4367/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Dr. PARTIK - PABLÉ und Kollegen und Kolleginnen haben am

17. Juli1998 an mich unter der Nr. 4762/J eine schriftliche Anfrage betreffend die

“Vorhaben im Bereich Inneres‘ während der Österreichischen EU - Präsidentschaft

gestellt, die folgenden Wortlaut hat:

1. Welche Veranstaltungen zu welchen Themen sind im Bereich Ihres Ressorts

bzw. in Ihrer Funktion als Ratsvorsitzender während der Österreichischen

Präsidentschaft geplant? wie werden die jeweiligen Ereignisse der Öffentlichkeit

zugänglich gemacht?

2. Aus den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Cardiff ist zu

entnehmen, daß die Umweltkriminalität ein ernstes und schwerwiegendes, oft mit

grenzüberschreitenden Auswirkungen verbundenes Thema ist, zu dem der Rat

Maßnahmen beschließen sollte. Welche konkreten Maßnahmen plant der

Österreichische Vorsitz diesbezüglich?

3. In der Anfragebeantwortung 3503/AB geben Sie an, daß im Konnex zu den EU -

Veranstaltungen mit Demonstrationen bzw. Spontankundgebungen stets

gerechnet werden müsse. Es lägen einschlägige Hinweise auf

Protestkundgebungen vor und es würden entsprechende Vorkehrungen getroffen

werden. Gab es seit Beginn der Österreichischen EU - Präsidentschaft bereits

Demonstrationen bzw. Ankündigungen von Demonstrationen und wenn ja

wieviele? Welche Vorkehrungen wurden bzw. werden diesbezüglich konkret

getroffen? Können Sie garantieren, daß auch im Rahmen der österreichischen

EU - Präsidentschaft das Demonstrationsrecht gewahrt bleibt?

4. Die österreichische Präsidentschaft hat versprochen1 die Durchführung des

Aktionsplanes betreffend den Zustrom von Zuwanderern aus dem Irak und den

benachbarten Ländern fortzuführen und am nächsten Rat im Herbst 1998 darüber

zu berichten. Wie ist der diesbezügliche aktuelle Stand?

5. Was genau soll das "Strategiepapier zur Asylpolitik" beinhalten? Welche

konkreten Schritte haben Sie mittlerweile getroffen, um “Freipressungen

hungerstreikender Schubhäftlinge zu verhindern?

6. Der Justiz - und Innenministerrat hat ausführlich über die EURODAC - Konvention

diskutiert, welche ein computerunterstütztes System zum Austausch der

Fingerabdrücke von Asylwerbern zur Durchführung des Dubliner

Erstasylübereinkommens einführt. Ober ein Protokoll soll die Konvention auch auf

megale Einwanderer ausgedehnt werden. Dieses Protokoll soll während der

Österreichischen Präsidentschaft angenommen werden. Wie weit sind die

diesbezüglichen Verhandlungen fortgeschritten? Wie sehen die darin

vorgesehenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen aus? Wie lange

beabsichtigt man die Daten zu speichern? Welche Definitionsvarianten für

“illegale Einwanderer" liegen vor? Bis wann soll die EURODAC - Konvention

beschlossen werden?

7. Im Vorsitzprogramm des Innenministers wird die Vorbereitung einer Resolution

zur High - Tech - Kriminalität angesprochen. Was soll Ihrer Meinung nach Inhalt

dieser Resolution sein? Was soll diese Resolution Ihrer Meinung nach bewirken

und wie kann durch eine Resolution die High - Tech - Kriminalität verhindert

werden? Wie beurteilen Sie die rechtliche Qualität einer Resolution?

8. Bis wann sollen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für das

Inkrafttreten und das Funktionieren der Europol - Konvention abgeschlossen sein?

Und bis wann werden die Organe endgültig eingerichtet sein und ihre Arbeit

aufnehmen können? Welche Schritte wurden bisher zur Erfüllung der

Verpflichtungen der Durchführungsmaßnahmen nach Art. 45 Abs. 4 der Europol -

konvention unternommen und welche müssen noch bis wann erledigt werden?

