4320/AB XX.GP

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

Die Diskussionen der Minister und Ministerinnen dienten vor allem als Impuls für die Neuge -

staltung der Leitlinien 1999. Diskutiert wurde insbesondere zu den Fragen Mainstreaming,

partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit, Segregation und Einkommen sowie

Benchmarking. Sowohl das Parlament, als auch die Sozialpartner bekannten sich zu einer

Stärkung des vierten Pfeilers in den Leitlinien bei gleichzeitiger Einführung eines Gender

Mainstrearning - Ansatzes. Von den Mitgliedstaaten wurde hervorgehoben, daß dieses Treffen

in Innsbruck für die Beschäftigungspolitik eine wichtige Brücke zwischen dem Gipfel in Cardiff

und jenem in Wien darstellt.

Aus der Diskussion konnte der Vorsitz folgende zentralen Punkte zusammenfassen:

- Grundlegende Zielsetzung ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, wobei aus

dem Blickwinkel der Chancengleichheit diese Beschäftigungsverhältnisse sowohl sozial abgesi -

chert als auch existenzsichernd sein müssen.

- Im Sinne des Mainstreaming - Ansatzes soll, zusätzlich zu dem bereits bestehenden vierten

Pfeiler, der Aspekt der Chancengleichheit in alle anderen Schwerpunktbereiche der Leitlinien

1999 integriert werden. Die Chancengleichheit von Behinderten sollte in den ersten Pfeiler der

Leitlinien Eingang finden.

- Eine wesentliche Stärkung der Säule IV der Leitlinien der Beschäftigungspolitik kombiniert

mit speziellen Frauenförderprogrammen ist ebenso wie der Austausch von best - practice Maß -

nahmen anzustreben.

- Die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern und die

Aufhebung der Segregation werden von den Mitgliedstaaten als wichtige Ziele identifiziert.

- Steuersysteme und Leistungsansprüche sollten auf eventuell vorhandene negative

Anreizwirkungen für die Frauenerwerbsbeteiligung hin untersucht werden.

- Die Methode des Benchmarking sollte ausgebaut und in Zukunft verstärkt angewandt

werden.

- Zur Formulierung politischer Ziele ist umfassendes und verläßliches Datenmaterial erforder -

lich. Es sollen die Bemühungen verstärkt werden, bei allen öffentlichen Statistiken eine nach

Geschlechtern differenzierte Darstellung zu erreichen.

Insgesamt kann dieses erste informelle Treffen unter österreichischer Präsidentschaft als Erfolg

bezeichnet werden. Erstmals fand unter österreichischer Präsidentschaft ein informelles Treffen

der Arbeits -, Sozial - und Frauenminister und Ministerinnen unter unserer gemeinsamen Vor -

sitzführung statt. Die Reaktionen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben gezeigt, daß alle

Teilnehmenden sowohl mit der Organisation als auch mit den Inhalten äußerst zufrieden waren.

Zu Frage 2:

Die österreichische Bundesregierung hat mit dem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung

einen Plan für die Beschäftigungspolitik der nächsten 5 Jahre vorgelegt. Dieser Plan gliedert

sich in 6 Teile: Einleitung, Säulen I - IV und ein Kapitel “Sonstige Maßnahmen in Österreich”,

in das all jene Bereiche fallen, die thematisch über die 4 Säulen hinausgehen (wie z.B. die

Technologie - und Exportoffensive).

Konkret soll bis zum Jahr 2002 die Beschäftigung um etwa 100.000 Personen zunehmen und

sich die Arbeitslosenquote auf einen Wert von nahe 3,5 % reduzieren. Die Jugend - und Lang -

zeitarbeitslosigkeit soll bis zum Jahr 2002 halbiert werden. Ausserdem sollen 20 % der Arbeit -

suchenden im Jahr 2002 in verschiedenen Maßnahmen zur Qualifizierung sowie zum Berufs -

und Arbeitsplatzwechsel integriert sein.

Bin wesentliches Element des Nationalen Aktionsplans ist die Einbeziehung der Chancen -

gleichheit von Frauen und Männern in alle Maßnahmen. Damit hat Österreich den Mainstrea -

ming - Ansatz bereits angewandt.

