4319/AB XX.GP
Die Abgeordneten Mag. Schweitzer, Mag. Stadler und Kollegen haben am 25. Juni
1998 an mich unter der Nr. 4601/J eine schriftliche Anfrage betreffend die Österrei -
chische EU - Präsidentschaft gestellt, die folgenden Wortlaut hat;
1. Welche Agenden, die in den Bereich Ihres Ressorts bzw. in Ihre Zuständigkeit als
Ratsvorsitzender fallen, hat Österreich vom vorangegangenen britischen Rats -
vorsitz übernommen? (Bitte um konkrete Auflistung der einzelnen Rechtsset -
zungsakte, Dossiers, Maßnahmen, etc.)?
2. Wie ist der diesbezügliche Verhandlungs - / Diskussionsstand bzw. in welchem
Entscheidungsstadium befinden sich diese? (Bitte um Auflistung analog Frage 1).
3. Welche dieser Agenden wollen Sie als Ratsvorsitzenden während der Österrei -
chischen Präsidentschaft zum Abschluß bringen? (Bitte um Auflistung analog
Frage 1).
4. Wo liegen Ihrer Auffassung nach die Problembereicheknackpunkte in diesen
Agenden?
5. Welche dieser Agenden werden vermutlich während der Österreichischen Präsi -
dentschaft zum Abschluß gebracht werden können? (Bitte um Auflistung analog
Frage 1).
6. Welche sonstigen Vorhaben auf EU - Ebene, die in Ihren Zuständigkeitsbereich
fallen, sind für
das 2. Halbjahr 1998 vorgesehen bzw. zu erwarten?
7. Was ist Ihre konkrete Zielsetzung für diese Vorhaben während des Österreichi -
schen EU - Vorsitzes?
8. Was soll Ihrer Auffassung nach am Ende der österreichischen Präsident -
schaft/Ihres Ratsvorsitzes konkret erledigt sein, um von einem Erfolg der öster -
reichischen Präsidentschaft/Ihres Ratsvorsitzes sprechen zu können?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
In Beantwortung dieser Fragen wird vom Bundeskanzler eine umfassende Liste vor -
gelegt, in der - mit Stand 2. Juli1998 - alle laufenden legislativen Vorhaben inner -
halb der Europäischen Union verzeichnet sind. Diese Aufstellung wird vom Europäi -
schen Parlament in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat des Rates und der
Europäischen Kommission erstellt und regelmäßig aktualisiert.
Aktuelle Detailinformationen über den Stand der einzelnen Dossiers können über
den Internet - Server des Europäischen Parlaments abgerufen werden (Internet -
Adresse: www.europarl.eu.int.).
Die Aufstellung wurde durch eine Spalte L ergänzt, aus der ersichtlich wird, bei wel -
chen Dossiers das Bundesministerium für Inneres entweder federführend zuständig
bzw. mitbetroffen ist.
Zu den Fragen 3 bis 5
Es ist darauf hinzuweisen, daß der Einfluß des jeweiligen Ratsvorsitzenden auf den
Fortgang der einzelnen Agenden nicht überschätzt werden darf. Als Vorsitzender in
den Tagungen des Rates kommt ihm dabei eine vor allem vermittelnde und modene -
rende Funktion zu. Maßgebende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang vor
allem dem Verhalten der 15 EU - Mitgliedstaaten im Rat sowie der Europäischen
Kommission zu. Das
zukünftige Verhalten dieser Akteure im EU -
Rechtssetzungsprozeß läßt sich sowohl im Hinblick auf allfällige Fortschritte als auch
im Hinblick auf allfällige Problembereiche naturgemäß kaum vorhersagen. Berück -
sichtigt man diese Aspekte, so scheint eine Beantwortung dieser Fragen im Detail
nicht möglich. Nichtsdestoweniger werde ich jedoch alles daransetzen, um die im
offiziellen Arbeitsprogramm der österreichischen Präsidentschaft skizzierten Fort -
schritte zu erzielen. Ich schließe daher dieser Beantwortung das Arbeitsprogramm
für die Bereiche Justiz und Inneres bei, aus dem sich relativ klar erkennen läßt, wel -
che Schwerpunkte in der polizeilichen und migrationspolitischen Zusammenarbeit
gesetzt werden und welche Ziele wir anstreben.
Zu den Fragen 6 und 7
Beim Europäischen Rat von Cardiff fand eine ausführliche Aussprache über die
künftige Entwicklung der Europäischen Union statt. Dabei waren sich die Staats - und
Regierungschefs einig, daß es erforderlich ist, die EU den Menschen näher zu brin -
gen. Im Bereich Justiz und Inneres wird der Rat in Zusammenarbeit mit der Kommis -
sion für die Tagung des Europäischen Rates in Wien am 11. und 12. Dezember ei -
nen Aktionsplan über den Aufbau eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts ausarbeiten.
Zu Frage 8
Wie bereits ausgeführt, lassen sich konkrete Fortschritte in einzelnen Dossiers aus
heutiger Sicht kaum vorhersagen. Der Erfolg der österreichischen Präsidentschaft
wird sich jedoch nicht so sehr an isolierten Fortschritten in einzelnen Dossiers, son -
dern vielmehr an der Summe möglichst vieler Ergebnisse in Bereichen, die im zitier -
ten
Präsidentschaftsprogramm aufgelistet sind, messen.
NOTIZ
des : künftigen österreichischen Vorsitzes
für : den K.4 - Auschuss
Betr.: ARBEITSPROGRAMM DES K.4 - AUSSCHUSSES FÜR DIE ZEIT VOM 1. JULI BIS 31.
DEZEMBER 1998
Mit dieser Notiz legt der österreichische Vorsitz dem K - 4 - Ausschuß sein Arbeitsprogramm
zur Prüfung vor. Diese Notiz ist dermaßen aufgebaut. daß der allgemeine Teil die
Schwerpunkte der österreichischen Präsidentschaft behandelt und der besondere Teil das
konkrete Arbeitsprogramm in den einzelnen Ratsarbeitsgruppen umfaßt.
ALLGEMEINER TEIL:
1. Bekämpfung der organisierten Kriminalität:
Im Zentrum dieses Bereichs steht die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung
der OK. Von den 30 konkreten, mit Zieldaten versehenen Empfehlungen, sind 13
Empfehlungen bis Ende 1998 umzusetzen. Der Vorsitz wird sich neben einigen noch
offenen Empfehlungen mit früherem Zieldatum vor allem mit der Umsetzung dieser 13
Empfehlungen
befassen.
Besondere Bedeutung kommt angesichts des multidisziplinären Charakters des
Aktionsplans einem abgestimmten Tätigwerden der einzelnen Arbeitsgruppen und einer
engen Koordination der Dritten Säule mit den von der Kommission einzuleitenden Arbeiten
zu. Inhaltliche Schwerpunkte werden im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, der
Finanzdelikte, der High - Tech - Kriminalität, der Korruption und der Wirtschaftskriminalität
gesetzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Förderung der Zusammenarbeit mit den
Beitrittskandidaten sein. Zur Ergänzung des Aktionsplans wird ein Instrument zur
Prävention der organisierten Kriminalität ausgearbeitet werden.
Von größter Wichtigkeit für Österreich ist weiters der Start der Arbeitsaufnahme von
Europol, der solide vorbereitet werden muß. Die Europol - Konvention tritt im Herbst in Kraft.
Am Tag des Inkrafttretens soll die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates
stattfinden, die der Ratsvorsitzende eröffnet. Hier geht es vor allem darum, die
Beschlußverfahren zu den Durchführungsregelungen einzuleiten sowie die personellen und
budgetären Voraussetzungen für die Tätigkeitsaufnahme von Europol zu schaffen.
Zu diesem Schwerpunktfeld gehört weiters das Bemühen, die tatsächliche,
organisatorische und rechtliche Basis für die EU - weite grenz - und ressorübergreifende
praktische Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Zollbehörden zu verbessern. Darunter
verstehen wir ein Bündel von Detailaktivitäten in verschiedenen Arbeitsgruppen.
Schließlich geht es bei diesem Schwerpunktfeld auch noch um die möglichst wirksame
Heranführung der Beitrittswerber an den Standard der EU. Dazu wurde die
"Vorbeitrittsvereinbarung OK” akkordiert, die einen konkreten Aufgabenkatalog enthält.
Auch die Prioritäten der Beitrittspartnerschaften mit den MOEL betonen die Notwendigkeit
der Bekämpfung der OK. Es wird nun darum gehen, die Umsetzung dieser Kataloge genau
zu beobachten und für eine zügige Umsetzung zu sorgen. Eine besondere Initiative soll
gesetzt werden, um bestehende Rechtsakte zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
durch den nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam möglichen Abschluß von
Übereinkommen gemäß Art, 38 EUV den Beitrittskandidaten bereits vor ihrem EU - Beitritt
zu öffnen.
Eine Konferenz über Fragen der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und einige kleinere
Seminare über Detailfragen sollen diesen Schwerpunktbereich abrunden.
