4373/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ernst Fink und Kollegen

vom 7.7.1998, Nr. 4640/J, betreffend Nachbesetzung eines 4. Betriebsprüfers beim

Finanzamt Radkersburg, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Vorweg muß in diesem Zusammenhang grundsätzlich darauf hingewiesen werden, daß von

der Finanzverwaltung der gleiche Beitrag zur Budgetkonsolidierung gefordert wird, wie von

den anderen Bereichen der Bundesverwaltung. Da aus diesem Grund mit weniger Personal

das Auslangen gefunden werden muß - wobei die Personaleinsparungen vor allem durch

Nichtnachbesetzungen von ‚natürlichen” Abgängen (Pensionierungen, Austritte) erreicht

werden sollen -, steht derzeit die zukünftige Struktur der Finanzverwaltung und damit auch

die künftige Aufgabenverteilung in Diskussion.

Zu 1. und 2.:

Aufgrund der im Bereich der Finanzverwaltung bundesweit geltenden Personalverteilungs -

richtlinien wird das tatsächlich vorhandene Personal im Verhältnis zur anfallenden Arbeit

(z.B. zu erledigende Akten bzw. Prüfungsfällen) nach einem jährlich zu ermittelndem

Schlüssel auf die einzelnen Dienststellen verteilt.

Danach müßte das Finanzamt Radkersburg derzeit mit maximal drei Betriebsprüfern das

Auslangen finden. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wird daher nicht an eine

Nachbesetzung gedacht.

Zu 3.:

Wie schon in der Einleitung erwähnt, steht derzeit die zukünftige Struktur der

Finanzverwaltung und damit auch die künftige Aufgabenverteilung in Diskussion.

Soweit dies aus heutiger Sicht beurteilt werden kann, wird die Finanzverwaltung auch in

Zukunft an allen bisherigen Standorten vertreten sein, wobei allerdings der derzeitige Um -

fang des jeweiligen Aufgabengebietes nicht garantiert werden kann.

Dabei wird allerdings die Sicherung der Serviceleistung ein wesentliches Entscheidungskri -

terium sein. Beim strukturell für den Standort bedeutenden Parteienverkehr, vor allem in den

Bereichen Arbeitnehmerveranlagung und Familienbeihilfe, in denen die Steuerpflichtigen

vornehmlich nicht durch Parteienvertreter unterstützt werden, wird daher zu beachten sein,

daß keine wesentlichen Änderungen eintreten.

Allerdings sei darauf hingewiesen, daß die heute in breiter Form vorhandenen technischen

Kommunikationsmittel wie Telefon, Faxgeräte sowie die Informationstätigkeit der Finanz -

verwaltung und die nicht nur bei Finanzämtern, sondern auch die bei Gemeindeämtern und

Magistratischen Bezirksämtern vorgesehene Verteilung von Drucksorten und deren

Erläuterung und ferner der lnformationsbroschüren, aber auch der Umstand, daß es keine

Soforterledigung mehr geben kann, die Neigung zu persönlichen Vorsprachen vermindern

und dazu führen, daß der Parteienverkehr von Jahr zu Jahr rückläufig ist.

Der Aufnahme - und Nachbesetzungsstopp sowie die Überprüfung der bestehenden Struk -

turen auf ihre Effizienz hat selbstverständlich für die gesamte Finanzverwaltung und damit

auch für die Zentralstellen Gültigkeit.

Da, wie bereits dargelegt, die Überlegungen zur Neustrukturierung der Finanzverwaltung

noch nicht abgeschlossen sind, ersuche ich um Verständnis, daß ich mich vor Abschluß

dieser Prüfung zu dieser gestellten Frage nicht konkreter äußern kann.

Anlage