4405/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4805/J betreffend
Evaluierung sowie inhaltliche Ausrichtung der Geschäftspolitik der
Bundesimmobiliengesellschaft, welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
am 17. Juli 1998 an mich richteten, stelle ich fest, daß mit dem Bundesgesetz
BGBl. Nr. 419/1992 die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. geschaffen wurden. Die Bundesimmobiliengesell -
schaft m.b.H. (BIG) agiert selbständig unter Leitung zweier allein verantwortlicher
Geschäftsführer. Kontrollierende Instanz ist ein Aufsichtsrat.
Die durch die Anfrage angesprochenen Tätigkeiten fallen zum Teil in die Zuständigkeit der
BIG¤ stellen damit keine Angelegenheit der Vollziehung dar und unterliegen somit nicht dem
parlamentarischen Interpellationsrecht. Ich habe aber dennoch die BIG um Stellungnahme zu
den sie betreffenden Fragen ersucht und die Antworten der BIG in meine Beantwortung
aufgenommen.
Antwort zu den Punkten 1, 2 und 3 der Anfrage:
Die Zielsetzungen der BIG ergeben sich aus dem BIG - Gesetz, BGBl. Nr. 419/1992 i.d.g.F.
und sind im Detail den "Erläuternden Bemerkungen" zu diesem Gesetz zu entnehmen.
Vorrangiges Ziel des BIG - Gesetzes war es, durch Einräumung der Rechtsstellung eines
Bestandsgebers, die Bau - und Liegenschaftsverwaltung des Bundes an die Gegebenheiten der
Privatwirtschaft anzugleichen. Bis dato wurden der BIG rd. 15 % der bundeseigenen
Liegenschaften, die dem Wirtschaftsministerium unterstehen, im Fruchtgenuß übergeben. Da
mit der Errichtung der BIG keine speziellen ökologischen, städtebaulichen oder
sozialpolitischen Zielsetzungen verbunden waren und sind, erübrigt sich auch eine derartige
Evaluierung. Der ökonomische Erfolg des BIG - Modells ist evident und es wurde vom
Rechnungshof anläßlich zweier Schwerpunkteinschauen die Tätigkeit der BIG sehr positiv
beurteilt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Angleichung der Immobilienverwaltung an die
Gegebenheiten der Privatwirtschaft impliziert, daß die BIG weitestmöglich die gleichen
Voraussetzungen hat wie privatwirtschaftlich agierende Firmen. Andernfalls wäre ein
Wettbewerb bzw. eine Vergleichbarkeit nicht möglich. Spezifische Anforderungen sind daher
seitens des Bundes als Bedarfsträger einzubringen, d.h. im Wege der nutzenden Ressorts bzw.
im Zuge der Begutachtung durch mein Ressort gemäß Art. II, BIG - Gesetz. In diesem Sinne
erfolgt jeweils im Einzelfall eine Evaluierung bundesspezifischer Anforderungen so auch
allfälliger ökologischer und baubiologischer
Vorgaben - mit den finanziellen Auswirkungen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die BIG verfügt nach ihrer Mitteilung derzeit über 233 Liegenschaften. Davon stehen fünf
Liegenschaften im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., an zwei
Liegenschaften hat sie ein Baurecht und 226 Objekte wurden ihr im Fruchtgenuß übertragen
Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Wenn sich die Anfrage auf Grundstücksleerflächen und Leerareale bezieht, so besitzt die BIG
gemäß ihrer Auskunft nur zwei derartige Flächen, und zwar:
* Arsenalgründe (für Umwidmung vorgesehen, soweit Neubau der Technischen Universität
nicht auf diesem Areal sondern im Bereich der Donaucity Wien durchgeführt werden soll)
* 1220 Wien, Heustadelgasse 8 - 10 (dabei handelt es sich um eine Liegenschaft, auf der eine
Bundesschule errichtet werden soll).
Selbstverständlich wurde bzw. wird bei diesen Liegenschaften die Stadt Wien (z.B. als
Widmungsbehörde, Stadtschulrat für Wien etc.) einbezogen.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Zu diesen Punkten teilte die BIG u.a. mit:
“Soweit sich die Anfrage auf Leerstehungen in Gebäuden bezieht, teilen wir mit, daß vom
Gesamtgebäudebestand von ca. 2,014.000m² 0,2 % leerstehen.
Dabei handelt es sich überwiegend um Kleinstflächen, die laufend (nach Maßgabe vorhandener
Interessenten) vermietet werden oder um Gebäudeflächen, die derzeit für Bundeszwecke
umgebaut oder reserviert (fast ausschließlich
Bundesschulzwecke) sind."
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Die Nutzungsentgelte werden bzw. wurden bei bestehenden Baulichkeiten bei Einräumung des
Fruchtgenußrechtes (siehe Pkt. 5) nach den Grundsätzen des BIG - Gesetzes vom
Bundesministerium für Finanzen festgelegt. Bei Neubauten und Generalsanierungen, die sich
überwiegend auf Bildungsbauten erstrecken, werden von der Gesellschaft mit dem jeweils
nutzenden Ressort die die Refinanzierung der Anschaffungskosten deckenden Mieten
vereinbart. Die Mietenentwicklung orientiert sich an den Änderungen des
Verbraucherpreisindexes 1996 (vorher Verbraucherpreisindex 1986).
