruppen aber

auch bei Konferenzen und Seminaren Beitrittswerber beigezogen werden. Dies bedeutet

aber auch, daß man versucht, die Programme der Vorbeitrittsvereinbarung und der

Beitrittspartnerschaften - sowie eines noch zu formulierenden gemeinsamen Programms

im Migrationsbereich - zu konkretisieren, und zu implementieren. Der neu geschaffenen

RAG “Evaluierung” wird dabei eine wichtige Aufgabe zukommen.

Im Rahmen dieses Prozesses geht es auch darum, die Verpflichtungen der Beitrittswerber

umzusetzen, die sich aus der Erfüllung des Schengen - Standards vor ihrem Beitritt zur EU

ergeben. Hier wird man den Inhalt der Schengener Regelungen vermitteln, gemeinsam mit

den Beitrittswerbern Heranführungsprogramme entwerfen und konkret mit den

Beitrittswerbern bei der Umsetzung zusammenarbeiten müssen.

Im besonderen ist eine neue Initiative geplant, die sich an den guten Erfahrungen mit dem

Vorbeitrittspakt OK Orientiert: Es soll ein gemeinsamer Plan für die Maßnahmen dieser

Länder während der Vorbeitrittsphase im Bereich der Migrations - und Asylpoltitk

ausgearbeitet werden.

Weiters soll geprüft werden, ob die Beitrittskandidaten noch vor Abschluß der Integration

an einigen in der Praxis besonders wichtigen EU - Rechtsakten beteiligt werden können. Um

den an sich nicht zur vorzeitigen Umsetzung des Besitzstandes verpflichteten

Beitrittswerbern die Teilnahme an den EU - Rechtsbesitzstand der Dritten Säule zu

ermöglichen, soll der Abschluß von Übereinkünften gemäß Art. 38 EUV für die Zeit nach

dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam vorbereitend erörtert werden.

6. Vorbereitung auf das Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam:

Der Vertrag von Amsterdam liegt derzeit den nationalen Parlamenten zur Ratifizierung vor.

Mit seinem Inkrafttreten ist in der ersten Hälfte 1999 zu rechnen. Es ist also dringend, sich

eingehend mit der Vorbereitung auf diese neue Rechtssituation zu befassen.

Mit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages wird ein Teil des Bereiches Justiz und Inneres

als Titel IV in die Verfahrensordnung der Ersten Säule übergeleitet.

Mit der Vergemeinschaftung eines Teils des Bereiches Justiz und Inneres ändert sich mit

dem Verfahren zur Setzung von Rechtsakten auch der Rahmen für die Arbeit zahlreicher

Ratsarbeitsgruppen. Einige Ratsarbeitsgruppen werden vom Verfahren der Dritten Säule

in das der Ersten Säule wechseln, andere werden künftig horizontal sowohl das Recht des

Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft als auch das Recht des Vertrages

über die Europäische Union anwenden müssen.

Mit dieser Aufteilung des Bereiches Justiz und Inneres sind prozedurale, rechtliche und

institutionelle Konsequenzen verbunden. Der Vorsitz beabsichtigt, ein Dokument zur

Beratung vorzulegen, daß sich mit den Auswirkungen der Vergemeinschaftung auf die

Tätigkeiten von Rat, AStV, K - 4 - Komitee, Struktur der Ratsarbeitsgruppen, mit den

Auswirkungen des Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands und

des Protokolls über die Position Dänemarks sowie des Protokolls zur Einbeziehung des

Schengen Besitzstands auf die Entscheidungsfindung und Beschlußfassung befaßt.

Gleichzeitig werden auch einige Reformen der Arbeitsweise der Gremien in der Dritten

Säule notwendig sein. Hier gellt es vor allem um die Straffung der Arbeitsweise und die

Erhöhung der Effizienz des K4 - Ausschusses.

BESONDERER TEIL:

MULTIDISZIPLINÄRE GRUPPE ORGANISIERTE KRIMINALITÄT (MDG):

Die Arbeiten der Multidisziplinären Gruppe “Organisierte Kriminalität” werden sich weiter

vor allem auf die Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung der organisierten

Kriminalität zu konzentrieren haben. Die Aufgaben der österreichischen Präsidentschaft

sind vor allem dadurch geprägt, daß eine besonders große Zahl von Empfehlungen das

Zieldatum Ende 1998 aufweist, was zwingend mit sich bringt, daß eine Setzung von

Prioritäten unumgänglich ist. Überdies ist zu beachten, daß manche Maßnahmen mit

früherem Zieldatum noch nicht voll umgesetzt sind oder der Weiterverfolgung bedürfen.

Es zeigen sich drei wesentliche Tätigkeitsfelder: Neben der erwähnten Umsetzung des

Aktionsplans hat sich die Gruppe auch der Weiterentwicklung und Vertiefung von

politischen Strategien zu widmen, um neue Gegebenheiten und Entwicklungen angemessen

zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird auch der Stellungnahme des

Europäischen Parlaments zum Aktionsplan besondere Aufmerksamkeit zu schenken sein.

Schließlich wird sich der österreichische Vorsitz besonders um eine Verbesserung der

praktischen und operativen Zusammenarbeit bemühen und versuchen, praktische

Schwierigkeiten und Probleme zu identifizieren, um Lösungswege aufzuzeigen.

Einerseits soll die MDG somit ihren besonderen Charakter als strategische Gruppe

bewahren, andererseits wird sie bestimmte Agenden im Hinblick auf ihren multidisziplinären

Charakter selbst zu behandeln haben. Der österreichische Vorsitz plant aber, verstärkt

Sachfragen in bestehenden Ratsarbeitsgruppen zu behandeln, wobei insbesondere eine

Verknüpfung der Arbeiten der MDG mit den Arbeitsgruppen Strafrecht/Gemeinschaftsrecht,

polizeiliche Zusammenarbeit, Zollzusammenarbeit und EUROPOL vorgesehen ist.

Im einzelnen werden insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche im

Einklang mit den Arbeiten der Kommission voranzutreiben und auch Aktivitäten zu setzen

sein, um der Fälschung von Zahlungsmitteln, insbesondere des EURO, entgegenzuwirken.

Im Rahmen eines Seminars zum Thema “Wirtschaftskriminalität” wird der Vorsitz der

Verhütung und Bekämpfung der Korruption unter besonderer Berücksichtigung des

Präventionsapektes sowie dem Themenkreis Off - shore - Zentren Aufmerksamkeit widmen.

Die praktische polizeiliche Kooperation soll im EU - internen Bereich ebenso wie in den

Außenbeziehungen besonders betont werden. Eine wichtige Initiative wird auch ein

Instrument zur Prävention der organisierten Kriminalität sein, das einigen vom Europäischen

Parlament in Seiner Stellungnahme zum Aktionsplan geäußerten Aspekten Rechnung tragen

soll.

