4378/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr 4616/J - NR/1998 betreffend systematische

archäologische Raubgrabungen in der Steiermark und damit zusammenhängende Verstöße gegen

das Denkmalschutzgesetz, die die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Genossen am 7. Juli

1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Prinzipiell muss festgehalten werden, dass derartige Raubgrabungen nicht nur österreichweit

sondern darüber hinaus in ganz Europa in letzter Zeit in verstärktem Maße zu beobachten waren

Das Bundesdenkmalamt hat in den letzten Jahren die Unterschutzstellung von Bodendenkmalen

und deren Überwachung forciert. Den zahlreichen Raubgrabungen wurde mit einer Vielzahl von

Anzeigen zu begegnen versucht wobei festzustellen ist, dass die Zusammenarbeit insbesondere

mit dem Landesgendarmeriekommando für Steiermark hervorragend funktioniert

1. Ist Ihnen bekannt, dass in der Steiermark und vor allem in den Bezirken Graz -

Umgebung und Leibnitz Raubgrabungen an antiken Hügelgräbern in großem Stil

erfolgen?

Antwort

Nach einer Reihe von Raubgrabungen insbesondere im Winter 1996/97 wurde durch verstärkte

Anzeigen und Öffentlichkeitsarbeit insofern ein Erfolg erzielt, als die Raubgrabungsserie

zumindest eingedämmt werden konnte

2. Entspricht es den Tatsachen, dass Vertreter des Bundesdenkmalamtes bei der

kürzlichen Eröffnung der Sonderausstellung “Die Kelten” im Burgmuseum

Deutschlandsberg anwesend waren?

Antwort

Am 19. Mai 1998 fand die Eröffnung der Sonderausstellung “Die Kelten im südweststeirischen

Teil des Königreiches Norikum" im Burgmuseum Deutschlandsberg statt. An dieser Eröffnung

hat auch der zuständige Sachbearbeiter im Landeskonservatorat für Steiermark teilgenommen.

Es darf darauf hingewiesen werden, dass ein Teil der im Burgmuseum Deutschlandsberg

ausgestellten archäologischen Funde Teil einer 1990 nach dem steiermärkischen Stiftung - und

Fondsgesetz eingerichteten Stiftung darstellt. Diese Sammlung steht nach den Bestimmungen

des Denkmalschutzgesetzes bescheidmäßig unter Denkmalschtutz!

3. Wo befindet sich der Fundort des Prunkstückes der Ausstellung, der "Ostkeltischen

Totenmaske aus Goldblech", von wem wurde das Kulturdenkmal wann gefunden?

4. Wurde der archäologisch sicherlich äußerst wertvolle Fund gemäß den einschlägigen

Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes von autorisierten Personen mit der er -

forderlichen Grabungsgenehmigung erforscht, gemeldet, angezeigt und dokumentiert?

5. Werden Sie über das Bundesdenkmalamt entsprechende rechtliche Schritte initiieren,

wenn im Zusammenhang mit der "Ostkeltischen Totenmaske" Strafbestimmungen des

Denkmalschutzgesetzes verletzt worden sind?

Antwort

Dem Bundesdenkmalamt ist die Existenz der "Ostkeltischen Totenmaske" seit über einem Jahr

hekannt. Diese Maske aus Goldblech war am Grazer Kunstmarkt von einer Aktiengesellschaft

erworben worden. Fundort und nähere Fundumstände sind unbekannt. Eine Reihe von Indizien

weisen nach Meinung der Fachexperten darauf hin, dass es sich um ein Fundstück aus dem

südosteuropäischen Raum handeln könnte. Diese Fachmeinung wird u.a. vom Institut für Ur -

und Frühgeschichte der Universität Innsbruck (Univ. - Prof. Dr. Konrad Spindler) vertreten.

6. Werden in Ihrem Ministerium wirkungsvoll Maßnahmen gegen archäologische Raub -

grabungen und den illegalen Handel mit Kunst und Kulturgütern aus Grabplün -

derungen gesetzt werden?

Antwort

Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes in Bezug auf die Bodendenkmale erscheinen

ausreichend. Die EU - Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem

Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft verbrachten Kulturgütern

wurde mit Bundesgesetz vom 15. Mai 1998, BGBl. -Nr. 67/1998 umgesetzt. Damit ist dem

illegalen Handel mit Kulturgütern jeder Art ein weiterer Riegel vorgeschoben