9. Welche konkreten Maßnahmen sind zur Bekämpfung der Drogenkriminalität

geplant? Welche konkreten Ziele verfolgt die “Post 1999 Drogen - Strategie”? Am

5. und am 6. November 1998 soll eine internationale Drogenkonferenz in Wien

stattfinden. Was soll mit der internationalen Drogenkonferenz erreicht werden und

was beabsichtigen Sie mit der Drogenkonferenz zu erreichen? Wer wird an der

internationalen Drogenkonferenz teilnehmen? Welchen Standpunkt wird

Österreich dabei einnehmen? Wird Österreich darauf drängen, daß Initiativen

gesetzt werden und wenn ja, welche? Werden als österreichische Initiativen u.a.

eine konsequente Bestrafung, gezielte Razzien und die Verstärkung der

polizeilichen Präsenz gefordert werden? Wenn nein, warum nicht?

10. Ist die Studie betreffend der Osterweiterung in Zusammenarbeit mit dem BMAGS

(Studie betreffend Auswirkungen der Osterweiterung auf dem Arbeitsmarkt)

bereits erstellt worden? Wenn ja, zu welchem konkreten Ergebnis ist sie gelangt?

Wenn nein, bis wann ist mit deren Fertigstellung zu rechnen?

11. Was halten Sie von dem Vorschlag, eine Konferenz der Sicherheitsexperten

(Polizeipräsidenten, Innenminister...) aller EU - Beitrittsaspiranten abzuhalten, die

einen Situationsbericht der derzeitigen Sicherheitsstandards und der noch zu

bestehenden Mängel offenzulegen haben?

12. Die Übernahme des EU - Rechtsbestandes und damit der EU - Standards bei der

Kontrolle der Außengrenzen wurde immer wieder als eine der

Beitrittsvoraussetzungen heraus gestrichen. In der letzten Zeit wurde die Kritik an

der Effektivität der Grenzkontrolle durch die Kandidatenländer immer lauter und

Zweifel an der Erfüllung dieses Kriteriums häuften sich. Außenminister Schüssel

hat aus diesen Gründen in seiner Rede vom 15. Juli1998 vor dem Europäischen

Parlament in Straßburg die Kommission ausdrücklich aufgefordert, Möglichkeiten

zu suchen, um den Kandidatenländern “bei der Grenzsicherung zu helfen” und

argumentierte, daß “die Außengrenzen dieser 11 Kandidatenländer insgesamt

6. 600 km ausmachen und man sich das einmal vorstellen müsse ". Wie stellen Sie

sich als Innenminister diese Hilfe konkret vor? Sind Ihnen bereits diesbezügliche

konkrete Vorbereitungen bekannt? Wenn ja, welche? Wie können Sie eine solche

Hilfe vor dem Hintergrund rechtfertigen, daß in letzter Zeit auch andere

Mitgliedstaaten zur Erfüllung der Schengenkriterien allein aufkommen mußten,

obwohl z.B. Österreich allein eine Schengen - Außengrenze von 2.400 km hat?

13. Derzeit gibt es auf Beamtenebene 11 verschiedene EU - Förderungsprogramme,

u.a. FALCONE, OISIN, GROTIUS. Diese verschiedenen Kooperationsprogramme

stehen sicherlich nicht im Einklang mit der immer wieder aufgeworfenen

Forderung nach Transparenz, Effektivität und Bürgernähe und diese unsinnige

Stückelung wird auch von vielen Seiten kritisiert. Ist während der Österreichischen

Präsidentschaft eine Überarbeitung der Programme geplant? Wenn ja, wie soll

eine solche aussehen? Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine solche

Überarbeitung?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1

Während der Österreichischen Ratspräsidentschaft fand bereits am 15. und 16. Juli

1998 eine Sitzung des K.4 Ausschusses statt. Weitere Sitzungen dieses

Ausschusses sind für den 14. September 1998, den 5. und 6. Oktober 1998, den

9. und 10. November sowie den 18. Dezember 1998 vorgesehen.

Am 24. September sowie am 3. und 4. Dezember 1998 finden Sitzungen des Rates

Justiz und Inneres statt. Weiters ist für den 29. und 30. Oktober 1998 ein informeller

Rat Justiz und Inneres geplant. Im Anschluß an die Räte finden zur Information der

Öffentlichkeit Pressekonferenzen statt.