EUROPOL:

Das Europol - Übereinkommen wird voraussichtlich im Herbst des Jahres 1998 in Kraft

treten. Der österreichische Vorsitz beabsichtigt, in der Gruppe “Europol” die rechtlichen

und faktischen Voraussetzungen für die Anweisung des Übereinkommens zu schaffen, um

die Tätigkeitsaufnahme von Europol optimal vorzubereiten. Weiters wird die Gruppe

Europol die Verwaltung der bestehenden Europol Drogenstelle (EDS) fortzuführen haben.

Der Tätigkeitsbericht des Koordinators über das erste Halbjahr 1998 soll dem Rat im

September 1998 zur Billigung vorgelegt werden. Im Hinblick auf das erwartete

Inkrafttreten des Europol - Übereinkommens werden die künftige Rolle bestehender Gremien

und Expertengruppen (Leiter der nationalen Stellen, TECS - Projektausschuß) und ihre

Beziehung zum Verwaltungsrat von Europol zu betrachten sein.

Die Vorbereitung arbeiten für die Anwendung des Europol - Übereinkommens werden einen

Schwerpunkt der Arbeiten in der RAG Europol bilden. Dank den unter früheren

Präsidentschaften erreichten Fortschritten konnten die meisten der Rechtsakte, deren

Inkrafttreten nach dem Europol - Übereinkommen für die Tätigkeitsaufnahme von Europol

notwendig sind, bereits fertiggestellt und ihre Texte vom Rat im Hinblick auf eine formelle

Beschlußfassung nach dem Inkrafttreten des Europol - Übereinkommens “eingefroren”

werden.

Es wird ein Abschluß der Arbeiten an den Entwürfen für

Geschäftsordnung der gemeinsamen Kontrollinstanz

Sitzabkommen

Bilaterale Vereinbarungen über Vorrechte und Immunitäten der Verbindungsbeamten

angestrebt.

Die Geschäftsordnung der gemeinsamen Kontrollinstanz ist gemäß dem Europol -

Übereinkommen durch einstimmigen Beschluß der gemeinsamen Kontrollinstanz, der dem

Rat zur einstimmigen Billigung zu unterbreiten ist, zu erlassen. Der Vorsitz will die

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Abwicklung dieses Beschlußverfahrens schaffen.

Der Vorsitz wird die Delegation der Niederlande ersuchen, das Verfahren zur Vorbereitung

des Sitzabkommens und der bilateralen Vereinbarungen über Privilegien und Immunitäten

der Verbindungsbeamten abzuschließen und bietet seine Unterstützung bei der Bewältigung

von allfälligen Schwierigkeiten an.

In Kontinuität zum Vorsitz des Vereinigten Königreiches sollen die weiteren laufenden

Arbeiten an relevanten Rechtsakten fortgesetzt werden.

Der Vorsitz beabsichtigt, die Vorkehrungen für eine rasche Einsetzung der im Europol -

Übereinkommen vorgesehenen Organe zu treffen und wird die Mitgliedstaaten ersuchen,

die jeweiligen innerstaatlichen Verfahren zur Entsendung ihrer Vertreter im Verwaltungsrat

und in der gemeinsamen Kontrollinstanz zeitgerecht abzuschließen.

Auch die weiteren Vorbereitungen, die für eine Einberufung dieser Organe nach dem

Inkrafttreten des Europol - Übereinkommens notwendig sind, sollen getroffen werden.

In Fortführung des Projektes für das Europol Computersystem TECS schlägt der

österreichische Vorsitz vor, einen ehestmöglichen Übergang von Phase 2 zu Phase 3

anzustreben.

Die Entwicklung des Interimsystems soll abgeschlossen werden, damit dieses mit der

Tätigkeitsaufnahme von Europol zur Verfügung steht.

POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT:

Folgende Bereiche werden im Mittelpunkt der Arbeiten stehen:

Aus - und Fortbildung:

In diesem Bereich werden die Arbeiten zu dem EU - Rahmenlehrplan für die polizeiliche Aus -

und Fortbildung in den mittel - und osteuropäischen Ländern fortgesetzt sowie eine

Bestandsaufnahme der Maßnahmen auf diesem Gebiet für die MOEL erstellt.

Fußballrowdytum:

Die Erfahrungswerte der Fußballweltmeisterschaft 1998 in Frankreich werden gesammelt

und für die Bestimmung und Erörterung vordringlicher Themen in Hinblick auf die

Europameisterschaft 2000 in den Niederlanden und in Belgien verwertet.

Öffentliche Ordnung:

Hier werden die bereits bestehenden Regelungen für den Austausch von Informationen

gemäß ENFOPOL 56 Rev. 1 Anlage A zu überarbeiten sein.

Verbrechensvorbeugung:

Im Rahmen eines Expertenmeetings am 12./13. Oktober 1998 in Brüssel werden die

verschiedenen Definitionen des Begriffs “Verbrechensvorbeugung" in den MS vorgestellt

sowie erfolgreiche Schwerpunktaktionen in diesem Bereich präsentiert. Weiters ist ein

Seminar der EK in Österreich geplant hinsichtlich der Gewalt zum Nachteil von Kindern und

Jugendlichen (Gewalt in der Familie).

Bekämpfung der Fälschung des Euro:

Die Erörterungen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Fälschung des Euro werden

fortgesetzt.

Auffindungssystem bereits gestohlener Kraftfahrzeuge:

Hierbei wird eine Sammlung der Antworten auf den Fragebogen des Europäischen

Normungsausschusses erfolgen sowie eine Bewertung und Formulierung einer

gemeinsamen Stellungnahme der RAG "Polizeiliche Zusammenarbeit” mit den Experten der

EDU vorgenommen werden.

Seminar: VICLAS - Datenbanksystem EDV - unterstüzte Maßnahmen zum Erkennen von

Serienstraftaten:

Die Abhaltung eines Seminars zu dem VICLAS - Datenbanksystem, welches bereits in vier

MS eingeführt wurde und derzeit in der Test bzw. Ausbauphase steht. soll zu einer

weiteren Verbreitung des Systems in den MS und beitrittswilligen Ländern führen. Die

Adaptierung des Systems in anderen Mitgliedstaaten würde eine weitere Erleichterung in

der Bearbeitung von schweren Seriendelikten innerhalb der Union darstellen.

Überwachung des Telekommunikstionsverkehrs:

Geplant ist die Überarbeitung der Anforderungen der Ratsentschließung vom 1 7. Jänner

1995 in bezug auf neue Technologien wie Kryptographie, Überwachung des

Telekommunikationsverkehrs von Zielpersonen in offenen Netzen (z.B. INTERNET) und bei

anonymen SIM - Karten. Ziel dabei ist die Ausarbeitung einer Gemeinsamen Maßnahme in

bezug auf die genannten neuen Technologien. Dieser Bereich wird an allen Sitzungstagen

des technischen Teiles (3. Juli 1998.28. September 1998 und 5. November 1998)

Schwerpunktthema sein. Ein Expertenmeeting wird am 3. und 4. September 1998 in

Brüssel stattfinden.

INTERNET:

Es soll ein Vergleich der Nutzungsmöglichkeiten in offenen Netzen mit herkömmlichen

Medien (Printmedien, Rundfunk) sowie deren Überwachungsmöglichkeiten erstellt werden.

