441/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und

 

Freunde haben am 18 . April 1996 unter der Nr. 429/J an mich eine

 

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verbot von PVC

 

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat :

 

 

 

 

''1 . Die gesundheitlichen Gefahren, die durch Unf„lle mit dem

Werkstoff PVC einhergehen k”nnen sind betr„chtlich; was

gedenken Sie zu unternehmen, damit in ™sterreich nicht

„hnliche Vorf„lle passieren k”nnen wie etwa in Dsseldorf?

 

2 . Haben Sie sich in Ihrem Ressort schon genauer mit m”glichen

gesundheitlichen Beeintr„chtigungen im Zusammenhang mit PVC

auseinandergesetzt? Wenn ja; k”nnten Sie uns etwaige

Studien oder Arbeiten zukommen lassen?

 

3 . Werden Sie aus den Vorf„llen rund um den Brand des

Dsseldorfer Flughafens irgendwelche Konsequenzen ziehen?

 

4. Wenn ja; welche?

 

5 . Wenn nein; warum nicht?

 

6. Sprechen Sie sich fr eine Verordnung aus, die ein

generelles Verbot von PVC zum Inhalt hat?

 

7 . Wenn nein; untersttzen Sie zumindest ein PVC-Verbot fr

kurzlebige Konsumgter und Verpackungsmaterial gem„á der

Entschlieáung des Nationalrates ( aus dem Jahre 1989 ' ) zu

erlassen?

 

8. Denken Sie daran, fr PVC-Produkte, die aus dem EU-Raum

importiert werden, eigene Kennzeichnungsbestimmungen zu

erlassen bzw. eine derartige Verordnung zu untersttzen?

 

9. Zur Zeit gibt es bereits eine Vielzahl von Ersatzstoffen

fr PVC; was gedenken Sie zu unternehmen, daá diese auch

tats„chlich verst„rkt eingesetzt werden? ''

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

 

Zu den Fragen 1 bis 9 :

 

In den Zust„ndigkeitsbereich meines Ressorts f„llt PVC nur

insofern, als es als Verpackungsmaterial fr Lebensmittel bzw.

als Bestandteil von Spielzeug eingesetzt und damit vom

Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes 1975 ( LMG 1975 ) erfaát

wird. Einschr„nkungen beim Einsatz von Verpackungsmaterial und

somit auch PVC fr die dem LMG 1975 unterliegenden Waren sind

dann zu erlassen, wenn eine gesundheitsgef„hrdende

Beeinflussung durch Kontakt mit dem Verpackungsmaterial gegeben

ist. Die Kunststoffverordnung ( BGBl.Nr. 775/1994 ) sowie die

Spielzeugverordnung (BGBl.Nr. 823/1994 ) enthalten bestimmte

Anforderungen an PVC.

 

Nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen wird PVC als

Verpackungsmaterial bei Flaschen und sonstigen Beh„ltnissen

kaum mehr eingesetzt. Lediglich Verschlsse werden noch aus

Hart-PVC hergestellt.

 

Weitergehende Beschr„nkungen bzw. Verbote der Verwendung von

PVC w„ren im Zusammenhang mit der durch PVC bedingten

Umweltproblematik aufgrund des Chemikaliengesetzes, fr dessen

Vollzug allerdings das BMUJF federfhrend zust„ndig ist,

m”glich. Derartige Maánahmen kann jedoch ein einzelner

EU-Mitgliedstaat nicht allein setzen.

 

 

Grunds„tzlich halte ich - bei Vorhandensein von gesundheitlich

 

unbedenklichen Alternativen - einen Rckzug aus der Verwendung

 

von PVC in kurzlebigen Konsumgtern und Verpackungsmaterialien

 

fr sinnvoll .