4370/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4760/J betreffend
"Stranded Investments" der E - Wirtschaft, welche die Abgeordneten DI Hofmann und
Kollegen am 17.7.1998 an mich richteten, verweise ich grundsätzlich auf die zu diesem
Thema gestellten Anfragen Nr. 3717/J und Nr. 4566/J. Zu den nunmehr an mich
gerichteten Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Antwort zu Punkten 1, 2, 3 und 4 der Anfrage:
Vorerst darf ich bemerken, daß "Stranded Costs" nicht notwendigerweise
Fehlinvestitionen sein müssen. Wie ich bereits in meiner Beantwortung der Anfrage
Nr. 4566/J vom 31.7.98 ausgeführt habe, hat das Bundesministerium für wrtschaftliche
Angelegenheiten zur Vorbereitung der endgültigen Meldung der "Stranded Costs" an die
Europäische Kommission ein Gutachten in Auftrag gegeben, das auch die Frage des
öffentlichen bzw. allgemein
wirtschaftlichen Interesses eingehend zu behandeln hat.
Prinzipiell ist es gemäß der geltenden Rechtslage in Angelegenheiten des
Elektrizitätswesens Landessache, über die Frage nach öffentlichem Interesse in den
Genehmigungsbescheiden für Kraftwerke zu befinden. Den Genehmigungsbescheiden der
Landesregierungen für die jeweiligen Projekte können daher die gewünschten
Informationen entnommen werden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Dieser Punkt ist auch Gegenstand des Gutachtens über Stranded Costs, welches in meiner
Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4566/J vom 3 .7.1998
ausführlich behandelt wurde.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Das in der Antwort zu Punkt 5 der Anfrage angesprochene Gutachten liegt zwar bereits
vor, muß aber noch geprüft werden. Weiters wird auf die Antwort zu den Punkten 1, 2, 3
und 4 dieser Anfrage sowie zu Punkt 4 der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
4566/J vom 31.7.1998 verwiesen. Aufgrund von im Gutachten enthaltenen
firmenspezifischen Daten, deren Bekanntgabe maßgeblichen Interessen der betroffenen
Unternehmen zuwiderlaufen könnte, wird dieser Bericht nicht veröffentlicht werden