4320/AB XX.GP
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Die Diskussionen der Minister und Ministerinnen dienten vor allem als Impuls für die Neuge -
staltung der Leitlinien 1999. Diskutiert wurde insbesondere zu den Fragen Mainstreaming,
partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit, Segregation und Einkommen sowie
Benchmarking. Sowohl das Parlament, als auch die Sozialpartner bekannten sich zu einer
Stärkung des vierten Pfeilers in den Leitlinien bei gleichzeitiger Einführung eines Gender
Mainstrearning - Ansatzes. Von den Mitgliedstaaten wurde hervorgehoben, daß dieses Treffen
in Innsbruck für die Beschäftigungspolitik eine wichtige Brücke zwischen dem Gipfel in Cardiff
und jenem in Wien darstellt.
Aus der Diskussion konnte der Vorsitz folgende zentralen Punkte zusammenfassen:
- Grundlegende Zielsetzung ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, wobei aus
dem Blickwinkel der Chancengleichheit diese Beschäftigungsverhältnisse sowohl sozial abgesi -
chert als auch existenzsichernd sein müssen.
- Im Sinne des Mainstreaming - Ansatzes soll, zusätzlich zu dem bereits bestehenden vierten
Pfeiler, der Aspekt der Chancengleichheit in alle anderen Schwerpunktbereiche der Leitlinien
1999 integriert werden. Die Chancengleichheit von Behinderten sollte in den ersten Pfeiler der
Leitlinien Eingang finden.
- Eine wesentliche Stärkung der Säule IV der Leitlinien der Beschäftigungspolitik kombiniert
mit speziellen Frauenförderprogrammen ist ebenso wie der Austausch von best - practice Maß -
nahmen anzustreben.
- Die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern und die
Aufhebung der Segregation werden von den Mitgliedstaaten als wichtige Ziele identifiziert.
- Steuersysteme und Leistungsansprüche sollten auf eventuell vorhandene negative
Anreizwirkungen für die Frauenerwerbsbeteiligung hin untersucht werden.
- Die Methode des Benchmarking sollte ausgebaut und in Zukunft verstärkt angewandt
werden.
- Zur Formulierung politischer Ziele ist umfassendes und verläßliches Datenmaterial erforder -
lich. Es sollen die Bemühungen verstärkt werden, bei allen öffentlichen Statistiken eine nach
Geschlechtern differenzierte Darstellung zu erreichen.
Insgesamt kann dieses erste informelle Treffen unter österreichischer Präsidentschaft als Erfolg
bezeichnet werden. Erstmals fand unter österreichischer Präsidentschaft ein informelles Treffen
der Arbeits -, Sozial - und Frauenminister und Ministerinnen unter unserer gemeinsamen Vor -
sitzführung statt. Die Reaktionen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben gezeigt, daß alle
Teilnehmenden sowohl mit der Organisation als auch mit den Inhalten äußerst zufrieden waren.
Zu Frage 2:
Die österreichische Bundesregierung hat mit dem Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung
einen Plan für die Beschäftigungspolitik der nächsten 5 Jahre vorgelegt. Dieser Plan gliedert
sich in 6 Teile: Einleitung, Säulen I - IV und ein Kapitel “Sonstige Maßnahmen in Österreich”,
in das all jene Bereiche fallen, die thematisch über die 4 Säulen hinausgehen (wie z.B. die
Technologie - und Exportoffensive).
Konkret soll bis zum Jahr 2002 die Beschäftigung um etwa 100.000 Personen zunehmen und
sich die Arbeitslosenquote auf einen Wert von nahe 3,5 % reduzieren. Die Jugend - und Lang -
zeitarbeitslosigkeit soll bis zum Jahr 2002 halbiert werden. Ausserdem sollen 20 % der Arbeit -
suchenden im Jahr 2002 in verschiedenen Maßnahmen zur Qualifizierung sowie zum Berufs -
und Arbeitsplatzwechsel integriert sein.
Bin wesentliches Element des Nationalen Aktionsplans ist die Einbeziehung der Chancen -
gleichheit von Frauen und Männern in alle Maßnahmen. Damit hat Österreich den Mainstrea -
ming - Ansatz bereits angewandt.
