4370/AB XX.GP

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4760/J betreffend

"Stranded Investments" der E - Wirtschaft, welche die Abgeordneten DI Hofmann und

Kollegen am 17.7.1998 an mich richteten, verweise ich grundsätzlich auf die zu diesem

Thema gestellten Anfragen Nr. 3717/J und Nr. 4566/J. Zu den nunmehr an mich

gerichteten Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Antwort zu Punkten 1, 2, 3 und 4 der Anfrage:

Vorerst darf ich bemerken, daß "Stranded Costs" nicht notwendigerweise

Fehlinvestitionen sein müssen. Wie ich bereits in meiner Beantwortung der Anfrage

Nr. 4566/J vom 31.7.98 ausgeführt habe, hat das Bundesministerium für wrtschaftliche

Angelegenheiten zur Vorbereitung der endgültigen Meldung der "Stranded Costs" an die

Europäische Kommission ein Gutachten in Auftrag gegeben, das auch die Frage des

öffentlichen bzw. allgemein wirtschaftlichen Interesses eingehend zu behandeln hat.

Prinzipiell ist es gemäß der geltenden Rechtslage in Angelegenheiten des

Elektrizitätswesens Landessache, über die Frage nach öffentlichem Interesse in den

Genehmigungsbescheiden für Kraftwerke zu befinden. Den Genehmigungsbescheiden der

Landesregierungen für die jeweiligen Projekte können daher die gewünschten

Informationen entnommen werden.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Dieser Punkt ist auch Gegenstand des Gutachtens über Stranded Costs, welches in meiner

Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4566/J vom 3 .7.1998

ausführlich behandelt wurde.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Das in der Antwort zu Punkt 5 der Anfrage angesprochene Gutachten liegt zwar bereits

vor, muß aber noch geprüft werden. Weiters wird auf die Antwort zu den Punkten 1, 2, 3

und 4 dieser Anfrage sowie zu Punkt 4 der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

4566/J vom 31.7.1998 verwiesen. Aufgrund von im Gutachten enthaltenen

firmenspezifischen Daten, deren Bekanntgabe maßgeblichen Interessen der betroffenen

Unternehmen zuwiderlaufen könnte, wird dieser Bericht nicht veröffentlicht werden