4358/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4614/J betreffend Schikanen
und Benachteiligungen von österreichischen Firmen durch bayerische Behörden, welche die
Abgeordneten Haller und Kollegen am 7. Juli 1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Die in den angesprochenen Zeitungsartikeln dargelegten Fragen der gewerberechtlichen
Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen sind differenziert zu sehen, da es um die
tatsächliche Gleichwertigkeit der nachgewiesenen Befähigungen geht. Derartige
Überprüfungen erfolgen auch bei öffentlichen Aufträgen in Österreich. Abzulehnen sind jedoch
die in den dargestellten Fällen aufgetretenen
schikanösen Praktiken der bayerischen Behörden.
Schon etwas vor dem Zustandekommen des EWR erreichte die Bundessektion Gewerbe und
Handwerk der Wirtschaftskammer Österreich nach vielen Gesprächen mit den Bayerischen
Handwerkskammern, daß österreichische Gewerbetreibende beim grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehr keine Eintragung in die Handwerksrolle benötigen. Diese Gespräche
fanden zum Teil unter Beteiligung des zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft und Verkehr und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten statt.
In weiteren Gesprächen konnten weitere administrative Erleichterungen erreicht werden,
insbesondere im Hinblick auf die Nachweise bezüglich der gleichwertigen Ausbildung.
Erleichtert wurde dies noch zusätzlich durch die gegenseitige Anerkennung von
Meisterprüfüngen laut BGBl. III Nr. 18/1997.
Probleme bestehen zur Zeit vor allem mit dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei
grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer - Entsendegesetz - AEntG), welches in
Deutschland, in Vorwegnahme der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern bei der
Erbringung von Dienstleistungen (RL 96/71) bereits 1996 in Kraft gesetzt wurde Durch
dieses Gesetz kommt es nach Aussagen der Betroffenen zu massiven und unverhältnismäßigen
Benachteiligungen ausländischer und somit auch österreichischer Firmen bei der
grenzüberschreitenden Erbringung von Bauleistungen in Deutschland. Die
Wirtschaftskammer Österreich hat diesbezüglich bereits Beschwerde bei der Europäischen
Kommission eingebracht.
im Oktober 1998 wird es ein weiteres Gespräch auf Kammer - und Ministerienebene geben, bei
dem u.a. eine Evaluierung der bisherigen Vereinbarungen erfolgen soll und die noch offenen
Probleme einer Lösung zugeführt werden sollen.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Ein möglicher Schaden läßt sich nicht quantifizieren, und es liegen dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten auch keine Informationen über Schließungen von
Unternehmen aufgrund der in der Anfrage dargelegten Problematik vor.