4371/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4795 / J betreffend

Harmonisierungsbedarf im Elektrizitätsbinnenmarkt, welche die Abgeordneten

Langthaler, Freundinnen und Freunde am 17.7.1998 an mich richteten, stelle ich fest, daß

sich das Fragerecht der Nationalratsabgeordneten auf Akte der Vollziehung beschränkt

und zukünftig geplante oder beabsichtigte Maßnahmen nicht umfaßt. Ungeachtet dessen

nehme ich zu den nunmehr an mich gerichteten Fragen wie folgt Stellung:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Seitens der Europäischen Kommission wurden konkret zur Erstellung des

Harmonisierungsberichts gemäß Art 25 der Binnenmarktrichtlinie Elektrizität 96/92/EG

keine Anfragen an das Wirtschaftsministerium gerichtet. Gemäß Richtlinie wäre dieser

Bericht nur einmal ein Jahr nach Inkrafttreten - von der Kommission vorzulegen. Diese

hat sich jedoch dazu entschlossen, jährlich einen solchen Bericht vorzulegen. Im Rahmen

der Umsetzung des Weißbuchs über erneuerbare Energieträger wurde ein Fragebogen

speziell zur Verwendung von erneuerbaren Energieträgern zur Elektrizitätserzeugung an

das Wirtschaftsministerium gerichtet. Es ist davon auszugehen, daß dieser auch im

Zusammenhang mit den nächsten Harmonisierungsberichten steht.

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

Der Fragebogen der Kommission wurde - soweit möglich - beantwortet. Der Fragebogen

der Kommission sowie das zugehörige Antwortschreiben des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten ist den Beilagen 1 und 2 zu entnehmen.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Es gibt einige Bereiche, in denen eine Harmonisierung der Rahmenbedingungen im

Elektrizitätsbereich, vor allem bei der Erzeugung elektrischer Energie, aber auch bei der

Übertragung, wünschenswert wäre, wie z.B. Besteuerung und Umweltvorschriften. Dies

habe ich auch beim letzten Energieministerrat im Mai 1998 deutlich zum Ausdruck

gebracht. Vor allem aufgrund des Drucks seitens Österreichs und Deutschlands hat sich

die Europäische Kommission dazu entschlossen, weitere Harmonisierungsberichte zu

erarbeiten.

Antwort zu den Punkten 5, 6 und 7 der Anfrage:

Art. 25 der Strombinnenmarkt - Richtlinie bezieht sich ausdrücklich auf den nicht mit

dieser Richtlinie zusammenhängenden Harmonisierungsbedarf. Da die Kernenergie eine

in einigen Mitgliedstaaten angewendete Stromerzeugungsoption ist, die der Binnenmarkt -

Richtlinie unterworfen wird, sehe ich keinen Konnex zum Harmonisierungsbedarf.

Ich halte die Berichte über einen Harmonisierungsbedarf prinzipiell für wichtig, da sie

eine Grundlage für weitere Aktivitäten darstellen. Ich kann jedoch der Europäischen

Kommission keine Vorschreibungen über Inhalt und Gestaltung ihrer eigenen Berichte

machen. Eine Reihe von Anregungen dazu habe ich jedoch bereits beim letzten

Energieministerrat der Kommission nachdrücklich mitgeteilt.

Im übrigen wird auf die Zuständigkeit des Herrn Bundeskanzlers für Angelegenheiten der -

Kernenergie verwiesen.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Ein Vorschlag für eine Richtlinie betreffend Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren

Energieträgern wurde seitens der Kommission bereits vor geraumer Zeit angekündigt. Ob

die Kommission den Harmonisierungsbericht als Grundlage für diesen

Richtlinienvorschlag verwendet, der für Ende des Jahres angekündigt wurde, entzieht sich

meiner Kenntnis und ist allein Sache der Europäischen Kommission. Erst nach Vorlage

und Prüfung eines Dokuments der Kommission kann daher die österreichische

Bundesregierung unter Beachtung der bekannten energiepolitischen Prioritäten für

erneuerbare Energieträger Stellung nehmen.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Wie aus Beilage 3 hervorgeht, wird der Rat der Energieminister der Europäischen Union

in seiner Sitzung am 13. November 1998 eine Reihe wichtiger Maßnahmen beraten.

