4339/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt und Kollegen haben an mich eine

schriftliche Anfrage, betreffend Stand der Verfahren im “BBU - Skandal”, gerichtet

und folgende Fragen gestellt:

1. Welche rechtliche Auswirkung hat der Verkauf der BBU - Zinkhütte durch den

Liquidator Reindt an die Asamer - Gruppe zu einem Dumpingpreis, obwohl etwa

durch die ASA - Gruppe ein höheres Angebot am Tisch lag?

2. Welche Konsequenzen ergibt die nicht vollständig erfolgte Kaufpreiszahlung im

vorliegenden Fall für die Asamer - Gruppe und für Reindt?

3. Wie erklären Sie sich als Justizminister, daß der Anteil an der ABRG, den

Reindt um 218.000 öS erworben hatte, der deutschen Becker - Gruppe bei ih -

rem Einstieg kurze Zeit später 7 Mio öS wert war?

4. kann der zwischen der BBU und der ABRG geschlossene Rahmenvertrag

durch die massiven Vertragsverletzungen von Seiten des Erwerbers nicht von

der ÖBAG gekündigt werden?

a. Wenn ja, warum wird die Bundesregierung in persona BMF als Eigentümer -

vertreter nicht tätig?

b. Wenn nein, warum nicht?

5. Mit welcher Begründung wurden die im Vertrag vereinbarten Zahlungen, wie

etwa je 22 Mio öS (plus MWSt) für die Dörschelofenanlage und die Wirbel -

schichtofenanlage, 5 Mio öS (plus MWSt) für die Gebäude der Zinkhütte, ver -

weigert?

6. Warum blieb das sich auf den Grundstücken befindliche, wertsteigernde Bunt-

metall ebenso ziffernmäßig unberücksichtigt wie die 1988 um 200 Mio öS fer -

tiggestellte Rauchgasentschwerfelungsanlage?

a. Ist es richtig, daß sich der wahre Wert von Anlagen, Grundstücken und der

in Altlasten enthaltenen Wertschöpfung auf etwa 800 Mio öS beläuft?

7. Wie erklären Sie sich als Justizminister, daß der Anteil an der ABRG, den

Reindt um 218.000 öS erworben hatte, kurze Zeit später der deutschen Bek -

ker - Gruppe bei ihrem Eintritt 7 Mio öS wert war?

8. Warum wurde die Förderung von 115 Mio öS, die der ABRG von der ÖKK

überwiesen wurde, nicht auf die zweckgemäße Verwendung überprüft?

9. Welche Konsequenzen hat das Verlangen des für Altlasten zuständigen ÖKK -

Prokuristen Temmel, für die zugesprochene Förderung 6 Mio öS Provision

vom damaligen ABRG - Geschäftsführer Preis und von Eckhart, den derzeitigen

BBU - Liquidator, ein Konsulentenhonorar von ca 2 Mio zu erhalten?

a. Forderte Temmel auch einen Auftrag für die PORR - Umwelt?

b. Mit welchem Erfolg?

10. Erfüllte die Intervention des OÖ - VP - Politikers Leitl bei BMU Bartenstein den

Tatbestand einer Parteienfinanzierung?

11. Erfolgt beim Verkauf der BBU an die Deutsche Metallgesellschaft die vom da -

maligen Berater des Bundeskanzlers Vranitzky, Schimmelbusch, 1988 unter -

schriebene Absichtserklärung der Liquidierung von 1200 Arbeitsplätzen bis

1991 im Wissen der Bundesregierung?

12. Wie beurteilen Sie den plötzlichen Sinneswandel der beteiligten Firmen, doch

nicht im Stand zu sein, die BBU - Altlasten vereinbarungsgemäß thermisch zu

verarbeiten?

13. Gefährdet nicht die vorgeschlagene Deponievariante, 40.000 t schwermetall -

haltige Fraktion mit Zement zu verfestigen und auf die Deponie vor Ort zu le -

gen, geplante Projekte, wie etwa das von der OMV geplante Recyclingzen -

trum?

14. Wie ist der Stand der Verfahren bei folgenden Verdachtsmomenten:

a. Verdacht des Betruges und der Untreue beim Verkauf der BBU - Zinkhütte

durch die Liquidatoren Rheindt und Heinrich;

b. Verdacht der Untreue und Geschenkannahme durch Machthaber zu Lasten

der BBU und zugunsten des ehemaligen BBU - Liquidators und aktuellen

ABRG - Geschäftsführer Rheindt:

c. Verdacht der betrügerischen Handlung zu Lasten des Unternehmens, be -

gangen durch den Chef der Altlasten - Sanierung der Österreichischen Kom -

munalkredit - AG, Temmel;

d. Verdacht der Beitragstäterschaft hinsichtlich betrügerischer Handlungen zu

Lasten des Unternehmens in der Causa Temmel durch den Generaldirektor

der Österreichischen Bergbauholding, Staska?”

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Auf Grund eines am 25. Juni1998 in der Neuen Kärntner Tageszeitung unter dem

Titel “BBU - Sanierung: Ruf nach Staatsanwalt” erschienen Artikels, der im wesentli -

chen die in der vorliegenden Anfrage geäußerten strafrechtlichen Verdachtsgründe

beinhaltete, hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt noch am selben Tag die kriminal -

abteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten um Erhebungen zur

Überprüfung der erhobenen Vorwürfe ersucht. Nach Einlangen des aufgetragenen

Erhebungsberichtes sowie nach Einlangen einer Sachverhaltsdarstellung des Kärnt -

ner Landtagklubs der Freiheitlichen hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am

20. Juli1998 beim Untersuchungsrichter des Landesgerichtes Klagenfurt die Durch -

führung gerichtlicher Vorerhebungen beantragt. Diese Erhebungen sind noch nicht

abgeschlossen.

Soweit die vorliegende Anfrage zivilrechtliche Fragestellungen enthält, ersuche ich

um Verständnis, daß es nicht meine Aufgabe als Justizminister ist, mich zu solchen

Fragen, deren zugrundeliegender Sachverhalt auch nicht in meinen Zuständigkeits -

bereich fällt, gleichsam gutächtlich zu äußern, zumal überdies auch nicht auszu -

schließen ist, daß einzelne Fragen noch zivilgerichtlich abzuklären und zu entschei -

den sein werden.