HORIZONTALE GRUPPE DROGEN (HDG):

Ein Hauptthema der Arbeiten in der Ratsarbeitsgruppe wird die adäquate Umsetzung der

Schwerpunkte der Sondergeneralversammlung “Drogen” der Vereinten Nationen vom 8.

Juni 1998 bilden. Dies betrifft Maßnahmen zur Nachfragereduktion ebenso wie die

Umsetzung der klaren Empfehlungen zum Bereich der alternativen Entwicklung. Weiters

beabsichtigt der österreichische Vorsitz den Meinungsbildungsprozeß hinsichtlich einer EU -

Drogenstratege nach 1999 weiterzuführen sowie eine erste Diskussion über die neuen

Möglichkeiten des Amsterdamer Vertrages im Drogenbereich abzuhalten.

Eine verstärkte Kooperation mit den MOEL, insbesondere im Bereich synthetische Drogen,

sowie eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern

allgemein werden weitere Schwerpunkte des österreichischen Vorsitzes bilden. Das

Problem der Nachfragereduktion wird im Bereich der Außenbeziehungen besonders

angesprochen werden.

TERRORISMUS:

Die Arbeiten des Vorsitzes werden sich in der RAG “Terrorismus” auf folgende Bereiche

konzentrieren:

Jüngste Entwicklung im Bereich des Terrorismus:

Um die Arbeiten der Gruppe zu erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen den MS zu

verstärken, hat der Vorsitz die Absicht, weiterhin so vorzugehen, daß die Terrorismus

Experten die Gruppensitzungen nutzen, um sich gegenseitig über die jüngsten

Entwicklungen im Bereich des Terrorismus in ihren Ländern, wie sie aus den wichtigsten

Vorfällen hervorgehen, zu informieren und Tendenzen abzuleiten.

Dokument über die terroristische Bedrohung:

Der österreichische Vorsitz wird versuchen, die halbjährliche Aktualisierung dieser

Übersicht über die terroristischen Anschläge und Tendenzen bis zum Oktober 1998

abzuschließen. Die MS werden daher gebeten, dem Vorsitz bis spätestens 15. September

1998 die Informationen zu übermitteln, von denen sie wünschen, daß sie in dem Dokument

aufscheinen. Hier sollte von den MS bei der Erstellung der Beiträge darauf Bedacht

genommen werden, daß diese auch den MOEL zugänglich gemacht werden könnten.

Übernahme der Terrorismusbekämpfung durch Europol

Die von der EDU erstellte Machbarkeitsstudie wurde einstimmig angenommen und es ist

derzeit ein Project - Team mit der weiteren Umsetzung betraut. Es wird Aufgabe des

österreichischen Vorsitzes sein, diese Mandatsausweitung durchzuführen

Verzeichnis der Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung:

Ziel dieses Verzeichnisses ist es, die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung

zwischen den EU - Staaten dadurch zu erleichtern, daß die Fähigkeiten und Fachkenntnisse

von Experten eines MS auf dein Gebiet der Terrorismusbekämpfung auch anderen MS

rasch zur Verfügung gestellt werden können. Zu diesem Zweck teilt jeder MS via BDL dem

UK mit, über welche Fähigkeiten usw. er verfügt. Das Verzeichnis wird von der britischen

Delegation auch während der österreichischen Präsidentschaft fortgeführt und soll mit

Beiträgen der MOEL - Staaten ergänzt werden.

Finanzierung der Terrorismus:

Es wird angestrebt, die von den Präsidentschaften Luxemburgs und Großbritanniens

ergriffenen Initiativen in diesem wichtigen Bereich weiterzuführen. Zu diesem Zweck wird

am 21. und 22. Oktober 1998 ein Seminar in Wien abgehalten, an dem auch die

Vereinigten Staaten, Kanada und Japan teilnehmen werden. Auch Experten der MOEL,

Zyperns und der Schweiz werden eingeladen (siehe hiezu Enfopol 29 Rev 1 gemeinsame

Maßnahme bezüglich Finanzierung des Terrorismus - 8 Punkte).

Verwendung moderner Kommunikationsmittel durch terroristische Organisationen:

Die Untersuchungen zu diesem Thema sollen fortgesetzt werden Ziel ist die Verfolgung

der weiteren Entwicklungen in diesem Bereich.

Kodifizierungsfunktion der Gruppe:

Unter irischem Vorsitz wurde mit der Kodifizierung von Übereinkünften usw. welche die

Tätigkeit der Arbeitsgruppe betreffen, begonnen. Diese Aufgabe soll fortgesetzt werden.

Waffenhandel durch Terrororganisationen

Hierbei werden Überlegungen bezüglich eines umfangreicheren gegenseitigen

Informationsaustausches angestellt.

Rassistisch, fremdenfeindlich oder antisemitisch motivierte Gewalttätigkeiten:

Die RAG "Terrorismus" hat zu prüfen, wie eine größere Kohärenz der im Bericht

verzeichneten Informationen erzielt werden kann.

GEFÄLSCHTE DOKUMENTE:

Handbücher "Echte Dokumente" und "Gefälschte Dokumente":

Die Vorbereitungsarbeiten für die digitale Erfassung der beiden Handbücher "Echte

Dokumente” und “Gefälschte Dokumente" werden in der RAG “Gefälschte Dokumente”

unter österreichischem Vorsitz weiter fortgeführt werden. Darüber hinaus wird in der

österreichischen Präsidentschaft angestrebt, dieses bereits seit mehreren Jahren laufende

Projekt einen entscheidenden Schritt voranzubringen und mit den anderen MS ein

einheitliches europäisches Bildspeicher - und Informationssystem zu beschließen. Darüber

hinaus strebt Österreich an, die Übermittlung dieser Informationen über Fälschungen durch

organisatorische Veränderungen zu beschleunigen, damit die Kontrollorgane möglichst früh

über neue Methoden und besonders verdächtige Dokumente informiert werden.

Ein weiterer Vorschlag in diesem Bereich betrifft die Erweiterung der in den Sammlungen

enthaltenen Reise -  und Ausweisdokumente um nationale Führerscheine.

Seminare zur Schulung von Trainern:

Um einen einheitlich hohen Standard bei der Prüfung von Dokumenten in allen

Mitgliedstaaten zu erreichen, organisiert die Arbeitsgruppe seit mehreren Jahren Seminare

zur Ausbildung von Trainern für Schulungen zur Prüfung von Dokumenten, welche dann

in ihren Staaten Unterrichtsprogramme organisieren.

Während der österreichischen Präsidentschaft soll ein weiteres derartiges Seminar in

Eindhoven/NL stattfinden, an weichem jeweils zwei Trainer aus jedem Mitgliedstaat von

Sachverständigen des Graphischen Lyceums Eindhoven und Sachverständigen aus den

Mitgliedstaaten ausgebildet werden.