2. Ausbau der Rechtsstaatlichkeit in Europa:
Der österreichische Vorsitz hat nicht nur die polizeiliche Komponente der
Kriminalitätsbekämpfung im Auge, sondern legt auch Wert darauf, daß die in der Union
gesetzten Maßnahmen in vollem Umfang dem in Europa erreichten Standard der
Rechtsstaatlichkeit entsprechen. Im Sinne dieses Anliegens wollen wir vier Initiativen
setzen:
Angesichts des Umstandes. daß bisher im Rahmen der Dritten Säule ein gutes Dutzend
Konventionen unterzeichnet wurden, von denen allerdings nur ganz wenige ratifiziert sind,
ist es wichtig, die Ratifizierung der noch ausstehenden Konventionen voranzutreiben. Ziel
ist es, am Ende des Jahres möglichst alle Konventionen ratifiziert zu haben.
Österreich möchte weiters auch der in den letzten Monaten immer wieder geäußerten Kritik
Rechnung tragen, daß Europol in manchen Bereichen nicht der notwendigen Kontrolle
unterworfen sei. Hier geht es vor allem darum, die Entwicklung von Europol in der Zukunft
bestmöglich vorzubereiten: Falls es zur Änderung der Konvention kommen und damit
Europol operative Befugnisse übertragen werden sollten, dann soll auch eine entsprechende
Kontrolle durch den Gerichtshof und durch das Europäische Parlament Teil dieser
Konventionsänderung sein.
Alle Mitgliedsstaaten der EU verfügen über gut ausgebaute rechtsstaatliche Strukturen im
Strafrechtsbereich. Diese Strukturen - etwa Unabhängigkeit der Gerichte, Rollenteilung
zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht, Verteidigerrechte etc. - müssen auch von den
Beitrittswerberstaaten vor ihrem Beitritt umgesetzt werden. Sie sind aber im derzeitigen
EU Recht nirgends systematisch explizit festgeschrieben. Es ist daher sinnvoll, einen
Katalog von “Grundsätzen für die Rechtsstaatlichkeit" zu erstellen und den Beitrittswerbern
gemeinsam mit den
notwendigen Hilfestellungen anzubieten.
Schlußendlich gibt es noch Entwicklungsmöglichkeiten bei der Publikation von
Rechtsvorschriften, Planungen und Beschlüssen von EU - Gremien, um den Bürgern der EU
einen leichteren Zugang zum Recht zu verschaffen.
3.Europäische Migrations - und Flüchtlingsstrategie:
Österreich will eine Initiative fortsetzen. die bereits 1992 und 1 994 begonnen wurde: Die
Erarbeitung einer umfassenden europäischen Migrationsstrategie. Hier hatte die
Kommission zuletzt 1994 ein umfangreiches Papier vorgelegt, das zwar zur Kenntnis
genommen, aber nie wirklich umgesetzt wurde. Österreich will nun in Fortführung dieses
Dokuments eine aktualisierte Konzeption vorlegen und diese möglichst breit diskutieren.
Ziel ist, im europäischen Rahmen eine in sich geschlossene strategische Konzeption zu
erarbeiten. Diese soll sich mit der Reduktion des Migrationsdrucks, den Möglichkeiten der
Zuwanderungssteuerung, der Grenzkontrolle, der Stellung von Drittstaatsausländern, der
Weiterentwicklung des Asylwesens und den Beziehungen zu den Herkunfts - und
Transitstaaten beschäftigen. Diesem Thema ist im übrigen auch die zweite große Konferenz
im Vorsitzhalbjahr gewidmet.
Seit nunmehr fast fünf Jahren beschäftigt sich die EU mit der Frage, wie im Fall von
Massenfluchtbewegungen in akkordierter Weise vorgegangen werden soll. Bisher konnten
dazu nur einige Beschlüsse mit geringer Verbindlichkeit gefaßt werden. Die Kommission
hat nun zwei Entwürfe für verbindliche Rechtstexte angekündigt, die im Rat zu behandeln
sind; Österreich wird alles daran setzen, die Willensbildung dazu abschließen zu können.
Es handelt sich hier um eine Rechtsnorm, die den vorübergehenden Schutz von
Vertriebenen, die Zuerkennung eines besonderen Status für diese Vertriebenen in allen
Mitgliedsstaaten, die Rechte und Pflichten dieser Vertriebenen, die Beendigung dieses
Status und die gemeinsame Rückführung zum Gegenstand hat. Eine gleichzeitig vorgelegte
Rechtsnorm soll die Aufteilung solcher Personengruppen auf die einzelnen Mitgliedsstaaten
bzw. einen finanziellen Ausgleich in Form von Leistungen an besonders belastete Länder
regeln.
Im Rahmen dieser konkreten Projekte könnte eine umfassende Flüchtlingskonzeption
erarbeitet werden: Hier geht es um die Zusammenfassung bestehender asylrechtlicher
Beschlüsse der EU, um die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die Zukunft, die
es erspart, auf Einzelereignisse mit punktuellen, ad hoc geschaffenen Maßnahmen zu
reagieren. Eine gemeinsame Position der EU nach außen, etwa gegenüber dem UNHCR,
kann ein weiterer Teil dieser Konzeption sein.
Die Verbesserung des Funktionierens der Dublin - Konvention ist ebenso ein weiterer
wichtiger Beitrag zur Asylreform wie der Abschluß der Eurodac - Konvention in der
erweiterten Form der Erfassung von Fingerabdrücken aller illegalen Grenzgänger.
4. Abschluß der Eingliederung von Schengen:
Voraussichtlich im ersten Halbjahr 1999 ist mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer
Vertrages zu rechnen. Mit diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Integration des Schengener
Rechts in das Recht der EU und gehen die Schengener Institutionen in denen der EU auf.
Der Arbeit im nächsten Halbjahr kommt daher entscheidende Bedeutung für eine gute
Vorbereitung dieser Eingliederung zu.
Hier geht es einerseits um die genaue Einordnung aller Schengener Rechtsvorschriften in
das Rechtssystem der Union; dabei ist die Frage besonders wichtig, in welche Säule die
einzelnen Vorschriften eingeordnet werden. Diese Arbeit wurde im Herbst des Vorjahres
vom Schengen - Vorsitz begonnen und wird im Herbst dieses Jahres abzuschließen sein.
Weiters geht es hier um die “Fusionierung” der vielen Arbeitsgruppen, die in Schengen und
in der EU derzeit - teilweise mit sehr ähnlichen Aufgabenstellungen - bestehen. In diesem
Zusammenhang ist das Ziel, eine möglichst schlanke Arbeitsstruktur zu erreichen.
Besonders schwierig ist die Neustrukturierung der obersten Ebenen; auch hier wird die
einfachste Variante
die sinnvollste sein.
Schließlich geht es bei der Eingliederung von Schengen um die Lösung der schwierigen
Frage, welcher Teil des Schengener Rechts von UK und Irland übernommen wird;
Österreich möchte hier eine möglichst weitgehende Übernahme erzielen. In diesem Bereich,
bei der künftigen Stellung Norwegens und Islands als assoziierte Partner der EU und bei der
Überleitung des Schengener Informationssystems müssen konkrete Ergebnisse vorgelegt
werden, wenn das Vertragswerk von Amsterdam planmäßig in Kraft treten soll.
5. Erweiterung:
Schon aufgrund der geographischen Lage Österreichs, aber auch angesichts der Beschlüsse
über den Beginn der Vorbeitrittsphase wird sich Österreich intensiv um diesen Prozeß
bemühen.
Dies kann einmal durch Intensivierung der Kooperation auf Arbeitsebene erfolgen: Gemeint
ist damit, daß nach den bisher gefaßten Beschlüssen in verschiedenen Arbeitsgruppen aber
auch bei Konferenzen und Seminaren Beitrittswerber beigezogen werden. Dies bedeutet
aber auch, daß man versucht, die Programme der Vorbeitrittsvereinbarung und der
Beitrittspartnerschaften - sowie eines noch zu formulierenden gemeinsamen Programms
im Migrationsbereich - zu konkretisieren, und zu implementieren. Der neu geschaffenen
RAG “Evaluierung” wird dabei eine wichtige Aufgabe zukommen.
Im Rahmen dieses Prozesses geht es auch darum, die Verpflichtungen der Beitrittswerber
umzusetzen, die sich aus der Erfüllung des Schengen - Standards vor ihrem Beitritt zur EU
ergeben. Hier wird man den Inhalt der Schengener Regelungen vermitteln, gemeinsam mit
den Beitrittswerbern Heranführungsprogramme entwerfen und konkret mit den
Beitrittswerbern bei der Umsetzung zusammenarbeiten müssen.
Im besonderen ist eine neue Initiative geplant, die sich an den guten Erfahrungen mit dem
Vorbeitrittspakt OK Orientiert: Es soll ein gemeinsamer Plan für die Maßnahmen dieser
Länder während der Vorbeitrittsphase im Bereich der Migrations - und Asylpoltitk
ausgearbeitet werden.
