441/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und
Freunde haben am 18 . April 1996 unter der Nr. 429/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verbot von PVC
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat :
''1 . Die gesundheitlichen Gefahren, die durch Unf„lle mit dem
Werkstoff PVC einhergehen k”nnen sind betr„chtlich; was
gedenken Sie zu unternehmen, damit in ™sterreich nicht
„hnliche Vorf„lle passieren k”nnen wie etwa in Dsseldorf?
2 . Haben Sie sich in Ihrem Ressort schon genauer mit m”glichen
gesundheitlichen Beeintr„chtigungen im Zusammenhang mit PVC
auseinandergesetzt? Wenn ja; k”nnten Sie uns etwaige
Studien oder Arbeiten zukommen lassen?
3 . Werden Sie aus den Vorf„llen rund um den Brand des
Dsseldorfer Flughafens irgendwelche Konsequenzen ziehen?
4. Wenn ja; welche?
5 . Wenn nein; warum nicht?
6. Sprechen Sie sich fr eine Verordnung aus, die ein
generelles Verbot von PVC zum Inhalt hat?
7 . Wenn nein; untersttzen Sie zumindest ein PVC-Verbot fr
kurzlebige Konsumgter und Verpackungsmaterial gem„á der
Entschlieáung des Nationalrates ( aus dem Jahre 1989 ' ) zu
erlassen?
8. Denken Sie daran, fr PVC-Produkte, die aus dem EU-Raum
importiert werden, eigene Kennzeichnungsbestimmungen zu
erlassen bzw. eine derartige Verordnung zu untersttzen?
9. Zur Zeit gibt es bereits eine Vielzahl von Ersatzstoffen
fr PVC; was gedenken Sie zu unternehmen, daá diese auch
tats„chlich verst„rkt eingesetzt werden? ''
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu den Fragen 1 bis 9 :
In den Zust„ndigkeitsbereich meines Ressorts f„llt PVC nur
insofern, als es als Verpackungsmaterial fr Lebensmittel bzw.
als Bestandteil von Spielzeug eingesetzt und damit vom
Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes 1975 ( LMG 1975 ) erfaát
wird. Einschr„nkungen beim Einsatz von Verpackungsmaterial und
somit auch PVC fr die dem LMG 1975 unterliegenden Waren sind
dann zu erlassen, wenn eine gesundheitsgef„hrdende
Beeinflussung durch Kontakt mit dem Verpackungsmaterial gegeben
ist. Die Kunststoffverordnung ( BGBl.Nr. 775/1994 ) sowie die
Spielzeugverordnung (BGBl.Nr. 823/1994 ) enthalten bestimmte
Anforderungen an PVC.
Nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen wird PVC als
Verpackungsmaterial bei Flaschen und sonstigen Beh„ltnissen
kaum mehr eingesetzt. Lediglich Verschlsse werden noch aus
Hart-PVC hergestellt.
Weitergehende Beschr„nkungen bzw. Verbote der Verwendung von
PVC w„ren im Zusammenhang mit der durch PVC bedingten
Umweltproblematik aufgrund des Chemikaliengesetzes, fr dessen
Vollzug allerdings das BMUJF federfhrend zust„ndig ist,
m”glich. Derartige Maánahmen kann jedoch ein einzelner
EU-Mitgliedstaat nicht allein setzen.
Grunds„tzlich halte ich - bei Vorhandensein von gesundheitlich
unbedenklichen Alternativen - einen Rckzug aus der Verwendung
von PVC in kurzlebigen Konsumgtern und Verpackungsmaterialien
fr sinnvoll .