440/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
411/J betreffend Straßenbaupaket, welche die Abgeordneten An-
schober, Freundinnen und Freunde am 18. April 1996 an mich
richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigelegt ist, stelle ich fest :
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Es ist geplant, in den nächsten Jahren das österreichische Hoch-
leistungsstraßennetz fertigzustellen. Gemäß dem Baugipfel sollen
im Laufe der nächsten 8 bis 12 Jahre insgesamt rund öS 33 Mrd.
zur Schließung der Lücken im hochrangigen Straßennetz und zur
Beseitigung von unfallträchtigen Engstellen und zur Entlastung
von Ortskernen vom Durchzugsverkehr investiert werden.
Eine konkrete Festlegung der jährlichen Bauraten ist noch nicht
erfolgt. Hiefür sind noch Investitionsrechnungen erforderlich,
die in enger Zusammenarbeit mit den planenden und ausführenden
Stel1en durchgeführt werden. Das Ergebnis wird im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für Finanzen in den j eweiligen Über-
tragsverordnungen der Bauvorhaben dargelegt werden.
Antwort zu den Punkten 3,4 und 5 der Anfrage :
Das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz sieht vor , daß die Einnahmen
aus den zeitabhängigen Mauten für einspurige Kraftfahrzeuge und
für mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamt-
gewicht bis einschließlich 3,5 Tonnen beträgt , für die Errichtung
und Erweiterung von Bundesstraßen sowie die fahrleistungsabhängi-
gen Mauten zur Fertigstellung der Mautstrecken verwendet werden
können.
Diese Bestimmungen ermöglichen es , die Bauvorhaben durch die
Einnahmen der Mauten zu finanzieren, wobei zur Deckung von Aus-
gabenspitzen Kreditoperationen durchgeführt werden müssen.
Gemäß Bundesstraßenfinanzierungsgesetz können die Bundesstraßen-
gesellschaften durch Verordnung ermächtigt werden, zur Finanzie-
rung der Planung , Errichtung und Erweiterung der Mautstrecken
Kreditoperationen durchzuführen. Der Bundesminister für Finanzen
wird dabei ermächtigt für diese Kreditoperationen namens des
Bundes Haftungen zu übernehmen.
Die geschätzten Erträge aus den zweckgebundenen zeitabhängigen
Mauten betragen rund öS 1,2 Mrd. pro Jahr . Aus den fahrleistungs-
abhängigen Mauten für LKW werden ab 1999 rund öS 3,0 Mrd . , aus
den fahrleistungsabhängigen Mauten für PKW werden ab 2001 rund
öS 3,4 Mrd. an j ährlichen Erträgen geschätzt . Die Ertragszahlen
für fahrleistungsabhängige Mauten sind grobe Schätzungen, da
derzeit noch keine Tarife festgelegt sind. In diesen Abschät-
zungen sind die Erlöse aus den bestehenden Mautstrecken nicht
berücksichtigt .
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Mauterträge werden als zweckgebundene Einnahmen und Ausgaben
im Budget dargestellt. Zusätzliche Budgetmittel sind nicht vorge-
sehen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Bauvorhaben Ges.Kosten Baubeginn
A 2, Völkermarkt West - Klagenfurt Ost 2.500,0 1996
A 2, Vollausbau steirischer Packabschnitt 1.600,0
A 8, Wels - Sattledt 1.600,0
A 9, Inzersdorf - Schön (Vollausbau) 2.000,0
A 9, Schön - St. Pankraz (Halbausbau) 3.100,0 1996
A 9, Vollausbau Abschnitt Se1zthal 600,0 1996
A 9, Vollausbau Plabutschtunnel l.000,0
A 14, Vollausbau Ambergtunnel 400,0
S 6, Semmering Ausbau Scheitelstrecke 3.800,0 1996
S 6, Vollausbau Umfahrung Mürzzuschlag 500,0
S 16, Pians - Flirsch 3.700,0
S 18, Bodenseeschnellstraße 800,0
S 31, St. Martin - Oberpullendorf 300,0 1996
S 35, Vollausbau Bruck/Mur - Röthelstein 1.200,0
S 301, Wiener Südrandstraße, einschl.Anschl. 6.400,0
B 302, Wiener Nordrandstraße 1.500,0
B 315, Umfahrung Landeck 2.000,0 1996
Der Baubeginn für einen Teil der Bauvorhaben steht noch nicht
genau fest. Es ist vorgesehen, die Bauarbeiten nach Abschluß
aller Behördenverfahren umgehend zu beginnen.
Die Ergebnisse der noch durchzuführenden Investitionsrechnungen
(siehe Antwort zu Frage l und 2) sind für den jeweiligen Baube-
ginn mitentscheidend.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die gewünschten Daten für die Pyhrnautobahn und den Abschnitt
Wels-Sadtlett der Innkreisautobahn sind der Beantwortung der
Frage 7 zu entnehmen. Die Linzer Donaubrücke ist nicht für die
Bemautung vorgesehen und kann daher nicht in dieser Form finan-
ziert werden.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Außer den in Frage 8 genannten Autobahnabschnitten werden keine
weiteren Projekte in Oberösterreich in dieser Form finanziert.