4394/AB XX.GP
zur Zahl 4624/J - NR/1998
Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage, betreffend Ausbildung von Lehrlingen in Justizanstalten, ge -
richtet und folgende Fragen gestellt:
"1. Wieviele Lehrlinge werden derzeit im Hoheitsbereich Ihres Ministeriums ausge -
bildet?
2. Hat in früheren Jahren eine Ausbildung von Lehrlingen stattgefunden, und in
welchem Ausmaß?
3. Warum sind Sie davon abgegangen?"
4. Welches Potential an Lehrstellen für Verwaltungsassistenten wäre im Bereich
der Justizanstalten vorhanden?
5. Was steht einer Aufnahme von Lehrlingen als Verwaltungsassistenten in den
Justizanstalten entgegen?
6. Werden Sie sich wieder zu einer Ausbildung von Lehrlingen im Hoheitsbereich
Ihres Ressorts entschließen? Wenn
nein, warum nicht?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 6:
Dem Justizressort wurden erstmals im Jahre 1997 Lehrlingsplanstellen zugewiesen.
Derzeit sind alle 20 zugewiesenen Lehrlingsplanstellen besetzt. Die Lehrlinge wer -
den im Lehrberuf Verwaltungsassistent ausgebildet. Auf Grund einer Aufstockung
der Lehrlingsplanstellen werden im heurigen noch weitere 10 Lehrlinge im Justizres -
sort aufgenommen werden können.
Nicht unerwähnt möchte ich lassen, daß im Strafvollzug jeweils rund 100 Insassen
in einer ordentlichen Lehrausbildung stehen. Seit dem Jahre 1980 haben rund 1.500
Insassen erfolgreich Lehrabschlußprüfungen abgelegt.
Einschränkungen im Bereich der Lehrlingsausbildung sind nicht erfolgt; das Ju -
stizressort ist vielmehr um eine Ausweitung der Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten
bemüht.
Zu 4 und 5:
Eine Aufnahme von Lehrlingen im Verwaltungsbereich der Justizanstalten ist nicht
beabsichtigt, weil grundsätzlich jede Tätigkeit in den Justizanstalten Kontakt mit den
Insassen einschließt und junge Menschen in aller Regel noch nicht über jene Reife
und Lebenserfahrung verfügen, die der - vor allem psychisch - sehr belastende Be -
ruf eines Strafvollzugsbediensteten erfordert. Nicht zuletzt aus diesem Grund wer -
den Stellen im Strafvollzugsdienst jeweils für Bewerber ausgeschrieben, die bereits
eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und eine gewisse Berufserfahrung mit -
bringen.