4412/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat PETROVIC, Freundinnen und Freunde haben am
17. Juli 1998 unter der Zahl Nr. 47807J - NR71998 an mich eine schriftliche parlamen -
tarische Anfrage betreffend “Frauenanteil und politische Vertretung in diversen Bei -
räten, Fachgremien, Kommissionen, Diskussionsgruppen u.ä." gerichtet, die folgen -
den Wortlaut hat:
Im Wirkungsbereich der Österreichischen Bundesministerien (Beiräte, Kommissio-
nen, Ad - hoc - Komitees) existieren eine Vielzahl beratender und/oder mitentscheiden -
der Gremien, die teils auf gesetzlicher Grundlage basieren, teils ohne eine derartige
formale Basis ad hoc zu bestimmten Fragestellungen (z.B.: Gentechnologie, Behin -
derte, etc.) zusammengetreten sind.
Da es keinen aktuellen und vollständigen Überblick über derartige Einrichtungen gibt,
stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Gremien, Beiräte, Kommissionen, Diskussionsgruppen etc. existieren in
Ihrem Ressortbereich und wie sieht die aktuelle Zusammensetzung aus?
2. In welcher dieser Einrichtungen gibt es eine Repräsentanz der im Parlament ver -
tretenen Parteien? Sind in diesen Gremien NR -, BR -, Landtags- und/oder Ge-
meinderatsmandatarlnnen vertreten? Wenn ja, welche?
3. In welcher dieser Einrichtungen sind Abgeordnete zum NR oder BR nicht als Re -
präsentanten einer politischen Partei sondern z.B. als ExpertInnen vertreten?
4. Auf welcher Grundlage basieren die oben genannten Einrichtungen?
5. In welchen Abständen treten die genannten Einrichtungen zusammen und wann
zuletzt?
6. Wer sind die Mitglieder der Gremien und welche Institutionen, Organisationen,
Unternehmen oder Personen bestimmen die Mitglieder dieser Gremien?
7. Wie hoch ist der Anteil der Frauen a) unter den Mitgliedern und b) unter den Er -
satzmitgliedern?
8. Wie hat sich der Frauenanteil in den letzten drei
Jahren entwickelt?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
ZuFrage1:
Im Bereich der Zentralstelle meines Ressorts bestanden zum Stichtag 1. August
1998 folgende Gremien, Beiräte, Kommissionen, Diskussiongruppen etc:
- Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
- Asylbeirat
- Integrationsbeirat
- Bund - Länder Arbeitsgruppe betreffend die gemeinsame Bosnieraktion
- Kontaktkomitee für die Unterstützung der Rückkehr bosnischer Kriegsvertriebener
- Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit
- Kuratorium des Fonds zur Integration von Flüchtlingen
- Bundeswahlbehörde
- Präventionsbeirat
- Zivildienstrat.
Die angeführten Gremien setzen sich wie folgt zusammen:
- Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen besteht aus den vier Gleichbe -
handlungsbeauftragten beim Bundesministerium für Inneres, die im Verhinde -
rungsfall jeweils durch den/die jeweiligem Stellvertreter/in vertreten werden.
- Der Asyibeirat besteht aus 21 Mitgliedern (Ersatzmitgliedern), zusammengesetzt
aus je einem Vertreter des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten,
des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Bundesministe -
riums für Finanzen, der Ämter der Landesregierungen, des Österreichischen Ge -
meindebundes, des Österreichischen Städtebundes, der Österreichischen Wirt -
schaftskammer, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Vereinigung
Österreichischer Industrieller und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschafts -
kammern sowie zwei Vertretern aus karitativen, in der Flüchtlingsbetreuung täti -
gen Organisationen - derzeit der Caritas und der Volkshilfe Österreich.
- Der Integrationsbeirat besteht aus 14 Mitgliedern (Ersatzmitgliedern), von denen
zwei aus meinem Ressort und je ein Mitglied aus dem Bundesministerium für Ar -
beit, Gesundheit und Soziales, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer, der
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, des Österreichischen Ge -
werkschaftsbundes, der Industriellenvereinigung, der Österreichischen Caritas -
zentrale, der Diakonie Österreich, der Volkshilfe Österreich, sowie von SOS -
Mitmensch, der Arbeitsgruppe der arbeitsmarktpolitischen AusländerInnen Bera -
tungseinrichtungen Österreichs und des Club International sind. Beobachter beim
lntegrationsbeirat ist das UNHCR.
