4323/AB XX.GP
Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde haben an
mich am 17. Juli 1998 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Einreiseverweigerung nach Tibet gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:
1. Werden Sie beim zuständigen Ministerium der Republik China intervenieren, damit
Herr H. F. auch weiterhin seine Reisen nach Tibet unternehmen darf?
2. Können Sie in Erfahrung bringen. warum Herrn H. F. die Einreise verweigert wurde?
3. Können Sie in Erfahrung bringen, für welchen Zeitraum die Einreiseverweigerung
erteilt wurde?
Zu den Fragen 1 bis 3:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist sowohl an die hiesige
Botschaft der Volksrepublik China als auch im Wege der Österreichischen Botschaft in
Peking an das Außenministerium der Volksrepublik
China herangetreten. Von
chinesischer Seite wurde mitgeteilt, daß “es gemäß den internationalen
Gepflogenheiten und den betreffenden chinesischen Gesetzen und Bestimmungen den
chinesischen Visabehörden obliegt zu entscheiden, ob einem Antragsteller ein Visum
nach China erteilt wird oder nicht. Wenn Herr H. F. in Hinkunft nach China reisen
möchte, möge er seinen Antrag der Botschaft der Volksrepublik China in Wien
vorlegen.”