Weiters soll geprüft werden, ob die Beitrittskandidaten noch vor Abschluß der Integration
an einigen in der Praxis besonders wichtigen EU - Rechtsakten beteiligt werden können. Um
den an sich nicht zur vorzeitigen Umsetzung des Besitzstandes verpflichteten
Beitrittswerbern die Teilnahme an den EU - Rechtsbesitzstand der Dritten Säule zu
ermöglichen, soll der Abschluß von Übereinkünften gemäß Art. 38 EUV für die Zeit nach
dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam vorbereitend erörtert werden.
6. Vorbereitung auf das Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam:
Der Vertrag von Amsterdam liegt derzeit den nationalen Parlamenten zur Ratifizierung vor.
Mit seinem Inkrafttreten ist in der ersten Hälfte 1999 zu rechnen. Es ist also dringend, sich
eingehend mit der Vorbereitung auf diese neue Rechtssituation zu befassen.
Mit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages wird ein Teil des Bereiches Justiz und Inneres
als Titel IV in die Verfahrensordnung der Ersten Säule übergeleitet.
Mit der Vergemeinschaftung eines Teils des Bereiches Justiz und Inneres ändert sich mit
dem Verfahren zur Setzung von Rechtsakten auch der Rahmen für die Arbeit zahlreicher
Ratsarbeitsgruppen. Einige Ratsarbeitsgruppen werden vom Verfahren der Dritten Säule
in das der Ersten Säule wechseln, andere werden künftig horizontal sowohl das Recht des
Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft als auch das Recht des Vertrages
über die Europäische Union anwenden müssen.
Mit dieser Aufteilung des Bereiches Justiz und Inneres sind prozedurale, rechtliche und
institutionelle Konsequenzen verbunden. Der Vorsitz beabsichtigt, ein Dokument zur
Beratung vorzulegen, daß sich mit den Auswirkungen der Vergemeinschaftung auf die
Tätigkeiten von Rat, AStV, K - 4 - Komitee, Struktur der Ratsarbeitsgruppen, mit den
Auswirkungen des Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands und
des Protokolls über die Position Dänemarks sowie des Protokolls zur Einbeziehung des
Schengen Besitzstands
auf die Entscheidungsfindung und Beschlußfassung befaßt.
Gleichzeitig werden auch einige Reformen der Arbeitsweise der Gremien in der Dritten
Säule notwendig sein. Hier gellt es vor allem um die Straffung der Arbeitsweise und die
Erhöhung der Effizienz des K4 - Ausschusses.
BESONDERER TEIL:
MULTIDISZIPLINÄRE GRUPPE ORGANISIERTE KRIMINALITÄT (MDG):
Die Arbeiten der Multidisziplinären Gruppe “Organisierte Kriminalität” werden sich weiter
vor allem auf die Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität zu konzentrieren haben. Die Aufgaben der österreichischen Präsidentschaft
sind vor allem dadurch geprägt, daß eine besonders große Zahl von Empfehlungen das
Zieldatum Ende 1998 aufweist, was zwingend mit sich bringt, daß eine Setzung von
Prioritäten unumgänglich ist. Überdies ist zu beachten, daß manche Maßnahmen mit
früherem Zieldatum noch nicht voll umgesetzt sind oder der Weiterverfolgung bedürfen.
Es zeigen sich drei wesentliche Tätigkeitsfelder: Neben der erwähnten Umsetzung des
Aktionsplans hat sich die Gruppe auch der Weiterentwicklung und Vertiefung von
politischen Strategien zu widmen, um neue Gegebenheiten und Entwicklungen angemessen
zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird auch der Stellungnahme des
Europäischen Parlaments zum Aktionsplan besondere Aufmerksamkeit zu schenken sein.
Schließlich wird sich der österreichische Vorsitz besonders um eine Verbesserung der
praktischen und operativen Zusammenarbeit bemühen und versuchen, praktische
Schwierigkeiten und Probleme zu identifizieren, um Lösungswege aufzuzeigen.
Einerseits soll die MDG somit ihren besonderen Charakter als strategische Gruppe
bewahren, andererseits wird sie bestimmte Agenden im Hinblick auf ihren multidisziplinären
Charakter selbst zu behandeln haben. Der österreichische Vorsitz plant aber, verstärkt
Sachfragen in bestehenden Ratsarbeitsgruppen zu behandeln, wobei insbesondere eine
Verknüpfung der Arbeiten der MDG mit den Arbeitsgruppen Strafrecht/Gemeinschaftsrecht,
polizeiliche
Zusammenarbeit, Zollzusammenarbeit und EUROPOL vorgesehen ist.
Im einzelnen werden insbesondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche im
Einklang mit den Arbeiten der Kommission voranzutreiben und auch Aktivitäten zu setzen
sein, um der Fälschung von Zahlungsmitteln, insbesondere des EURO, entgegenzuwirken.
Im Rahmen eines Seminars zum Thema “Wirtschaftskriminalität” wird der Vorsitz der
Verhütung und Bekämpfung der Korruption unter besonderer Berücksichtigung des
Präventionsapektes sowie dem Themenkreis Off - shore - Zentren Aufmerksamkeit widmen.
Die praktische polizeiliche Kooperation soll im EU - internen Bereich ebenso wie in den
Außenbeziehungen besonders betont werden. Eine wichtige Initiative wird auch ein
Instrument zur Prävention der organisierten Kriminalität sein, das einigen vom Europäischen
Parlament in Seiner Stellungnahme zum Aktionsplan geäußerten Aspekten Rechnung tragen
soll.
EUROPOL:
Das Europol - Übereinkommen wird voraussichtlich im Herbst des Jahres 1998 in Kraft
treten. Der österreichische Vorsitz beabsichtigt, in der Gruppe “Europol” die rechtlichen
und faktischen Voraussetzungen für die Anweisung des Übereinkommens zu schaffen, um
die Tätigkeitsaufnahme von Europol optimal vorzubereiten. Weiters wird die Gruppe
Europol die Verwaltung der bestehenden Europol Drogenstelle (EDS) fortzuführen haben.
Der Tätigkeitsbericht des Koordinators über das erste Halbjahr 1998 soll dem Rat im
September 1998 zur Billigung vorgelegt werden. Im Hinblick auf das erwartete
Inkrafttreten des Europol - Übereinkommens werden die künftige Rolle bestehender Gremien
und Expertengruppen (Leiter der nationalen Stellen, TECS - Projektausschuß) und ihre
Beziehung zum Verwaltungsrat von Europol zu betrachten sein.
Die Vorbereitung arbeiten für die Anwendung des Europol - Übereinkommens werden einen
Schwerpunkt der Arbeiten in der RAG Europol bilden. Dank den unter früheren
Präsidentschaften erreichten Fortschritten konnten die meisten der Rechtsakte, deren
Inkrafttreten nach dem Europol - Übereinkommen für die Tätigkeitsaufnahme von Europol
notwendig sind, bereits fertiggestellt und ihre Texte vom Rat im Hinblick auf eine formelle
Beschlußfassung nach dem Inkrafttreten des Europol - Übereinkommens “eingefroren”
werden.
Es wird ein Abschluß der Arbeiten an den Entwürfen für
Geschäftsordnung der gemeinsamen Kontrollinstanz
Sitzabkommen
Bilaterale Vereinbarungen über Vorrechte und Immunitäten der Verbindungsbeamten
angestrebt.
Die Geschäftsordnung der gemeinsamen Kontrollinstanz ist gemäß dem Europol -
Übereinkommen durch einstimmigen Beschluß der gemeinsamen Kontrollinstanz, der dem
Rat zur einstimmigen Billigung zu unterbreiten ist, zu erlassen. Der Vorsitz will die
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Abwicklung dieses Beschlußverfahrens schaffen.
Der Vorsitz wird die Delegation der Niederlande ersuchen, das Verfahren zur Vorbereitung
des Sitzabkommens und der bilateralen Vereinbarungen über Privilegien und Immunitäten
der Verbindungsbeamten abzuschließen und bietet seine Unterstützung bei der Bewältigung
von allfälligen Schwierigkeiten an.
In Kontinuität zum Vorsitz des Vereinigten Königreiches sollen die weiteren laufenden
Arbeiten an relevanten Rechtsakten fortgesetzt werden.
Der Vorsitz beabsichtigt, die Vorkehrungen für eine rasche Einsetzung der im Europol -
Übereinkommen vorgesehenen Organe zu treffen und wird die Mitgliedstaaten ersuchen,
die jeweiligen innerstaatlichen Verfahren zur Entsendung ihrer Vertreter im Verwaltungsrat
und in der gemeinsamen Kontrollinstanz zeitgerecht abzuschließen.
Auch die weiteren Vorbereitungen, die für eine Einberufung dieser Organe nach dem
Inkrafttreten des Europol - Übereinkommens notwendig sind, sollen getroffen werden.
In Fortführung des Projektes für das Europol Computersystem TECS schlägt der
österreichische Vorsitz vor, einen ehestmöglichen Übergang von Phase 2 zu Phase 3
anzustreben.
Die Entwicklung des Interimsystems soll abgeschlossen werden, damit dieses mit der
Tätigkeitsaufnahme
von Europol zur Verfügung steht.
POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT:
Folgende Bereiche werden im Mittelpunkt der Arbeiten stehen:
Aus - und Fortbildung:
In diesem Bereich werden die Arbeiten zu dem EU - Rahmenlehrplan für die polizeiliche Aus -
und Fortbildung in den mittel - und osteuropäischen Ländern fortgesetzt sowie eine
Bestandsaufnahme der Maßnahmen auf diesem Gebiet für die MOEL erstellt.
Fußballrowdytum:
Die Erfahrungswerte der Fußballweltmeisterschaft 1998 in Frankreich werden gesammelt
und für die Bestimmung und Erörterung vordringlicher Themen in Hinblick auf die
Europameisterschaft 2000 in den Niederlanden und in Belgien verwertet.
Öffentliche Ordnung:
Hier werden die bereits bestehenden Regelungen für den Austausch von Informationen
gemäß ENFOPOL 56 Rev. 1 Anlage A zu überarbeiten sein.
Verbrechensvorbeugung:
Im Rahmen eines Expertenmeetings am 12./13. Oktober 1998 in Brüssel werden die
verschiedenen Definitionen des Begriffs “Verbrechensvorbeugung" in den MS vorgestellt
sowie erfolgreiche Schwerpunktaktionen in diesem Bereich präsentiert. Weiters ist ein
Seminar der EK in Österreich geplant hinsichtlich der Gewalt zum Nachteil von Kindern und
Jugendlichen (Gewalt in der Familie).
Bekämpfung der Fälschung des Euro:
Die Erörterungen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Fälschung des Euro werden
fortgesetzt.
Auffindungssystem bereits gestohlener Kraftfahrzeuge:
Hierbei wird eine Sammlung der Antworten auf den Fragebogen des Europäischen
Normungsausschusses erfolgen sowie eine Bewertung und Formulierung einer
gemeinsamen Stellungnahme der RAG "Polizeiliche Zusammenarbeit” mit den Experten der
EDU vorgenommen werden.
Seminar: VICLAS - Datenbanksystem EDV - unterstüzte Maßnahmen zum Erkennen von
Serienstraftaten:
Die Abhaltung eines Seminars zu dem VICLAS - Datenbanksystem, welches bereits in vier
MS eingeführt wurde und derzeit in der Test bzw. Ausbauphase steht. soll zu einer
weiteren Verbreitung des Systems in den MS und beitrittswilligen Ländern führen. Die
Adaptierung des Systems in anderen Mitgliedstaaten würde eine weitere Erleichterung in
der Bearbeitung von schweren Seriendelikten innerhalb der Union darstellen.
Überwachung des Telekommunikstionsverkehrs:
Geplant ist die Überarbeitung der Anforderungen der Ratsentschließung vom 1 7. Jänner
1995 in bezug auf neue Technologien wie Kryptographie, Überwachung des
Telekommunikationsverkehrs von Zielpersonen in offenen Netzen (z.B. INTERNET) und bei
anonymen SIM - Karten. Ziel dabei ist die Ausarbeitung einer Gemeinsamen Maßnahme in
bezug auf die genannten neuen Technologien. Dieser Bereich wird an allen Sitzungstagen
des technischen Teiles (3. Juli 1998.28. September 1998 und 5. November 1998)
Schwerpunktthema sein. Ein Expertenmeeting wird am 3. und 4. September 1998 in
Brüssel stattfinden.
INTERNET:
Es soll ein Vergleich der Nutzungsmöglichkeiten in offenen Netzen mit herkömmlichen
Medien (Printmedien,
Rundfunk) sowie deren Überwachungsmöglichkeiten erstellt werden.
HORIZONTALE GRUPPE DROGEN (HDG):
Ein Hauptthema der Arbeiten in der Ratsarbeitsgruppe wird die adäquate Umsetzung der
Schwerpunkte der Sondergeneralversammlung “Drogen” der Vereinten Nationen vom 8.
Juni 1998 bilden. Dies betrifft Maßnahmen zur Nachfragereduktion ebenso wie die
Umsetzung der klaren Empfehlungen zum Bereich der alternativen Entwicklung. Weiters
beabsichtigt der österreichische Vorsitz den Meinungsbildungsprozeß hinsichtlich einer EU -
Drogenstratege nach 1999 weiterzuführen sowie eine erste Diskussion über die neuen
Möglichkeiten des Amsterdamer Vertrages im Drogenbereich abzuhalten.
Eine verstärkte Kooperation mit den MOEL, insbesondere im Bereich synthetische Drogen,
sowie eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern
allgemein werden weitere Schwerpunkte des österreichischen Vorsitzes bilden. Das
Problem der Nachfragereduktion wird im Bereich der Außenbeziehungen besonders
angesprochen werden.
TERRORISMUS:
Die Arbeiten des Vorsitzes werden sich in der RAG “Terrorismus” auf folgende Bereiche
konzentrieren:
Jüngste Entwicklung im Bereich des Terrorismus:
Um die Arbeiten der Gruppe zu erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen den MS zu
verstärken, hat der Vorsitz die Absicht, weiterhin so vorzugehen, daß die Terrorismus
Experten die Gruppensitzungen nutzen, um sich gegenseitig über die jüngsten
Entwicklungen im Bereich des Terrorismus in ihren Ländern, wie sie aus den wichtigsten
Vorfällen
hervorgehen, zu informieren und Tendenzen abzuleiten.
Dokument über die terroristische Bedrohung:
Der österreichische Vorsitz wird versuchen, die halbjährliche Aktualisierung dieser
Übersicht über die terroristischen Anschläge und Tendenzen bis zum Oktober 1998
abzuschließen. Die MS werden daher gebeten, dem Vorsitz bis spätestens 15. September
1998 die Informationen zu übermitteln, von denen sie wünschen, daß sie in dem Dokument
aufscheinen. Hier sollte von den MS bei der Erstellung der Beiträge darauf Bedacht
genommen werden, daß diese auch den MOEL zugänglich gemacht werden könnten.
Übernahme der Terrorismusbekämpfung durch Europol
Die von der EDU erstellte Machbarkeitsstudie wurde einstimmig angenommen und es ist
derzeit ein Project - Team mit der weiteren Umsetzung betraut. Es wird Aufgabe des
österreichischen Vorsitzes sein, diese Mandatsausweitung durchzuführen
Verzeichnis der Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung:
Ziel dieses Verzeichnisses ist es, die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung
zwischen den EU - Staaten dadurch zu erleichtern, daß die Fähigkeiten und Fachkenntnisse
von Experten eines MS auf dein Gebiet der Terrorismusbekämpfung auch anderen MS
rasch zur Verfügung gestellt werden können. Zu diesem Zweck teilt jeder MS via BDL dem
UK mit, über welche Fähigkeiten usw. er verfügt. Das Verzeichnis wird von der britischen
Delegation auch während der österreichischen Präsidentschaft fortgeführt und soll mit
Beiträgen der MOEL - Staaten ergänzt werden.
Finanzierung der Terrorismus:
Es wird angestrebt, die von den Präsidentschaften Luxemburgs und Großbritanniens
ergriffenen Initiativen in diesem wichtigen Bereich weiterzuführen. Zu diesem Zweck wird
am 21. und 22. Oktober 1998 ein Seminar in Wien abgehalten, an dem auch die
Vereinigten Staaten, Kanada und Japan teilnehmen werden. Auch Experten der MOEL,
Zyperns und der Schweiz werden eingeladen (siehe hiezu Enfopol 29 Rev 1 gemeinsame
Maßnahme
bezüglich Finanzierung des Terrorismus - 8 Punkte).
Verwendung moderner Kommunikationsmittel durch terroristische Organisationen:
Die Untersuchungen zu diesem Thema sollen fortgesetzt werden Ziel ist die Verfolgung
der weiteren Entwicklungen in diesem Bereich.
Kodifizierungsfunktion der Gruppe:
Unter irischem Vorsitz wurde mit der Kodifizierung von Übereinkünften usw. welche die
Tätigkeit der Arbeitsgruppe betreffen, begonnen. Diese Aufgabe soll fortgesetzt werden.
Waffenhandel durch Terrororganisationen
Hierbei werden Überlegungen bezüglich eines umfangreicheren gegenseitigen
Informationsaustausches angestellt.
Rassistisch, fremdenfeindlich oder antisemitisch motivierte Gewalttätigkeiten:
Die RAG "Terrorismus" hat zu prüfen, wie eine größere Kohärenz der im Bericht
verzeichneten Informationen erzielt werden kann.
GEFÄLSCHTE DOKUMENTE:
Handbücher "Echte Dokumente" und "Gefälschte Dokumente":
Die Vorbereitungsarbeiten für die digitale Erfassung der beiden Handbücher "Echte
Dokumente” und “Gefälschte Dokumente" werden in der RAG “Gefälschte Dokumente”
unter österreichischem Vorsitz weiter fortgeführt werden. Darüber hinaus wird in der
österreichischen Präsidentschaft angestrebt, dieses bereits seit mehreren Jahren laufende
Projekt einen entscheidenden Schritt voranzubringen und mit den anderen MS ein
einheitliches europäisches Bildspeicher - und Informationssystem zu beschließen. Darüber
hinaus strebt Österreich an, die Übermittlung dieser Informationen über Fälschungen durch
organisatorische Veränderungen zu beschleunigen, damit die Kontrollorgane möglichst früh
über neue Methoden und besonders verdächtige Dokumente informiert werden.
