4371/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4795 / J betreffend
Harmonisierungsbedarf im Elektrizitätsbinnenmarkt, welche die Abgeordneten
Langthaler, Freundinnen und Freunde am 17.7.1998 an mich richteten, stelle ich fest, daß
sich das Fragerecht der Nationalratsabgeordneten auf Akte der Vollziehung beschränkt
und zukünftig geplante oder beabsichtigte Maßnahmen nicht umfaßt. Ungeachtet dessen
nehme ich zu den nunmehr an mich gerichteten Fragen wie folgt Stellung:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Seitens der Europäischen Kommission wurden konkret zur Erstellung des
Harmonisierungsberichts gemäß Art 25 der Binnenmarktrichtlinie Elektrizität 96/92/EG
keine Anfragen an das Wirtschaftsministerium gerichtet. Gemäß Richtlinie wäre dieser
Bericht nur einmal ein Jahr nach Inkrafttreten - von der Kommission vorzulegen. Diese
hat sich jedoch dazu entschlossen, jährlich einen solchen Bericht vorzulegen. Im Rahmen
der Umsetzung des Weißbuchs über
erneuerbare Energieträger wurde ein Fragebogen
speziell zur Verwendung von erneuerbaren Energieträgern zur Elektrizitätserzeugung an
das Wirtschaftsministerium gerichtet. Es ist davon auszugehen, daß dieser auch im
Zusammenhang mit den nächsten Harmonisierungsberichten steht.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Der Fragebogen der Kommission wurde - soweit möglich - beantwortet. Der Fragebogen
der Kommission sowie das zugehörige Antwortschreiben des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten ist den Beilagen 1 und 2 zu entnehmen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Es gibt einige Bereiche, in denen eine Harmonisierung der Rahmenbedingungen im
Elektrizitätsbereich, vor allem bei der Erzeugung elektrischer Energie, aber auch bei der
Übertragung, wünschenswert wäre, wie z.B. Besteuerung und Umweltvorschriften. Dies
habe ich auch beim letzten Energieministerrat im Mai 1998 deutlich zum Ausdruck
gebracht. Vor allem aufgrund des Drucks seitens Österreichs und Deutschlands hat sich
die Europäische Kommission dazu entschlossen, weitere Harmonisierungsberichte zu
erarbeiten.
Antwort zu den Punkten 5, 6 und 7 der Anfrage:
Art. 25 der Strombinnenmarkt - Richtlinie bezieht sich ausdrücklich auf den nicht mit
dieser Richtlinie zusammenhängenden Harmonisierungsbedarf. Da die Kernenergie eine
in einigen Mitgliedstaaten angewendete Stromerzeugungsoption ist, die der Binnenmarkt -
Richtlinie unterworfen wird, sehe ich keinen
Konnex zum Harmonisierungsbedarf.
Ich halte die Berichte über einen Harmonisierungsbedarf prinzipiell für wichtig, da sie
eine Grundlage für weitere Aktivitäten darstellen. Ich kann jedoch der Europäischen
Kommission keine Vorschreibungen über Inhalt und Gestaltung ihrer eigenen Berichte
machen. Eine Reihe von Anregungen dazu habe ich jedoch bereits beim letzten
Energieministerrat der Kommission nachdrücklich mitgeteilt.
Im übrigen wird auf die Zuständigkeit des Herrn Bundeskanzlers für Angelegenheiten der -
Kernenergie verwiesen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Ein Vorschlag für eine Richtlinie betreffend Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren
Energieträgern wurde seitens der Kommission bereits vor geraumer Zeit angekündigt. Ob
die Kommission den Harmonisierungsbericht als Grundlage für diesen
Richtlinienvorschlag verwendet, der für Ende des Jahres angekündigt wurde, entzieht sich
meiner Kenntnis und ist allein Sache der Europäischen Kommission. Erst nach Vorlage
und Prüfung eines Dokuments der Kommission kann daher die österreichische
Bundesregierung unter Beachtung der bekannten energiepolitischen Prioritäten für
erneuerbare Energieträger Stellung nehmen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Wie aus Beilage 3 hervorgeht, wird der Rat der Energieminister der Europäischen Union
in seiner Sitzung am 13. November 1998 eine Reihe wichtiger Maßnahmen beraten.
