4367/AB XX.GP
Die Abgeordneten Dr. PARTIK - PABLÉ und Kollegen und Kolleginnen haben am
17. Juli1998 an mich unter der Nr. 4762/J eine schriftliche Anfrage betreffend die
“Vorhaben im Bereich Inneres‘ während der Österreichischen EU - Präsidentschaft
gestellt, die folgenden Wortlaut hat:
1. Welche Veranstaltungen zu welchen Themen sind im Bereich Ihres Ressorts
bzw. in Ihrer Funktion als Ratsvorsitzender während der Österreichischen
Präsidentschaft geplant? wie werden die jeweiligen Ereignisse der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht?
2. Aus den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Cardiff ist zu
entnehmen, daß die Umweltkriminalität ein ernstes und schwerwiegendes, oft mit
grenzüberschreitenden Auswirkungen verbundenes Thema ist, zu dem der Rat
Maßnahmen beschließen sollte. Welche konkreten Maßnahmen plant der
Österreichische Vorsitz diesbezüglich?
3. In der Anfragebeantwortung 3503/AB geben Sie an, daß im Konnex zu den EU -
Veranstaltungen mit Demonstrationen bzw. Spontankundgebungen stets
gerechnet werden müsse. Es lägen einschlägige Hinweise auf
Protestkundgebungen vor und es würden entsprechende Vorkehrungen getroffen
werden. Gab es seit Beginn der Österreichischen EU - Präsidentschaft bereits
Demonstrationen bzw. Ankündigungen von
Demonstrationen und wenn ja
wieviele? Welche Vorkehrungen wurden bzw. werden diesbezüglich konkret
getroffen? Können Sie garantieren, daß auch im Rahmen der österreichischen
EU - Präsidentschaft das Demonstrationsrecht gewahrt bleibt?
4. Die österreichische Präsidentschaft hat versprochen1 die Durchführung des
Aktionsplanes betreffend den Zustrom von Zuwanderern aus dem Irak und den
benachbarten Ländern fortzuführen und am nächsten Rat im Herbst 1998 darüber
zu berichten. Wie ist der diesbezügliche aktuelle Stand?
5. Was genau soll das "Strategiepapier zur Asylpolitik" beinhalten? Welche
konkreten Schritte haben Sie mittlerweile getroffen, um “Freipressungen
hungerstreikender Schubhäftlinge zu verhindern?
6. Der Justiz - und Innenministerrat hat ausführlich über die EURODAC - Konvention
diskutiert, welche ein computerunterstütztes System zum Austausch der
Fingerabdrücke von Asylwerbern zur Durchführung des Dubliner
Erstasylübereinkommens einführt. Ober ein Protokoll soll die Konvention auch auf
megale Einwanderer ausgedehnt werden. Dieses Protokoll soll während der
Österreichischen Präsidentschaft angenommen werden. Wie weit sind die
diesbezüglichen Verhandlungen fortgeschritten? Wie sehen die darin
vorgesehenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen aus? Wie lange
beabsichtigt man die Daten zu speichern? Welche Definitionsvarianten für
“illegale Einwanderer" liegen vor? Bis wann soll die EURODAC - Konvention
beschlossen werden?
7. Im Vorsitzprogramm des Innenministers wird die Vorbereitung einer Resolution
zur High - Tech - Kriminalität angesprochen. Was soll Ihrer Meinung nach Inhalt
dieser Resolution sein? Was soll diese Resolution Ihrer Meinung nach bewirken
und wie kann durch eine Resolution die High - Tech - Kriminalität verhindert
werden? Wie beurteilen Sie die rechtliche Qualität einer Resolution?
8. Bis wann sollen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für das
Inkrafttreten und das Funktionieren der Europol - Konvention abgeschlossen sein?
Und bis wann werden die Organe endgültig eingerichtet sein und ihre Arbeit
aufnehmen können? Welche Schritte wurden bisher zur
Erfüllung der
Verpflichtungen der Durchführungsmaßnahmen nach Art. 45 Abs. 4 der Europol -
konvention unternommen und welche müssen noch bis wann erledigt werden?
