4378/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr 4616/J - NR/1998 betreffend systematische
archäologische Raubgrabungen in der Steiermark und damit zusammenhängende Verstöße gegen
das Denkmalschutzgesetz, die die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Genossen am 7. Juli
1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Prinzipiell muss festgehalten werden, dass derartige Raubgrabungen nicht nur österreichweit
sondern darüber hinaus in ganz Europa in letzter Zeit in verstärktem Maße zu beobachten waren
Das Bundesdenkmalamt hat in den letzten Jahren die Unterschutzstellung von Bodendenkmalen
und deren Überwachung forciert. Den zahlreichen Raubgrabungen wurde mit einer Vielzahl von
Anzeigen zu begegnen versucht wobei festzustellen ist, dass die Zusammenarbeit insbesondere
mit dem Landesgendarmeriekommando für Steiermark hervorragend funktioniert
1. Ist Ihnen bekannt, dass in der Steiermark und vor allem in den Bezirken Graz -
Umgebung und Leibnitz Raubgrabungen an antiken Hügelgräbern in großem Stil
erfolgen?
Antwort
Nach einer Reihe von Raubgrabungen insbesondere im Winter 1996/97 wurde durch verstärkte
Anzeigen und Öffentlichkeitsarbeit insofern ein Erfolg erzielt, als die Raubgrabungsserie
zumindest eingedämmt werden konnte
2. Entspricht es den Tatsachen, dass Vertreter des Bundesdenkmalamtes bei der
kürzlichen Eröffnung der Sonderausstellung “Die Kelten” im Burgmuseum
Deutschlandsberg anwesend waren?
Antwort
Am 19. Mai 1998 fand die Eröffnung der Sonderausstellung “Die Kelten im südweststeirischen
Teil des Königreiches Norikum" im Burgmuseum Deutschlandsberg statt. An dieser Eröffnung
hat auch der zuständige Sachbearbeiter im Landeskonservatorat für Steiermark teilgenommen.
Es darf darauf hingewiesen werden, dass ein Teil der im Burgmuseum Deutschlandsberg
ausgestellten archäologischen Funde Teil einer 1990 nach dem steiermärkischen Stiftung - und
Fondsgesetz eingerichteten Stiftung darstellt. Diese Sammlung steht nach den Bestimmungen
des Denkmalschutzgesetzes bescheidmäßig unter Denkmalschtutz!
3. Wo befindet sich der Fundort des Prunkstückes der Ausstellung, der "Ostkeltischen
Totenmaske aus Goldblech", von wem wurde das Kulturdenkmal wann gefunden?
4. Wurde der archäologisch sicherlich äußerst wertvolle Fund gemäß den einschlägigen
Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes von autorisierten Personen mit der er -
forderlichen Grabungsgenehmigung erforscht, gemeldet, angezeigt und dokumentiert?
5. Werden Sie über das Bundesdenkmalamt entsprechende rechtliche Schritte initiieren,
wenn im Zusammenhang mit der "Ostkeltischen Totenmaske" Strafbestimmungen des
Denkmalschutzgesetzes verletzt worden sind?
Antwort
Dem Bundesdenkmalamt ist die Existenz der "Ostkeltischen Totenmaske" seit über einem Jahr
hekannt. Diese Maske aus Goldblech war am Grazer Kunstmarkt von einer Aktiengesellschaft
erworben worden. Fundort und nähere Fundumstände sind unbekannt. Eine Reihe von Indizien
weisen nach Meinung der Fachexperten darauf hin, dass es sich um ein Fundstück aus dem
südosteuropäischen Raum handeln könnte. Diese Fachmeinung wird u.a. vom Institut für Ur -
und Frühgeschichte der Universität Innsbruck (Univ. - Prof. Dr. Konrad Spindler) vertreten.
6. Werden in Ihrem Ministerium wirkungsvoll Maßnahmen gegen archäologische Raub -
grabungen und den illegalen Handel mit Kunst und Kulturgütern aus Grabplün -
derungen gesetzt werden?
Antwort
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes in Bezug auf die Bodendenkmale erscheinen
ausreichend. Die EU - Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem
Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft verbrachten Kulturgütern
wurde mit Bundesgesetz vom 15. Mai 1998, BGBl. -Nr. 67/1998 umgesetzt. Damit ist dem
illegalen Handel mit Kulturgütern jeder Art ein weiterer Riegel vorgeschoben