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Im Zuge der behördlichen Verfahren zur Erlangung der Baugenehmigung sowie der
Benützungsbewilligung werden seitens der Behörde regelmäßig das Arbeitsinspektorat sowie
allenfalls erforderliche gesundheitsbehördliche Dienststellen bei gezogen.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Alle Planungen der Bundesimmobiliengesellschalt bedürfen laut BIG - Gesetz der Begutachtung
durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie der Zustimmung des
jeweils nutzenden Ressorts. Darüber hinaus nehmen künftige Nutzer (z.B. Mitglieder des
Schulgemeinschaftsausschusses, Institutsvertreter) an den periodisch in der
Bundesimmobiliengesellschaft m . b H. stattfindenden Planungsbesprechungen teil und haben
dabei Gelegenheit, ihren Bedarf zu artikulieren.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Es gibt Standardverträge für Architekten - und Ingenieurleistungen, wobei u.a. ausführliche
Qualitätsvorgaben samt Kostenrahmen und das Raum - und Funktionsprogramm vorgegeben
sind.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Es ist richtig, daß unter strikter Beachtung des Bundesvergabegesetzes oftmals an den
Billigstbieter vergeben wird, allerdings nur soferne dieser auch der Bestbieter ist.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Bei den zitierten Bauvorhaben in Tirol gab es nach Auskunft der BIG keine Wünsche der
Nutzer auf eine Dreifachverglasung der Fenster. Zutreffend ist jedoch, daß seitens der
"Energie -Tirol" eine Anregung in Richtung Wärmeschutzverglasung erfolgte. Die
Bundesimmobiliengesellschaft mb. H. hat dieser Empfehlung voll inhaltlich entsprochen.
Antwort zu den Punkten 16, 17 und 18 der Anfrage:
Über Initiative und nach den Vorgaben der Bundesimniobiliengesellschaft m.b.H. wurde
erstmals ein großflächiges Contracting - Modell im Bundesbereich entwickelt. Dieses Modell
erstreckt sich auf 46 Wiener Bundesschulen. Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren zur
Ermittlung des Bestbieters. Weiters ist ein Pilotprojekt im Universitätsbereich in Vorbereitung.
Bei der Ausarbeitung des Contracting - Modells hat die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
mit der Energieverwertungsagentur, der Wirtschaftsabteilung des Stadtschulrates für Wien,
dem Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten sowie dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und dessen Energiebeauftragten
kooperiert.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
Wenn Kunst am Bau von dem das Mietobjekt bestellenden Ressort bei der
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. beauftragt wird, wird
diesem Wunsch seitens der BIG
selbstverständlich voll Rechnung getragen. Somit gibt es keine Vorgaben des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten an die BIG.
Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:
Zu diesem Punkt der Anfrage teilte die BIG mit:
"Wissenschaft und Praxis weisen den Oberhead - Kosten jeweils verschiedene
Kostenbestandteile zu. Mangels genauerer Definition wird angenommen, daß der Personal -
und Sachaufwand der BIG und seine Entwicklung gemeint waren. Es wird daher der Personal -
und Sachaufwand seit der Gründung der Gesellschaft am 23.12.1992 bis 31.12.1997 in
nachstehender Zusammenstellung übersichtlich und in Relation zur jeweiligen Bilanzsumme
dargestellt:
|
Aufwand |
% |
Bilanzsumme |
1992 |
250.000,0 |
0,5 |
50.023.000,0 |
1993 |
21.193.000,0 |
1,7 |
1.219.347.000,0 |
1994 |
27.433.000,0 |
1,1 |
2.425.116.000,0 |
1995 |
33.684.000,0 |
0,7 |
4.513.777.000,0 |
1996 |
38.657.000,0 |
0,3 |
11.893.475.000,0 |
1997 |
42.640.000,0 |
0,2 |
17.744.882.000,0 |
Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:
Die Geschäftsführung der BIG gab zu dieser Frage an:
“In der BIG arbeiten derzeit 33 Mitarbeiter (einschließlich Geschäftsführung). Der
Frauenanteil beträgt 14 Mitarbeiterinnen. Zwei Mitarbeiterinnen sind im mittleren
Management tätig. Die übrigen 12
Mitarbeiterinnen sind überwiegend im kaufmännischen
Bereich tätig. Allgemein sei darauf hingewiesen, daß die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
eine sehr flache, auf Projekt - bzw. Geschäftsbereiche ausgerichtete und keine ausgeprägte
hierarchische Struktur besitzt.‘”
Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:
Die Funktionen der Geschäftsführer wurden 992 gemäß den Bestimmungen des
diesbezüglichen Ausschreibungsgesetzes (BGBl Nr. 521/1982) öffentlich ausgeschrieben und
die Auswahl erfolgte durch eine Kommission unter Beiziehung externer Personen mit
einschlägigen Fachkenntnissen.