4364/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Pollet - Kammerlander, Freundinnen und
Freunde haben am 8. Juli 1998 unter der Nummer 4652/J - NR/1998 eine schriftliche
parlamentarische Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1) “Wieviele der beschriebenen Leiharbeitnehmer/innen gibt es im Bereich Ihres
Ministeriums?
2) Was sind Ihre Gründe dafür, diese Personen nicht regulär im Öffentlichen Dienst - als
Vertragsbedienstete - anzustellen?
3) Wieviele dieser Stellen sind von Frauen und wieviele von Männern bekleidet?
4) Welche Qualifikationen besitzen die als Leiharbeitnehmer/innen in Ihrem Ministerium
tätigen Personen und in welchen Bereichen sind sie eingesetzt (getrennt nach
Geschlechtern)?
5) Planen Sie, Leiharbeitnehmer/innen in den Öffentlichen Dienst zu übernehmen?
Wenn ja: wieviele und in welchem Zeitraum?
Wieviele der Leiharbeitnehmer/innen werden nach Auslaufen ihres jetzigen befristeten
Vertrages weiter über ein Leiharbeitsverhältnis in Ihrem Ministerium tätig sein?
Wieviele der Leiharbeitnehmer/innen werden Sie nach Auslaufen ihres jetzigen
befristeten Vertrages nicht mehr weiter in Anspruch nehmen?
6) Welchen Betrag erhält das Personalbereitstellungsunternehmen “manpower” für die
Zurverfügungstellung der Leiharbeitnehmer/innen monatlich pro Person?
7) Wieviele zusätzliche Personen planen Sie in Ihrem Ministerium in näherer Zukunft über
"manpower" anzustellen?
8) Werden bei Leiharbeitnehmer/innen Vordienstzeiten in gleichem Umfang und Ausmaß
angerechnet wie bei anderen Bediensteten im Bereich des Bundes?
9) Wird bei einem späteren Dienstverhältnis zum Bund die Zeit, die der/die Betreffende im
Leiharbeitsverhältnis beim Bund tätig war, als Vordienstzeit angerechnet?
11 )Sind die Personalvertreter/innen des Öffentlichen Dienstes auch für die über
,,manpower” in Ihrem Ministerium tätigen Personen zuständig?
12)Legen Sie dieser Anfragenbeantwortung bitte ein anonymisiertes Exemplar eines
Vertrages zwischen Ihrem Ministerium und “manpower” bei.”
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Am 1. Juli 1998 standen 72 Angestellte der Fa. MANPOWER GmbH im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten im Einsatz.
Zu Frage 2:
Die Aufnahme von Vertragsbediensteten durch den Bund erfordert die vorherige
Durchführung einer Eignungsfeststellung (siehe die Verordnung BGBl. Nr. 120/1989), die
Ermittlung des Vorrückungsstichtages gemäß § 26 VBG 1948, die Ausfertigung eines
schriftlichen Dienstvertrages gemäß § 4 Abs. 1 leg. cit, die formelle Anweisung der
monatlich gebührenden Bezüge im Wege der Buchhaltung und der Bundesrechenzentrum
GmbH auf das Gehaltskonto gemäß § 18 Abs. 4 leg. cit., die schriftliche Erfassung
allfälliger Überstundenleistungen sowie deren Abrechnung im vorerwähnten Wege, die
Anmeldung (und in der Folge auch allfällige Ummeldungen) sowie schließlich die
Abmeldung bei der gemäß ASVG zuständigen Sozialversicherungsanstalt, die
quartalsmäßige Ausstellung von Krankenkassenschecks unter Einhebung der
gesetzlichen "Krankenscheingebühr" von ÖS 50,-- pro Stück (auch für allfällige
mitversicherte Familienangehörige), die jeweils über die Bundesrechenzentrum AG an die
Wiener Gebietskrankenkasse abzuführen ist, weiters die laufende Führung von
Aufzeichnungen über allfällige Dienstverhinderungen und Urlaube sowie schließlich die
Ausstellung eines Dienstzeugnisses gemäß § 31 VBG 1948 und diverser abgaben - bzw.
versicherungsrechtlicher Bescheinigungen beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis.