9. Welche konkreten Maßnahmen sind zur Bekämpfung der Drogenkriminalität
geplant? Welche konkreten Ziele verfolgt die “Post 1999 Drogen - Strategie”? Am
5. und am 6. November 1998 soll eine internationale Drogenkonferenz in Wien
stattfinden. Was soll mit der internationalen Drogenkonferenz erreicht werden und
was beabsichtigen Sie mit der Drogenkonferenz zu erreichen? Wer wird an der
internationalen Drogenkonferenz teilnehmen? Welchen Standpunkt wird
Österreich dabei einnehmen? Wird Österreich darauf drängen, daß Initiativen
gesetzt werden und wenn ja, welche? Werden als österreichische Initiativen u.a.
eine konsequente Bestrafung, gezielte Razzien und die Verstärkung der
polizeilichen Präsenz gefordert werden? Wenn nein, warum nicht?
10. Ist die Studie betreffend der Osterweiterung in Zusammenarbeit mit dem BMAGS
(Studie betreffend Auswirkungen der Osterweiterung auf dem Arbeitsmarkt)
bereits erstellt worden? Wenn ja, zu welchem konkreten Ergebnis ist sie gelangt?
Wenn nein, bis wann ist mit deren Fertigstellung zu rechnen?
11. Was halten Sie von dem Vorschlag, eine Konferenz der Sicherheitsexperten
(Polizeipräsidenten, Innenminister...) aller EU - Beitrittsaspiranten abzuhalten, die
einen Situationsbericht der derzeitigen Sicherheitsstandards und der noch zu
bestehenden Mängel offenzulegen haben?
12. Die Übernahme des EU - Rechtsbestandes und damit der EU - Standards bei der
Kontrolle der Außengrenzen wurde immer wieder als eine der
Beitrittsvoraussetzungen heraus gestrichen. In der letzten Zeit wurde die Kritik an
der Effektivität der Grenzkontrolle durch die Kandidatenländer immer lauter und
Zweifel an der Erfüllung dieses Kriteriums häuften sich. Außenminister Schüssel
hat aus diesen Gründen in seiner Rede vom 15. Juli1998 vor dem Europäischen
Parlament in Straßburg die Kommission ausdrücklich aufgefordert, Möglichkeiten
zu suchen, um den Kandidatenländern “bei der Grenzsicherung zu helfen” und
argumentierte, daß “die Außengrenzen dieser 11 Kandidatenländer insgesamt
6. 600 km ausmachen und man sich das einmal vorstellen müsse ". Wie stellen Sie
sich als Innenminister diese Hilfe konkret vor? Sind Ihnen bereits diesbezügliche
konkrete Vorbereitungen bekannt? Wenn ja, welche? Wie
können Sie eine solche
Hilfe vor dem Hintergrund rechtfertigen, daß in letzter Zeit auch andere
Mitgliedstaaten zur Erfüllung der Schengenkriterien allein aufkommen mußten,
obwohl z.B. Österreich allein eine Schengen - Außengrenze von 2.400 km hat?
13. Derzeit gibt es auf Beamtenebene 11 verschiedene EU - Förderungsprogramme,
u.a. FALCONE, OISIN, GROTIUS. Diese verschiedenen Kooperationsprogramme
stehen sicherlich nicht im Einklang mit der immer wieder aufgeworfenen
Forderung nach Transparenz, Effektivität und Bürgernähe und diese unsinnige
Stückelung wird auch von vielen Seiten kritisiert. Ist während der Österreichischen
Präsidentschaft eine Überarbeitung der Programme geplant? Wenn ja, wie soll
eine solche aussehen? Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine solche
Überarbeitung?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1
Während der Österreichischen Ratspräsidentschaft fand bereits am 15. und 16. Juli
1998 eine Sitzung des K.4 Ausschusses statt. Weitere Sitzungen dieses
Ausschusses sind für den 14. September 1998, den 5. und 6. Oktober 1998, den
9. und 10. November sowie den 18. Dezember 1998 vorgesehen.
Am 24. September sowie am 3. und 4. Dezember 1998 finden Sitzungen des Rates
Justiz und Inneres statt. Weiters ist für den 29. und 30. Oktober 1998 ein informeller
Rat Justiz und Inneres geplant. Im Anschluß an die Räte finden zur Information der
Öffentlichkeit Pressekonferenzen statt.