Weiters gibt es eine Reihe von Fachkonferenzen, im besonderen verweise ich auf

eine Konferenz zu Migrationsfragen und auf eine Konferenz zur

Wirtschaftskriminalität, deren Ergebnisse auch Öffentlich präsentiert werden. In

diesem Zusammenhang darf auch auf die Homepage der Österreichischen

Ratspräsidentschaft im Internet, http://www.presidency.gv. at, verwiesen werden.

Zu Frage 2

Für den Themenbereich "Umweltkriminalität" ist das Bundesministerium für Justiz

federführend zuständig, sodaß von seiten des Innenressorts eine Beantwortung der

Frage unterbleibt.

Zu Frage 3

Seit Beginn der österreichischen EU - Präsidentschaft gab es in Konnex zu den EU -

Veranstaltungen 29 Versammlungen in Form von Demonstrationen bzw. Kund -

gebungen. Drei weitere Versammlungen wurden zwar ordnungsgemäß angezeigt1

fanden aber in der Folge nicht statt.

Darüber hinaus liegen Hinweise auf weitere einschlägige Versammlungen vor, wobei

bisher 20 weitere Versammlungen nach den Vorschriften des Versammlungs-

gesetzes 1953 idgF angezeigt wurden.

Im Zusammenhang mit derartigen Veranstaltungen wurden bzw. werden seitens der

Behörden - wie auch in Zeiten außerhalb der EU - Präsidentschaft Österreichs -

entsprechend der sich aus der deklarierten und erkennbaren Absicht der Veranstalter

und der zu erwartenden Teilnehmeranzahl ergebenden Lageeinschätzung die jeweils

erforderlichen sicherheits - und straßenverkehrspolizeilichen Maßnahmen getroffen.

Das Versammlungs - bzw. Demonstrationsrecht wird, bei Vorliegen der einschlägigen

gesetzlichen Voraussetzungen, selbstverständlich auch im Rahmen der

österreichischen EU - Präsidentschaft gewahrt bleiben.

Zu Frage 4

Im Rahmen des Aktionsplans betreffend den Zustrom von Zuwanderern aus dem

Irak und den benachbarten Gebieten wurden unter der jeweiligen Federführung

einzelner Staaten entsprechende Maßnahmen und Programme in die Wege geleitet.

Beim Rat der Justiz - und Innenminister am 24. September 1998 wird schließlich ein

Situationsbericht vorgelegt sowie eine Diskussion hinsichtlich der nächsten zu

ergreifenden Schritte geführt werden.

Zu Frage 5

In Fortführung der Mitteilungen der Kommission von 1991 und 1994 zur Migrations -

und Asylpolitik hat der österreichische Vorsitz Mitte Juli 1998 mit dem

"Strategiepapier zur Migrations - und Asylpolitik" ein umfassendes Konzept für einen

einheitlichen asyl - und migrationspolitischen Ansatz innerhalb der Europäischen

Union zur Diskussion vorgelegt. Das diesbezügliche Dokument 9809/98 CK4 27

ASIM 170 wurde dem Parlament gemäß der Informationspflicht nach Art. 23e B - VG

übermittelt.

Das Ziel einer langfristigen Reduzierung des Auswanderungsdruckes in den

Herkunftsländern soll durch eine Ausweitung der wirtschaftlichen und politischen

Zusammenarbeit, durch die Anhebung der Menschenrechtsstandards, aber auch

durch Interventionen in Konfliktregionen erreicht werden. Dabei steht eine bessere

Koordinierung zwischen den drei Säulen der EU, also zwischen der Europäischen

Gemeinschaft, der Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik und der

Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres im Vordergrund.

Zugleich soll ein Modell unterschiedlicher Verantwortlichkeiten verfolgt werden, in

dem die Schengen - Staaten den ersten Kreis bilden. Ihre Nachbarstaaten1 darunter

die mit der EU assoziierten MOEL, sollen schrittweise in ein System eingebunden

werden, das sich vor allem in der Visapolitik, der Grenzkontrolle und bei der

Rückübernahme kontinuierlich dem Standard des ersten Kreises annähert. Ein dritter

Kreis von Staaten soll sich auf die Transitkontrolle und auf die

Schleppereibekämpfung und ein vierter Kreis auf die Beseitigung von push - Faktoren

konzentrieren.

