4329/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil und Kollegen

betreffend HIV/AIDS: erforderliche Maßnahmen seit Einführung neuer Therapien

(Nr. 4646/J)

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 1 und 3:

In Anbetracht der heutigen Therapiemöglichkeiten ist die Aussagekraft der Meldepflicht für

Erkrankungs - und Todesfälle an full blown AIDS für epidemiologische Fragestellungen nicht

mehr in dem Ausmaß gegeben, wie noch vor wenigen Jahren.

Aus diesem Grund wurde bereits 1994 die Ludwig Boltzmann - Forschungsstelle für

Infektionskrankheiten der Lunge in Wien vom damaligen Bundesministerium für Gesundheit

und Konsumentenschutz mit einer Pilotstudie und 1996 mit einer umfassenden

epidemiologischen Untersuchung bei HIV - Infizierten und AIDS - Patienten in ambulanter,

semistationärer und stationärer Behandlung beauftragt.

Der erwähnte Forschungsauftrag wurde am 31. März 1998 abgeschlossen. Zu diesem

Zeitpunkt waren 816 Personen in der vorhandenen Datenbank erfaßt. Von diesen 816

Personen waren bis 31. März 1998 160 verstorben. 185 (28,2 %) der 656 lebenden

Patienten befanden sich bis zur Beendigung der Studie im Stadium AIDS.

Die Fortführung dieses Forschungsprojektes - auf Gesamtösterreich ausgedehnt - ist durch

mein Ressort bereits seit einiger Zeit vorgesehen. Bereits im Rahmen des Projektes wurde

zu den HIV/AIDS - Zentren in Innsbruck, Graz, Linz und im AKH Wien Kontakt aufgenommen,

um in Hinkunft eine Zusammenarbeit mit dem Ziel einer österreichweiten HIV/AIDS -

Datenbank zu erzielen.

Zweifellos ist die Fortsetzung und gesamtösterreichische Durchführung der bisher

gemachten epidemiologischen Untersuchungen bei HIV - Infizierten und AIDS - Patienten

ungleich aussagekräftiger als die bloße Meldepflicht für HIV - Infektionen, zumal im Rahmen

einer derartigen Studie auch klinische und anamnestische Daten ausgewertet werden.

Zu Frage 2:

Die Durchführung eines HIV - Antikörper - Testes vor jeder einzelnen Blutspende und vor jeder

einzelnen Plasmaspende ist seit 1985 verpflichtend. Im Rahmen von operativen Eingriffen

besteht bei Einhaltung der krankenhaushygienisch erforderlichen Maßnahmen keine Gefahr

für eine HIV - Infektion, es sei denn, daß es im Laufe der Operation zu einer zufälligen

Verletzung des Chirurgen oder des Operationspersonals kommt. Zahlreiche internationale

Studien haben belegt, daß die Gefahr derartiger “akzidenteller Verletzungen” auch bei einer

vorherigen Untersuchung des Patienten auf seinen HIV - Antikörperstatus nicht reduziert

werden kann.

Zu Frage 4:

Derzeit wird in Österreich schwangeren Frauen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung ein

HIV - Test mit entsprechender Beratung angeboten. Diese Vorgangsweise erlaubt es,

aufgrund der therapeutischen Fortschritte Maßnahmen sowohl zur Wahrung der Gesundheit

der Schwangeren als auch zum Schutze des Neugeborenen vor einer vertikalen HIV -

Infektion zu setzen.

Eine Aufnahme eines HIV - Tests in das Mutter - Kind - Paß - Programm würde daher gegenüber

der gängigen Praxis keine Verbesserung für Mutter und Kind bedeuten. Eine Eintragung des

HIV - Status in den Mutter - Kind - Paß würde jedoch die erhöhte Gefahr einer Verletzung der

Vertraulichkeit und somit die Gefahr einer leider noch immer nicht ausschließbaren Dis -

kriminierung der betroffenen Schwangeren mit sich bringen.

Zu Frage 5:

Die fachspezifische Fort - und Weiterbildung ist für jeden Arzt aufgrund der einschlägigen

Bestimmungen des Ärztegesetzes verpflichtend. Ich bin davon überzeugt, daß die

Ärzteschaft die im Rahmen von Kongressen und Seminaren angebotenen Möglichkeiten, ihr

Wissen zu spezifischen medizinischen Themen zu vertiefen, auch in ausreichendem

Ausmaß wahrnimmt.

Zu Frage 6:

Die Hauptübertragungswege von HIV/AIDS sind der ungeschützte Geschlechtsverkehr mit

einem infizierten Partner/einer infizierten Partnerin sowie infiziertes Blut beim gemeinsamen

Gebrauch von Injektionsspritzen und -nadeln (z.B. beim intravenösen Drogengebrauch).

Über normale Sozialkontakte wird AIDS nicht übertragen, weshalb Gesundheitskontrollen im

Hinblick auf eine HIV - Infektion bei der Einreise nach Österreich bzw. in ein Schengen -

Erstland nicht zielführend wären.

Zu den Fragen 7 und 8:

Maßnahmen bezüglich Gesundheitskontrollen im Hinblick auf HIV sind an den EU -

Außengrenzen nicht vorgesehen.