4375/AB XX.GP

 

Zu Frage 1:

Der Presseunterlage vom 15. Juni 1998 liegen die Honorare bzw. Hausapothe -

kenumsätze aus der Vertragspartnerumsatzdatei des Hauptverbandes der Öster -

reichischen Sozialversicherungsträger für 1996 zu Grunde.

Zu den Fragen 2 und 3:

Eine Diskrepanz zwischen den Zahlen der Presseunterlage und der zitierten

Heilmittelstatistik ergibt sich dadurch, daß für die Presseunterlage ausschließlich

jene hausapothekenführenden Ärzte herangezogen wurden, die während des

gesamten Jahres 1998 eine Hausapotheke führten und die mit allen Kassen, die im

§ 2 Abs. 1 und 2 ASVG genannt sind, einen Vertrag hatten.

Bei Berechnung der Einkommenssituation der Kassenärzte wurden neben den

Honoraren der Krankenversicherung auch sonstige Einkünfte berücksichtigt und die

durchschnittlich anfallenden Praxiskosten abgezogen.

Die sonstigen Einkünfte (13 %) ergeben sich aus zusätzlichen Tätigkeiten (z.B.

Betriebs -, Schul -, Amtsarzt, Gutachtertätigkeit). Es handelt sich dabei um eine gut

abgesicherte Schätzung.

Grundlage für die Annahme der Praxiskosten im Ausmaß von 50% sind Angaben

von Wirtschaftsprüfern, Berechnungsgrundlagen von Krankenversicherungsträgern

gemeinsam mit Ärztekammern im Zuge von Honorarverhandlungen, Vorsteuerwerte

und Plausibilitätsprüfungen.

Aus dieser Darstellung ist erkennbar, dass der Presseunterlage korrekte und

nachvollziehbare Daten zugrundeliegen und daher kein Imageschaden für den

Berufsstand der Ärzte mit Hausapotheken entstanden ist.