Darüber hinaus beabsichtigt Österreich während seiner Präsidentschaft ein Seminar zur

Erkennung von gefälschten Dokumenten für Mitarbeiter von Asylbehörden zu organisieren,

da im Falle eines illegalen Grenzübertrittes diese üblicherweise eine erste Überprüfung der

Reise und/oder Ausweisdokumente der Asylwerber durchführen. An diesem Seminar

werden als Vortragende Sachverständige aus Deutschland, Niederlande, Italien und

Österreich teilnehmen; geschult werden sollen Asylbeamte dieser Staaten sowie der im

Osten an die EU angrenzenden Nachbarstaaten Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn,

Slowenien und Bulgarien.

Statistik über Dokumentenfälschung:

insbesondere zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität im Bereich der illegalen

Migration, wie Schlepperei, Menschenschmuggel und Fälscherei, werden von der

Arbeitsgruppe auch europaweit Daten über Fälschungen und Verfälschungen von

Dokumenten gesammelt und in Statistiken ausgewertet. Hier strebt Österreich während

seiner Präsidentschaft eine Ausdehnung der erhobenen Daten an, um eine höhere Effizienz

bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität erzielen zu können. Dies soll unter

anderem durch eine einheitliche Erfassung mittels eines Systems von Kennzahlen für

einzelne Sicherungs, bzw. Fälschungsmethoden erreicht werden.

Entsendung von Dokumentenberatern in Herkunftsländer:

Vielfach gelingt es Fremden mit gefälschten Reisedokumenten (Reisepässen.

Personalausweisen, Sichtvermerksvignetten) die Paßkontrollen auf Flughäfen von

Herkunftsländern zu passieren; dadurch entsteht auf den Flughäfen der EU das Problem

diese illegalen Einwanderer, welche dann meist im Transitbereich aufgegriffen werden, in

ihre Herkunftsländer zurückzubringen.

Um dies zu verhindern ist es sinnvoll und notwendig, bereits frühzeitig, d.h. am

sinnvollsten in ihren Herkunftsländern, eine fachgerechte Überprüfung der Reisedokumente

von Flugpassagieren sicherzustellen. Dies kann dadurch erreicht werden, daß

Sachverständige aus EU - Mitgliedstaaten als Dokumentenberater in die

Hauptherkunftsländer entsandt werden und dort das Flughafenkontrollpersonal einschulen.

Dieser Ansatz wurde von Deutschland und dem Vereinigten Königreich bereits erfolgreich

versucht, unter österreichischen Vorsitz soll diese Vorgangsweise institutionalisiert und

eventuell auf mehr Mitgliedstaaten ausgedehnt werden.

MIGRATION (ZULASSUNG):

Der österreichische Vorsitz wird die Beratungen zu dem Entwurf der Kommission für ein

Übereinkommen zur Regelung der Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder in das

Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten (Dokument 10994/97 ASIM 185) fortsetzen. Die

bisherige Diskussion hat gezeigt, daß zwischen den MS bei fast allen Artikeln des

Übereinkommens große Auffassungsunterschiede sowohl hinsichtlich des Inhaltes als auch

der rechtlichen Verbindlichkeit bestehen. Es wird daher die Aufgabe des Vorsitzes sein,

einen Konsens zu erreichen, der einerseits zu einer möglichst weitgehenden

Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS führt, andererseits jedoch die

unterschiedlichen Auffassungen der MS berücksichtigt. Im Laufe der zweiten Prüfung des

Übereinkommensentwürfen soll dafür eine möglichst weitgehende Einigung über den Inhalt

der einzelnen Regelungen erzielt werden.

Der österreichische Vorsitz ist darüberhinaus zur Auffassung gelangt, daß der Vorschlag

über ein Übereinkommen zur Regelung der Zulassung von Drittstaatsangehörigen einiger

Ergänzungen bedarf, weshalb im Rahmen der Diskussion entsprechende

Ergänzungsvorschläge vorgelegt werden.

Die Auswertung des Fragebogens über die Familienzusammenführung stellt ein wichtiges

Instrument zur Feststellung der entsprechenden Regelungen in den Mitgliedstaaten dar. Die

Ergebnisse des Fragebogens sollen in das Übereinkommen zur Regelung der Zulassung von

Drittstaatsangehörigen einbezogen werden. Dabei soll auch das Phänomen der

“Scheinehen” Berücksichtigung finden.

Der österreichische Vorsitz wird die Ziele der am 24. - 27. November 1998 stattfindenden

Konferenz über die Neugestaltung der Migrationspolitik der Europäischen Union vorstellen.

Durch diese Konferenz sollen Wege für eine langfristige Verringerung des

Migrationsdruckes durch einen einheitlichen migrationspolitischen Ansatz innerhalb der

Europäischen Union gefunden werden.

Weiters wird der österreichische Vorsitz die erforderlichen Maßnahmen in Verbindung mit

dem Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1995 zur Beobachtung der Durchführung der

im Bereich der Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder bereits angenommen

Rechtsakte fortführen. Ebenso wird der Vorsitz die erforderlichen Maßnahmen in

Verbindung mit dem Beschluß des Rates vom 16. Dezember 1996 zur Beobachtung der

Durchführung der vom Rat erlassenen Rechtsakte im Bereich der illegalen Einwanderung

der Rückübernahme, der illegalen Beschäftigung von Staatsangehörigen dritter Länder und

der Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Ausweisungsanordnungen insoweit

fortsetzten, als die Arbeitsgruppe “Migration (Zulassung)" betroffen ist.

MIGRATION (RÜCKFÜHRUNG)

Der österreichische Vorsitz wird die unter britischer Präsidentschaft diskutierten

Maßnahmen gegenüber Drittstaaten, die bei der Rückübernahme Probleme bereiten,

fortführen. Insbesondere werden die Themen der Aufnahme von Rückübernahmeklauseln

in gemischte Abkommen sowie die Verwendung von EU - Standardreisedokumenten

entsprechend der Empfehlung des Rates vom 30. November 1 994 bezüglich der Einführung

eines Standardreisedokuments für die Rückführung von Staatsangehörigen dritter Länder

weiter zu erörtern sein.

Als besondere Maßnahme gegenüber Drittstaaten, die Rückübernahmeprobleme bereiten,

wird der österreichische Vorsitz nach Bestandsaufnahme der bestehenden

Rückübernahmeabkommen der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten den Text eines

multilateralen Rückübernahmeübereinkommens zwischen den EU - Staaten einerseits und

einem solchen Drittstaat andererseits zur Diskussion stellen. Dieses Übereinkommen wird

nicht nur die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger, sondern auch die Übernahme von

Drittstaatsangehörigen sowie die polizeiliche Durchbeförderung regeln. Unter geringfügiger

Anpassung einzelner Bestimmungen sollte dieses Abkommen so rasch wie möglich auch

mit den künftigen EU - Beitrittswerbern verhandelt werden.