Ein weiterer Vorschlag in diesem Bereich betrifft die Erweiterung der in den Sammlungen
enthaltenen Reise
- und Ausweisdokumente um nationale Führerscheine.
Seminare zur Schulung von Trainern:
Um einen einheitlich hohen Standard bei der Prüfung von Dokumenten in allen
Mitgliedstaaten zu erreichen, organisiert die Arbeitsgruppe seit mehreren Jahren Seminare
zur Ausbildung von Trainern für Schulungen zur Prüfung von Dokumenten, welche dann
in ihren Staaten Unterrichtsprogramme organisieren.
Während der österreichischen Präsidentschaft soll ein weiteres derartiges Seminar in
Eindhoven/NL stattfinden, an weichem jeweils zwei Trainer aus jedem Mitgliedstaat von
Sachverständigen des Graphischen Lyceums Eindhoven und Sachverständigen aus den
Mitgliedstaaten ausgebildet werden.
Darüber hinaus beabsichtigt Österreich während seiner Präsidentschaft ein Seminar zur
Erkennung von gefälschten Dokumenten für Mitarbeiter von Asylbehörden zu organisieren,
da im Falle eines illegalen Grenzübertrittes diese üblicherweise eine erste Überprüfung der
Reise und/oder Ausweisdokumente der Asylwerber durchführen. An diesem Seminar
werden als Vortragende Sachverständige aus Deutschland, Niederlande, Italien und
Österreich teilnehmen; geschult werden sollen Asylbeamte dieser Staaten sowie der im
Osten an die EU angrenzenden Nachbarstaaten Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn,
Slowenien und Bulgarien.
Statistik über Dokumentenfälschung:
insbesondere zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität im Bereich der illegalen
Migration, wie Schlepperei, Menschenschmuggel und Fälscherei, werden von der
Arbeitsgruppe auch europaweit Daten über Fälschungen und Verfälschungen von
Dokumenten gesammelt und in Statistiken ausgewertet. Hier strebt Österreich während
seiner Präsidentschaft eine Ausdehnung der erhobenen Daten an, um eine höhere Effizienz
bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität erzielen zu können. Dies soll unter
anderem durch eine einheitliche Erfassung mittels eines Systems von Kennzahlen für
einzelne Sicherungs,
bzw. Fälschungsmethoden erreicht werden.
Entsendung von Dokumentenberatern in Herkunftsländer:
Vielfach gelingt es Fremden mit gefälschten Reisedokumenten (Reisepässen.
Personalausweisen, Sichtvermerksvignetten) die Paßkontrollen auf Flughäfen von
Herkunftsländern zu passieren; dadurch entsteht auf den Flughäfen der EU das Problem
diese illegalen Einwanderer, welche dann meist im Transitbereich aufgegriffen werden, in
ihre Herkunftsländer zurückzubringen.
Um dies zu verhindern ist es sinnvoll und notwendig, bereits frühzeitig, d.h. am
sinnvollsten in ihren Herkunftsländern, eine fachgerechte Überprüfung der Reisedokumente
von Flugpassagieren sicherzustellen. Dies kann dadurch erreicht werden, daß
Sachverständige aus EU - Mitgliedstaaten als Dokumentenberater in die
Hauptherkunftsländer entsandt werden und dort das Flughafenkontrollpersonal einschulen.
Dieser Ansatz wurde von Deutschland und dem Vereinigten Königreich bereits erfolgreich
versucht, unter österreichischen Vorsitz soll diese Vorgangsweise institutionalisiert und
eventuell auf mehr Mitgliedstaaten ausgedehnt werden.
MIGRATION (ZULASSUNG):
Der österreichische Vorsitz wird die Beratungen zu dem Entwurf der Kommission für ein
Übereinkommen zur Regelung der Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder in das
Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten (Dokument 10994/97 ASIM 185) fortsetzen. Die
bisherige Diskussion hat gezeigt, daß zwischen den MS bei fast allen Artikeln des
Übereinkommens große Auffassungsunterschiede sowohl hinsichtlich des Inhaltes als auch
der rechtlichen Verbindlichkeit bestehen. Es wird daher die Aufgabe des Vorsitzes sein,
einen Konsens zu erreichen, der einerseits zu einer möglichst weitgehenden
Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS führt, andererseits jedoch die
unterschiedlichen Auffassungen der MS berücksichtigt. Im Laufe der zweiten Prüfung des
Übereinkommensentwürfen soll dafür eine möglichst weitgehende Einigung über den Inhalt
der einzelnen
Regelungen erzielt werden.
Der österreichische Vorsitz ist darüberhinaus zur Auffassung gelangt, daß der Vorschlag
über ein Übereinkommen zur Regelung der Zulassung von Drittstaatsangehörigen einiger
Ergänzungen bedarf, weshalb im Rahmen der Diskussion entsprechende
Ergänzungsvorschläge vorgelegt werden.
Die Auswertung des Fragebogens über die Familienzusammenführung stellt ein wichtiges
Instrument zur Feststellung der entsprechenden Regelungen in den Mitgliedstaaten dar. Die
Ergebnisse des Fragebogens sollen in das Übereinkommen zur Regelung der Zulassung von
Drittstaatsangehörigen einbezogen werden. Dabei soll auch das Phänomen der
“Scheinehen” Berücksichtigung finden.
Der österreichische Vorsitz wird die Ziele der am 24. - 27. November 1998 stattfindenden
Konferenz über die Neugestaltung der Migrationspolitik der Europäischen Union vorstellen.
Durch diese Konferenz sollen Wege für eine langfristige Verringerung des
Migrationsdruckes durch einen einheitlichen migrationspolitischen Ansatz innerhalb der
Europäischen Union gefunden werden.
Weiters wird der österreichische Vorsitz die erforderlichen Maßnahmen in Verbindung mit
dem Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1995 zur Beobachtung der Durchführung der
im Bereich der Zulassung von Staatsangehörigen dritter Länder bereits angenommen
Rechtsakte fortführen. Ebenso wird der Vorsitz die erforderlichen Maßnahmen in
Verbindung mit dem Beschluß des Rates vom 16. Dezember 1996 zur Beobachtung der
Durchführung der vom Rat erlassenen Rechtsakte im Bereich der illegalen Einwanderung
der Rückübernahme, der illegalen Beschäftigung von Staatsangehörigen dritter Länder und
der Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Ausweisungsanordnungen insoweit
fortsetzten, als die
Arbeitsgruppe “Migration (Zulassung)" betroffen ist.
MIGRATION (RÜCKFÜHRUNG)
Der österreichische Vorsitz wird die unter britischer Präsidentschaft diskutierten
Maßnahmen gegenüber Drittstaaten, die bei der Rückübernahme Probleme bereiten,
fortführen. Insbesondere werden die Themen der Aufnahme von Rückübernahmeklauseln
in gemischte Abkommen sowie die Verwendung von EU - Standardreisedokumenten
entsprechend der Empfehlung des Rates vom 30. November 1 994 bezüglich der Einführung
eines Standardreisedokuments für die Rückführung von Staatsangehörigen dritter Länder
weiter zu erörtern sein.
Als besondere Maßnahme gegenüber Drittstaaten, die Rückübernahmeprobleme bereiten,
wird der österreichische Vorsitz nach Bestandsaufnahme der bestehenden
Rückübernahmeabkommen der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten den Text eines
multilateralen Rückübernahmeübereinkommens zwischen den EU - Staaten einerseits und
einem solchen Drittstaat andererseits zur Diskussion stellen. Dieses Übereinkommen wird
nicht nur die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger, sondern auch die Übernahme von
Drittstaatsangehörigen sowie die polizeiliche Durchbeförderung regeln. Unter geringfügiger
Anpassung einzelner Bestimmungen sollte dieses Abkommen so rasch wie möglich auch
mit den künftigen EU - Beitrittswerbern verhandelt werden.
Der österreichische Vorsitz wird ferner die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang
mit dem Beschluß des Rates vom 26. Mai 1997 über den Informtionsaustausch
betreffend die Hilfen für die freiwillige Rückkehr von Drittstaatsangehörigen fortführen. Der
Vorsitz wird schließlich die erforderlichen Maßnahmen in Verbindung mit dem Beschluß des
Rates vom 16. Dezember 1996 zur Beobachtung der Durchführung der vom Rat erlassenen
Rechtsakte im Bereich der illegalen Einwanderung, der Rückübernahme, der illegalen
Beschäftigung von Staatsangehörigen dritter Länder und der Zusammenarbeit bei der
Vollstreckung von Ausweisungsanordnungen fortführen, insoweit es sich hiebei um
Rechtsakte handelt,
welche die Arbeitsgruppe “Rückführung” betreffen.
VISA:
Der Österreichische Vorsitz in der RAG “Visa” will im Sinne der Bestrebungen der
Mitgliedstaaten mit Nachdruck zu einer weiteren Harmonisierung der Visumpolitik beitragen
und die Kommission ersuchen, einen entsprechenden Vorschlag gemäß Art. 100c EGV
vorzulegen.