Ziel der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans ist es, das Niveau der Erwerbsbeteiligung von

Frauen kontinuierlich anzuheben, das Niveau der Arbeitslosigkeit signifikant zu verringern,

gleichzeitig aber auch die Dauer von Arbeitslosigkeit abzusenken. In Verbindung mit den

Aktivitäten der Sozialpartner zur Gestaltung der Kollektivverträge und damit des Lohn - und

Gehaltsniveaus wie auch der intra - und interindustriellen Lohn -/Geh altsunterschiede wird im

Zuge der laufenden Sozialberichterstattung an den Nationalrat die Entwicklung der Einkom-

men von Frauen analysieren und bewerten werden.

Ein wesentlicher Ansatzpunkt für die Chancengleichheit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist

die Hilfestellung bei der Gestaltung der Betreuungsarbeit. In diesem Zusammenhang wird die

Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden die Bereitstellung von Einrich -

tungen zur Betreuung Angehöriger weiter ausbauen, um die aktuell bereits absehbaren Erfolge

konsequent weiterzuverfolgen.

Wesentlich für den Erfolg der Arbeitsmarktintegration von Frauen sind auch die ausbildungs -

und arbeitsmarktpolitischen Ansätze auf strukturpolitischer Ebene. Konkrete quantifizierte

Zielsetzungen sichern einen konzentrierten Maßnahmen - und Mitteleinsatz zur Überwindung

der verschiedenen Beschäftigungsbarrieren. Erfolgversprechend sind allerdings auch die ver -

schiedenen Initiativen, um Frauen die Aufnahme oder den Umstieg in selbständige Erwerbstä -

tigkeit zu ermöglichen und bei der Schaffung von neuen Unternehmen zu unterstützen.

In der ersten Umsetzungsphase werden folgende Maßnahmen gesetzt:

• Das Gründerinneninformations - und Beratungsprogramm MNERVA, das bisher nur in

einem Bundesland angeboten wird, soll räumlich und in Hinblick auf den angesprochenen

Personenkreis erweitert werden. Ein entsprechendes Konzept ist in Diskussion (Leitlinie 9).

• Das Ausbildungsarbeitslosengeld wird zukünftig auch bei Konkurs oder Betriebsschließung

des Beschäftigungsunternehmens während der Wochenhilfe gewährt werden. Diese Ände -

rungen wurden in einer Novelle zum Arbeitslosenversichenmgsgesetz, die noch vor dem

Sommer verabschiedet werden konnte, durchgeführt (Leitlinie 16).

Die Kinderbetreuungseinrichtungen werden weiter ausgebaut. Die Richtlinien für die Ver -

gabe der Mittel aus der ““Kindergartenmilliarde”” werden überarbeitet. Schwerpunkte darin

werden Betreuungsplätze für Unter - Dreijährige und Schulkinder sein. Besonderes Augen -

merk wird auf Öffnungszeiten gelegt werden, die den zeitlichen Notwendigkeiten berufstä -

tiger Eltern entsprechen (Leitlinie 17).

Zur Erhöhung der Qualität der Kinderbetreuung durch Tageseltern und zur Förderung der

Beschäftigung in diesem Bereich wird ein bundeseinheitliches Berufsbild für Tageseltern

entwickelt. Das im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EMPLOYMENT - NOW eingerich -

tete Projekt CINDERELLA führt die entsprechenden Arbeiten durch (Leitlinie 17).

Um die nachteiligen Folgen von Berufsunterbrechungen zu verringern, wird spezielles

Informationsmaterial über die Gestaltungsmöglichkeiten der Karenzzeit und für einen

erfolgreichen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben erstellt und verbreitet (Leitlinie 18).

Zu Frage 3:

Die Arbeit -, Sozial - und Frauenminister und Ministerinnen haben beim informellen Treffen vom

8. -9. Juli 1998 in Innsbruck die Verringerung der Einkommensunterschiede und die Aufhe -

bung der Segregation als wichtige Ziele definiert. In diesem Sinne sind die Mitgliedstaaten in

Innsbruck übereingekommen, in Zukunft die Bemühungen zu verstärken, der horizontalen und

vertikalen geschlechtsspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken und dies

in den Nationalen Aktionsplänen zum Ausdruck zu bringen.

