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Eingangs möchte ich bemerken, daß eine wesentliche Aufgabe des Bereichs der

Arbeitslosenversicherung in meinem Ressort darin besteht, den sorgsamen Umgang

mit den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung sicherzustellen und jede Form des

Mißbrauches hintanzuhalten. Daher sind auch alle mit dem VoIlzug dieser Materie

befaßten Stellen und Einrichtungen angehalten, konkreten Hinweisen über Fälle von

mißbräuchlicher Leistungsinanspruchnahme nachzugehen und zutreffendenfalls die

gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen in Anwendung zu bringen.

lch bin aber nicht bereit, auf Grund pauschaler Verdächtigungen und unpräziser An-

gaben über die Lebensumstände der Menschen Erhebungen durchzuführen. Aus

den Anzeigen muß zumindestens klar hervorgehen, was den Beschuldigten vorge-

worfen wird bzw. worin ein Leistungsmißbrauch erblickt wird.

Zu lhren Fragen im einzelnen möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Frage 1 :

Haben Sie einen Brief dieses lnhalts erhalten? Stimmt der lnhalt mit der von uns

erwähnten Darstellung überein bzw. können Sie uns den lnhalt darstellen?

Antwort:

Ja. lhre Ausführungen decken sich mit dem lnhalt des Schreibens.

Frage 2:

lst dieser Brief der einzige, den die erwähnte Abgeordnete an Sie gerichtet hat?

Wenn nein, welchen lnhalts war/en der oder die weitere/n Brief/e?

Antwort:

Es steht jedem Bürger, also auch einem Abgeordneten zum Nationalrat zu, an mich

Briefe zu schreiben. Über den lnhalt derartiger Schreiben möchte ich mich jedoch

nicht äußern.

Frage 3:

Wurde den Anschuldigungen, die in dem Brief der Abgeordneten Dr. Partik-Pable

geäußert wurden, nachgegangen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort:

lch ging davon aus, daß hier ein Mißbrauch in der Arbeitslosenversicherung

aufgezeigt werden sollte. Da dies in der Überprüfung keine Bestätigung fand, sah

ich keine Veranlassung, weitere Erhebungen durchzuführen.

Frage 4:

Wurden die des Sozialmißbrauchs, also einer möglicherweise betrügerischen

Handlung Verdächtigten, über den gegen sie gerichteten Vorwurf unterrichtet bzw.

um eine Stellungnahme gebeten?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Aus den schon genannten Gründen sah ich keine Notwendigkeit die Verdächtigten

von der Sache in Kenntnis zu setzen.

Frage 5:

Wurden die Unterlagen der Abgeordneten Frau Dr. Partik-Pable an die zuständigen

Strafbehörden weitergeleitet, um dem Verdacht der Verleumdung bzw. üblen Nach-

rede nachgehen zu können?

Antwort:

Aus den schon zur Frage 3 ausgeführten Gründen, nein.

Frage 6:

lst es üblich, daß anonyme lnformanten Anschuldigungen entweder direkt oder indi-

rekt (über Abgeordnete bzw. andere Zuträger) an das Bundesministerium bzw. an

das Arbeitsmarktservice richten, um Sie zu einer Prüfung dieser anonymen Vorwürfe

zu veranlassen?

Antwort:

Ja. Dazu darf ich auf meine einleitenden Ausführungen verweisen.

Frage 7:

Gibt es eine gesetzliche Grundlage oder auch nur einen Verfahrenskodex für das

Bundesministerium bzw. das Arbeitsmarktservice, wie mit anonymen bzw. nicht-

anonymen Verdächtigungen umzugehen ist? .

Antwort:

Die gesetzlichen Grundlagen für die Behandlung von Eingaben und Anzeigen finden

sich in den bezüglichen Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensge-

setzes (§ 13 und § 39). Weiters haben die Stellen des Arbeitsmarktservice im Rah-

men ihres behördlichen Verfahrens die Regelungen des § 84 der Strafprozeßord-

nung zu beachten. .


HTML-Dokument erstellt 27.08.1996 um 11:35:31.