4334/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Motter, Gredler, Partner und Partnerin nen
betreffend Blutspenden von Hämochromatose - Kranken
(Nr. 46471J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die nationalen “Richtlinien in der Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin”
(GZ 22.310/6-II/C/22/95 vom 8. März 1996) bestimmen hinsichtlich der
Unbedenklichkeit von Blutspenden folgendes: "Der Blutspender muß sich nach
ärztlicher Beurteilung in einem gesundheitlichen Zustand befinden, der eine
Blutspende ohne Bedenken zuläßt. Dies gilt sowohl im Hinblick auf den
Gesundheitsschutz des Spenders als auch für die Herstellung von geeignetem
Transfusionsblut.”
Auch gemäß den Empfehlungen des Council of Europe (Guide to the use,
preparation and quality control of blood components, Recommendation No. R(95)
15) und den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollen nur
gesunde Personen zu einer Blutspende zugelassen werden.
Die Hämochromatose stellt eine Erkrankung dar, die in der Folge auch mit
Organveränderungen (Lebervergrößerung bis zur Leberzirrhose,
Herzmuskelveränderungen, Stoffwechselstörungen, etc.) einhergeht.
Über die Frage, ob das Blut von an Hämochromatose Erkrankten für Empfänger von
Blutspenden unbedenklich ist, gibt es in Fachkreisen keine einhellige Meinung. Ich
habe daher in Aussicht genommen, im Herbst diesen Themenkomplex einer
Abklärung zuzuführen. Je nach Ergebnis der Expertendiskussion werden
möglicherweise weitere Veranlassungen zu treffen sein.