Ziel der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans ist es, das Niveau der Erwerbsbeteiligung von
Frauen kontinuierlich anzuheben, das Niveau der Arbeitslosigkeit signifikant zu verringern,
gleichzeitig aber auch die Dauer von Arbeitslosigkeit abzusenken. In Verbindung mit den
Aktivitäten der Sozialpartner zur Gestaltung der Kollektivverträge und damit des Lohn - und
Gehaltsniveaus wie auch der intra - und interindustriellen Lohn -/Geh altsunterschiede wird im
Zuge der laufenden Sozialberichterstattung an den Nationalrat die Entwicklung der Einkom-
men von Frauen analysieren und bewerten werden.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt für die Chancengleichheit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist
die Hilfestellung bei der Gestaltung der Betreuungsarbeit. In diesem Zusammenhang wird die
Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden die Bereitstellung von Einrich -
tungen zur Betreuung Angehöriger weiter ausbauen, um die aktuell bereits absehbaren Erfolge
konsequent weiterzuverfolgen.
Wesentlich für den Erfolg der Arbeitsmarktintegration von Frauen sind auch die ausbildungs -
und arbeitsmarktpolitischen Ansätze auf strukturpolitischer Ebene. Konkrete quantifizierte
Zielsetzungen sichern einen konzentrierten Maßnahmen - und Mitteleinsatz zur Überwindung
der verschiedenen Beschäftigungsbarrieren. Erfolgversprechend sind allerdings auch die ver -
schiedenen Initiativen, um Frauen die Aufnahme oder den Umstieg in selbständige Erwerbstä -
tigkeit zu ermöglichen und bei der Schaffung von neuen Unternehmen zu unterstützen.
In der ersten Umsetzungsphase werden folgende Maßnahmen gesetzt:
• Das Gründerinneninformations - und Beratungsprogramm MNERVA, das bisher nur in
einem Bundesland angeboten wird, soll räumlich und in Hinblick auf den angesprochenen
Personenkreis erweitert werden. Ein entsprechendes Konzept ist in Diskussion (Leitlinie 9).
• Das Ausbildungsarbeitslosengeld wird zukünftig auch bei Konkurs oder Betriebsschließung
des Beschäftigungsunternehmens während der Wochenhilfe gewährt werden. Diese Ände -
rungen wurden in einer Novelle zum Arbeitslosenversichenmgsgesetz, die noch vor dem
Sommer verabschiedet werden konnte, durchgeführt (Leitlinie 16).
Die Kinderbetreuungseinrichtungen werden weiter ausgebaut. Die Richtlinien für die Ver -
gabe der Mittel aus der
““Kindergartenmilliarde”” werden überarbeitet.
Schwerpunkte darin
werden Betreuungsplätze für Unter - Dreijährige und Schulkinder sein. Besonderes Augen -
merk wird auf Öffnungszeiten gelegt werden, die den zeitlichen Notwendigkeiten berufstä -
tiger Eltern entsprechen (Leitlinie 17).
Zur Erhöhung der Qualität der Kinderbetreuung durch Tageseltern und zur Förderung der
Beschäftigung in diesem Bereich wird ein bundeseinheitliches Berufsbild für Tageseltern
entwickelt. Das im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EMPLOYMENT - NOW eingerich -
tete Projekt CINDERELLA führt die entsprechenden Arbeiten durch (Leitlinie 17).
Um die nachteiligen Folgen von Berufsunterbrechungen zu verringern, wird spezielles
Informationsmaterial über die Gestaltungsmöglichkeiten der Karenzzeit und für einen
erfolgreichen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben erstellt und verbreitet (Leitlinie 18).
Zu Frage 3:
Die Arbeit -, Sozial - und Frauenminister und Ministerinnen haben beim informellen Treffen vom
8. -9. Juli 1998 in Innsbruck die Verringerung der Einkommensunterschiede und die Aufhe -
bung der Segregation als wichtige Ziele definiert. In diesem Sinne sind die Mitgliedstaaten in
Innsbruck übereingekommen, in Zukunft die Bemühungen zu verstärken, der horizontalen und
vertikalen geschlechtsspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken und dies
in den Nationalen Aktionsplänen zum Ausdruck zu bringen.
