4364/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Pollet - Kammerlander, Freundinnen und

Freunde haben am 8. Juli 1998 unter der Nummer 4652/J - NR/1998 eine schriftliche

parlamentarische Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

1) “Wieviele der beschriebenen Leiharbeitnehmer/innen gibt es im Bereich Ihres

Ministeriums?

2) Was sind Ihre Gründe dafür, diese Personen nicht regulär im Öffentlichen Dienst - als

Vertragsbedienstete - anzustellen?

3) Wieviele dieser Stellen sind von Frauen und wieviele von Männern bekleidet?

4) Welche Qualifikationen besitzen die als Leiharbeitnehmer/innen in Ihrem Ministerium

tätigen Personen und in welchen Bereichen sind sie eingesetzt (getrennt nach

Geschlechtern)?

5) Planen Sie, Leiharbeitnehmer/innen in den Öffentlichen Dienst zu übernehmen?

Wenn ja: wieviele und in welchem Zeitraum?

Wieviele der Leiharbeitnehmer/innen werden nach Auslaufen ihres jetzigen befristeten

Vertrages weiter über ein Leiharbeitsverhältnis in Ihrem Ministerium tätig sein?

Wieviele der Leiharbeitnehmer/innen werden Sie nach Auslaufen ihres jetzigen

befristeten Vertrages nicht mehr weiter in Anspruch nehmen?

6) Welchen Betrag erhält das Personalbereitstellungsunternehmen “manpower” für die

Zurverfügungstellung der Leiharbeitnehmer/innen monatlich pro Person?

7) Wieviele zusätzliche Personen planen Sie in Ihrem Ministerium in näherer Zukunft über

"manpower" anzustellen?

8) Werden bei Leiharbeitnehmer/innen Vordienstzeiten in gleichem Umfang und Ausmaß

angerechnet wie bei anderen Bediensteten im Bereich des Bundes?

9) Wird bei einem späteren Dienstverhältnis zum Bund die Zeit, die der/die Betreffende im

Leiharbeitsverhältnis beim Bund tätig war, als Vordienstzeit angerechnet?

11 )Sind die Personalvertreter/innen des Öffentlichen Dienstes auch für die über

,,manpower” in Ihrem Ministerium tätigen Personen zuständig?

12)Legen Sie dieser Anfragenbeantwortung bitte ein anonymisiertes Exemplar eines

Vertrages zwischen Ihrem Ministerium und “manpower” bei.”

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Am 1. Juli 1998 standen 72 Angestellte der Fa. MANPOWER GmbH im Bereich des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten im Einsatz.

Zu Frage 2:

Die Aufnahme von Vertragsbediensteten durch den Bund erfordert die vorherige

Durchführung einer Eignungsfeststellung (siehe die Verordnung BGBl. Nr. 120/1989), die

Ermittlung des Vorrückungsstichtages gemäß § 26 VBG 1948, die Ausfertigung eines

schriftlichen Dienstvertrages gemäß § 4 Abs. 1 leg. cit, die formelle Anweisung der

monatlich gebührenden Bezüge im Wege der Buchhaltung und der Bundesrechenzentrum

GmbH auf das Gehaltskonto gemäß § 18 Abs. 4 leg. cit., die schriftliche Erfassung

allfälliger Überstundenleistungen sowie deren Abrechnung im vorerwähnten Wege, die

Anmeldung (und in der Folge auch allfällige Ummeldungen) sowie schließlich die

Abmeldung bei der gemäß ASVG zuständigen Sozialversicherungsanstalt, die

quartalsmäßige Ausstellung von Krankenkassenschecks unter Einhebung der

gesetzlichen "Krankenscheingebühr" von ÖS 50,-- pro Stück (auch für allfällige

mitversicherte Familienangehörige), die jeweils über die Bundesrechenzentrum AG an die

Wiener Gebietskrankenkasse abzuführen ist, weiters die laufende Führung von

Aufzeichnungen über allfällige Dienstverhinderungen und Urlaube sowie schließlich die

Ausstellung eines Dienstzeugnisses gemäß § 31 VBG 1948 und diverser abgaben - bzw.

versicherungsrechtlicher Bescheinigungen beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis.