Sofern die entsprechende Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem seinerzeit
von der luxemburgischen Präsidentschaft übermittelten Entwurf vorliegt, will der Vorsitz
im Einvernehmen mit der Kommission dafür sorgen, daß die Verordnung nach Art. 100c
EGV zur Bestimmung der Länder, deren Staatsangehörige bei der Einreise in das
Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten im Besitz eines Visums sein müssen, durch den Rat
angenommen wird.
Im Lichte der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 12. Mai 1998 soll die
Gemeinsame Maßnahme vom 4. März 1 996 betreffend den Transit auf Flughäfen durch
eine weitere Harmonisierung noch effizienter gestaltet werden.
Der Vorsitz wird die Beratungen über die Gemeinsame Maßnahme betreffend ein einheitlich
gestaltetes Formblatt für die Anbringung eines Visums in Fällen, in denen die betreffenden
Personen kein anerkanntes Reisedokument besitzen sowie über offene Fragen im
Zusammenhang mit dem einheitlichen EU - Aufenthaltstitel fortführen.
Österreich mißt dem unter luxemburgischem Vorsitz begonnenen und unter britischem
Vorsitz weitergeführten Prozeß der schrittweisen Annäherung der assoziierten baltischen
und mittel - und osteuropäischen Staaten sowie Zyperns große Bedeutung bei. Der Vorsitz
wird bemüht sein, ausgehend von dem sich aus dem Amsterdamer Vertrag ergebenden
Acquis ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Dabei würde insbesondere den Fragen der
schrittweisen Angleichung der Visumpraxis und der dafür notwendigen Ausbildung und
technischer
Ausstattung besonderes Gewicht beigemessen werden.
ASYL:
Der österreichische Vorsitz wird in der RAG “Asyl” primär den Entwurf einer Gemeinsamen
Maßnahme betreffend den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen auf der Grundlage
eines revidierten Vorschlages der Kommission sowie parallel hiezu den bezughabenden
Vorschlag der Kommission betreffend die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
behandeln.
Der Vorsitz wird, aufbauend auf den Arbeiten des britischen Vorsitzes, die Bemühungen
betreffend eine effizientere Umsetzung des Dubliner Übereinkommens fortführen,
insbesondere in bezug auf die Überprüfung der Beweisanforderungen, die Geschwindigkeit
und Qualität des Informationsaustausches sowie die Klärung offener Auslegungsfragen.
Der Vorsitz beabsichtigt, den Entwurf eines Parallelabkommens zum Dubliner
Übereinkommen einer neuerlichen Prüfung zu unterziehen.
Der Vorsitz möchte die Arbeiten betreffend die Erstellung und Prüfung des Berichts in
Umsetzung des Beschlusses des Rates zur Beobachtung der Durchführung der Rechtsakte
im Asylbereich zum Abschluß bringen.
Der Vorsitz wird gegebenenfalls, wenn alle erforderlichen Analysen vorliegen, die
Beratungen über
die Frage des subsidären Schutzes wieder aufnehmen.
CIREA:
Der österreichische Vorsitz wird den Informationsaustausch über die Situation in den
Herkunftsstaaten und die Asylpraxis der Mitgliedstaaten fortsetzen. Das CIREA wird auf
der Grundlage des von der Kommission vorgelegten Aktionsplanes betreffend die
Ausweitung der Datensammlung und die Einbeziehung monatlicher Wanderungs - und
Asylstatistiken die Frage der Verbesserung des Austausches und der Verarbeitung
statistischer Daten behandeln. Ferner werden die Möglichkeiten des elektronischen
Austausches und der elektronischen Speicherung von Informationen weiter geprüft
werden. Das CIREA wird weiterhin Kontakte zu Kanada und den Vereinigten Staaten von
Amerika unterhalten sowie bestrebt sein die Zusammenarbeit mit den mittel - und
osteuropäischen Staaten und Zypern auszubauen.
CIREFI:
Im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft sollen folgende Schwerpunkte gesetzt
werden:
Änderungen im bestehenden Modus zur Informationseinholung:
In den letzten eineinhalb Jahren hat es sich in der RAG CIREFI eingebürgert, Themen nicht
mehr vor Ort zu diskutieren sondern zu jedem Thema Fragebögen zu verschicken. Der
tatsächliche Nutzwert dieser Fragebögen, im Vergleich zu den ohnehin vierteljährlich
abzuliefernden CIREFI - Statistiken, darf bezweifelt werden. Zumindest drei Viertel der
erfragten Informationen ließen sich problemlos aus den regelmäßig abzuliefernden
Statistiken ableiten. Durch eine derartige Vorgangsweise kommt es zu einer
Doppelbelastung der Verwaltungen der 15 Mitgliedstaaten, die einerseits die
Standardstatistiken zu übermitteln haben und andererseits großteils die selben
Informationen in Fragebögen noch einmal melden sollen.
Ziel soll es sein, weniger Fragebögen zu aktuellen bzw. aktuell behandelten Themen
auszusenden. Weiters wäre zu trachten, die Diskussion wieder in die Arbeitsgruppe zu
bringen.
Beschleunigung des Informationsaustausch hinsichtlich aktueller Phänomene im Bereich der
illegalen Migration unter besonderer Berücksichtigung der Schlepperei:
Es soll ein einheitlicher Meldeweg erarbeitet werden, bei dem aktuelle Phänomene im
Bereich der illegalen Migration, die ein Mitgliedstaat feststellt, rasch allen übrigen Staaten
gemeldet werden soll. Dies kann am besten durch ein einheitliches Formular erreicht
werden, das durch seine inhaltliche Gestaltung unabhängig von der jeweiligen
Landessprache leicht verständlich ist und an vordefinierte Meldepunkte im Anlaßfall
übermittelt wird.
Dialog mit den MOEL:
Im Rahmen des Aktionsplans der Kommission zur Neuregelung der Erfassung und
Auswertung von Daten in den Bereichen CIREA und CIREFI ist es das Ziel der
österreichischen Präsidentschaft, den Austausch von Statistiken im Bereich CIREFI in beide
Richtungen auf die MOEL auszudehnen. Das würde bedeuten, daß die MOEL Daten liefern,
die auch durch CIREFI erhoben werden. Im Gegenzug würde jenen Staaten, die sich daran
beteiligen, die Gesamtstatistik zur Verfügung gestellt werden. Das Hauptproblem besteht
nach österreichischer Ansicht derzeit darin. daß verschiedene Gremien (CIREFI, Budapester
Gruppe, int. grenzpolizeiliche Konferenz) ähnliche Daten erheben, die jedoch kaum
vergleichbare Ergebnisse bringen.
Transatlantischer Dialog:
Derzeit wird unter britischer Präsidentschaft das Problem der Transitabschiebung
(Abschiebungen aus den USA bzw. Kanada über die EU in Drittländer) diskutiert. Zu diesem
Thema sollen Folgeinformationen ausgetauscht werden. Weiters soll der transatlantische
Dialog in der Vorbereitungsphase bilateral auf aktuelle Themen mit den USA und Kanada
abgestimmt werden.
AUSSENGRENZEN:
Die RAG "Außengrenzen” stellt folgende drei Bereiche in den Mittelpunkt ihrer Arbeiten:
Die Definition sowie die Bestimmung der Punkte des Schengen - Besitzstandes, die das
Vereinigte Königreich und Irland übernehmen wollen erfolgt aufgrund der Mandatserteilung
des AStV vom 17. Oktober 1997 in der Ratsarbeitsgruppe Schengen - Besitzstand. Der
österreichische Vorsitz ist sich bewußt, daß die Frage der Implementierung des Schengen -
Besitzstandes in die Europäische Union eine eminent politische ist, jedoch auch keineswegs
zu unterschätzende technische Implikationen beinhaltet. Unbeschadet der in diesem
Zusammenhang gegebenen Zuständigkeiten der Ratsarbeitsgruppe Schengen - Besitzstand
wird der österreichische Vorsitz daher eine erste Diskussion beginnen, inwieweit der
technische Teil des Besitzstandes zur Grenzkontrolle nach dem Inkrafttreten des Vertrages
von Amsterdam in allen 15 Mitgliedstaaten angewendet werden soll.
Der seinerzeitige niederländische Vorsitz hat das zuvor akkordierte Handbuch für effiziente
Praktiken bei Personenkontrollen an den Außengrenzen an die mittel und osteuropäischen
Länder (MOEL) weitergeleitet, nachdem der Rat dieser Weiterleitung zugestimmt hatte. Der
österreichische Vorsitz beabsichtigt nun, in Fortsetzung dieses Weges im Hinblick auf die
künftige Integration von Schengen in die Europäische Union den Beitrittswerbern im
Rahmen eines Seminars den Schengen - Acquis im Bereich der Außengrenzkentrollen zur
Verfügung zu stellen. Dabei soll insbesondere klargestellt werden, daß diese Bestimmungen
nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam Bestandteil des EU - Acquis sein
werden und daher von den Beitrittswerbern schon jetzt im Rahmen ihrer
Anpassungsbemühungen
berücksichtigt werden sollten.
