4387/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinzl, Sigl, Parnigoni und Genossen haben am
8.7.1998 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4665/J betreffend "negative
Auswirkungen der Stillegung von Eisenbahnstrecken auf die Umwelt" gerichtet. Ich
beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1
Die Reduktion der durch den Verkehr verursachten Umweltbelastungen und Ge -
sundheitsrisiken ist eine der wichtigsten umweltpolitischen Zielsetzungen meines
Ressorts. Ich unterstütze daher die Bemühungen zu einer Verlagerung des Güter -
verkehrs auf die Schiene und werde mich weiterhin für die Umsetzung und Imple -
mentierung diesbezüglicher Maßnahmen sowohl auf österreichischer als auch auf
EU - Ebene einsetzen. Besonderes Augenmerk wird dabei dem Schutz von sensiblen
Gebieten geschenkt.
Die Zuständigkeit für diesbezügliche Maßnahmen liegt jedoch grundsätzlich beim
Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr sowie auf Länderebene.
ad 2
In Wahrnehmung seiner Kompetenzen setzt sich mein Ressort auf EU - Ebene (im
Rahmen des Auto - Oil - Programms) für eine weitere deutliche Verschärfung der
Emissionsstandards für LKW ein.
Mein Ressort unterstützt im Rahmen von Pilotprojekten auch umweltverträgliche Lö -
sungen für den Güterverkehr, wie beispielsweise zur Güterlogistik in Tourismusorten.
Mir ist die Förderung eines umweltverträglichen Güterverkehrs, z. B. mit Bahn, Schiff
oder im kombinierten Verkehr und die verträglichere Abwicklung des LKW - Verkehrs,
wie sie in den Maßnahmenbündeln des Nationalen Umweltplans - der ökologischen
Leitlinie der österreichischen Bundesregierung - enthalten sind, ein sehr wichtiges
Anliegen.
ad 3
Die Stillegung von Eisenbahnstrecken kann große Auswirkungen auf die Umwelt,
aber auch auf die Wirtschaftsentwicklung einer Region haben. Eine genaue und
umfassende Beurteilung der dadurch bewirkten Umwelteffekte erscheint daher von
großer Bedeutung. Es wäre daher sinnvoll, eine Überprüfung der Umwelt - und Ver -
kehrsauswirkungen im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Einstellungsverfahrens,
welches im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wissenschaft und Ver -
kehr liegt, vorzunehmen.
Bei der Stillegung einer Eisenbahnstrecke handelt es sich um keine bauliche Maß -
nahme und keinen Eingriff in die Landschaft. Sie stellt sich daher nicht als Vorhaben
im Sinne des UVP - Gesetzes dar.
Im Rahmen der objektiven Beurteilung der Umweltauswirkungen einer Stillegung von
Eisenbahnstrecken sollte die Stillegungsvariante auf alle Fälle mit einer Status Quo -
Variante und der Alternativvariante eines Ausbaus der Eisenbahnstrecke verglichen
werden.
ad 4
Mein Ressort wird das dafür zuständige Bundesministerium für Wissenschaft und
Verkehr bei Bestrebungen in Richtung der verstärkten Ökologisierung des Güter -
und Personenverkehrs unterstützen, um so die Belastung der Bevölkerung und der
Umwelt zu reduzieren. Bezüglich der Umweltauswirkungen der Stillegung von
Eisenbahnstrecken könnte mein Ressort Erfahrungen aus der Projekt - UVP von Ver -
kehrsanlagen einbringen.