4406/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4683/J betreffend die
Einhausung der Autobahnen A 12 und A 13 im Bereich Innsbruck, welche die Abgeordneten
Wurm, Niederwieser, Guggenberger, Tegischer und Genossen am 9. Juli 1998 an mich
richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Aufgrund der von der Inntal Autobahn ausgehenden Lärmbelastungen wurden seit dem Jahr
1978 umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen ausgeführt. Zwischen Kufstein und Innsbruck
wurden über 30 km Lärmschutzwände mit einem Kostenaufwand von 160 Mio. S errichtet
und die gesamte Strecke mit einem lärmdämmenden Drainasphalt versehen. An besonders
exponierten Häusern wurde der Einbau von Lärmschutzfenstern mit einem Kostenaufwand
von rd. 20,0 Mio. S gefördert. Zur Verbesserung der
Lärmbedingungen bei Nacht wurde
zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung während der Nachtstunden (60/90/110 km/h)
verfügt. Die konventionellen Möglichkeiten der Lärmreduktion sind damit weitgehend
ausgeschöpft.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Für Sieglanger und Höttinger Au wird mit der bereits ausgeführten bzw. geplanten
Lärmschutzwand die notwendige Reduktion des Lärmpegels erreicht.
Bei der am Hang situierten Siedlung Mentlberg ist allein mit einer am Rand der Autobahn
errichteten Lärmschutzwand die Einhaltung des Nachtpegels nicht möglich. Zusätzlich müßte
auch im Mittelstreifen eine Wand ausgeführt werden. Andernfalls verbleibt nur die
kostenintensive Möglichkeit der Überdeckung, die unter Beachtung des
Wirtschaftlichkeitskriteriums eine Mitfinanzierung durch Land und Gemeinde erfordert.
Antwort zu den Punkten 3, 7 und 8 der Anfrage:
Auch ich bin für den optimalen Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen des Verkehrs.
Die Frage des Lärmschutzes muß österreichweit betrachtet werden, da bei allen Bürgern
gleiches Schutzbedürfnis gegeben ist. Neben den angeführten Strecken gibt es eine Reihe
ähnlich gelagerter Bereiche (z.B. Salzburg, Linz, Wien), sodaß Kriterien und Bedingungen für
die Realisierung kostenintensiver Überbauungen zum Schutz von Anrainern erarbeitet werden
müssen. Noch im Herbst dieses Jahres wird das Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten gemeinsam mit der Österreichischen Forschungsgemeinschaft Straße und
Verkehr ein Symposium zum Thema Verkehrslärm veranstalten, bei dem unter Einbindung der
Erfahrungen in- und ausländischer Experten Möglichkeiten zur Lärmentlastung - so auch
Überbauungen - erörtert werden sollen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus der Beantwortung zu den Punkten 1 bis 3 der
Anfrage.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Die Entwicklung des Schwerverkehrs auf A 12 und A 13 verlief in den letzten Jahren sehr
uneinheitlich. Es ist ein Faktum, daß der Verkehr in den letzten Jahren zugenommen hat. Die
weitere Entwicklung des Schwerverkehrs hängt - gerade auch auf den genannten
Straßenzügen - von zahlreichen derzeit schwer bestimmbaren Rahmenbedingungen ab, sodaß
mittel - bis längerfristige Aussagen mit großen Unsicherheiten behaftet bzw. kaum verifizierbar
sind.
Antwort zu Punkten 9 und 10 der Anfrage:
Die Verhältnisse in Hall sind nicht vergleichbar mit jenen in Innsbruck/Mentlberg. In Hall kann
durch die Errichtung einer zweiten Lärmschutzwand an der höher gelegenen
Richtungsfahrbahn der Lärm soweit reduziert werden daß die Grenzwerte in allen Bereichen
unterschritten werden.