4329/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil und Kollegen
betreffend HIV/AIDS: erforderliche Maßnahmen seit Einführung neuer Therapien
(Nr. 4646/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 3:
In Anbetracht der heutigen Therapiemöglichkeiten ist die Aussagekraft der Meldepflicht für
Erkrankungs - und Todesfälle an full blown AIDS für epidemiologische Fragestellungen nicht
mehr in dem Ausmaß gegeben, wie noch vor wenigen Jahren.
Aus diesem Grund wurde bereits 1994 die Ludwig Boltzmann - Forschungsstelle für
Infektionskrankheiten der Lunge in Wien vom damaligen Bundesministerium für Gesundheit
und Konsumentenschutz mit einer Pilotstudie und 1996 mit einer umfassenden
epidemiologischen Untersuchung bei HIV - Infizierten und AIDS - Patienten in ambulanter,
semistationärer und stationärer Behandlung beauftragt.
Der erwähnte Forschungsauftrag wurde am 31. März 1998 abgeschlossen. Zu diesem
Zeitpunkt waren 816 Personen in der vorhandenen Datenbank erfaßt. Von diesen 816
Personen waren bis 31. März 1998 160 verstorben. 185 (28,2 %) der 656 lebenden
Patienten befanden sich bis zur Beendigung der Studie im Stadium AIDS.
Die Fortführung dieses Forschungsprojektes - auf Gesamtösterreich ausgedehnt - ist durch
mein Ressort bereits seit einiger Zeit vorgesehen. Bereits im Rahmen des Projektes wurde
zu den HIV/AIDS - Zentren in Innsbruck, Graz, Linz und im AKH Wien Kontakt aufgenommen,
um in Hinkunft eine Zusammenarbeit mit dem Ziel einer österreichweiten HIV/AIDS -
Datenbank zu erzielen.
Zweifellos ist die Fortsetzung und gesamtösterreichische Durchführung der bisher
gemachten epidemiologischen Untersuchungen bei HIV - Infizierten und AIDS - Patienten
ungleich aussagekräftiger als die bloße Meldepflicht für HIV - Infektionen, zumal im Rahmen
einer derartigen Studie auch klinische und anamnestische Daten ausgewertet werden.
Zu Frage 2:
Die Durchführung eines HIV - Antikörper - Testes vor jeder einzelnen Blutspende und vor jeder
einzelnen Plasmaspende ist seit 1985 verpflichtend. Im Rahmen von operativen Eingriffen
besteht bei Einhaltung der krankenhaushygienisch erforderlichen Maßnahmen keine Gefahr
für eine HIV - Infektion, es sei denn, daß es im Laufe der Operation zu einer zufälligen
Verletzung des Chirurgen oder des Operationspersonals kommt. Zahlreiche internationale
Studien haben belegt, daß die Gefahr derartiger
“akzidenteller Verletzungen” auch bei einer
vorherigen Untersuchung des Patienten auf seinen HIV - Antikörperstatus nicht reduziert
werden kann.
Zu Frage 4:
Derzeit wird in Österreich schwangeren Frauen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung ein
HIV - Test mit entsprechender Beratung angeboten. Diese Vorgangsweise erlaubt es,
aufgrund der therapeutischen Fortschritte Maßnahmen sowohl zur Wahrung der Gesundheit
der Schwangeren als auch zum Schutze des Neugeborenen vor einer vertikalen HIV -
Infektion zu setzen.
Eine Aufnahme eines HIV - Tests in das Mutter - Kind - Paß - Programm würde daher gegenüber
der gängigen Praxis keine Verbesserung für Mutter und Kind bedeuten. Eine Eintragung des
HIV - Status in den Mutter - Kind - Paß würde jedoch die erhöhte Gefahr einer Verletzung der
Vertraulichkeit und somit die Gefahr einer leider noch immer nicht ausschließbaren Dis -
kriminierung der betroffenen Schwangeren mit sich bringen.
Zu Frage 5:
Die fachspezifische Fort - und Weiterbildung ist für jeden Arzt aufgrund der einschlägigen
Bestimmungen des Ärztegesetzes verpflichtend. Ich bin davon überzeugt, daß die
Ärzteschaft die im Rahmen von Kongressen und Seminaren angebotenen Möglichkeiten, ihr
Wissen zu spezifischen medizinischen Themen zu vertiefen, auch in ausreichendem
Ausmaß wahrnimmt.
Zu Frage 6:
Die Hauptübertragungswege von HIV/AIDS sind der ungeschützte Geschlechtsverkehr mit
einem infizierten Partner/einer infizierten Partnerin sowie infiziertes Blut beim gemeinsamen
Gebrauch von Injektionsspritzen und -nadeln (z.B. beim intravenösen Drogengebrauch).
Über normale Sozialkontakte wird AIDS nicht übertragen, weshalb Gesundheitskontrollen im
Hinblick auf eine HIV - Infektion bei der Einreise nach Österreich bzw. in ein Schengen -
Erstland nicht zielführend wären.
Zu den Fragen 7 und 8:
Maßnahmen bezüglich Gesundheitskontrollen im Hinblick auf HIV sind an den EU -
Außengrenzen nicht vorgesehen.