4358/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4614/J betreffend Schikanen

und Benachteiligungen von österreichischen Firmen durch bayerische Behörden, welche die

Abgeordneten Haller und Kollegen am 7. Juli 1998 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

Die in den angesprochenen Zeitungsartikeln dargelegten Fragen der gewerberechtlichen

Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen sind differenziert zu sehen, da es um die

tatsächliche Gleichwertigkeit der nachgewiesenen Befähigungen geht. Derartige

Überprüfungen erfolgen auch bei öffentlichen Aufträgen in Österreich. Abzulehnen sind jedoch

die in den dargestellten Fällen aufgetretenen schikanösen Praktiken der bayerischen Behörden.

Schon etwas vor dem Zustandekommen des EWR erreichte die Bundessektion Gewerbe und

Handwerk der Wirtschaftskammer Österreich nach vielen Gesprächen mit den Bayerischen

Handwerkskammern, daß österreichische Gewerbetreibende beim grenzüberschreitenden

Dienstleistungsverkehr keine Eintragung in die Handwerksrolle benötigen. Diese Gespräche

fanden zum Teil unter Beteiligung des zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für

Wirtschaft und Verkehr und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten statt.

In weiteren Gesprächen konnten weitere administrative Erleichterungen erreicht werden,

insbesondere im Hinblick auf die Nachweise bezüglich der gleichwertigen Ausbildung.

Erleichtert wurde dies noch zusätzlich durch die gegenseitige Anerkennung von

Meisterprüfüngen laut BGBl. III Nr. 18/1997.

Probleme bestehen zur Zeit vor allem mit dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei

grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer - Entsendegesetz - AEntG), welches in

Deutschland, in Vorwegnahme der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern bei der

Erbringung von Dienstleistungen (RL 96/71) bereits 1996 in Kraft gesetzt wurde Durch

dieses Gesetz kommt es nach Aussagen der Betroffenen zu massiven und unverhältnismäßigen

Benachteiligungen ausländischer und somit auch österreichischer Firmen bei der

grenzüberschreitenden Erbringung von Bauleistungen in Deutschland. Die

Wirtschaftskammer Österreich hat diesbezüglich bereits Beschwerde bei der Europäischen

Kommission eingebracht.

im Oktober 1998 wird es ein weiteres Gespräch auf Kammer - und Ministerienebene geben, bei

dem u.a. eine Evaluierung der bisherigen Vereinbarungen erfolgen soll und die noch offenen

Probleme einer Lösung zugeführt werden sollen.

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

Ein möglicher Schaden läßt sich nicht quantifizieren, und es liegen dem Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten auch keine Informationen über Schließungen von

Unternehmen aufgrund der in der Anfrage dargelegten Problematik vor.