- Die Bund - Länder Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern meines Ressorts und
Vertretern aus den Ämtern der Landesregierungen.
- Das Kontaktkomitee für die Unterstützung der Rückkehr bosnischer Kriegsver -
triebener besteht als offenes Diskussionsforum aus Vertretern meines Ressorts,
des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, der Länder, des
UNHCR, der IOM (International Organisation for Migration)
und jenen Hilfsorgani -
sationen, die im Rahmen der Wiederaufbauhilfe in Bosnien-Herzegowina und der
Bosnierbetreuung tätig sind. Dies sind die Caritas, das Österreichische Rote
Kreuz, das Hilfswerk Austria, CARE, die Volkshilfe Österreich und die Diakonie.
-Die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit besteht als offenes
Diskussionsforum aus Vertretern meines Ressorts, des Bundeskanzleramtes, des
Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Bundesministeri -
ums für wirtschaftliche Angelegenheiten, zwei Vertretern des Amtes der Nieder -
österreichischen Landesregierung (Ausländerbeauftragter und Abteilung für
Raumordnung und Regionalplanung), des Berufsverbandes Österreichischer
Psychologinnen und Psychologen (BÖP), des Österreichischen Bundesverban -
des für Psychotherapie (ÖBVP), des Instituts für Publizistik Wien, des Instituts für
Konfliktforschung und des Vereins Begegnung Mitmensch.
Das Kuratorium des Fonds zur Integration von Flüchtlingen besteht aus zwei
Vertretern meines Ressorts und je einem Vertreter des Bundesministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Bundesministeriums für auswärtige Angele -
genheiten, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, des
Bundesministeriums für Unterricht, des Bundesministeriums für Finanzen, des
Bundeskanzleramtes und des UNHCR.
Die Bundeswahlbehörde besteht aus meiner Person als Vorsitzenden und Bun -
deswahlleiter sowie elf Beisitzern (Ersatzbeisitzern), von denen vier auf Vorschlag
der Sozialdemokratischen Partei Österreichs, drei auf Vorschlag der Österreichi -
schen Volkspartei, zwei auf Vorschlag der Freiheitlichen Partei Österreichs beru -
fen werden sowie zwei Beisitzern (Ersatzbeisitzern), die vom Bundesminister für
Justiz aus dem richterlichen Stand normiert werden; weiters gehören je zwei Ver -
trauenspersonen der wahiwerbenden Parteien Die Grünen - die Grüne Alternati -
ve, Liberales Forum - Heide Schmidt, Kommunistische Partei Österreichs und
Die Neutralen - Bürgerinitiative der Bundeswahlbehörde an.
-Der Präventionsbeirat besteht aus zehn Mitgliedern, die von mir bestellt werden,
wobei je ein Mitglied auf Vorschlag des Bundesministers für Justiz, des Bundes -
ministers für Umwelt, Jugend und Familie und des für die Koordination der Ange -
legenheiten der Frauenpolitik zuständigen Bundesministers sowie drei Mitgliedern
auf Vorschlag von Organisationen, deren vorwiegender Zweck der Schutz von
Menschen vor Gewalt ist, bestellt werden.
Die zuletzt genannten vorschlagsberechtigten Organisationen sind die Vereine
Aktionsgemeinschaft der autonomen österreichischen Frauenhäuser, Tamar und
der Verein für Bewährungshilfe und soziale Arbeit.
-Der Zivildienstrat setzt sich aus einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter,
drei Berichterstattern sowie neunzehn weiteren Mitgliedern, wovon acht vom
Österreichischen Bundesjugendring, fünf von der Wirtschaftskammer Österreich
sowie sechs von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte nominiert wur -
den, zusammen.
Zur Frage 2:
Im Asylbeirat ist die Welser Vizebürgermeisterin Adele PODLAHA Mitglied als Ver -
treterin des Österreichischen Städtebundes und Gemeinderat Dr. Bernhard
PLOYER - NIEDERSCHICK Ersatzmitglied als Stellvertreter des Österreichischen
Städtebundes.