Im Flüchtlingsbereich geht es darum, ein umfassendes, auf neuen Ansätzen

beruhendes Schutzsystem zu entwickeln, das jene realen Migrationsbewegungen

erfaßt, die nicht von der Genfer Konvention abgedeckt werden. Hinsichtlich der

Frage der getroffenen Maßnahmen betreffend "Freipressungen" hungerstreikender

Schubhäftlinge wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3905/J

vom 19. Mai 1998 verwiesen. Bezüglich der seit der Anfragebeantwortung

getr6ffenen Maßnahmen ist festzuhalten, daß die Polizeigefangenenhaus -

Hausordnung mit BGBl II Nr. 185 novelliert wurde.

Zu Frage 6

Der aktuelle Text des Konventionsentwurfes sowie insbesondere jene Aspekte, die

sich mit der Ausdehnung auf illegale Einwanderer ergeben, werden derzeit im

Rahmen der Ratsarbeitsgruppe "EURODAC" diskutiert.

Eine Einigung hinsichtlich des Begriffs "Illegale Einwanderer" liegt derzeit noch nicht

vor; auf jeden Fall werden darunter aber wohl jene Drittstaatsangehörigen zu

verstehen sein, die beim Versuch, die Außengrenzen eines Mitgliedstaates illegal zu

überschreiten, aufgegriffen und nicht unmittelbar zurückgewiesen werden.

Hinsichtlich der Speicherungsfristen für die Daten dieses Personenkreises wurde

bislang ebenfalls noch keine Einigung erzielt.

Besondere Bedeutung wird naturgemäß den datenschutzrechtlichen Aspekten der

Konvention beigemessen, wobei derzeit ein von der Kommission vorgelegter

Textentwurf diskutiert wird, der auch bereits die im Amsterdamer Vertrag

vorgesehene gemeinsame Datenschutzbehörde berücksichtigt.

Eine Beschlußfassung der EURODAC - Konvention wird für den Rat Justiz und

Inneres am 3. und 4. Dezember 1998 angestrebt.

Zu Frage 7

Neben den rechtlichen Aspekten soll die geplante Resolution zur High - Tech

Kriminalität insbesondere Impulse für die verstärkte Zusammenarbeit und den

effizienten Erfahrungsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der

Mitgliedstaaten der EU geben. Der österreichische Vorsitz wird insbesondere

Vorschläge für eine verstärkte Ausbildungsoffensive, eine kontinuierliche

Zusammenarbeit mit der Industrie, eine Gewährleistung eines ständigen

Informationsaustausches über neue Technologien und die Bekämpfung der

kriminellen Nutzung dieser Technologien sowie Ideen für die Einrichtung von

Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten, die sich ausschließlich mit dieser Problematik

befassen, zur Diskussion stellen.

Die in Rede stehende Resolution stellt innerhalb der Mitgliedstaaten ein geeignetes

Instrument dar, um die verschiedenen nationalen Interessen zu vereinen, und

dadurch eine gemeinsame Zielrichtung in der Bekämpfung dieser Form der

Kriminalität durch die Mitgliedstaaten zu erreichen.

Durch die Wahl des Rechtsinstrumentes einer Resolution ist gewährleistet, daß ein

hoher Konsens innerhalb der Mitgliedstaaten erzielt werden kann und ein effizienter

Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich der

Kriminalität geschaffen wird, auch wenn durch die Resolution kein Mitgliedstaat

rechtlich zur Umsetzung verpflichtet werden kann.

Zu Frage 8

Das Übereinkommen über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol -

Übereinkommen) wird am 1. Oktober 1998 in Kraft treten. An diesem Tag soll auch

die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates von Europol stattfinden. Die

weiteren notwendigen Organernennungen (Direktor, stellvertretende Direktoren,

Finanzkontrolleur, Mitglieder des Haushaltsausschusses) werden in weiterer Folge

so rasch wie möglich durch den Verwaltungsrat bzw. die Mitgliedstaaten

vorzunehmen sein. Die konstituierende Sitzung der Gemeinsamen Kontrollinstanz ist

noch für den Oktober geplant.