Der österreichische Vorsitz wird ferner die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang

mit dem Beschluß des Rates vom 26. Mai 1997 über den Informtionsaustausch

betreffend die Hilfen für die freiwillige Rückkehr von Drittstaatsangehörigen fortführen. Der

Vorsitz wird schließlich die erforderlichen Maßnahmen in Verbindung mit dem Beschluß des

Rates vom 16. Dezember 1996 zur Beobachtung der Durchführung der vom Rat erlassenen

Rechtsakte im Bereich der illegalen Einwanderung, der Rückübernahme, der illegalen

Beschäftigung von Staatsangehörigen dritter Länder und der Zusammenarbeit bei der

Vollstreckung von Ausweisungsanordnungen fortführen, insoweit es sich hiebei um

Rechtsakte handelt, welche die Arbeitsgruppe “Rückführung” betreffen.

VISA:

Der Österreichische Vorsitz in der RAG “Visa” will im Sinne der Bestrebungen der

Mitgliedstaaten mit Nachdruck zu einer weiteren Harmonisierung der Visumpolitik beitragen

und die Kommission ersuchen, einen entsprechenden Vorschlag gemäß Art. 100c EGV

vorzulegen.

Sofern die entsprechende Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem seinerzeit

von der luxemburgischen Präsidentschaft übermittelten Entwurf vorliegt, will der Vorsitz

im Einvernehmen mit der Kommission dafür sorgen, daß die Verordnung nach Art. 100c

EGV zur Bestimmung der Länder, deren Staatsangehörige bei der Einreise in das

Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten im Besitz eines Visums sein müssen, durch den Rat

angenommen wird.

Im Lichte der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 12. Mai 1998 soll die

Gemeinsame Maßnahme vom 4. März 1 996 betreffend den Transit auf Flughäfen durch

eine weitere Harmonisierung noch effizienter gestaltet werden.

Der Vorsitz wird die Beratungen über die Gemeinsame Maßnahme betreffend ein einheitlich

gestaltetes Formblatt für die Anbringung eines Visums in Fällen, in denen die betreffenden

Personen kein anerkanntes Reisedokument besitzen sowie über offene Fragen im

Zusammenhang mit dem einheitlichen EU - Aufenthaltstitel fortführen.

Österreich mißt dem unter luxemburgischem Vorsitz begonnenen und unter britischem

Vorsitz weitergeführten Prozeß der schrittweisen Annäherung der assoziierten baltischen

und mittel - und osteuropäischen Staaten sowie Zyperns große Bedeutung bei. Der Vorsitz

wird bemüht sein, ausgehend von dem sich aus dem Amsterdamer Vertrag ergebenden

Acquis ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Dabei würde insbesondere den Fragen der

schrittweisen Angleichung der Visumpraxis und der dafür notwendigen Ausbildung und

technischer Ausstattung besonderes Gewicht beigemessen werden.

ASYL:

Der österreichische Vorsitz wird in der RAG “Asyl” primär den Entwurf einer Gemeinsamen

Maßnahme betreffend den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen auf der Grundlage

eines revidierten Vorschlages der Kommission sowie parallel hiezu den bezughabenden

Vorschlag der Kommission betreffend die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

behandeln.

Der Vorsitz wird, aufbauend auf den Arbeiten des britischen Vorsitzes, die Bemühungen

betreffend eine effizientere Umsetzung des Dubliner Übereinkommens fortführen,

insbesondere in bezug auf die Überprüfung der Beweisanforderungen, die Geschwindigkeit

und Qualität des Informationsaustausches sowie die Klärung offener Auslegungsfragen.

Der Vorsitz beabsichtigt, den Entwurf eines Parallelabkommens zum Dubliner

Übereinkommen einer neuerlichen Prüfung zu unterziehen.

Der Vorsitz möchte die Arbeiten betreffend die Erstellung und Prüfung des Berichts in

Umsetzung des Beschlusses des Rates zur Beobachtung der Durchführung der Rechtsakte

im Asylbereich zum Abschluß bringen.

Der Vorsitz wird gegebenenfalls, wenn alle erforderlichen Analysen vorliegen, die

Beratungen über die Frage des subsidären Schutzes wieder aufnehmen.

CIREA:

Der österreichische Vorsitz wird den Informationsaustausch über die Situation in den

Herkunftsstaaten und die Asylpraxis der Mitgliedstaaten fortsetzen. Das CIREA wird auf

der Grundlage des von der Kommission vorgelegten Aktionsplanes betreffend die

Ausweitung der Datensammlung und die Einbeziehung monatlicher Wanderungs - und

Asylstatistiken die Frage der Verbesserung des Austausches und der Verarbeitung

statistischer Daten behandeln. Ferner werden die Möglichkeiten des elektronischen

Austausches und der elektronischen Speicherung von Informationen weiter geprüft

werden. Das CIREA wird weiterhin Kontakte zu Kanada und den Vereinigten Staaten von

Amerika unterhalten sowie bestrebt sein die Zusammenarbeit mit den mittel - und

osteuropäischen Staaten und Zypern auszubauen.

CIREFI:

Im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft sollen folgende Schwerpunkte gesetzt

werden:

Änderungen im bestehenden Modus zur Informationseinholung:

In den letzten eineinhalb Jahren hat es sich in der RAG CIREFI eingebürgert, Themen nicht

mehr vor Ort zu diskutieren sondern zu jedem Thema Fragebögen zu verschicken. Der

tatsächliche Nutzwert dieser Fragebögen, im Vergleich zu den ohnehin vierteljährlich

abzuliefernden CIREFI - Statistiken, darf bezweifelt werden. Zumindest drei Viertel der

erfragten Informationen ließen sich problemlos aus den regelmäßig abzuliefernden

Statistiken ableiten. Durch eine derartige Vorgangsweise kommt es zu einer

Doppelbelastung der Verwaltungen der 15 Mitgliedstaaten, die einerseits die

Standardstatistiken zu übermitteln haben und andererseits großteils die selben

Informationen in Fragebögen noch einmal melden sollen.

Ziel soll es sein, weniger Fragebögen zu aktuellen bzw. aktuell behandelten Themen

auszusenden. Weiters wäre zu trachten, die Diskussion wieder in die Arbeitsgruppe zu

bringen.

Beschleunigung des Informationsaustausch hinsichtlich aktueller Phänomene im Bereich der

illegalen Migration unter besonderer Berücksichtigung der Schlepperei:

Es soll ein einheitlicher Meldeweg erarbeitet werden, bei dem aktuelle Phänomene im

Bereich der illegalen Migration, die ein Mitgliedstaat feststellt, rasch allen übrigen Staaten

gemeldet werden soll. Dies kann am besten durch ein einheitliches Formular erreicht

werden, das durch seine inhaltliche Gestaltung unabhängig von der jeweiligen

Landessprache leicht verständlich ist und an vordefinierte Meldepunkte im Anlaßfall

übermittelt wird.

Dialog mit den MOEL:

Im Rahmen des Aktionsplans der Kommission zur Neuregelung der Erfassung und

Auswertung von Daten in den Bereichen CIREA und CIREFI ist es das Ziel der

österreichischen Präsidentschaft, den Austausch von Statistiken im Bereich CIREFI in beide

Richtungen auf die MOEL auszudehnen. Das würde bedeuten, daß die MOEL Daten liefern,

die auch durch CIREFI erhoben werden. Im Gegenzug würde jenen Staaten, die sich daran

beteiligen, die Gesamtstatistik zur Verfügung gestellt werden. Das Hauptproblem besteht

nach österreichischer Ansicht derzeit darin. daß verschiedene Gremien (CIREFI, Budapester

Gruppe, int. grenzpolizeiliche Konferenz) ähnliche Daten erheben, die jedoch kaum

vergleichbare Ergebnisse bringen.