Hinsichtlich der Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen werden sich die

Mitgliedstaaten und die Sozialpartner in Zukunft verstärkt darum bemühen, die Auswirkungen

von rechtlichen, kollektivvertraglichen und anderen Maßnahmen auf die Einkommensverläufe

von Frauen ebenso wie von Männern zu überprüfen und entsprechende Schritte in der Lohn -

politik zu setzen, die stärker auf eine Reduktion der Einkommensunterschiede abzielen. Das

Ziel der Reduktion der Einkommensunterschiede sollte in einer entsprechenden Formulierung

in die Leitlinien der Beschäftigungspolitik 1999 Eingang finden.

Darüber hinaus hat die Diskussion beim informellen Treffen gezeigt, daß es ein gemeinsames

Ziel der Mitgliedstaaten und der Kommission ist, im Einkommensbereich eine Verbesserung

der Datensituation zu erreichen.

Zu Frage 4:

Auf europäischer Ebene wurde mit der Elternurlaubsrichtlinie bereits ein erster Schritt hin -

sichtlich verstärkter Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung bzw.

Pflege gesetzt. In der Richtlinie ist ein Individualanspruch des Vaters auf Elternurlaub vorgese -

hen. Ziel dieses Individualanspruches ist es, die Inanspruchnahme durch Väter zu erhöhen. Es

wäre daher für Österreich positiv, die notwendigen rechtlichen Änderungen vorzunehmen, um

diese Richtlinie ehestmöglich umzusetzen.

Im Rahmen des informellen Treffens der Minister und Ministerinnen in Innsbruck wurde das

Thema der partnerschaftlichen Teilung der Versorgungsarbeit intensiv diskutiert. Da in einer

erwerbsarbeitszentrierten Gesellschaft der Zugang zu bezahlter Arbeit ein entscheidender

Faktor für die Gleichstellung von Frauen ist, müssen die Hindernisse, die diesem Zugang ent -

gegenstehen, beseitigt werden. Zu diesen Hindernissen gehört wesentlich, daß meist Frauen

und nicht Männer die Verantwortung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die

unbezahlte Haus - bzw. Versorgungsarbeit tragen. Bereits jetzt ist in den Leitlinien der

Beschäftigungspolitik die Förderung der leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für

Frauen und Männer ein Ziel (LL17). In Innsbruck wurde die Forderung der Frauenministerin -

nen nach "leistbaren, gut zugänglichen und qualitativ hochwertigen” Kinderbetreuungseinrich -

tungen, wie sie im Mai in Belfast formuliert wurde, von den Arbeits - und Sozialministern

beziehungsweise Ministerinnen unterstützt. Eine solche Formulierung sollte in die Leitlinien

der Beschäftigungspoltik 1999 Eingang finden.

Auch die Frage der Teilzeitarbeit wurde in Innsbruck thematisiert. Von den Mitgliedstaaten

wurde anerkannt, daß Teilzeitarbeit u.a. auch in Hinblick auf die leichtere Vereinbarkeit von

Beruf und Familie für Frauen und Männer von Bedeutung ist. Allerdings blieben dabei auch die

Risiken nicht unerwähnt. So wurde zwar auf europäischer Ebene mit der Teilzeitrichtlinie

bereits beabsichtigt, die “Diskriminierungen von Teilzeitbeschäftigten” zu beseitigen und “die

Entwicklung von Teilzeitarbeit auf freiwilliger Basis” zu fördern. Trotzdem haben die Mit -

gliedstaaten anerkannt, daß verstärkt die Möglichkeiten eines Wechsels zwischen Teil - und

Vollerwerbstätigkeit und die Rechte zur Gestaltung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer und

Arbeitnehmerinnen mit Betreuungspflichten auszubauen sind.

Zu Frage 5:

Die Information der Abgeordneten zum Nationalrat und der Frauenreferentinnen der Länder

erfolgt durch mein Ressort laufend. Im Ministerrat wurde darüber hinaus von Frau Bundesmi -

nisterin Prammer und mir über den Ablauf und die Inhalte des informellen Treffens berichtet.

Mit der Umsetzung der Leitlinien der Beschäftigungspoltik sind unterschiedlichste Stellen

betraut. Mit den Vertretern und Vertreterinnen von Ländern und Gemeinden finden ständig

Gespräche statt. Eine erste Information über den Stand der bisherigen Umsetzung des Nationa -

len Aktionsplans für Beschäftigung fand ebenfalls im Ministerrat statt. Der Kommission wurde

dieser Bericht Ende Juli übermittelt.