Weiters gibt es eine Reihe von Fachkonferenzen, im besonderen verweise ich auf
eine Konferenz zu Migrationsfragen und auf eine Konferenz zur
Wirtschaftskriminalität, deren Ergebnisse auch Öffentlich präsentiert werden. In
diesem Zusammenhang darf auch auf die Homepage der Österreichischen
Ratspräsidentschaft im Internet, http://www.presidency.gv. at, verwiesen werden.
Zu Frage 2
Für den Themenbereich "Umweltkriminalität" ist das Bundesministerium für Justiz
federführend zuständig, sodaß von seiten des Innenressorts eine Beantwortung der
Frage unterbleibt.
Zu Frage 3
Seit Beginn der österreichischen EU - Präsidentschaft gab es in Konnex zu den EU -
Veranstaltungen 29 Versammlungen in Form von Demonstrationen bzw. Kund -
gebungen. Drei weitere Versammlungen wurden zwar ordnungsgemäß angezeigt1
fanden aber in der Folge nicht statt.
Darüber hinaus liegen Hinweise auf weitere einschlägige Versammlungen vor, wobei
bisher 20 weitere Versammlungen nach den Vorschriften des Versammlungs-
gesetzes 1953 idgF angezeigt wurden.
Im Zusammenhang mit derartigen Veranstaltungen wurden bzw. werden seitens der
Behörden - wie auch in Zeiten außerhalb der EU - Präsidentschaft Österreichs -
entsprechend der sich aus der deklarierten und erkennbaren Absicht der Veranstalter
und der zu erwartenden Teilnehmeranzahl ergebenden Lageeinschätzung die jeweils
erforderlichen sicherheits - und straßenverkehrspolizeilichen Maßnahmen getroffen.
Das Versammlungs - bzw. Demonstrationsrecht wird, bei Vorliegen der einschlägigen
gesetzlichen Voraussetzungen, selbstverständlich auch im Rahmen der
österreichischen EU - Präsidentschaft gewahrt bleiben.
Zu Frage 4
Im Rahmen des Aktionsplans betreffend den Zustrom von Zuwanderern aus dem
Irak und den benachbarten Gebieten wurden unter der jeweiligen Federführung
einzelner Staaten entsprechende Maßnahmen und Programme in die Wege geleitet.
Beim Rat der Justiz - und Innenminister am 24. September 1998 wird schließlich ein
Situationsbericht vorgelegt sowie eine Diskussion hinsichtlich der nächsten zu
ergreifenden Schritte geführt werden.
Zu Frage 5
In Fortführung der Mitteilungen der Kommission von 1991 und 1994 zur Migrations -
und Asylpolitik hat der österreichische Vorsitz Mitte Juli 1998 mit dem
"Strategiepapier zur Migrations - und Asylpolitik" ein umfassendes Konzept für einen
einheitlichen asyl - und migrationspolitischen Ansatz innerhalb der Europäischen
Union zur Diskussion vorgelegt. Das diesbezügliche Dokument 9809/98 CK4 27
ASIM 170 wurde dem Parlament gemäß der Informationspflicht nach Art. 23e B - VG
übermittelt.
Das Ziel einer langfristigen Reduzierung des Auswanderungsdruckes in den
Herkunftsländern soll durch eine Ausweitung der wirtschaftlichen und politischen
Zusammenarbeit, durch die Anhebung der Menschenrechtsstandards, aber auch
durch Interventionen in Konfliktregionen erreicht werden. Dabei steht eine bessere
Koordinierung zwischen den drei Säulen der EU, also zwischen der Europäischen
Gemeinschaft, der Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik und der
Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres im Vordergrund.
Zugleich soll ein Modell unterschiedlicher Verantwortlichkeiten verfolgt werden, in
dem die Schengen - Staaten den ersten Kreis bilden. Ihre Nachbarstaaten1 darunter
die mit der EU assoziierten MOEL, sollen schrittweise in ein System eingebunden
werden, das sich vor allem in der Visapolitik, der Grenzkontrolle und bei der
Rückübernahme kontinuierlich dem Standard des ersten Kreises annähert. Ein dritter
Kreis von Staaten soll sich auf die Transitkontrolle und auf die
Schleppereibekämpfung und ein vierter Kreis auf die Beseitigung von push - Faktoren
konzentrieren.