Die möglichst rasche Beschlußfassung der neun in Art. 45 Abs. 4 Europol -

Übereinkommen genannten Rechtsakte und damit die ehestmögliche Herbeiführung

der Tätigkeitsaufnahme von Europol ist eine der zentralen Prioritäten des

österreichischen Vorsitzes. Von diesen neun Rechtsakten, von denen die Mehrheit

bereits im Rat akkordiert und dann “eingefroren” wurde, ist folgendes festzuhalten:

- Die Beschlußverfahren zu den Entwürfen für die Regelung der Rechte und

Pflichten der Verbindungsbeamten gegenüber Europol, für die Durchführungs -

bestimmungen für Analysedateien, für das Personalstatut von Europol, für die

Geheimschutzregelung, für die Finanzregelung und für das Sitzabkommen sollen

auf der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates am 1. Oktober 1998

eingeleitet werden.

- Die nationalen Ratifikationsverfahren zum Protokoll über die Vorrechte und

Immunitäten von Europol, der Mitglieder der Organe, der stellvertretenden

Direktoren und der Bediensteten von Europol sowie die Verfahren zum Abschluß

der zwischen dem Königreich der Niederlande und den anderen Mitgliedstaaten

gleichlautend abzuschließenden Vereinbarungen über die Vorrechte und

Immunitäten der Verbindungsbeamten und deren Familienangehörigen sind im

Gange.

- Die Geschäftsordnung der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol ist von der

Gemeinsamen Kontrollinstanz einstimmig zu beschließen und in weiterer Folge

vom Rat zu billigen.

Zu Frage 9

Der Bereich der Suchtmittel fällt in die Zuständigkeit mehrerer Ressorts, wobei das

Bundesministerium für Inneres nicht federführend zuständig ist.

Zur Bekämpfung der Drogenkriminalität sind eine verstärkte internationale Zusam -

menarbeit, die Durchführung konkreter Bekämpfungsprojekte gegen grenzüber -

schreitend agierende Straftäterorganisationen, der verstärkte Informationsaustausch

via Interpol und Europol sowie der regelmäßige bilaterale Informationsaustausch

zwecks Aufhellung von Täterstrukturen des Drogenhandels geplant.

Die Drogen - Strategie für die Zeit nach 1999 soll eine effiziente Zusammenarbeit

zwischen Polizei -, Zoll - und Justizbehörden durch Abbau von Hindernissen für die

praktische Zusammenarbeit auf Arbeitsebene im Hinblick auf die Reduzierung von

Straftätern und die Einbeziehung kriminell erworbener Vermögenswerte ermöglichen.

In Verbindung mit der Agenda 2000 soll weiters über das Phare - Programm eine

Verbesserung der Zusammenarbeit mit den MOEL in den Bereichen Reduzierung

des Drogenangebots, der Drogennachfrage und des illegalen Drogenhandels erreicht

werden. Ebenso sind die Ergebnisse der Sondersitzung der Generalversammlung

der Vereinten Nationen über Drogen vom Juni 1998 in geeigneter Form zu

berücksichtigen. Gleiches gilt für die Tätigkeiten, die in anderen Foren, wie zum

Beispiel im Rahmen der G8, durchgeführt werden.

Die geplante Drogenkonferenz am 5. und 6. November 1998 wird von der Stadt Wien

im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

organisiert. Das Ziel dieser im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft

organisierten Konferenz ist es, Impulse für eine innovative Präventionspolitik zu

geben. Fragen der Repression werden im Rahmen dieser Konferenz nicht behandelt

werden.

Zu Frage 10

Das Bundesministerium für Inneres hat weder in Zusammenarbeit mit dem

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS) noch selbständig

eine in der Fragestellung genannte Studie ausgearbeitet oder in Auftrag gegeben.

Hinsichtlich einer etwaigen vom BMAGS erstellten Studie darf an das BMAGS

verwiesen werden.