Transatlantischer Dialog:

Derzeit wird unter britischer Präsidentschaft das Problem der Transitabschiebung

(Abschiebungen aus den USA bzw. Kanada über die EU in Drittländer) diskutiert. Zu diesem

Thema sollen Folgeinformationen ausgetauscht werden. Weiters soll der transatlantische

Dialog in der Vorbereitungsphase bilateral auf aktuelle Themen mit den USA und Kanada

abgestimmt werden.

AUSSENGRENZEN:

Die RAG "Außengrenzen” stellt folgende drei Bereiche in den Mittelpunkt ihrer Arbeiten:

Die Definition sowie die Bestimmung der Punkte des Schengen - Besitzstandes, die das

Vereinigte Königreich und Irland übernehmen wollen erfolgt aufgrund der Mandatserteilung

des AStV vom 17. Oktober 1997 in der Ratsarbeitsgruppe Schengen - Besitzstand. Der

österreichische Vorsitz ist sich bewußt, daß die Frage der Implementierung des Schengen -

Besitzstandes in die Europäische Union eine eminent politische ist, jedoch auch keineswegs

zu unterschätzende technische Implikationen beinhaltet. Unbeschadet der in diesem

Zusammenhang gegebenen Zuständigkeiten der Ratsarbeitsgruppe Schengen - Besitzstand

wird der österreichische Vorsitz daher eine erste Diskussion beginnen, inwieweit der

technische Teil des Besitzstandes zur Grenzkontrolle nach dem Inkrafttreten des Vertrages

von Amsterdam in allen 15 Mitgliedstaaten angewendet werden soll.

Der seinerzeitige niederländische Vorsitz hat das zuvor akkordierte Handbuch für effiziente

Praktiken bei Personenkontrollen an den Außengrenzen an die mittel und osteuropäischen

Länder (MOEL) weitergeleitet, nachdem der Rat dieser Weiterleitung zugestimmt hatte. Der

österreichische Vorsitz beabsichtigt nun, in Fortsetzung dieses Weges im Hinblick auf die

künftige Integration von Schengen in die Europäische Union den Beitrittswerbern im

Rahmen eines Seminars den Schengen - Acquis im Bereich der Außengrenzkentrollen zur

Verfügung zu stellen. Dabei soll insbesondere klargestellt werden, daß diese Bestimmungen

nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam Bestandteil des EU - Acquis sein

werden und daher von den Beitrittswerbern schon jetzt im Rahmen ihrer

Anpassungsbemühungen berücksichtigt werden sollten.

Aufbauend auf den im Rahmen der “EU - PHARE Expert - Missions” gewonnenen Erfahrungen

unter anderem bei der praktischen Durchführung der Grenzkontrolle und - überwachung

wird der österreichische Vorsitz die erforderlichen Schritte einleiten, um mit einem eigens

zu diesem Zweck im Einvernehmen mit der Kommission einzurichtenden Ausschuß den

Status quo in diesen Bereichen bei den Beitrittswerbern in allen Details festzustellen und

in weiterer Folge zu bewerten. Ziel soll sein, sowohl genauere Informationen über den

Standard der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung an diesen Abschnitten der zukünftigen

EU - Außengrenze zu erhalten als auch erforderliche Schritte zur Erlangung der “Schengen -

Reife” in diesen Bereichen festzulegen.

EURODAC:

Österreich spricht sich im Sinne einer gesamteuropäischen Solidarität im Asylbereich

ausdrücklich für eine effizientere Umsetzung des Dubliner Übereinkommens aus. Die in

diesem Zusammenhang seit mehreren Jahren diskutierte Eurodac - Konvention würde mittels

des vorgesehenen automatisierten Fingerabdrucksystems einen wesentlichen Beitrag zur

Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaates leisten und

überdies die Mehrfachbehandlung von Asylanträgen in verschiedenen Mitgliedstaaten

unterbinden.

In den letzten Jahren hat sich aufgrund massiv gestiegener Aufgriffszahlen von Illegalen

(und somit späteren potentiellen Asylwerbern) zunehmend die Notwendigkeit gezeigt, auch

deren Fingerabdrücke in das System aufzunehmen. Hinsichtlich der Erfordernis einer

Erweiterung des Systems konnte bereits Einigung erzielt werden.

Die Aufgabe der österreichischen Präsidentschaft wird nun darin bestehen, unter

Berücksichtigung der derzeit noch bestehenden Auffassungsunterschiede zwischen den

einzelnen Mitgliedstaaten (vor allem hinsichtlich einer klaren Definition des zu erfassenden

Personenkreises und des Sitzes der technischen Zentraleinheit) einen Lösungsansatz zu

präsentieren, der die offenen Fragen einer Lösung zuführt und einen erfolgreichen Abschluß

der Konvention möglich macht.

Außerdem sollen die Ausschreibung für die technische Zentraleinheit sowie das

entsprechende Zuschlagsverfahren durchgeführt werden.

BRÜSSEL II UND ROM II:

Da die Arbeiten über das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit für

Ehescheidung, Ehetrennung, Aufhebung und Nichtigerklärung einer Ehe (Brüssel II)

abgeschlossen sind, wird die Ratsarbeitsgruppe die Arbeiten zu einem Übereinkommen über

das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht aufnehmen. Das

Übereinkommen soll nach dem Vorbild des Römer Übereinkommens über das auf

vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht in Fällen mit Auslandbezug, etwa bei

grenzüberschreitenden Schäden, durch Vereinheitlichung des Kollisionsrechts die

Rechtsanwendung vereinfachen und durch eine Verbesserte Vorhersehbarkeit, welches

Recht im Einzelfall maßgeblich ist, die Rechtssicherheit erhöhen. Darüber hinaus hätte es

den Vorteil, daß unabhängig davon, bei welchem europäischen Gericht auch Klage geführt

wird, die Sache immer nach der gleichen Rechtsordnung beurteilt wird.

Das Bundesministerium für Justiz wird während des österreichischen Vorsitzes bemüht

sein, die Diskussion, die sich erst im Anfangsstadium befinden wird, so zu strukturieren

und zu führen, daß sie eine gute Ausgangsbasis für die Erarbeitung eines Übereinkommens

sein kann. Ein Abschluß der Arbeiten unter österreichischer Präsidentschaft kann nicht

erwartet werden, es ist vielmehr anzunehmen, daß sich der zeitliche Rahmen über mehrere

Jahre erstrecken wird.

Österreich ist an einem klaren, möglichst einfach handzuhabenden Regelwerk interessiert.

Für die Atomhaftung sollen alle Optionen auch kollisionsrechtlich offenbleiben.