Im Flüchtlingsbereich geht es darum, ein umfassendes, auf neuen Ansätzen
beruhendes Schutzsystem zu entwickeln, das jene realen Migrationsbewegungen
erfaßt, die nicht von der Genfer Konvention abgedeckt werden. Hinsichtlich der
Frage der getroffenen Maßnahmen betreffend "Freipressungen" hungerstreikender
Schubhäftlinge wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3905/J
vom 19. Mai 1998 verwiesen. Bezüglich der seit der Anfragebeantwortung
getr6ffenen Maßnahmen ist festzuhalten, daß die Polizeigefangenenhaus -
Hausordnung mit BGBl II Nr. 185 novelliert wurde.
Zu Frage 6
Der aktuelle Text des Konventionsentwurfes sowie insbesondere jene Aspekte, die
sich mit der Ausdehnung auf illegale Einwanderer ergeben, werden derzeit im
Rahmen der Ratsarbeitsgruppe "EURODAC" diskutiert.
Eine Einigung hinsichtlich des Begriffs "Illegale Einwanderer" liegt derzeit noch nicht
vor; auf jeden Fall werden darunter aber wohl jene Drittstaatsangehörigen zu
verstehen sein, die beim Versuch, die Außengrenzen eines Mitgliedstaates illegal zu
überschreiten, aufgegriffen und nicht unmittelbar zurückgewiesen werden.
Hinsichtlich der Speicherungsfristen für die Daten dieses Personenkreises wurde
bislang ebenfalls noch keine Einigung erzielt.
Besondere Bedeutung wird naturgemäß den datenschutzrechtlichen Aspekten der
Konvention beigemessen, wobei derzeit ein von der Kommission vorgelegter
Textentwurf diskutiert wird, der auch bereits die im Amsterdamer Vertrag
vorgesehene gemeinsame Datenschutzbehörde berücksichtigt.
Eine Beschlußfassung der EURODAC - Konvention wird für den Rat Justiz und
Inneres am 3. und 4. Dezember 1998 angestrebt.
Zu Frage 7
Neben den rechtlichen Aspekten soll die geplante Resolution zur High - Tech
Kriminalität insbesondere Impulse für die verstärkte Zusammenarbeit und den
effizienten Erfahrungsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der
Mitgliedstaaten der EU geben. Der österreichische Vorsitz wird insbesondere
Vorschläge für eine verstärkte Ausbildungsoffensive, eine kontinuierliche
Zusammenarbeit mit der Industrie, eine Gewährleistung eines ständigen
Informationsaustausches über neue Technologien und die Bekämpfung der
kriminellen Nutzung dieser Technologien sowie Ideen für die Einrichtung von
Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten, die sich ausschließlich mit dieser Problematik
befassen, zur Diskussion stellen.
Die in Rede stehende Resolution stellt innerhalb der Mitgliedstaaten ein geeignetes
Instrument dar, um die verschiedenen nationalen Interessen zu vereinen, und
dadurch eine gemeinsame Zielrichtung in der Bekämpfung dieser Form der
Kriminalität durch die Mitgliedstaaten zu erreichen.
Durch die Wahl des Rechtsinstrumentes einer Resolution ist gewährleistet, daß ein
hoher Konsens innerhalb der Mitgliedstaaten erzielt werden kann und ein effizienter
Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich der
Kriminalität geschaffen wird, auch wenn durch die Resolution kein Mitgliedstaat
rechtlich zur Umsetzung verpflichtet werden kann.
Zu Frage 8
Das Übereinkommen über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol -
Übereinkommen) wird am 1. Oktober 1998 in Kraft treten. An diesem Tag soll auch
die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates von Europol stattfinden. Die
weiteren notwendigen Organernennungen (Direktor, stellvertretende Direktoren,
Finanzkontrolleur, Mitglieder des Haushaltsausschusses) werden in weiterer Folge
so rasch wie möglich durch den Verwaltungsrat bzw.
die Mitgliedstaaten
vorzunehmen sein. Die konstituierende Sitzung der Gemeinsamen Kontrollinstanz ist
noch für den Oktober geplant.
