440/AB

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

411/J betreffend Straßenbaupaket, welche die Abgeordneten An-

schober, Freundinnen und Freunde am 18. April 1996 an mich

richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigelegt ist, stelle ich fest :

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Es ist geplant, in den nächsten Jahren das österreichische Hoch-

leistungsstraßennetz fertigzustellen. Gemäß dem Baugipfel sollen

im Laufe der nächsten 8 bis 12 Jahre insgesamt rund öS 33 Mrd.

zur Schließung der Lücken im hochrangigen Straßennetz und zur

Beseitigung von unfallträchtigen Engstellen und zur Entlastung

von Ortskernen vom Durchzugsverkehr investiert werden.

 

Eine konkrete Festlegung der jährlichen Bauraten ist noch nicht

erfolgt. Hiefür sind noch Investitionsrechnungen erforderlich,

die in enger Zusammenarbeit mit den planenden und ausführenden

 

Stel1en durchgeführt werden. Das Ergebnis wird im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Finanzen in den j eweiligen Über-

tragsverordnungen der Bauvorhaben dargelegt werden.

 

Antwort zu den Punkten 3,4 und 5 der Anfrage :

 

Das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz sieht vor , daß die Einnahmen

aus den zeitabhängigen Mauten für einspurige Kraftfahrzeuge und

für mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamt-

gewicht bis einschließlich 3,5 Tonnen beträgt , für die Errichtung

und Erweiterung von Bundesstraßen sowie die fahrleistungsabhängi-

gen Mauten zur Fertigstellung der Mautstrecken verwendet werden

können.

 

Diese Bestimmungen ermöglichen es , die Bauvorhaben durch die

Einnahmen der Mauten zu finanzieren, wobei zur Deckung von Aus-

gabenspitzen Kreditoperationen durchgeführt werden müssen.

 

Gemäß Bundesstraßenfinanzierungsgesetz können die Bundesstraßen-

gesellschaften durch Verordnung ermächtigt werden, zur Finanzie-

rung der Planung , Errichtung und Erweiterung der Mautstrecken

Kreditoperationen durchzuführen. Der Bundesminister für Finanzen

wird dabei ermächtigt für diese Kreditoperationen namens des

Bundes Haftungen zu übernehmen.

 

Die geschätzten Erträge aus den zweckgebundenen zeitabhängigen

Mauten betragen rund öS 1,2 Mrd. pro Jahr . Aus den fahrleistungs-

abhängigen Mauten für LKW werden ab 1999 rund öS 3,0 Mrd . , aus

den fahrleistungsabhängigen Mauten für PKW werden ab 2001 rund

öS 3,4 Mrd. an j ährlichen Erträgen geschätzt . Die Ertragszahlen

für fahrleistungsabhängige Mauten sind grobe Schätzungen, da

derzeit noch keine Tarife festgelegt sind. In diesen Abschät-

zungen sind die Erlöse aus den bestehenden Mautstrecken nicht

berücksichtigt .

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

 

Die Mauterträge werden als zweckgebundene Einnahmen und Ausgaben

 

im Budget dargestellt. Zusätzliche Budgetmittel sind nicht vorge-

 

sehen.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

 

Bauvorhaben Ges.Kosten Baubeginn

 

 

A 2, Völkermarkt West - Klagenfurt Ost 2.500,0 1996

A 2, Vollausbau steirischer Packabschnitt 1.600,0

A 8, Wels - Sattledt 1.600,0

A 9, Inzersdorf - Schön (Vollausbau) 2.000,0

A 9, Schön - St. Pankraz (Halbausbau) 3.100,0 1996

A 9, Vollausbau Abschnitt Se1zthal 600,0 1996

A 9, Vollausbau Plabutschtunnel l.000,0

A 14, Vollausbau Ambergtunnel 400,0

S 6, Semmering Ausbau Scheitelstrecke 3.800,0 1996

S 6, Vollausbau Umfahrung Mürzzuschlag 500,0

S 16, Pians - Flirsch 3.700,0

S 18, Bodenseeschnellstraße 800,0

S 31, St. Martin - Oberpullendorf 300,0 1996

S 35, Vollausbau Bruck/Mur - Röthelstein 1.200,0

S 301, Wiener Südrandstraße, einschl.Anschl. 6.400,0

B 302, Wiener Nordrandstraße 1.500,0

B 315, Umfahrung Landeck 2.000,0 1996

 

 

Der Baubeginn für einen Teil der Bauvorhaben steht noch nicht

 

genau fest. Es ist vorgesehen, die Bauarbeiten nach Abschluß

 

aller Behördenverfahren umgehend zu beginnen.

 

 

Die Ergebnisse der noch durchzuführenden Investitionsrechnungen

 

(siehe Antwort zu Frage l und 2) sind für den jeweiligen Baube-

 

ginn mitentscheidend.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

 

Die gewünschten Daten für die Pyhrnautobahn und den Abschnitt

 

Wels-Sadtlett der Innkreisautobahn sind der Beantwortung der

 

 

Frage 7 zu entnehmen. Die Linzer Donaubrücke ist nicht für die

 

Bemautung vorgesehen und kann daher nicht in dieser Form finan-

 

ziert werden.

 

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

 

 

Außer den in Frage 8 genannten Autobahnabschnitten werden keine

 

weiteren Projekte in Oberösterreich in dieser Form finanziert.