4406/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4683/J betreffend die

Einhausung der Autobahnen A 12 und A 13 im Bereich Innsbruck, welche die Abgeordneten

Wurm, Niederwieser, Guggenberger, Tegischer und Genossen am 9. Juli 1998 an mich

richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Aufgrund der von der Inntal Autobahn ausgehenden Lärmbelastungen wurden seit dem Jahr

1978 umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen ausgeführt. Zwischen Kufstein und Innsbruck

wurden über 30 km Lärmschutzwände mit einem Kostenaufwand von 160 Mio. S errichtet

und die gesamte Strecke mit einem lärmdämmenden Drainasphalt versehen. An besonders

exponierten Häusern wurde der Einbau von Lärmschutzfenstern mit einem Kostenaufwand

von rd. 20,0 Mio. S gefördert. Zur Verbesserung der Lärmbedingungen bei Nacht wurde

zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung während der Nachtstunden (60/90/110 km/h)

verfügt. Die konventionellen Möglichkeiten der Lärmreduktion sind damit weitgehend

ausgeschöpft.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Für Sieglanger und Höttinger Au wird mit der bereits ausgeführten bzw. geplanten

Lärmschutzwand die notwendige Reduktion des Lärmpegels erreicht.

Bei der am Hang situierten Siedlung Mentlberg ist allein mit einer am Rand der Autobahn

errichteten Lärmschutzwand die Einhaltung des Nachtpegels nicht möglich. Zusätzlich müßte

auch im Mittelstreifen eine Wand ausgeführt werden. Andernfalls verbleibt nur die

kostenintensive Möglichkeit der Überdeckung, die unter Beachtung des

Wirtschaftlichkeitskriteriums eine Mitfinanzierung durch Land und Gemeinde erfordert.

Antwort zu den Punkten 3, 7 und 8 der Anfrage:

Auch ich bin für den optimalen Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen des Verkehrs.

Die Frage des Lärmschutzes muß österreichweit betrachtet werden, da bei allen Bürgern

gleiches Schutzbedürfnis gegeben ist. Neben den angeführten Strecken gibt es eine Reihe

ähnlich gelagerter Bereiche (z.B. Salzburg, Linz, Wien), sodaß Kriterien und Bedingungen für

die Realisierung kostenintensiver Überbauungen zum Schutz von Anrainern erarbeitet werden

müssen. Noch im Herbst dieses Jahres wird das Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten gemeinsam mit der Österreichischen Forschungsgemeinschaft Straße und

Verkehr ein Symposium zum Thema Verkehrslärm veranstalten, bei dem unter Einbindung der

Erfahrungen in- und ausländischer Experten Möglichkeiten zur Lärmentlastung - so auch

Überbauungen - erörtert werden sollen.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus der Beantwortung zu den Punkten 1 bis 3 der

Anfrage.

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

Die Entwicklung des Schwerverkehrs auf A 12 und A 13 verlief in den letzten Jahren sehr

uneinheitlich. Es ist ein Faktum, daß der Verkehr in den letzten Jahren zugenommen hat. Die

weitere Entwicklung des Schwerverkehrs hängt  - gerade auch auf den genannten

Straßenzügen - von zahlreichen derzeit schwer bestimmbaren Rahmenbedingungen ab, sodaß

mittel - bis längerfristige Aussagen mit großen Unsicherheiten behaftet bzw. kaum verifizierbar

sind.

Antwort zu Punkten 9 und 10 der Anfrage:

Die Verhältnisse in Hall sind nicht vergleichbar mit jenen in Innsbruck/Mentlberg. In Hall kann

durch die Errichtung einer zweiten Lärmschutzwand an der höher gelegenen

Richtungsfahrbahn der Lärm soweit reduziert werden daß die Grenzwerte in allen Bereichen

unterschritten werden.