Aufbauend auf den im Rahmen der “EU - PHARE Expert - Missions” gewonnenen Erfahrungen
unter anderem bei der praktischen Durchführung der Grenzkontrolle und - überwachung
wird der österreichische Vorsitz die erforderlichen Schritte einleiten, um mit einem eigens
zu diesem Zweck im Einvernehmen mit der Kommission einzurichtenden Ausschuß den
Status quo in diesen Bereichen bei den Beitrittswerbern in allen Details festzustellen und
in weiterer Folge zu bewerten. Ziel soll sein, sowohl genauere Informationen über den
Standard der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung an diesen Abschnitten der zukünftigen
EU - Außengrenze zu erhalten als auch erforderliche Schritte zur Erlangung der “Schengen -
Reife” in diesen Bereichen festzulegen.
EURODAC:
Österreich spricht sich im Sinne einer gesamteuropäischen Solidarität im Asylbereich
ausdrücklich für eine effizientere Umsetzung des Dubliner Übereinkommens aus. Die in
diesem Zusammenhang seit mehreren Jahren diskutierte Eurodac - Konvention würde mittels
des vorgesehenen automatisierten Fingerabdrucksystems einen wesentlichen Beitrag zur
Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaates leisten und
überdies die Mehrfachbehandlung von Asylanträgen in verschiedenen Mitgliedstaaten
unterbinden.
In den letzten Jahren hat sich aufgrund massiv gestiegener Aufgriffszahlen von Illegalen
(und somit späteren potentiellen Asylwerbern) zunehmend die Notwendigkeit gezeigt, auch
deren Fingerabdrücke in das System aufzunehmen. Hinsichtlich der Erfordernis einer
Erweiterung des Systems konnte bereits Einigung erzielt werden.
Die Aufgabe der österreichischen Präsidentschaft wird nun darin bestehen, unter
Berücksichtigung der derzeit noch bestehenden Auffassungsunterschiede zwischen den
einzelnen Mitgliedstaaten (vor allem hinsichtlich einer klaren Definition des zu erfassenden
Personenkreises und des Sitzes der technischen Zentraleinheit) einen Lösungsansatz zu
präsentieren, der die offenen Fragen einer Lösung zuführt und einen erfolgreichen Abschluß
der Konvention
möglich macht.
Außerdem sollen die Ausschreibung für die technische Zentraleinheit sowie das
entsprechende Zuschlagsverfahren durchgeführt werden.
BRÜSSEL II UND ROM II:
Da die Arbeiten über das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit für
Ehescheidung, Ehetrennung, Aufhebung und Nichtigerklärung einer Ehe (Brüssel II)
abgeschlossen sind, wird die Ratsarbeitsgruppe die Arbeiten zu einem Übereinkommen über
das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht aufnehmen. Das
Übereinkommen soll nach dem Vorbild des Römer Übereinkommens über das auf
vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht in Fällen mit Auslandbezug, etwa bei
grenzüberschreitenden Schäden, durch Vereinheitlichung des Kollisionsrechts die
Rechtsanwendung vereinfachen und durch eine Verbesserte Vorhersehbarkeit, welches
Recht im Einzelfall maßgeblich ist, die Rechtssicherheit erhöhen. Darüber hinaus hätte es
den Vorteil, daß unabhängig davon, bei welchem europäischen Gericht auch Klage geführt
wird, die Sache immer nach der gleichen Rechtsordnung beurteilt wird.
Das Bundesministerium für Justiz wird während des österreichischen Vorsitzes bemüht
sein, die Diskussion, die sich erst im Anfangsstadium befinden wird, so zu strukturieren
und zu führen, daß sie eine gute Ausgangsbasis für die Erarbeitung eines Übereinkommens
sein kann. Ein Abschluß der Arbeiten unter österreichischer Präsidentschaft kann nicht
erwartet werden, es ist vielmehr anzunehmen, daß sich der zeitliche Rahmen über mehrere
Jahre erstrecken wird.
Österreich ist an einem klaren, möglichst einfach handzuhabenden Regelwerk interessiert.
Für die
Atomhaftung sollen alle Optionen auch kollisionsrechtlich offenbleiben.
REVISION DER ÜBEREINKOMMEN VON BRÜSSEL UND LUGANO
Im Dienste des Ausbaus des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes, auch über
die derzeitigen Grenzen der Europäischen Union hinaus, stehen die Arbeiten zur Revision
des Brüsseler Übereinkommens aus 1968 bzw. des Lugano - Übereinkommens aus 1988
über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in
Zivil - und Handelssachen. An diesen Arbeiten beteiligen sich auch jene EFTA - Staaten, die
Vertragsstaaten des Lugano - Übereinkommens sind sowie Polen, dessen Beitritt zum
Lugano - Übereinkommen unmittelbar bevorsteht.
Ziel ist es, unter Aufrechterhaltung der Strukturen der Übereinkommen ihre Bestimmungen
noch weiter anzugleichen und unter Berücksichtigung der Anwendung beider
Übereinkommen in der Praxis und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum
Brüsseler Übereinkommen eine Neubewertung einiger ihrer Vorschriften vorzunehmen. Die
hiefür eingesetzte Arbeitsgruppe steht zwar unter dem ständigen Vorsitz eines Finnen, ein
Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehört jedoch einem sechsköpfigen “Büro” an,
das die Arbeiten der Arbeitsgruppe begleitet und die Ergebnisse der Beratungen in konkrete
Textvorschläge umformuliert. Der österreichische Vertreter wird hiebei bestrebt sein, eine
möglichst weitgehende Identität der beiden Übereinkommen zu erreichen. Neben diesem
Ziel gilt es aus österreichischer Sicht vor allem, einen Gerichtsstand für entsendete
Arbeitnehmer in die Übereinkommen aufzunehmen. Gerichtsstandvereinbarungen in
Versicherungssachen immer dann vorzusehen, wo nach den versicherungsrechtlichen
Richtlinien volle Rechtswahlfreiheit besteht, den Anwendungsbereich der
Zuständigkeitsregeln für Verbrauchersachen auch auf sogenannte Verkaufsfahrten sowie
Timesharing -
Verträge auszudehnen und das Vollstreckbarerklärungsverfahren zu
straffen.
GEMEINSCHAFTSRECHT UND NATIONALES STRAFRECHT:
Die RAG “Gemeinschaftsrecht und nationales Strafrecht” wird sich im besonderen mit
folgenden Themen beschäftigen:
Korruptionsbekämpfung: Korruption im Privaten Sektor:
Als Ergänzung zu den Rechtsakten, die in den letzten Jahren zum Schutz der finanziellen
Interessen der Gemeinschaft und zur Bekämpfung der Korruption (insbesondere von
Beamten) verabschiedet wurden, steht derzeit der (auf einen Vorschlag des
luxemburgischen Vorsitzes zurückgehende) Entwurf zu einer Gemeinsamen Maßnahme zur
Bekämpfung der Korruption im privaten Sektor in Verhandlung. Der österreichische Vorsitz
wird alle Anstrengungen unternehmen, diesen Rechtsakt abzuschließen.
Strafrechtlicher Schutz des Euro:
Der Euro, der zum 1. Jänner 1999 als gemeinsame Währung eingeführt und zum 1. Jänner
2002 in Form von Banknoten und Münzen ausgegeben werden wird, wird die weltweit
zweitwichtigste Währung nach dem Dollar sein. Es ist daher zu befürchten, daß die
Fälschung von Euro - Banknoten für kriminelle Gruppierungen in einer Weise interessant sein
wird, wie es bisher in den Mitgliedstaaten der Union nicht bekannt war.
Der österreichische Vorsitz wird daher ergänzend zu den Bemühungen zum Schutz des
Euro in anderen Bereichen - Vorschläge vorlegen, die auf die Schaffung von strafrechtlichen
Mindeststandards bei
der Bekämpfung von Geldfälschung abzielen.
ENTZUG DER FAHRERLAUBNIS:
Im Mittelpunkt der Arbeiten der RAG “Entzug der Fahrerlaubnis” steht nach dem Abschluß
des Übereinkommens in weiterer Folge:
1. Ausarbeitung der Erklärung betreffend Datenschutz,
2. Fertigstellung des Erläuternden Berichts,
3. Fertigstellung der Liste der zuständigen Behörden.
RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN:
Die Aspekte des Aktionsplanes betreffend “Justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen”
sollen unter österreichischer Präsidentschaft durch die Fertigstellung des Entwurfes eines
Übereinkommens über die “Rechtshilfe in Strafsachen”, mit dem die Bestimmungen des
Rechtshilfeübereinkommens des Europarates vom 20. April 1959, idF des
Zusatzprotokolles vom 17. April 1978 und die Bestimmungen des Schengener
Durchführungsübereinkommens vom 19. Juni 1990 in bezug auf die EU - Mitgliedstaaten
untereinander weiter ausgestaltet und aktualisiert werden sollen, erfüllt werden.