REVISION DER ÜBEREINKOMMEN VON BRÜSSEL UND LUGANO

Im Dienste des Ausbaus des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes, auch über

die derzeitigen Grenzen der Europäischen Union hinaus, stehen die Arbeiten zur Revision

des Brüsseler Übereinkommens aus 1968 bzw. des Lugano - Übereinkommens aus 1988

über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in

Zivil - und Handelssachen. An diesen Arbeiten beteiligen sich auch jene EFTA - Staaten, die

Vertragsstaaten des Lugano - Übereinkommens sind sowie Polen, dessen Beitritt zum

Lugano - Übereinkommen unmittelbar bevorsteht.

Ziel ist es, unter Aufrechterhaltung der Strukturen der Übereinkommen ihre Bestimmungen

noch weiter anzugleichen und unter Berücksichtigung der Anwendung beider

Übereinkommen in der Praxis und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum

Brüsseler Übereinkommen eine Neubewertung einiger ihrer Vorschriften vorzunehmen. Die

hiefür eingesetzte Arbeitsgruppe steht zwar unter dem ständigen Vorsitz eines Finnen, ein

Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehört jedoch einem sechsköpfigen “Büro” an,

das die Arbeiten der Arbeitsgruppe begleitet und die Ergebnisse der Beratungen in konkrete

Textvorschläge umformuliert. Der österreichische Vertreter wird hiebei bestrebt sein, eine

möglichst weitgehende Identität der beiden Übereinkommen zu erreichen. Neben diesem

Ziel gilt es aus österreichischer Sicht vor allem, einen Gerichtsstand für entsendete

Arbeitnehmer in die Übereinkommen aufzunehmen. Gerichtsstandvereinbarungen in

Versicherungssachen immer dann vorzusehen, wo nach den versicherungsrechtlichen

Richtlinien volle Rechtswahlfreiheit besteht, den Anwendungsbereich der

Zuständigkeitsregeln für Verbrauchersachen auch auf sogenannte Verkaufsfahrten sowie

Timesharing - Verträge auszudehnen und das Vollstreckbarerklärungsverfahren zu straffen.

GEMEINSCHAFTSRECHT UND NATIONALES STRAFRECHT:

Die RAG “Gemeinschaftsrecht und nationales Strafrecht” wird sich im besonderen mit

folgenden Themen beschäftigen:

Korruptionsbekämpfung: Korruption im Privaten Sektor:

Als Ergänzung zu den Rechtsakten, die in den letzten Jahren zum Schutz der finanziellen

Interessen der Gemeinschaft und zur Bekämpfung der Korruption (insbesondere von

Beamten) verabschiedet wurden, steht derzeit der (auf einen Vorschlag des

luxemburgischen Vorsitzes zurückgehende) Entwurf zu einer Gemeinsamen Maßnahme zur

Bekämpfung der Korruption im privaten Sektor in Verhandlung. Der österreichische Vorsitz

wird alle Anstrengungen unternehmen, diesen Rechtsakt abzuschließen.

Strafrechtlicher Schutz des Euro:

Der Euro, der zum 1. Jänner 1999 als gemeinsame Währung eingeführt und zum 1. Jänner

2002 in Form von Banknoten und Münzen ausgegeben werden wird, wird die weltweit

zweitwichtigste Währung nach dem Dollar sein. Es ist daher zu befürchten, daß die

Fälschung von Euro - Banknoten für kriminelle Gruppierungen in einer Weise interessant sein

wird, wie es bisher in den Mitgliedstaaten der Union nicht bekannt war.

Der österreichische Vorsitz wird daher ergänzend zu den Bemühungen zum Schutz des

Euro in anderen Bereichen - Vorschläge vorlegen, die auf die Schaffung von strafrechtlichen

Mindeststandards bei der Bekämpfung von Geldfälschung abzielen.

ENTZUG DER FAHRERLAUBNIS:

Im Mittelpunkt der Arbeiten der RAG “Entzug der Fahrerlaubnis” steht nach dem Abschluß

des Übereinkommens in weiterer Folge:

1. Ausarbeitung der Erklärung betreffend Datenschutz,

2. Fertigstellung des Erläuternden Berichts,

3. Fertigstellung der Liste der zuständigen Behörden.

RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN:

Die Aspekte des Aktionsplanes betreffend “Justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen”

sollen unter österreichischer Präsidentschaft durch die Fertigstellung des Entwurfes eines

Übereinkommens über die “Rechtshilfe in Strafsachen”, mit dem die Bestimmungen des

Rechtshilfeübereinkommens des Europarates vom 20. April 1959, idF des

Zusatzprotokolles vom 17. April 1978 und die Bestimmungen des Schengener

Durchführungsübereinkommens vom 19. Juni 1990 in bezug auf die EU - Mitgliedstaaten

untereinander weiter ausgestaltet und aktualisiert werden sollen, erfüllt werden.

Dem Aspekt “Fertigstellung des Übereinkommens” unter Einbeziehung der Bestimmungen

über die “Telefonüberwachung" wird insbesondere im Hinblick auf den vorgegebenen

Zeitplan (Mitte 1998) höchste Priorität zuzumessen sein. Der Themenbereich

"Telefonüberwachung” soll angesichts seiner besonderen Bedeutung auch im K.4 -

Ausschuß substantiell erörtert werden.

Für die Arbeitsgruppe “Rechtshilfe in Strafsachen” wurden insgesamt fünf Sitzungen

anberaumt. Nach Finalisierung des Textes ist sowohl der Erläuternde Bericht zum

Übereinkommen fertigzustellen als auch mit den Verhandlungen zu einem Zusatzprotokoll

(Ratsbeschluß vom 4./5. Dezember 1997) zu beginnen.

ZOLLZUSAMMENARBEIT

Der österreichische Vorsitz ist bestrebt, alle Vorarbeiten für den Einsatz des

Zollinformationssystems bis Jahresende zum Abschluß zu bringen, damit es möglichst bald

in vollem Umfang zum Einsatz gebracht werden kann. Der Vorsitz wird sicherstellen, daß

alle Schritte zur technischen Umsetzung in enger Übereinstimmung mit der Kommission

erfolgen werden. Der Vorsitz wird versuchen, neuerlich auf die Mitgliedstaaten

einzuwirken, die Ratifikation wie im Aktionsplan zur Bekämpfung der organisierten

Kriminalität vorgesehen bis Ende des Jahres 1998 zum Abschluß zu bringen.

Der Vorsitz wird auf Grundlage des Dokumentes 651 9/1/98 Enfocustom 1 6 PI 11 Crimorg

31 Rev (Zahl ändert sich noch, weil Revision 2 erstellt wird) alle Maßnahmen zur

Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Zollbereich forcieren und auch besonderes

Gewicht auf die Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit der

Strafverfolgungsbehörden legen. Daneben wird der Vorsitz versuchen, die noch von der

britischen Präsidentschaft vorgeschlagene Änderung des Übereinkommens über den Einsatz

der Informationstechnologie im Zollbereich zum Abschluß zu bringen, wobei auch noch eine

kleine Änderung des Übereinkommens insofern erfolgen soll, daß bei der Datenkategone

“Transportmittel” analog der Verordnung 515/97 auch die Unterkategorie “amtliches

Kennzeichen des Transportmittels” aufgenommen werden soll.