Im Zivildienstrat ist der Abgeordnete zum Nationalrat Werner AMON als Mitglied ver -
treten.
In der Bundeswahlbehörde sind folgende Personen als Repräsentanten der im Par -
lament vertretenen Parteien bzw. als Mandatare vertreten:
Sozialdemokratische Partei Österreichs
Beisitzer: Ersatzbeisitzerin:
Ersatzbeisitzer:
1. RUDAS Andreas SCHNIZER Dr. Johannes
Bundesgeschäftsführer
2. OBERMAYER Werner WIESINGER Friedrich
3. KOPIETZ Harry, Landtagsabgeord - HATZL Johann, Landtagsabgeordneter
neter Klubobmann
Landesparteisekretär
4. BAUER Dkfm. Dr. Johannes, PFEFFER Katharina, Landtagsabgeord-
Landesrat nete
Österreichische Volkspartei
Beisitzer: Ersatzbeisitzerin:
Ersatzbeisitzer:
1. NEISSER Dr. Heinrich, Abgeord - ZÖGERNITZ Dkfm. Dr. Wemer,
neter zum Nationalrat, Klubdirektor des ÖVP-Parlamentsklubs
Zweiter Nationalratspräsident
2. KARAS Mag. Othmar, WÖGERBAUER Dr. Harald
Generalsekretär
3. LEDERMÜLLER Mag. Franz, SCHÖN Dr. Karl
Direktor des Österreichischen Bau- Rechtsanwalt
embundes
Freiheitliche Partei Österreichs
Beisitzer: Ersatzbeisitzerin:
Ersatzbeisitzer:
1. SCHEIBNER Herbert, PARTlK - PABLÉ Dr. Helene,
Abgeordneter zum Nationalrat Abgeordnete zum Nationalrat
2. MOSER Dr. Josef TREMMEL Dr. Paul
Mitglied des Bundesrates
Die Grünen - Die Grüne Alternative
Vertrauenspersonen:
SBURNY Michaela EHRNHÖFER Mag. Felix
Liberales Forum - Heide Schmidt
Vertrauenspersonen:
ASPETZBERGER Hannes NEUREITER Mag. Martin
Zu Frage 3:
In keiner der Einrichtungen gibt es politische Mandatare als Experten/innen.
Zu Frage 4:
Grundlagen sind für
- die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen § 28 des Bundes -
Gleichbehandlungsgesetzes
- den Asylbeirat § 13 des Bundesbetreuungsgesetzes, BGBl. Nr. 405/1991
- den Integrationsbeirat § 51 Absatz 6 des Fremdengesetzes 1997
- die Bundes - Länderarbeitsgruppe die politische Einigung zwischen dem Bundes -
minister für Inneres, dem Bundesminister für Finanzen und den Landeshaupt -
männern im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlung vom Juni 1992
- das Kontaktkomitee eine gemeinsame Entscheidung des Bundeskanzlers und des
Bundesministers für Inneres vom März 1997
- die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit die EU - Kampagne
des Jahres 1997
- das Kuratorium des Fonds zur Integration von Flüchtlingen die mit Satzungsände -
rung vom 29. Juli 1991 vorgenommene Umstrukturierung des Flüchtlingsfonds
der Vereinten Nationen Wien mit Sitz im Bundesministerium für Inneres in den
Fond zur Integration von Flüchtlingen
- die Bundeswahlbehörde die Nationalratswahlordnung 1992
- den Präventionsbeirat die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die
Einsetzung eines Beirates für Grundsatzfragen der Gewaltprävention (Präventi -
onsbeirat-Verordnung), BGBl. Nr. 572/1996
- den Zivildienstrat § 43 das Zivildienstgesetzes 1956 sowie die Verordnung der
Bundesregierung über die Geschäftsordnung des Zivildienstrates beim Bundes-
ministerium für Inneres, BGBl. Nr. 706/1991.
Zu Frage 5:
Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen tritt durchschnittlich drei bis viermal
im Jahr zusammen; die letzte Sitzung fand am 27. April 1998 statt.