Hinsichtlich der Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen werden sich die
Mitgliedstaaten und die Sozialpartner in Zukunft verstärkt darum bemühen, die Auswirkungen
von rechtlichen, kollektivvertraglichen und anderen Maßnahmen auf die Einkommensverläufe
von Frauen ebenso wie von Männern zu überprüfen und entsprechende Schritte in der Lohn -
politik zu setzen, die stärker auf eine Reduktion der Einkommensunterschiede abzielen. Das
Ziel der Reduktion der Einkommensunterschiede sollte in einer entsprechenden Formulierung
in die Leitlinien der Beschäftigungspolitik 1999 Eingang finden.
Darüber hinaus hat die Diskussion beim informellen Treffen gezeigt, daß es ein gemeinsames
Ziel der Mitgliedstaaten und der Kommission ist, im Einkommensbereich eine Verbesserung
der Datensituation zu erreichen.
Zu Frage 4:
Auf europäischer Ebene wurde mit der Elternurlaubsrichtlinie bereits ein erster Schritt hin -
sichtlich verstärkter Möglichkeiten für
die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung bzw.
Pflege gesetzt. In der Richtlinie ist ein Individualanspruch des Vaters auf Elternurlaub vorgese -
hen. Ziel dieses Individualanspruches ist es, die Inanspruchnahme durch Väter zu erhöhen. Es
wäre daher für Österreich positiv, die notwendigen rechtlichen Änderungen vorzunehmen, um
diese Richtlinie ehestmöglich umzusetzen.
Im Rahmen des informellen Treffens der Minister und Ministerinnen in Innsbruck wurde das
Thema der partnerschaftlichen Teilung der Versorgungsarbeit intensiv diskutiert. Da in einer
erwerbsarbeitszentrierten Gesellschaft der Zugang zu bezahlter Arbeit ein entscheidender
Faktor für die Gleichstellung von Frauen ist, müssen die Hindernisse, die diesem Zugang ent -
gegenstehen, beseitigt werden. Zu diesen Hindernissen gehört wesentlich, daß meist Frauen
und nicht Männer die Verantwortung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die
unbezahlte Haus - bzw. Versorgungsarbeit tragen. Bereits jetzt ist in den Leitlinien der
Beschäftigungspolitik die Förderung der leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für
Frauen und Männer ein Ziel (LL17). In Innsbruck wurde die Forderung der Frauenministerin -
nen nach "leistbaren, gut zugänglichen und qualitativ hochwertigen” Kinderbetreuungseinrich -
tungen, wie sie im Mai in Belfast formuliert wurde, von den Arbeits - und Sozialministern
beziehungsweise Ministerinnen unterstützt. Eine solche Formulierung sollte in die Leitlinien
der Beschäftigungspoltik 1999 Eingang finden.
Auch die Frage der Teilzeitarbeit wurde in Innsbruck thematisiert. Von den Mitgliedstaaten
wurde anerkannt, daß Teilzeitarbeit u.a. auch in Hinblick auf die leichtere Vereinbarkeit von
Beruf und Familie für Frauen und Männer von Bedeutung ist. Allerdings blieben dabei auch die
Risiken nicht unerwähnt. So wurde zwar auf europäischer Ebene mit der Teilzeitrichtlinie
bereits beabsichtigt, die “Diskriminierungen von Teilzeitbeschäftigten” zu beseitigen und “die
Entwicklung von Teilzeitarbeit auf freiwilliger Basis” zu fördern. Trotzdem haben die Mit -
gliedstaaten anerkannt, daß verstärkt die Möglichkeiten eines Wechsels zwischen Teil - und
Vollerwerbstätigkeit und die Rechte zur Gestaltung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen mit Betreuungspflichten auszubauen sind.
Zu Frage 5:
Die Information der Abgeordneten zum Nationalrat und der Frauenreferentinnen der Länder
erfolgt durch mein Ressort laufend. Im Ministerrat wurde darüber hinaus von Frau Bundesmi -
nisterin Prammer und mir über den Ablauf und die
Inhalte des informellen Treffens berichtet.
Mit der Umsetzung der Leitlinien der Beschäftigungspoltik sind unterschiedlichste Stellen
betraut. Mit den Vertretern und Vertreterinnen von Ländern und Gemeinden finden ständig
Gespräche statt. Eine erste Information über den Stand der bisherigen Umsetzung des Nationa -
len Aktionsplans für Beschäftigung fand ebenfalls im Ministerrat statt. Der Kommission wurde
dieser Bericht Ende Juli übermittelt.