Der Vorsitz wird zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit die Organisation und

Koordination gemeinsamer Überwachungsaktionen unterstützen und die Arbeiten auf dem

Gebiet der Risikoanalyseverfahren vorantreiben.

Außerdem wird der Vorsitz alle im Zusammenhang mit der Erweiterung stehenden Fragen

aufgreifen und in enger Abstimmung mit der Kommission darauf hinwirken, daß den

Zollverwaltungen künftiger Beitrittsländer die erforderliche Unterstützung geleistet wird.

RAG SCHENGEN - BESITZSTAND:

Da der Vertrag von Amsterdam voraussichtlich im ersten Halbjahr 1999 in Kraft treten

wird, kommt den Vorbereitungsarbeiten unter österreichischer Präsidentschaft zur

Eingliederung des Schengen - Besitzstandes und der Schengener Organe in den Rahmen der

EU entscheidende Bedeutung zu.

Die in der RAG “Schengen - Besitzstand” im Herbst des Vorjahres begonnenen Arbeiten zur

Definition des Schengen - Besitzstandes und zur Festlegung der Rechtsgrundlagen in der

Ersten bzw. Dritten Säule der EU werden unter österreichischer Präsidentschaft mit der

Zuordnung der Beschlüsse und Erklärungen des Exekutivausschusses und der Zentralen

Gruppe abgeschlossen werden. In Zusammenarbeit mit dem künftigen deutschen

Schengen - Vorsitz wird die Frage der Einbeziehung des sogenannten “faktischen”

Schengen - Besitzstands geklärt werden.

Da auch die zahlreichen in Schengen eingerichteten Arbeitsgruppen mit Inkrafttreten des

Vertrages von Amsterdam in den Rahmen der EU einbezogen werden müssen, soll eine

politische Einigung über die zukünftige Ratsarbeitsgruppenstruktur erzielt werden. Dabei

ist es das Ziel des österreichischen Vorsitzes, eine möglichst schlanke und transparente

Arbeitsstruktur zu erreichen.

Schließlich muß auch noch eine Lösung für die schwierige Frage gefunden werden, welche

Teile des Schengen - Besitzstandes vom Vereinigten Königreich und Irland übernommen

werden. Der österreichische Vorsitz wird auf eine größtmögliche Homogenität unter allen

Mitgliedstaaten hinarbeiten.

RAG SCHENGEN / ISLAND - NORWEGEN:

Der österreichische Vorsitz wird in der RAG "Schengen/Island - Norwegen" die von den

früheren Präsidentschaften eingeleiteten Bemühungen zur Vorbereitung eines

Übereinkommens mit Island und Norwegen fortsetzen, mit dem die Verfahren für die

Assoziierung dieser beiden Länder bei der Schengen Zusammenarbeit im Rahmen der EU

festgelegt werden, wie dies im Schengen Protokoll zum Vertrag von Amsterdam

vorgesehen ist.

Nach Vorliegen des entsprechenden Verhandlungsmandates sollen die Verhandlungen mit

diesen beiden Ländern ehestmöglich aufgenommen und abgeschlossen werden. Außerdem

wird das im Schengen Protokoll ebenfalls vorgesehene Übereinkommen zur Festlegung der

Rechte und Pflichten zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und

Nordirland einerseits und Island und Norwegen andererseits in den für diese Staaten

geltenden Bereichen des Schengen - Besitzstands vorzubereiten und auszuverhandeln sein.

SCHAFFUNG EINER RAG SIS - INTEGRATION

Neben den beiden vorgenannten Gruppen strebt der Vorsitz nach Erteilung des

entsprechenden Mandats durch den AStV - den Beginn der Arbeiten zur Überführung des

Schengener Informationssystems an. Dabei sind folgende Themen in Aussicht genommen:

1.Grundsätze bei der Integration der SIS:

Es muß gesichert werden, daß die Funktionsfähigkeit des SIS durch die Integration in den

Rahmen der EU nicht gefährdet wird. Die derzeit erforderlichen Arbeiten (v.a. Erneuerung

des C. SIS bis zum Jahr 2000) dürfen nicht behindert werden, vielmehr müssen sie

kontinuierlich weiterlaufen können.

In Konkretisierung und zur Gewährleistung des ersten Grundsatzes sollte der SIS - Komplex

bei der Integration als eine zusammenhängende Einheit angesehen werden. Insbesondere

die Grundstruktur sollte in der bestehenden Form beibehalten werden.

Es muß ausgeschlossen werden, daß die bestehende Zuständigkeitsverteilung oder die

administrativen Verfahren gravierend verändert werden.

Konkrete Überlegungen zu einer möglichen Neukonzeption des gesamten Bereiches können

erst nach der Gewährleistung eines reibungslosen technischen und organisatorischen

Betriebes des SIS im Rahmen der EU angestellt werden.

2. Lösung offener Fragen:

Im Rahmen der Integration Schengens in die EU müssen im Bereich des SIS bestehende

offene Fragen gelöst werden, um einen einwandfreien Betrieb des SIS auch nach der

Integration in die EU zu sichern.

Fragen ergeben sich in folgenden Bereichen:

- SIS Gruppenstruktur,

- Verbindlichkeit von Dokumenten der SIS - Gruppen.

- Strukturelle Probleme,

- Einordnung des SIS und Zuständigkeit,

- SIS - Haushaltsbereich.

- Verträge, die durch das GS (Benelux) abgeschlossen wurden und

- Island und Norwegen (Fragen der praktischen Zusammenarbeit in technischen

Belangen).

RAG EVALUIERUNG

Aufgrund eines Beschlusses des Rates “Justiz und Inneres” am 28. Mai 1998 wurde eine

neue, von nationalen Experten zu beschickende Arbeitsgruppe gegründet, deren Aufgabe

darin besteht, gemeinsame Bewertungen der Lage in den Beitrittsländern hinsichtlich der

Übernahme, der Anwendung und vor allem auch der tatsächlichen Umsetzung des

Rechtsbestandes der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres auszuarbeiten

und diese unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen auf dem neuesten Stand zu

halten. Als Basis für den Evaluierungsprozeß dienen Informationen, welche die

Mitgliedstaaten aufgrund ihrer unmittelbaren Arbeitserfahrungen mit den Beitrittsländern

einzeln oder gemeinsam vorlegen, weiters Berichte der Botschaften, sowie Informationen

seitens der Europäischen Kommission und des Europarates.

Im Bedarfsfall ist eine spontane Einrichtung von ad - hoc - Gruppen möglich mit dem Ziel,

weitere Missionen zu spezifischen Aspekten durchzuführen.

Die Arbeit dieser Gruppe wird wesentlich dazu beitragen, tatsächlich erreichte Fortschritte

bzw. einen allfälligen Nachholbedarf der Beitrittskandidaten bei der Übernahme und

Umsetzung des EU - Acquis im Bereich Justiz und Inneres festzustellen und entsprechend

zu beurteilen.