Die möglichst rasche Beschlußfassung der neun in Art. 45 Abs. 4 Europol -
Übereinkommen genannten Rechtsakte und damit die ehestmögliche Herbeiführung
der Tätigkeitsaufnahme von Europol ist eine der zentralen Prioritäten des
österreichischen Vorsitzes. Von diesen neun Rechtsakten, von denen die Mehrheit
bereits im Rat akkordiert und dann “eingefroren” wurde, ist folgendes festzuhalten:
- Die Beschlußverfahren zu den Entwürfen für die Regelung der Rechte und
Pflichten der Verbindungsbeamten gegenüber Europol, für die Durchführungs -
bestimmungen für Analysedateien, für das Personalstatut von Europol, für die
Geheimschutzregelung, für die Finanzregelung und für das Sitzabkommen sollen
auf der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates am 1. Oktober 1998
eingeleitet werden.
- Die nationalen Ratifikationsverfahren zum Protokoll über die Vorrechte und
Immunitäten von Europol, der Mitglieder der Organe, der stellvertretenden
Direktoren und der Bediensteten von Europol sowie die Verfahren zum Abschluß
der zwischen dem Königreich der Niederlande und den anderen Mitgliedstaaten
gleichlautend abzuschließenden Vereinbarungen über die Vorrechte und
Immunitäten der Verbindungsbeamten und deren Familienangehörigen sind im
Gange.
- Die Geschäftsordnung der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol ist von der
Gemeinsamen Kontrollinstanz einstimmig zu beschließen und in weiterer Folge
vom Rat zu billigen.
Zu Frage 9
Der Bereich der Suchtmittel fällt in die Zuständigkeit mehrerer Ressorts, wobei das
Bundesministerium für Inneres nicht federführend zuständig ist.
Zur Bekämpfung der Drogenkriminalität sind eine verstärkte internationale Zusam -
menarbeit, die Durchführung konkreter Bekämpfungsprojekte gegen grenzüber -
schreitend agierende Straftäterorganisationen, der verstärkte Informationsaustausch
via Interpol und Europol sowie der regelmäßige bilaterale Informationsaustausch
zwecks Aufhellung von Täterstrukturen des
Drogenhandels geplant.
Die Drogen - Strategie für die Zeit nach 1999 soll eine effiziente Zusammenarbeit
zwischen Polizei -, Zoll - und Justizbehörden durch Abbau von Hindernissen für die
praktische Zusammenarbeit auf Arbeitsebene im Hinblick auf die Reduzierung von
Straftätern und die Einbeziehung kriminell erworbener Vermögenswerte ermöglichen.
In Verbindung mit der Agenda 2000 soll weiters über das Phare - Programm eine
Verbesserung der Zusammenarbeit mit den MOEL in den Bereichen Reduzierung
des Drogenangebots, der Drogennachfrage und des illegalen Drogenhandels erreicht
werden. Ebenso sind die Ergebnisse der Sondersitzung der Generalversammlung
der Vereinten Nationen über Drogen vom Juni 1998 in geeigneter Form zu
berücksichtigen. Gleiches gilt für die Tätigkeiten, die in anderen Foren, wie zum
Beispiel im Rahmen der G8, durchgeführt werden.
Die geplante Drogenkonferenz am 5. und 6. November 1998 wird von der Stadt Wien
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
organisiert. Das Ziel dieser im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft
organisierten Konferenz ist es, Impulse für eine innovative Präventionspolitik zu
geben. Fragen der Repression werden im Rahmen dieser Konferenz nicht behandelt
werden.
Zu Frage 10
Das Bundesministerium für Inneres hat weder in Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS) noch selbständig
eine in der Fragestellung genannte Studie ausgearbeitet oder in Auftrag gegeben.
Hinsichtlich einer etwaigen vom BMAGS erstellten Studie darf an das BMAGS
verwiesen werden.
Zu Frage 11
Im Zuge der Vorbeitrittsverhandlungen mit den beitrittswilligen Ländern Mittel - und
Osteuropas und Zypern finden zahlreiche Missionen von Experten der Europäischen
Kommission und der Mitgliedstaaten in die Kandidatenländer zur Feststellung des
Rechtsbesitzstandes und der praktischen Durchführung desselben, auch - und im
besonderen - für den Sicherheitsbereich, statt. Nach Durchführung solcher Missionen
werden umfassende Situationsberichte, mit genauen Aufstellungen von noch
bestehenden Sicherheitsdefiziten verfaßt, sodaß derzeit die Notwendigkeit für die
Abhaltung einer wie in der Fragestellung genannten
Konferenz nicht gegeben ist.
