4334/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Motter, Gredler, Partner und Partnerin nen

betreffend Blutspenden von Hämochromatose - Kranken

(Nr. 46471J)

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die nationalen “Richtlinien in der Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin”

(GZ 22.310/6-II/C/22/95 vom 8. März 1996) bestimmen hinsichtlich der

Unbedenklichkeit von Blutspenden folgendes: "Der Blutspender muß sich nach

ärztlicher Beurteilung in einem gesundheitlichen Zustand befinden, der eine

Blutspende ohne Bedenken zuläßt. Dies gilt sowohl im Hinblick auf den

Gesundheitsschutz des Spenders als auch für die Herstellung von geeignetem

Transfusionsblut.”

Auch gemäß den Empfehlungen des Council of Europe (Guide to the use,

preparation and quality control of blood components, Recommendation No. R(95)

15) und den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollen nur

gesunde Personen zu einer Blutspende zugelassen werden.

Die Hämochromatose stellt eine Erkrankung dar, die in der Folge auch mit

Organveränderungen (Lebervergrößerung bis zur Leberzirrhose,

Herzmuskelveränderungen, Stoffwechselstörungen, etc.) einhergeht.

Über die Frage, ob das Blut von an Hämochromatose Erkrankten für Empfänger von

Blutspenden unbedenklich ist, gibt es in Fachkreisen keine einhellige Meinung. Ich

habe daher in Aussicht genommen, im Herbst diesen Themenkomplex einer

Abklärung zuzuführen. Je nach Ergebnis der Expertendiskussion werden

möglicherweise weitere Veranlassungen zu treffen sein.