Meine Bemühungen konzentrieren sich insbesondere auf folgende Punkte.

Das in Top 1 genannte Rahmenprogramm dient der Verbesserung der Transparenz.

Kohärenz und Koordination sämtlicher Maßnahmen der Gemeinschaft im Energiebereich

und des effizienteren Einsatzes der finanziellen Mittel. Thema der Verhandlung während

der österreichischen Präsidentschaft sind u.a. die Programme über die sinnvolle Nutzung

von Energie und über die Forderung alternativer bzw. erneuerbarer Energieträger.

Besonders hervorzuheben ist, daß sich der Annex VII insbesondere mit der

Sicherheitsüberwachung und dem Transport radioaktiven Materials beschäftigt.

Zu Top 2 ist mein Bestreben darauf gerichtet, daß der Vorschlag zur Änderung der

Richtlinie über Mindestvorräte an Erdöl und / oder Erdölerzeugnissen, die auf die

Verbesserung und Vereinfachung der Wahrung der Versorgungssicherheit in allen

Mitgliedsstaaten abzielt, beim Energieministerrat am 13.11.1998 angenommen wird.

Die in Top 3 angesprochene Forcierung der sinnvollen und rationellen Nutzung der

eingesetzten Energie hat für den österreichischen Vorsitz einen hohen Stellenwert. Es wird

daher mit Nachdruck auf die Annahme einer diesbezüglichen Entschließung hinzuwirken

sein.

Das von der Europäischen Kommission vorgelegte Weißbuch zur Entwicklung einer

Gemeinschaftsstrategie im Bereich der erneuerbaren Energiequellen (Top 4) stellt eine

gute Grundlage für die Behandlung dieser Thematik sowohl auf Gemeinschaftsebene als

auch auf Ebene der Mitgliedsstaaten dar. Der Bestandsaufnahmebericht der Europäischen

Kommission in diesem Zusammenhang wird beim Energieministerrat am 13.11.1998

erörtert werden.

Im Rahmen des Vertrages über die Energiecharta wird unter österreichischem Vorsitz

alles daran gesetzt werden, eine gemeinsame Stellungnahme der EU - Mitgliedsstaaten zu

erreichen, damit der Zusatzvertrag, welcher Regelungen für die Anwendung des

Meistbegünstigungs - und Inländergleichbehandlungsprinzips enthält, Ende des Jahres bei

der Energie - Charta Konferenz am 3. und 4. Dezember 1998 angenommen werden kann

(Top 9).

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Der Europäische Rat hat anläßlich seiner Sitzung in Luxemburg im Dezember 1997 die

Kommission beauftragt, bis zum Gipfeltreffen in Cardiff eine Strategie zur Integration der

Umweltpolitik in andere Politikbereiche vorzulegen. Die Strategie wurde in Form einer

Mitteilung vorgelegt. Sie beinhaltet einerseits inhaltliche Schwerpunkte - Agenda 2000

und Klimaschutz - und andererseits Leitlinien für die EU - Institutionen.

Bei der Tagung des Europäischen Rates in Cardiff am 15. und 16. Juni 1998 wurden im

TOP 34 der Schlußfolgerungen, insbesondere die Räte Energie, Verkehr und

Landwirtschaft aufgefordert, den Prozeß der Erstellung einer "Integrationsstrategie"

einzuleiten und darüber an den Europäischen Rat anläßlich seiner Sitzung in Wien zu

berichten.

Aufgrund der innerösterreich erfolgten Koordination wurde festgelegt, daß diese drei Räte

dem Europäischen Rat anläßlich seiner Tagung in Wien direkt einberichten. Die

Erstellung eines Berichtes für den Bereich Energie obliegt der Sektion VIII meines

Ressorts, welche bis Ende September ein entsprechendes Papier vorlegen wird. Die

Behandlung dieses Themas in der Ratsarbeitsgruppe Energie ist für den 20.10.1998

vorgesehen.

 

Beilagen

 

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!!