Dieser Verwaltungsaufwand hätte bei der praktisch zeitgleich erforderlichen Aufnahme
von z.B. allein im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten mehr
als 70 zusätzlichen Vertragsbediensteten im Zusammenhang mit der Vorbereitung,
Abwicklung und Auswertung der Österreichischen EU - Präsidentschaft nicht ohne
vorübergehende personelle Verstärkung der jeweils zuständigen Personalabteilung
bewältigt werden können und somit dem Bund einen zusätzlichen Personalaufwand
verursacht.
Die Mitglieder der Bundesregierung sind deshalb im Rahmen der vorjährigen
Vorbereitung des Stellenplans für das Jahr 1998 übereingekommen, den durch die EU -
Präsidentschaft bedingten vorübergehenden Arbeitsanstieg nicht durch zusätzlich
befristet aufgenommene Vertragsbedienstete des Bundes, sondern durch den Einsatz
geeigneter Angestellter von Personalbereitstellungsunternehmen abzudecken. Die vom
betreffenden Unternehmen für seine diesbezügliche Mühewaltung beispielsweise dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten berechneten Kosten liegen unter
jenem Budgetaufwand, der dem Bund durch den vorübergehenden Einsatz zusätzlicher
Bediensteter in der zuständigen Personalabteilung im vorstehend dargelegten Sinne
erwachsen wäre.
Abgesehen davon wären die an einer befristeten, häufig nur wenige Wochen dauernden
Tätigkeit im Rahmen der Österreichischen EU - Präsidentschaft interessierten Personen
kaum zu einer Teilnahme an dem für eine Aufnahme von Vertragsbediensteten in den
auswärtigen Dienst durch die sogenannte "Prealable - Verordnung”, BGBl. Nr. 120/1989,
vorgeschriebenen, umfangreichen kommissionellen Auswahlverfahren bereit gewesen.
Zweckmäßigerweise wurden und werden deshalb die an einer Mitarbeit im Rahmen der
Österreichischen EU - Präsidentschaft interessierten Personen an das betreffende
Personalbereitstellungsunternehmen verwiesen und über dieses jeweils vorübergehend
im hiesigen Ressort eingesetzt.
Zu Frage 3:
Von den am 1. Juli1998 im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
eingesetzt gewesenen Angestellten der Fa. MANPOWER GmbH waren 32 Frauen und 40
Männer.
Zu Frage 4:
Von diesen 72 MANPOWER - Angestellten weisen 42 eine abgeschlossene
Universitätsausbildung auf, davon 14 Frauen. Von den 42 Akademiker/innen wurden am
Stichtag 34 (davon 12 Frauen) als Referent/inn/en in jenen Organisationseinheiten der
Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, die in besonderem
Maße mit Aufgaben der Österreichischen EU - Präsidentschaft befaßt sind, verwendet.
Am Stichtag sind 5 Akademiker/innen (darunter 1 Frau) bei der ECMM in Sarajewo, je 1
(männlicher) Akademiker beim OHR in Sarajewo sowie an der Ständigen Vertretung
Österreichs in New York und 1 (weibliche) Akademikerin an der Ständigen Vertretung
Österreichs bei der EU in Brüssel tätig gewesen.
Weiters wurden damals 2 (männliche) MANPOWER - Angestellte mit Hochschulreife als
Sachbearbeiter in der Zentrale des hiesigen Ressorts verwendet. Am Stichtag waren
außerdem 6 Angestellte der Fa. MANPOWER (mit abgeschlossener Pflichtschulbildung)
als Schreib - bzw. Kanzleikräfte (darunter 3 Frauen) im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten tätig. Je 1 Frau (als Telefonistin) und 1 Mann (als Bote) wurden
ebenfalls im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien eingesetzt.
Schließlich war 1 Frau als Sekretärin an der
ECMM in Sarajewo tätig.
