4323/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde haben an

mich am 17. Juli 1998 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Einreiseverweigerung nach Tibet gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:

1. Werden Sie beim zuständigen Ministerium der Republik China intervenieren, damit

Herr H. F. auch weiterhin seine Reisen nach Tibet unternehmen darf?

2. Können Sie in Erfahrung bringen. warum Herrn H. F. die Einreise verweigert wurde?

3. Können Sie in Erfahrung bringen, für welchen Zeitraum die Einreiseverweigerung

erteilt wurde?

Zu den Fragen 1 bis 3:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist sowohl an die hiesige

Botschaft der Volksrepublik China als auch im Wege der Österreichischen Botschaft in

Peking an das Außenministerium der Volksrepublik China herangetreten. Von

chinesischer Seite wurde mitgeteilt, daß “es gemäß den internationalen

Gepflogenheiten und den betreffenden chinesischen Gesetzen und Bestimmungen den

chinesischen Visabehörden obliegt zu entscheiden, ob einem Antragsteller ein Visum

nach China erteilt wird oder nicht. Wenn Herr H. F. in Hinkunft nach China reisen

möchte, möge er seinen Antrag der Botschaft der Volksrepublik China in Wien

vorlegen.”