4382/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4663/J - NR/1998 betreffend Versäumnisse des

Ministeriums betreffend die Fertigstellung des Technischen Museums, die die Abgeordneten

MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde am 8. Juli 1998 an mich richteten.

wird wie folgt beantwortet.

1. Weiche Konzeption der Aufgaben des Technischen Museums schwebt dem

Bundesministerium vor, welche Klärungen haben seit dem Wechsel in der Direktion

stattgefunden und welche offenen Fragen bestehen aus der Sicht des Ministeriums

noch?

Antwort

Die Grundkonzeption für das generalrestaurierte Technische Museum wurde der Öffentlichkeit

durch eine im November 1996 veröffentlichte Publikation unter dein Titel “Technisches

Museum Wien Projekt Weg - Ziel" vorgestellt In dieser Publikation, die allen parlamenta -

rischen Klubs zur Verfügung gestellt wurde, wird die Neuaufstellung der durch hohe Qualität

und Vielfalt geprägten Sammlung österreichischer und internationaler Objekte und Dokumente

der Technikgeschichte als komplexes Bezugsfeld verstanden, in dem die Wechselbeziehung

"Mensch - Natur - Technik" auf vielfältigste Weise sowohl in ihrer historischen als auch

aktuellen Dimension thematisiert wird. In diesem Sinn versteht sich das Technische Museum als

Schnittstelle zwischen geschichtlicher Entwicklung und zeitgenössischem Kontext. Diese

Konzeption wurde in der Zwischenzeit durch eine weitere Veröffentlichung mit dem Titel “Ein

Museum entsteht neu”, datiert mit April 1998, verfeinert und detailliert ohne grundsätzliche

Änderungen an der Grundkonzeption vorzunehmen Schließlich enthält das demnächst im

Bundesgesetzblatt zu verlautbarende Bundesgesetz über die Rechtsstellung, Errichtung,

Organisation und Erhaltung der Bundesmuseen in seinem § 2 Abs. 1 im Zusammenhalt mit § 4

grundlegende Zielparameter für die effizienteste Gestaltung dieses Bundesmuseums in Erfüllung

seines kulturpolitischen und wissenschaftlichen Auftrages.

2. Gehen Sie davon aus, dass ein modernes Technisches Museum sich unbedingt dem

Schwerpunkt der sozialen und ökologischen Technikfolgenabschätzung zu stellen hat?

Antwort:

Die soziale und ökologische Technikfolgenabschätzung ist nicht Schwerpunkt der Neuauf -

stellung der Sammlung des Technischen Museums, ist aber jeweils integrativ bei der

Themenpräsentation der einzelnen Aufstellungsbereiche berücksichtigt. Ein zeitgemäßes

Technik - Museum kann sich den Fragen der sozialen und ökologischen Technikfolgen -

abschätzungen nicht verschließen

3. Wie sollte aus der Sicht des Ministeriums dem Auftrag einer kritischen Technik -

bewertung in der Museumskonzeption Rechnung getragen werden?

Antwort:

Da Technik und Technikbewertung nicht voneinander zu trennen sind, werden die damit

Verbundenen Fragen direkt in die Themenauswahl und die jeweiligen Einzelthemen integriert.

4. Welche finanziellen Mittel sind noch bis zur endgültigen Fertigstellung des Museums

für den Vollbetrieb aufzubringen, wann und wie werden sie abgedeckt?

Antwort:

Für die Phase I (zwei Drittel der Schauflächen) zur Neueinrichtung der Schausammlungen sind

250 Mio. S veranschlagt. Gemäß Kostenplanung der Projektabwicklung sind jeweils 80 Mio. S

in den Jahren 1998 und 1999 im BVA enthalten, sowie der Rest für das Budget 2000 geplant,

welche auch in den einzelnen Voranschlägen des Bundeshaushaltes Berücksichtigung finden.

Für die anschließende Phase II, d. h. Fertigstellung für den Vollbetrieb, sind weitere 102 Mio. S

an Herstellungskosten präliminiert.

5. Mit welcher finanziellen Grundaustattung kann das  Technische Museum für den Zeit -

punkt der Ausgliederung rechnen und ist diese Mittelausstattung für einen geordneten

Betrieb ausreichend (bitte begründen)?

Antwort:

Die Basisfinanzierung gemäß § 5 Abs. 4 Bundesmuseen - Gesetz setzt sich für das Technische

Museum aus folgenden drei Kostenbestandteilen zusammen:

 - Gegenwärtig laufender Aufwand für Personal, Anlagen, gesetzliche Verpflichtungen und

Aufwendungen,

- Laufender Aufwand für die infolge Sanierung neu zu bewirtschaftenden Flächen und

- Ausgliederungsabhängige Anpassungen.

Für die Aufteilung der Basisabgeltung wurde bereits in den letzten Jahren ein System entwickelt

um anhand von Ausgabe - Einnahmenstellen, Kostenträger, eigene DKZ, Zero - Budgeting,

Globalbudgets ein wahrheitsgetreues Bild zu erhalten. Dieses System orientiert sich am

traditionellen, in den Museumsordnungen enthaltenen Aufgabenbereich und berücksichtigt

neben der speziellen Aufgabenstellung auch die Anzahl der Mitarbeiter, das Besucher -

aufkommen, die bewirtschafteten Flächen und die haustechnischen Vorgaben. Man geht also aus

von den faktisch betriebenen Wirkungsbereichen, zumal auch das Sammlungsgut, das die

materielle Basis der Tätigkeit darstellt, als solches keine Veränderungen erfährt. Die Quote der

Aufteilung richtet sich nach bisherigen Erfahrungswerten.

6. War die Direktion des Technischen Museums in allen Phasen der Entwicklung der

Konzeption für die Ausgliederung der Bundesmuseen eingebunden?

Antwort:

Die Direktion des Technischen Museums war in allen Phasen der gesetzlichen Neuregelung der

Bundesmuseen eingebunden, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass es sich bei dieser

Neuregelung zwar um die Herbeiführung der Vollrechtsfähigkeit handelt, nicht hingegen um

eine Ausgliederung.

7. Wenn ja, in welcher Art und Weise?

8. Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Diese Einbindung erfolgte einerseits im Zuge monatlicher Jour - Fixes die unter dem Vorsitz des

zuständigen Sektionschefs stattfanden, andererseits durch periodische Diskussionen sowohl mit

der Direktion als auch mit dem Personal des Museums.

9. Welche Erfahrungen hat das Ministerium im Zusammenhang mit der Erneuerung des

Technischen Museums mit der Bundesimmobiliengesellschaft gemacht, inwiefern

wurden die Anregungen und Wünsche der späteren Betreiber berücksichtigt‚ und in -

wieweit entspricht das Ergebnis den Notwendigkeiten der nunmehrigen NutzerInnen?

Antwort:

Die Bundesimmobiliengesellschaft war bei der Erneuerung des Gebäudes des Technischen

Museums nicht befasst. Auch nach Erlangen der Vollrechtsfähigkeit ist weiterhin die für das

Technische Museum zuständige Baudienststelle des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten für die Erhaltung der Immobilie und ihrer konstruktiven Teile zuständig.

 

Anlage konnte nicht gescannt werden !!!