4390/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt und Kollegen haben am 9.7.1998 an
mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 4691/J betreffend “politische Intervention
von Leitl bei BM Bartenstein und ihre Folgen im BBU - Skandal" gerichtet. Ich
beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
Einleitend darf ich darauf hinweisen, daß der überwiegende Teil der vorliegenden
Fragen keinen Gegenstand meines Vollziehungsbereiches im Sinne des Art. 52 B -
VG betrifft und ersuche um Verständnis dafür, daß ich die Fragen 3 bis 6 sowie 9 bis
13 nicht beantworten kann.
ad 1 und 2
Der Briefwechsel zwischen Herrn Landeshauptmann - Stellvertreter Dr. Leitl und mir
bezog. sich auf eine von der ABRG befürchtete einseitige Information durch die
Österreichische Kommunalkredit AG an mich und hat zu keiner wie immer gearteten
Aufweichung der Umweltauflagen
geführt.
Aus diesem Briefwechsel den Vorwurf einer Parteienfinanzierung konstruieren zu
wollen, ist völlig absurd. Die in meinem Antwortschreiben angesprochene konsen-
suale Lösung bezog sich darauf, daß ohne Eingehung eines Rechtsstreits zusätzli-
che Sicherheiten für die termingerechte Abwicklung des Sanierungsprojektes
geleistet werden.
ad 7
Die in dieser Frage erhobenen Vorwürfe sind keineswegs erwiesen und sind
Gegenstand anhängiger Gerichtsverfahren, wo sie einer Klärung zugeführt werden.
ad 8. 14 und 15
Die Förderung der Kosten der thermischen Behandlung des dafür vorgesehenen
Materials (Neutralschlämme) wurde unter Beachtung der entsprechenden Bescheide
über zwei Förderungsverträge zugesichert.
Aus Gründen der wirtschaftlichen und umwelttechnischen Optimierung der Be -
triebsführung der am Standort vorhandenen Öfen wurden vorerst nur 5.000 Tonnen
thermisch behandelt (gemäß erstem Förderungsvertrag vom 21.08.1995).
Der zweite Förderungsvertrag vom 29.07.1996 enthält als Gegenstand die thermi -
sche Behandlung unter Berücksichtigung der Versuchsergebnisse von zum damali -
gen Zeitpunkt geschätzten 45.000 t Altlastenmaterial. Nach weiteren Untersuchun -
gen wurde die Menge an thermisch zu behandelndem Material auf 37.000 t redu -
ziert (der Rest sollte zweckmäßiger konditioniert werden), wovon bisher rd. 5.000 t
im Rahmen des Versuchsbetriebes behandelt wurden. In Summe wurden bisher also
10.000 t thermisch behandelt.
Aufgrund von gegenüber dem Vertragszeitpunkt nicht vorhersehbaren Änderungen
der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ist die thermische Be -
handlung dann eingestellt worden. Veränderungen ergaben sich z. B. in den tat -
sächlich weit höher liegenden Behandlungskosten, als der Förderung
zugrundegelegt wurden. Weiters sind die ursprünglich angenommenen
Verkaufserlöse des recyclierten Metalls aufgrund eines Preisverfalls nicht mehr
erzielbar und das für den Dauerbetrieb nach § 29 Abfallwirtschaftsgesetz
erforderliche Genehmigungsverfahren nimmt nach Behördenaussagen zumindest
ein Jahr in Anspruch, wodurch sich eine erhebliche zeitliche Verzögerung ergeben
würde (Räumung ist in Form eines Bescheides bis Ende 2001 bewilligt).
Für die verbleibenden 32.000 t muß nun eine neue Variantenuntersuchung (derzeit
in Ausarbeitung durch die Planungsgemeinschaft BBU) zeigen, welche Behand -
lungs- bzw. Deponierungsläsung die zweckmäßigste darstellt.
Welche Zukunftskonzepte nach Abschluß der Altlastensanierung des Standortes
Arnoldstein verwirklicht werden (sollen), ist nicht Gegenstand der bisher ausgestell -
ten Förderungsverträge und kann daher nicht beantwortet werden. Gegenstand der
Förderung ist vielmehr die Beseitigung der von der Altlast ausgehenden erheblichen
Gefahr für Mensch und Umwelt.