Dieser Verwaltungsaufwand hätte bei der praktisch zeitgleich erforderlichen Aufnahme

von z.B. allein im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten mehr

als 70 zusätzlichen Vertragsbediensteten im Zusammenhang mit der Vorbereitung,

Abwicklung und Auswertung der Österreichischen EU - Präsidentschaft nicht ohne

vorübergehende personelle Verstärkung der jeweils zuständigen Personalabteilung

bewältigt werden können und somit dem Bund einen zusätzlichen Personalaufwand

verursacht.

Die Mitglieder der Bundesregierung sind deshalb im Rahmen der vorjährigen

Vorbereitung des Stellenplans für das Jahr 1998 übereingekommen, den durch die EU -

Präsidentschaft bedingten vorübergehenden Arbeitsanstieg nicht durch zusätzlich

befristet aufgenommene Vertragsbedienstete des Bundes, sondern durch den Einsatz

geeigneter Angestellter von Personalbereitstellungsunternehmen abzudecken. Die vom

betreffenden Unternehmen für seine diesbezügliche Mühewaltung beispielsweise dem

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten berechneten Kosten liegen unter

jenem Budgetaufwand, der dem Bund durch den vorübergehenden Einsatz zusätzlicher

Bediensteter in der zuständigen Personalabteilung im vorstehend dargelegten Sinne

erwachsen wäre.

Abgesehen davon wären die an einer befristeten, häufig nur wenige Wochen dauernden

Tätigkeit im Rahmen der Österreichischen EU - Präsidentschaft interessierten Personen

kaum zu einer Teilnahme an dem für eine Aufnahme von Vertragsbediensteten in den

auswärtigen Dienst durch die sogenannte "Prealable - Verordnung”, BGBl. Nr. 120/1989,

vorgeschriebenen, umfangreichen kommissionellen Auswahlverfahren bereit gewesen.

Zweckmäßigerweise wurden und werden deshalb die an einer Mitarbeit im Rahmen der

Österreichischen EU - Präsidentschaft interessierten Personen an das betreffende

Personalbereitstellungsunternehmen verwiesen und über dieses jeweils vorübergehend

im hiesigen Ressort eingesetzt.

Zu Frage 3:

Von den am 1. Juli1998 im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

eingesetzt gewesenen Angestellten der Fa. MANPOWER GmbH waren 32 Frauen und 40

Männer.

Zu Frage 4:

Von diesen 72 MANPOWER - Angestellten weisen 42 eine abgeschlossene

Universitätsausbildung auf, davon 14 Frauen. Von den 42 Akademiker/innen wurden am

Stichtag 34 (davon 12 Frauen) als Referent/inn/en in jenen Organisationseinheiten der

Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, die in besonderem

Maße mit Aufgaben der Österreichischen EU - Präsidentschaft befaßt sind, verwendet.

Am Stichtag sind 5 Akademiker/innen (darunter 1 Frau) bei der ECMM in Sarajewo, je 1

(männlicher) Akademiker beim OHR in Sarajewo sowie an der Ständigen Vertretung

Österreichs in New York und 1 (weibliche) Akademikerin an der Ständigen Vertretung

Österreichs bei der EU in Brüssel tätig gewesen.

Weiters wurden damals 2 (männliche) MANPOWER - Angestellte mit Hochschulreife als

Sachbearbeiter in der Zentrale des hiesigen Ressorts verwendet. Am Stichtag waren

außerdem 6 Angestellte der Fa. MANPOWER (mit abgeschlossener Pflichtschulbildung)

als Schreib - bzw. Kanzleikräfte (darunter 3 Frauen) im Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten tätig. Je 1 Frau (als Telefonistin) und 1 Mann (als Bote) wurden

ebenfalls im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien eingesetzt.

Schließlich war 1 Frau als Sekretärin an der ECMM in Sarajewo tätig.

