4375/AB XX.GP
Zu Frage 1:
Der Presseunterlage vom 15. Juni 1998 liegen die Honorare bzw. Hausapothe -
kenumsätze aus der Vertragspartnerumsatzdatei des Hauptverbandes der Öster -
reichischen Sozialversicherungsträger für 1996 zu Grunde.
Zu den Fragen 2 und 3:
Eine Diskrepanz zwischen den Zahlen der Presseunterlage und der zitierten
Heilmittelstatistik ergibt sich dadurch, daß für die Presseunterlage ausschließlich
jene hausapothekenführenden Ärzte herangezogen wurden, die während des
gesamten Jahres 1998 eine Hausapotheke führten und die mit allen Kassen, die im
§ 2 Abs. 1 und 2 ASVG genannt sind, einen Vertrag hatten.
Bei Berechnung der Einkommenssituation der Kassenärzte wurden neben den
Honoraren der Krankenversicherung auch sonstige Einkünfte berücksichtigt und die
durchschnittlich anfallenden Praxiskosten abgezogen.
Die sonstigen Einkünfte (13 %) ergeben sich aus zusätzlichen Tätigkeiten (z.B.
Betriebs -, Schul -, Amtsarzt, Gutachtertätigkeit). Es handelt sich dabei um eine gut
abgesicherte Schätzung.
Grundlage für die Annahme der Praxiskosten im Ausmaß von 50% sind Angaben
von Wirtschaftsprüfern, Berechnungsgrundlagen von Krankenversicherungsträgern
gemeinsam mit Ärztekammern im Zuge von Honorarverhandlungen, Vorsteuerwerte
und Plausibilitätsprüfungen.
Aus dieser Darstellung ist erkennbar, dass der Presseunterlage korrekte und
nachvollziehbare Daten zugrundeliegen und daher kein Imageschaden für den
Berufsstand der Ärzte mit Hausapotheken entstanden ist.