Zu Frage 12
Im Rahmen der EU werden vor allem aus dem PHARE - Förderprogramm Mittel
bereitgestellt, um die beitrittswilligen Länder in ihren Bemühungen beim Aufbau einer
wirksamen Grenzkontrolle und - Überwachung zu unterstützen und um Experten -
missionen zu ermöglichen, die mit dem Ziel durchgeführt werden, ein objektives Bild
über den Zustand, die Bedürfnisse und die erforderliche Hilfestellung bei der
Grenzkontrolle zu erhalten,
Bedienstete meines Ressorts waren bisher bei Expertenmissionen nach Ungarn und
Slowenien beteiligt. Die erstatteten Berichte haben bereits zu Folgeprojekten und
auch zu konkreter Hilfe geführt, wobei Osterreich in diesem Zusammenhang eine
zweigeteilte Strategie verfolgt:
Österreich wird sich bemühen, die vielen Hilfsprojekte in einem "Akkordierten
Arbeitsplan zur Heranführung der beitrittswilligen Länder Mittel - und Osteuropas und
Zyperns in den Bereichen Migration und Asyl” zusammenzuführen, um eine
akkordierte Vorgangsweise der EU und der beitrittswilligen Staaten im Rahmen der
Heranführungsstrategie zu entwickeln.
Österreich wird sich aber auch weiterhin auf bilateraler Ebene bemühen, mit den
Nachbarstaaten durch die Veranstaltung von Schulungen, Seminaren, bilateralen
Projekten und Schwerpunktaktionen möglichst eng zu kooperieren.
Im Gegensatz zu der seinerzeitigen Situation, wo Österreich dem von der
Europäischen Union abgekoppelten Schengener Prozeß beitrat und somit keine EU -
Mittel in Anspruch nehmen konnte, gilt nunmehr ein völlig neues Konzept, das helfen
soll, einen gesamteuropäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu
verwirklichen. Entsprechend dem nunmehr zu verfolgenden Konzept kann es daher
nur in unser aller solidarischem Interesse liegen, den Beitrittskandidaten auf vielerlei
Art zu helfen, bereits zum Zeitpunkt ihres Beitrittes die zu erreichenden Sicherheits -
standards auch tatsächlich zu erreichen. Eine Erhöhung der Sicherheit entlang der
zukünftigen EU - Außengrenze ist auch Zugewinn für unsere eigenen und von uns zu
verfolgenden Sicherheitsinteressen.
Abschließend darf darauf hingewiesen werden, daß die österreichische Schengen -
Außengrenze nicht, wie in der Anfrage dargestellt, 2.400 km, sondern 1.460,5 km,
davon 201,3 km zur Schweiz und Lichtenstein, beträgt.
Zu Frage 13
Es gibt derzeit fünf EU - Förderungsprogramme, die den Bereich Justiz und Inneres
direkt betreffen (OISIN, FALCONE, GROTIUS, STOP und ODYSSEUS). Die
Transparenz wird durch die Veröffentlichung der die Programme begründenden
Gemeinsamen Maßnahmen im Amtsblatt der Europäischen Union, das allen Bürgern
der Mitgliedstaaten zugänglich ist, gewahrt. Dem Grundsatz der Bürgernähe wird
durch die Bekanntgabe der Leitlinien der Jahresprogramme durch die Europäische
Kommission - auch über das Internet - Rechnung getragen. Für die Effektivität der
Programme garantiert ein Verwaltungsausschuß, der sich aus je einem Vertreter der
Mitgliedstaaten zusammensetzt und die Europäische Kommission in ihrer
Programmarbeit überwacht. Im Lichte dieser Ausführungen, die zeigen, daß die
Förderungsprogramme der dritten Säule der Transparenz, Effektivität und
Bürgernähe sehr wohl gerecht werden, ist während der österreichischen
Ratspräsidentschaft keine Überarbeitung der Programme geplant.