Der Asylbeirat tritt in unregelmäßigen Zeitabständen, zumindest einmal jährlich zu -
sammen; die letzte Sitzung fand am 29. September 1997 statt.
Der Integrationsbeirat tritt viermal im Jahr zu ordentlichen Sitzungen und maximal
viermal im Jahr zu außerordentlichen Sitzungen zusammen. Die letzte Integrations -
beiratssitzung fand am 17. Juli 1998 statt.
Die Bund - Länder - Arbeitsgruppe tritt je nach Bedarf zusammen, in letzter Zeit monat -
lich. Die letzte Sitzung fand am 4. August 1998 statt.
Das Kontaktkomitee für die Unterstützung der Rückkehr bosnischer Kriegvertriebe -
ner tritt unregelmäßig und nach Vereinbarung zusammen. Die letzte Sitzung fand am
20. Mai 1998 statt.
Die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit tritt nach Vereinbarung
zusammen; die letzte Sitzung fand am 4. Juni 1998 statt.
Das Kuratorium des Fonds zur Integration von Flüchtlingen tritt vierteljährlich zu -
sammen; die letzte Kuratoriumssitzung fand am 3. Juni 1998 statt.
Die Bundeswahlbehörde tritt aufgrund von Nationalrats -, Bundespräsidenten - und
Europawahlen sowie bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und bei Volksbefra -
gungen zusammen. Zuletzt trat die Bundeswahlbehörde am 2. Juni 1998 anläßlich
der Bundespräsidentenwahl 1998 zu einer Sitzung zusammen.
Der Präventionsbeirat tritt pro Jahr ungefähr alle eineinhalb Monate zusammen; die
letzte Sitzung fand am 8. Juli 1998 statt.
Der Zivildienstrat tritt zu sechs bis acht Sitzungen im Jahr zusammen; die letzte Sit -
zung war am 19. August 1998.
Zu Frage 6:
Mitglieder der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen sind: Amtsdirektorin
Sybille GEISZLER (Stellvertreterin Amtsdirektorin Martha LUKSCHANDERL), Revier -
inspektorin Birgit GODINA (Stellvertreter Bezirksinspektor Mag. Harry ADAMEK),
Hauptmann Karin HECHENBLAICKNER (Stellvertreter Major Hans - Peter
VERTACNIK), Chefinspektorin Gisela MONZ (Stellvertreter Major Johannes
GSCHWENDT). Die Mitglieder der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen set -
zen sich aus den Gleichbehandlungsbeauftragten zusammen, die von mir aufgrund
eines Vorschlages der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen bestellt wurden.
Die Mitglieder des Asylbeirates werden über Vorschlag der jeweiligen Organisation
bzw. Institution von mir bestellt. Hinsichtlich der Namen der Mitglieder sowie der sie
bestimmenden Institutionen verweise ich auf Anlage 1.
Hinsichtlich der Namen der Mitglieder des Integrationsbeirates sowie der sie bestim -
menden Institutionen verweise ich auf Anlage 2. Die Bestellung erfolgte von mir ge -
mäß § 51 Absatz 5 des Fremdengesetzes 1997.
Hinsichtlich der Mitglieder der Bund - Länder Arbeitsgruppe verweise ich auf Anlage 3.
Ihre Entsendung erfolgt im Rahmen der Geschäftseinteilung meines Bundesministe -
riums bzw. der Ämter der Landesregierungen. Aufgrund
des speziellen Charakters
der Arbeitsgruppe varieren allerdings die Anzahl und die Personen der von den ein -
zelnen Organisationseinheiten zu den Sitzungen entsandten Teilnehmern/innen.
Hinsichtlich der Mitglieder des Kontaktkomitees verweise ich unter Hinweis auf den
offenen Charakter des Komitees auf den in Anlage 4 enthaltenen Verteiler für die
letzte Kontaktkomiteesitzung. Die Auswahl der Organisationen erfolgte auf Grund
ihrer Tätigkeit im Rahmen der Bosnierbetreuung bzw. des Wiederaufbaus in Bosni -
en - Herzegowina; die Entsendung der Ministerienvertreter obliegt der Entscheidung
des jeweiligen Ressorts im Rahmen dessen Geschäftseinteilung.
Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit
ergab sich im Rahmen eines interdisziplinären Projektes auf Einladung einschlägiger
und interessierter Organisationen und Behördenvertreter. Hinsichtlich der Mitglieder
verweise ich unter Hinweis auf den offenen Charakter dieser Arbeitsgruppe auf die in
der Anlage 5 beigeschlossene Verteilerliste.
Hinsichtlich der Mitglieder des Kuratoriums des Fonds zur Integration von Flüchtlin -
gen verweise ich auf Anlage 6. Die Bestellung der Kuratoriumsmitglieder erfolgt über
Nominierung der einzelnen Ministerien und des UNHCR durch meine Person.
Bezüglich der Mitglieder der Bundeswahlbehörde verweise ich auf die Ausführungen
in Frage 2. Zusätzlich zu den in Frage 2 angeführten Personen sind noch folgende
Personen in der Bundeswahlbehörde vertreten:
Dr. Wolfram MASSAUER, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes, sowie Dr.
Erwin FELZMANN, Präsident des Oberlandesgerichtes Wien, als Beisitzer sowie Dr.
Karl - Heinz KUCH, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes, und Dr. Alois
RAMOSER, Vizepräsident des Oberlandesgerichtes Wien, als Ersatzbeisitzer. Diese
Personen werden vom Bundesminister für Justiz aus dem Richterstand nominiert.
Als Vertrauenspersonen befinden sich in der Bundeswahlbehörde Dr. Ingram RISS
und Ing. Johann HÖLLISCH, von der Kommunistischen Partei Österreichs nominiert,
sowie Karl NOWAK und Kommerzialrat Heinz B. SCHMUTZER, von der wahlwer -
benden Partei Die Neutralen - Bürgerinitiative nominiert.
Die Beisitzer und Ersatzbeisitzer werden von der Bundesregierung berufen, wobei
die nicht dem richterlichen Beruf entstammenden Beisitzer und Ersatzbeisitzer auf
Grund der Vorschläge der Parteien berufen werden. Die Vertrauenspersonen werden
von den wahiwerbenden Parteien entsandt, die keinen Anspruch auf Berufung eines
Beisitzers haben.
Dem Präventionsbeirat gehören folgende Personen, die von mir ernannt wurden und
von den jeweils im Klammerausdruck angeführten Organisationseinheiten kommen
bzw. von diesen vorgeschlagen wurden, an: als Vorsitzender Oberrat Dr. DEARING
(Bundesministerium für Inneres, Abteilung IV/Il) sowie als Mitglieder Mag.
OBERBAUER (Bundesministerium für Justiz), DSA HOVORKA (Verein für Bewäh -
rungshilfe und soziale Arbeit), Mag. VIDMAR (Büro der Bundesministerin für Frauen -
angelegenheiten), Dr. HAYDARI (Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Fami-
lie), DSA LOGAR (\(erein Aktionsgemeinschaft der autonomen österreichischen
Frauenhäuser), Dipl. - Psych. WOHLATZ (Verein Tamar), Ministenalrat Dr. BUXBAUM
(Bundesministerium für Inneres, Gruppe II/A), Gendarmeriegeneral Mag. SEISER
(Bundesministerium für Inneres, Gruppe II/B), Rätin Dr. LOIDL (Bundesministerium
für Inneres, Abteilung II/12).
Die Mitglieder des Zivildienstrates werden auf meinen Vorschlag vom Bundespräsi -
denten bestellt, wobei der Vorsitzende Hofrat Dr. Franz
ZEHETNER und der Stell -
vertreter Dr. Gerhard KURAS dem Richterstand angehören sowie die Berichterstat -
ter/innen Ministerlairätin Dr. Christine KELLER, Ministenalrat Dr. Helmuth STRADAL
und Ministenairätin Dr. Irene KOLM rechtskundige Bedienstete meines Ressorts
sind.