Zu Frage 11

Im Zuge der Vorbeitrittsverhandlungen mit den beitrittswilligen Ländern Mittel - und

Osteuropas und Zypern finden zahlreiche Missionen von Experten der Europäischen

Kommission und der Mitgliedstaaten in die Kandidatenländer zur Feststellung des

Rechtsbesitzstandes und der praktischen Durchführung desselben, auch - und im

besonderen - für den Sicherheitsbereich, statt. Nach Durchführung solcher Missionen

werden umfassende Situationsberichte, mit genauen Aufstellungen von noch

bestehenden Sicherheitsdefiziten verfaßt, sodaß derzeit die Notwendigkeit für die

Abhaltung einer wie in der Fragestellung genannten Konferenz nicht gegeben ist.

Zu Frage 12

Im Rahmen der EU werden vor allem aus dem PHARE - Förderprogramm Mittel

bereitgestellt, um die beitrittswilligen Länder in ihren Bemühungen beim Aufbau einer

wirksamen Grenzkontrolle und - Überwachung zu unterstützen und um Experten -

missionen zu ermöglichen, die mit dem Ziel durchgeführt werden, ein objektives Bild

über den Zustand, die Bedürfnisse und die erforderliche Hilfestellung bei der

Grenzkontrolle zu erhalten,

Bedienstete meines Ressorts waren bisher bei Expertenmissionen nach Ungarn und

Slowenien beteiligt. Die erstatteten Berichte haben bereits zu Folgeprojekten und

auch zu konkreter Hilfe geführt, wobei Osterreich in diesem Zusammenhang eine

zweigeteilte Strategie verfolgt:

Österreich wird sich bemühen, die vielen Hilfsprojekte in einem "Akkordierten

Arbeitsplan zur Heranführung der beitrittswilligen Länder Mittel - und Osteuropas und

Zyperns in den Bereichen Migration und Asyl” zusammenzuführen, um eine

akkordierte Vorgangsweise der EU und der beitrittswilligen Staaten im Rahmen der

Heranführungsstrategie zu entwickeln.

Österreich wird sich aber auch weiterhin auf bilateraler Ebene bemühen, mit den

Nachbarstaaten durch die Veranstaltung von Schulungen, Seminaren, bilateralen

Projekten und Schwerpunktaktionen möglichst eng zu kooperieren.

Im Gegensatz zu der seinerzeitigen Situation, wo Österreich dem von der

Europäischen Union abgekoppelten Schengener Prozeß beitrat und somit keine EU -

Mittel in Anspruch nehmen konnte, gilt nunmehr ein völlig neues Konzept, das helfen

soll, einen gesamteuropäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu

verwirklichen. Entsprechend dem nunmehr zu verfolgenden Konzept kann es daher

nur in unser aller solidarischem Interesse liegen, den Beitrittskandidaten auf vielerlei

Art zu helfen, bereits zum Zeitpunkt ihres Beitrittes die zu erreichenden Sicherheits -

standards auch tatsächlich zu erreichen. Eine Erhöhung der Sicherheit entlang der

zukünftigen EU - Außengrenze ist auch Zugewinn für unsere eigenen und von uns zu

verfolgenden Sicherheitsinteressen.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, daß die österreichische Schengen -

Außengrenze nicht, wie in der Anfrage dargestellt, 2.400 km, sondern 1.460,5 km,

davon 201,3 km zur Schweiz und Lichtenstein, beträgt.

Zu Frage 13

Es gibt derzeit fünf EU - Förderungsprogramme, die den Bereich Justiz und Inneres

direkt betreffen (OISIN, FALCONE, GROTIUS, STOP und ODYSSEUS). Die

Transparenz wird durch die Veröffentlichung der die Programme begründenden

Gemeinsamen Maßnahmen im Amtsblatt der Europäischen Union, das allen Bürgern

der Mitgliedstaaten zugänglich ist, gewahrt. Dem Grundsatz der Bürgernähe wird

durch die Bekanntgabe der Leitlinien der Jahresprogramme durch die Europäische

Kommission - auch über das Internet - Rechnung getragen. Für die Effektivität der

Programme garantiert ein Verwaltungsausschuß, der sich aus je einem Vertreter der

Mitgliedstaaten zusammensetzt und die Europäische Kommission in ihrer

Programmarbeit überwacht. Im Lichte dieser Ausführungen, die zeigen, daß die

Förderungsprogramme der dritten Säule der Transparenz, Effektivität und

Bürgernähe sehr wohl gerecht werden, ist während der österreichischen

Ratspräsidentschaft keine Überarbeitung der Programme geplant.