Überdies waren 19 geringfügig beschäftigte MANPOWER - Kräfte (darunter 13 Frauen)
aus dem Kreise von Studierenden, die sich an einer späteren Tätigkeit im Ressortbereich
interessiert gezeigt haben, stundenweise mit der Betreuung von Konferenz -, Tagungs -
und Arbeitsgruppen - Teilnehmer/inne/n bzw. mit der organisatorisch - technischen
Vorbereitung derartiger Treffen befaßt.
Bei der durch die Personalabteilung jeweils unter Mitwirkung jener Fachabteilungen, in
deren Zuständigkeitsbereich die betreffenden Personen vorrangig eingesetzt werden
sollten, getroffenen Auswahl der vom hiesigen Ressort herangezogenen MANPOWER -
Kräfte wurde auf die einschlägige Vorbildung bzw. Berufserfahrung und insbesondere
auch auf die jeweils erforderliche Kenntnis von Fremdsprachen Bedacht genommen.
Zu Frage 5:
Eine generelle Übernahme dieser MANPOWER - Kräfte in ein Bundesdienstverhältnis im
Planstellenbereich des hiesigen Ressorts ist mangels verfügbarer Planstellen (siehe die
obigen Ausführungen zu Frage 2) und mangels Vorliegens des vor Begründung eines
Bundesdienstverhältnisses erforderlichen Eignungsnachweises nicht vorgesehen. Es
bleibt den betreffenden Personen aber selbstverständlich unbenommen, an einem der im
Jahre 1999 vorgesehenen, für die von ihnen allenfalls angestrebte Verwendung im
Auswärtigen Dienst gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 120/1989 vorgeschriebenen
Auswahlverfahren teilzunehmen, um sich gegebenenfalls für eine Aufnahme auf eine der
dann freien Planstellen im hiesigen Ressort zu qualifizieren.
Zu den Fragen 6 und 12:
Diese Fragen berühren Geschäfts - bzw. Betriebsgeheimnisse des in diesem
Zusammenhang vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vertraglich
beauftragten Unternehmens, die auch dem Datenschutz unterliegen. Es wird deshalb um
Verständnis dafür gebeten, daß diese Fragen nicht beantwortet werden können und
dieser Anfragebeantwortung auch keine Kopie des gegenständlichen Vertrags beigelegt
wird.
Zu Frage 7:
Je nach Entwicklung des Arbeitsanfalles, der im Rahmen der Wahrnehmung der EU -
Präsidentschaft durch Österreich zusätzlich auf das davon in besonderem Maß berührte
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entfällt, werden erforderlichenfalls
weitere MANPOWER - Kräfte in diesem Ressort eingesetzt werden. Eine genaue dies -
bezügliche Angabe ist mangels Absehbarkeit künftiger Entwicklungen nicht möglich, doch
werden in nächster Zeit voraussichtlich zwei bis drei zusätzliche Personen im Wege
dieses Unternehmens im Ressortbereich zum Einsatz kommen.
Zu Frage 8:
Einer der für die Heranziehung von MANPOWER - Angestellten durch das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten maßgeblichen Gründe war der Entfall
der aufwendigen Ermittlung von Vorrückungsstichtagen
(siehe die obigen Ausführungen
zu Frage 2). Es wurde deshalb mit dem betreffenden Personalbereitstellungsunternehmen
vereinbart, diesen MANPOWER - Kräften generell zumindest ein Monatsentgelt in jener
Brutto - Höhe zuzuerkennen, das dem Monatsentgelt der Entlohnungsstufe 2 jener
Entlohnungsgruppe des Entlohnungsschemas 1 entspricht, in die ein Vertragsbediensteter
gemäß dem VBG 1948 einzureihen wäre, wenn er mit der selben Tätigkeit betraut worden
wäre.
Zu Frage 9:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Frage 9 der
Anfrage Nr. 4655/J - NR/1998 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen.
Zu Frage 11:
Den gemäß dem PVG im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten tätigen
Personalvertreter/inne/n kommt keine Zuständigkeit für die vorübergehend in diesem
Ressort eingesetzten Angestellten der Fa. MANPOWER GmbH zu.