Dem Aspekt “Fertigstellung des Übereinkommens” unter Einbeziehung der Bestimmungen
über die “Telefonüberwachung" wird insbesondere im Hinblick auf den vorgegebenen
Zeitplan (Mitte 1998) höchste Priorität zuzumessen sein. Der Themenbereich
"Telefonüberwachung” soll angesichts seiner besonderen Bedeutung auch im K.4 -
Ausschuß substantiell erörtert werden.
Für die Arbeitsgruppe “Rechtshilfe in Strafsachen” wurden insgesamt fünf Sitzungen
anberaumt. Nach Finalisierung des Textes ist sowohl der Erläuternde Bericht zum
Übereinkommen fertigzustellen als auch mit den Verhandlungen zu einem Zusatzprotokoll
(Ratsbeschluß
vom 4./5. Dezember 1997) zu beginnen.
ZOLLZUSAMMENARBEIT
Der österreichische Vorsitz ist bestrebt, alle Vorarbeiten für den Einsatz des
Zollinformationssystems bis Jahresende zum Abschluß zu bringen, damit es möglichst bald
in vollem Umfang zum Einsatz gebracht werden kann. Der Vorsitz wird sicherstellen, daß
alle Schritte zur technischen Umsetzung in enger Übereinstimmung mit der Kommission
erfolgen werden. Der Vorsitz wird versuchen, neuerlich auf die Mitgliedstaaten
einzuwirken, die Ratifikation wie im Aktionsplan zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität vorgesehen bis Ende des Jahres 1998 zum Abschluß zu bringen.
Der Vorsitz wird auf Grundlage des Dokumentes 651 9/1/98 Enfocustom 1 6 PI 11 Crimorg
31 Rev (Zahl ändert sich noch, weil Revision 2 erstellt wird) alle Maßnahmen zur
Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Zollbereich forcieren und auch besonderes
Gewicht auf die Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit der
Strafverfolgungsbehörden legen. Daneben wird der Vorsitz versuchen, die noch von der
britischen Präsidentschaft vorgeschlagene Änderung des Übereinkommens über den Einsatz
der Informationstechnologie im Zollbereich zum Abschluß zu bringen, wobei auch noch eine
kleine Änderung des Übereinkommens insofern erfolgen soll, daß bei der Datenkategone
“Transportmittel” analog der Verordnung 515/97 auch die Unterkategorie “amtliches
Kennzeichen des Transportmittels” aufgenommen werden soll.
Der Vorsitz wird zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit die Organisation und
Koordination gemeinsamer Überwachungsaktionen unterstützen und die Arbeiten auf dem
Gebiet der Risikoanalyseverfahren vorantreiben.
Außerdem wird der Vorsitz alle im Zusammenhang mit der Erweiterung stehenden Fragen
aufgreifen und in enger Abstimmung mit der Kommission darauf hinwirken, daß den
Zollverwaltungen
künftiger Beitrittsländer die erforderliche Unterstützung
geleistet wird.
RAG SCHENGEN - BESITZSTAND:
Da der Vertrag von Amsterdam voraussichtlich im ersten Halbjahr 1999 in Kraft treten
wird, kommt den Vorbereitungsarbeiten unter österreichischer Präsidentschaft zur
Eingliederung des Schengen - Besitzstandes und der Schengener Organe in den Rahmen der
EU entscheidende Bedeutung zu.
Die in der RAG “Schengen - Besitzstand” im Herbst des Vorjahres begonnenen Arbeiten zur
Definition des Schengen - Besitzstandes und zur Festlegung der Rechtsgrundlagen in der
Ersten bzw. Dritten Säule der EU werden unter österreichischer Präsidentschaft mit der
Zuordnung der Beschlüsse und Erklärungen des Exekutivausschusses und der Zentralen
Gruppe abgeschlossen werden. In Zusammenarbeit mit dem künftigen deutschen
Schengen - Vorsitz wird die Frage der Einbeziehung des sogenannten “faktischen”
Schengen - Besitzstands geklärt werden.
Da auch die zahlreichen in Schengen eingerichteten Arbeitsgruppen mit Inkrafttreten des
Vertrages von Amsterdam in den Rahmen der EU einbezogen werden müssen, soll eine
politische Einigung über die zukünftige Ratsarbeitsgruppenstruktur erzielt werden. Dabei
ist es das Ziel des österreichischen Vorsitzes, eine möglichst schlanke und transparente
Arbeitsstruktur zu erreichen.
Schließlich muß auch noch eine Lösung für die schwierige Frage gefunden werden, welche
Teile des Schengen - Besitzstandes vom Vereinigten Königreich und Irland übernommen
werden. Der österreichische Vorsitz wird auf eine größtmögliche Homogenität unter allen
Mitgliedstaaten
hinarbeiten.
RAG SCHENGEN / ISLAND - NORWEGEN:
Der österreichische Vorsitz wird in der RAG "Schengen/Island - Norwegen" die von den
früheren Präsidentschaften eingeleiteten Bemühungen zur Vorbereitung eines
Übereinkommens mit Island und Norwegen fortsetzen, mit dem die Verfahren für die
Assoziierung dieser beiden Länder bei der Schengen Zusammenarbeit im Rahmen der EU
festgelegt werden, wie dies im Schengen Protokoll zum Vertrag von Amsterdam
vorgesehen ist.
Nach Vorliegen des entsprechenden Verhandlungsmandates sollen die Verhandlungen mit
diesen beiden Ländern ehestmöglich aufgenommen und abgeschlossen werden. Außerdem
wird das im Schengen Protokoll ebenfalls vorgesehene Übereinkommen zur Festlegung der
Rechte und Pflichten zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und
Nordirland einerseits und Island und Norwegen andererseits in den für diese Staaten
geltenden Bereichen des Schengen - Besitzstands vorzubereiten und auszuverhandeln sein.
SCHAFFUNG EINER RAG SIS - INTEGRATION
Neben den beiden vorgenannten Gruppen strebt der Vorsitz nach Erteilung des
entsprechenden Mandats durch den AStV - den Beginn der Arbeiten zur Überführung des
Schengener Informationssystems an. Dabei sind folgende Themen in Aussicht genommen:
1.Grundsätze bei der Integration der SIS:
Es muß gesichert werden, daß die Funktionsfähigkeit des SIS durch die Integration in den
Rahmen der EU nicht gefährdet wird. Die derzeit erforderlichen Arbeiten (v.a. Erneuerung
des C. SIS bis zum Jahr 2000) dürfen nicht behindert werden, vielmehr müssen sie
kontinuierlich
weiterlaufen können.
In Konkretisierung und zur Gewährleistung des ersten Grundsatzes sollte der SIS - Komplex
bei der Integration als eine zusammenhängende Einheit angesehen werden. Insbesondere
die Grundstruktur sollte in der bestehenden Form beibehalten werden.
Es muß ausgeschlossen werden, daß die bestehende Zuständigkeitsverteilung oder die
administrativen Verfahren gravierend verändert werden.
Konkrete Überlegungen zu einer möglichen Neukonzeption des gesamten Bereiches können
erst nach der Gewährleistung eines reibungslosen technischen und organisatorischen
Betriebes des SIS im Rahmen der EU angestellt werden.
2. Lösung offener Fragen:
Im Rahmen der Integration Schengens in die EU müssen im Bereich des SIS bestehende
offene Fragen gelöst werden, um einen einwandfreien Betrieb des SIS auch nach der
Integration in die EU zu sichern.
Fragen ergeben sich in folgenden Bereichen:
- SIS Gruppenstruktur,
- Verbindlichkeit von Dokumenten der SIS - Gruppen.
- Strukturelle Probleme,
- Einordnung des SIS und Zuständigkeit,
- SIS - Haushaltsbereich.
- Verträge, die durch das GS (Benelux) abgeschlossen wurden und
- Island und Norwegen (Fragen der praktischen Zusammenarbeit in technischen
Belangen).
RAG EVALUIERUNG
Aufgrund eines Beschlusses des Rates “Justiz und Inneres” am 28. Mai 1998 wurde eine
neue, von nationalen Experten zu beschickende Arbeitsgruppe gegründet, deren Aufgabe
darin besteht, gemeinsame Bewertungen der Lage in den Beitrittsländern hinsichtlich der
Übernahme, der Anwendung und vor allem auch der tatsächlichen Umsetzung des
Rechtsbestandes der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres auszuarbeiten
und diese unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen auf dem neuesten Stand zu
halten. Als Basis für den Evaluierungsprozeß dienen Informationen, welche die
Mitgliedstaaten aufgrund ihrer unmittelbaren Arbeitserfahrungen mit den Beitrittsländern
einzeln oder gemeinsam vorlegen, weiters Berichte der Botschaften, sowie Informationen
seitens der Europäischen Kommission und des Europarates.
Im Bedarfsfall ist eine spontane Einrichtung von ad - hoc - Gruppen möglich mit dem Ziel,
weitere Missionen zu spezifischen Aspekten durchzuführen.
Die Arbeit dieser Gruppe wird wesentlich dazu beitragen, tatsächlich erreichte Fortschritte
bzw. einen allfälligen Nachholbedarf der Beitrittskandidaten bei der Übernahme und
Umsetzung des EU - Acquis im Bereich Justiz und Inneres festzustellen und entsprechend
zu beurteilen.