Meine Bemühungen konzentrieren sich insbesondere auf folgende Punkte.
Das in Top 1 genannte Rahmenprogramm dient der Verbesserung der Transparenz.
Kohärenz und Koordination sämtlicher
Maßnahmen der Gemeinschaft im Energiebereich
und des effizienteren Einsatzes der finanziellen Mittel. Thema der Verhandlung während
der österreichischen Präsidentschaft sind u.a. die Programme über die sinnvolle Nutzung
von Energie und über die Forderung alternativer bzw. erneuerbarer Energieträger.
Besonders hervorzuheben ist, daß sich der Annex VII insbesondere mit der
Sicherheitsüberwachung und dem Transport radioaktiven Materials beschäftigt.
Zu Top 2 ist mein Bestreben darauf gerichtet, daß der Vorschlag zur Änderung der
Richtlinie über Mindestvorräte an Erdöl und / oder Erdölerzeugnissen, die auf die
Verbesserung und Vereinfachung der Wahrung der Versorgungssicherheit in allen
Mitgliedsstaaten abzielt, beim Energieministerrat am 13.11.1998 angenommen wird.
Die in Top 3 angesprochene Forcierung der sinnvollen und rationellen Nutzung der
eingesetzten Energie hat für den österreichischen Vorsitz einen hohen Stellenwert. Es wird
daher mit Nachdruck auf die Annahme einer diesbezüglichen Entschließung hinzuwirken
sein.
Das von der Europäischen Kommission vorgelegte Weißbuch zur Entwicklung einer
Gemeinschaftsstrategie im Bereich der erneuerbaren Energiequellen (Top 4) stellt eine
gute Grundlage für die Behandlung dieser Thematik sowohl auf Gemeinschaftsebene als
auch auf Ebene der Mitgliedsstaaten dar. Der Bestandsaufnahmebericht der Europäischen
Kommission in diesem Zusammenhang wird beim Energieministerrat am 13.11.1998
erörtert werden.
Im Rahmen des Vertrages über die Energiecharta wird unter österreichischem Vorsitz
alles daran gesetzt werden, eine gemeinsame Stellungnahme der EU - Mitgliedsstaaten zu
erreichen, damit der Zusatzvertrag, welcher Regelungen für die Anwendung des
Meistbegünstigungs - und
Inländergleichbehandlungsprinzips enthält, Ende des Jahres bei
der Energie - Charta Konferenz am 3. und 4. Dezember 1998 angenommen werden kann
(Top 9).
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Der Europäische Rat hat anläßlich seiner Sitzung in Luxemburg im Dezember 1997 die
Kommission beauftragt, bis zum Gipfeltreffen in Cardiff eine Strategie zur Integration der
Umweltpolitik in andere Politikbereiche vorzulegen. Die Strategie wurde in Form einer
Mitteilung vorgelegt. Sie beinhaltet einerseits inhaltliche Schwerpunkte - Agenda 2000
und Klimaschutz - und andererseits Leitlinien für die EU - Institutionen.
Bei der Tagung des Europäischen Rates in Cardiff am 15. und 16. Juni 1998 wurden im
TOP 34 der Schlußfolgerungen, insbesondere die Räte Energie, Verkehr und
Landwirtschaft aufgefordert, den Prozeß der Erstellung einer "Integrationsstrategie"
einzuleiten und darüber an den Europäischen Rat anläßlich seiner Sitzung in Wien zu
berichten.
Aufgrund der innerösterreich erfolgten Koordination wurde festgelegt, daß diese drei Räte
dem Europäischen Rat anläßlich seiner Tagung in Wien direkt einberichten. Die
Erstellung eines Berichtes für den Bereich Energie obliegt der Sektion VIII meines
Ressorts, welche bis Ende September ein entsprechendes Papier vorlegen wird. Die
Behandlung dieses Themas in der Ratsarbeitsgruppe Energie ist für den 20.10.1998
vorgesehen.
Beilagen
Anlage konnte nicht gescannt werden!!!