Die Mitglieder Werner AMON, Andreas BABLER, Diplomingenieur Christian
BAUMGARTNER, Helmut FRANK, Christian MOKRICKY, Robert PICHLER, Ernst
PÜRSTlNGER und Günther THEML wurden vom Österreichischen Bundesjugend -
ring, die Mitglieder Dr. Heinz - Jörg BUCHINGER, DDr. Wolfgang KÖNIGSHOFER,
Dr. Leo MAIER, Dr. Dietmar STIMITZER und Dr. Heinrich WRBKA von der Wirt -
schaftskammer Österreich sowie die Mitglieder Wolfgang BIRBAMER, Mag. Susanne
GITTENBERGER, Mag. Ernst LÖWE, Willi MERNYI, Ing. Alexander PRISCHL und
Franz MOLTERER von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte nominiert.
Zu Frage 7:
Die die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen bildenden vier Gleichbehand -
lungsbeauftragten sind Frauen, von den Stelivertetern/innen ist eine Person eine
Frau und drei Personen Männer.
Im Asylbeirat sind sechs Frauen ordentliche Mitglieder und eine Frau Ersatzmitglied
bei insgesamt jeweils 21 Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern.
Im lntegrationsbeirat sind vier Frauen ordentliche Mitglieder und eine Frau Ersatz -
mitglied bei insgesamt jeweils 14 Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern.
Bei der Bundeswahlbehörde sind sämtliche 11 Beisitzer Männer, bei den Vertrauens -
personen gibt es eine Frau und sieben Männer. Von den Ersatzbeisitzerfinnen sind
zwei Personen weiblichen und neun Personen männlichen Geschlechts.
Beim Präventionsbeirat sind derzeit sieben Frauen und drei Männer als Mitglieder
und als Ersatzmitglieder bestellt.
Dem Zivildienstrat gehören drei Frauen und 21 Männer an.
In der Bund - Länder Arbeitsgruppe kommt es aufgrund des speziellen Charakters der
Arbeitsgruppe zu ständig wechselnden Teilnehmern/innen. Eine präzise Aussage
über den Frauenanteil läßt sich daher nicht vornehmen. Seitens meines Ressorts
wird der Vorsitz aber oftmals durch eine Fau wahrgenommen.
Das Kontaktkomitee und die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Fremdenfeindlich -
keit setzen sich ebenfalls je nach Entsendung von Vertretern/innen durch die Organi -
sationen und Ressorts zu den einzelnen Sitzungen unterschiedlich zusammen. In der
Regel sind im Kontaktkomitee vier bis fünf Frauen vertreten. In der Arbeitsgruppe zur
Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit sind jeweils drei bis vier Frauen vertreten, wo -
bei der Vorsitz von einer Frau geführt wird.
Im Kuratorium des Fonds zur Integration von Flüchtlingen sind drei Frauen als or -
dentliche Mitglieder vertreten, wobei den stellvertretenden Vorsitz ebenfalls eine Frau
innehat; Ersatzmitglieder gibt es im Kuratorium keine.
Zu Frage 8:
Der Frauenanteil in der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hat sich insoweit
geändert, als zum 1. August 1995 zwei Frauen und zwei Männer als stellvertretende
Gleichbehandlungsbeauftragte in der Arbeitsgruppe
vertreten waren.
Der Frauenanteil im Asylbeirat hat sich gegenüber dem 1. August 1995 um zwei
Frauen erhöht.
Im Zivildienstrat betrug der Frauenanteil 1995 zwei Personen, wovon eine Berichter -
statterin war.
Der Präventionsbeirat existiert erst seit 30. Jänner 1997, wobei der Frauenanteil
seither gleichgeblieben ist.
Eine Tendenz in der Entwicklung des Frauenanteiles bei der Bundeswahlbehörde für
den Verlauf der letzten drei Jahre läßt sich nicht feststellen, da es bei diesem Gremi -
um zu häufigen Schwankungen des Frauenanteus kommt. Diese Schwankungen las -
sen sich darauf zurückführen, daß es den Parteien, die Vorschläge für die Berufung
von Beisitzern, Ersatzbeisitzern oder Vertrauenspersonen erstatten, jederzeit frei -
steht, die Berufenen von der Bundeswahlbehörde zurückzuziehen und durch neue
ersetzen zu lassen.
Bei den übrigen Gremien läßt sich aufgrund ständig wechselner Teilnehmer/innen
keine Entwicklung ableiten.