4348/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Marolt und Kollegen haben am

1. Juli 1998 unter der Nr. 4608/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Atomtransporte aus Slowenien gerichtet, deren Wortlaut in

der Beilage angeschlossen ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Nach Mitteilung des für die Vollziehung des Sicherheitskontrollgesetzes 1991,

BGBI. Nr.415/1992, hinsichtlich des Objektschutzes zuständigen Bundes -

ministeriums für Inneres haben in der Zeit von 1. Jänner 1996 bis 1. August

1998 drei Transporte von unbestrahlten Brennelementen durch Österreich

nach Krsko stattgefunden, und zwar am 4. Mai 1996, am 8. April 1997 und am

31 Juli 1997.

Zu Frage 4.

Gemäß dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial

(INFCIRC 247), BGBI. Nr.53/1989 vom 31. März 1989, ist nur beim Transport

von Material der Kategorie I eine Überwachung durch Begleitpersonal und die

enge Verbindung zu angemessenen Einsatzkräften vorgesehen. Bei den

durchgeführten Transporten handelte es sich ausschließlich um Transporte der

Kategorie III, für welche ein Begleitschutz nicht vorzusehen war und für die

überdies das radiologische Risiko äußerst gering war.

Zu Frage 5.

Aufgrund der Radioaktive Abfälle - Verbringungsverordnung - RAbf - VV, BGBI.II

Nr.44/1997, ist für die Verbringung radioaktiver Abfälle nach bzw. durch Öster -

reich eine Genehmigung des Bundeskanzleramtes erforderlich. Das Bundes -

kanzleramt hat bisher keine Genehmigung für die Einfuhr bzw. die Durchfuhr

der in der Anfrage genannten Fässer erteilt. Es ist daher davon auszugehen,

daß bisher keines der in der Anfrage genannten Fässer nach oder durch Öster -

reich transportiert worden ist.

Zu Frage 6.

Die Durchfuhr von Brennelementen durch Österreich unterliegt den Bestim -

mungen des Sicherheitskontrollgesetzes. Außer den in der Beantwortung der

Frage 1 angeführten Transporten sind mir keine weiteren bekannt.

Zu Frage 7:

Die durchaus motivierten und engagierten Strahlenschutzsachverständigen

Österreichs vermögen die Gefährlichkeit oder vergleichsweise Risikolosigkeit

von radioaktiven Stoffen aufgrund ihres Sachverstandes sehr wohl zu beur -

teilen.

Eine Verbesserung der Arbeitsmotivation und des Risikobewußtseins ist immer

zu begrüßen

Zu Frage 8:

Die Nutzung der Kernenergie zur Energiegewinnung ist in Österreich gesetzlich

verboten; diese Haltung zur Kernenergie ist in der Europäischen Union derzeit

nicht konsensfähig.

Österreich wird daher im Rahmen seines EU - Ratsvorsitzes der nuklearen

Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf die geplante Erweiterung der Union

verstärkte Priorität einräumen.

Zu Frage 9:

Soweit es sich um Transporte handelt, die dem Sicherheitskontrollgesetz 1991

unterliegen, entscheidet der Bundesminister für Inneres nach Anhörung des

Bundeskanzleramtes über die Anträge. Dadurch ist die Information des

Bundeskanzleramtes gegeben.

Abschließend darf hinzugefügt werden, daß das kürzlich vom Ministerrat ver -

abschiedete Atomhaftungsgesetz einen wesentlichen Beitrag zur Verschärfung

der einschlägigen Transportbestimmungen vorsieht.