Überdies waren 19 geringfügig beschäftigte MANPOWER - Kräfte (darunter 13 Frauen)

aus dem Kreise von Studierenden, die sich an einer späteren Tätigkeit im Ressortbereich

interessiert gezeigt haben, stundenweise mit der Betreuung von Konferenz -, Tagungs -

und Arbeitsgruppen - Teilnehmer/inne/n bzw. mit der organisatorisch - technischen

Vorbereitung derartiger Treffen befaßt.

Bei der durch die Personalabteilung jeweils unter Mitwirkung jener Fachabteilungen, in

deren Zuständigkeitsbereich die betreffenden Personen vorrangig eingesetzt werden

sollten, getroffenen Auswahl der vom hiesigen Ressort herangezogenen MANPOWER -

Kräfte wurde auf die einschlägige Vorbildung bzw. Berufserfahrung und insbesondere

auch auf die jeweils erforderliche Kenntnis von Fremdsprachen Bedacht genommen.

Zu Frage 5:

Eine generelle Übernahme dieser MANPOWER - Kräfte in ein Bundesdienstverhältnis im

Planstellenbereich des hiesigen Ressorts ist mangels verfügbarer Planstellen (siehe die

obigen Ausführungen zu Frage 2) und mangels Vorliegens des vor Begründung eines

Bundesdienstverhältnisses erforderlichen Eignungsnachweises nicht vorgesehen. Es

bleibt den betreffenden Personen aber selbstverständlich unbenommen, an einem der im

Jahre 1999 vorgesehenen, für die von ihnen allenfalls angestrebte Verwendung im

Auswärtigen Dienst gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 120/1989 vorgeschriebenen

Auswahlverfahren teilzunehmen, um sich gegebenenfalls für eine Aufnahme auf eine der

dann freien Planstellen im hiesigen Ressort zu qualifizieren.

Zu den Fragen 6 und 12:

Diese Fragen berühren Geschäfts - bzw. Betriebsgeheimnisse des in diesem

Zusammenhang vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vertraglich

beauftragten Unternehmens, die auch dem Datenschutz unterliegen. Es wird deshalb um

Verständnis dafür gebeten, daß diese Fragen nicht beantwortet werden können und

dieser Anfragebeantwortung auch keine Kopie des gegenständlichen Vertrags beigelegt

wird.

Zu Frage 7:

Je nach Entwicklung des Arbeitsanfalles, der im Rahmen der Wahrnehmung der EU -

Präsidentschaft durch Österreich zusätzlich auf das davon in besonderem Maß berührte

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entfällt, werden erforderlichenfalls

weitere MANPOWER - Kräfte in diesem Ressort eingesetzt werden. Eine genaue dies -

bezügliche Angabe ist mangels Absehbarkeit künftiger Entwicklungen nicht möglich, doch

werden in nächster Zeit voraussichtlich zwei bis drei zusätzliche Personen im Wege

dieses Unternehmens im Ressortbereich zum Einsatz kommen.

Zu Frage 8:

Einer der für die Heranziehung von MANPOWER - Angestellten durch das

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten maßgeblichen Gründe war der Entfall

der aufwendigen Ermittlung von Vorrückungsstichtagen (siehe die obigen Ausführungen

zu Frage 2). Es wurde deshalb mit dem betreffenden Personalbereitstellungsunternehmen

vereinbart, diesen MANPOWER - Kräften generell zumindest ein Monatsentgelt in jener

Brutto - Höhe zuzuerkennen, das dem Monatsentgelt der Entlohnungsstufe 2 jener

Entlohnungsgruppe des Entlohnungsschemas 1 entspricht, in die ein Vertragsbediensteter

gemäß dem VBG 1948 einzureihen wäre, wenn er mit der selben Tätigkeit betraut worden

wäre.

Zu Frage 9:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Frage 9 der

Anfrage Nr. 4655/J - NR/1998 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.

Zu Frage 11:

Den gemäß dem PVG im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten tätigen

Personalvertreter/inne/n kommt keine Zuständigkeit für die vorübergehend in diesem

Ressort eingesetzten Angestellten der Fa. MANPOWER GmbH zu.