4415/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Franz LAFER, Dip . - Ing. HOFMANN, Dr. PARTIK -
PABLÉ und Kollegen haben am 17. Juli1998 unter der Nummer 4730/J - NR/1998 eine
schriftliche parlamentarische Anfrage an mich eingebracht1 die folgenden Wortlaut hat:
1. Ist es richtig, daß in Ihrem Ministerium über die Bediensteten Urlaubssperren verhängt
wurden bzw. werden?
Wenn ja,
a) warum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,
b) wer zeichnet für diese Anordnung verantwortlich,
c) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen einbezogen
und wenn nein, warum nicht und wenn ja, welche Personalvertreter wurden bzw.
werden befragt und welcher Ansicht waren bzw. sind diese,
d) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,
e) wie viele Bedienstete sind insgesamt davon betroffen,
f) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten tätig,
g) gab bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw. wird, über
welche bzw. über wie viele Bedienstete Urlaubssperren verhängt wurden bzw.
werden?
2. Ist es richtig, daß in Ihrem Ministerium über die Bediensteten Versetzungsstopps
verhängt wurden bzw. werden?
Wenn ja,
a) warum wurden bzw. werden Versetzungsstopps verhängt,
b) wer zeichnet für diese Anordnung verantwortlich,
c) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen einbezogen
und wenn nein, warum nicht und wenn ja, welche Personalvertreter wurden bzw.
werden befragt und welche Ansicht waren bzw. sind diese,
d) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Versetzungsstopps verhängt,
e) wie viele Bedienstete sind insgesamt davon betroffen,
f) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten tätig,
g) gab es bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw. wird,
über welche bzw. über wie viele Bedienstete Versetzungstopps verhängt wurden
bzw. werden?
3. Fallen für Ihr Ministerium durch den EU - Ratsvorsitz bedingte Mehrkosten an?
Wenn ja, in welcher Höhe und woraus ergeben sich im Detail diese Mehrkosten
(aufgeschlüsselt nach Personal - und Sachaufwand)?
4. Wurden bzw. werden auch in den Auslandsvertetungen Ihres Ministeriums über die
Bediensteten Urlaubssperren verhängt?
Wenn ja,
a) warum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,
b) wer zeichnet für diese Anordnung verantwortlich,
c) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen einbezogen
und wenn nein, warum nicht und wenn ja, welche Personalvertreter wurden bzw.
werden befragt und welcher Ansicht waren bzw. sind diese,
d) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,
e) wie viele Bedienstete sind insgesamt betroffen,
f) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten tätig,
g) gab bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw. wird, über
welche bzw. über wie viele Bedienstete
Urlaubssperren verhängt werden?
5. Wurden bzw. werden auch in den Auslandsvertretungen Ihres Ministeriums über die
Bediensteten Versetzungsstopps verhängt?
Wenn ja,
a) warum wurden bzw. werden Versetzungsstopps verhängt,
b) wer zeichnet für dies Anordnung verantwortlich,
c) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen einbezogen
und wenn nein, warum nicht und wenn ja, welche Personalvertreter wurden bzw.
werden befragt und welcher Ansicht waren bzw. sind diese,
d) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Versetzungssstopps verhängt,
e) wie viele Bedienstete sind davon insgesamt betroffen,
f) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten tätig, gab
bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw. wird, über
welche bzw. über wie viele Bedienstete Versetzungsstopps verhängt wurden bzw.
werden?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4:
Aus Anlaß der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft 1998 wurden weder über die im
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien tätigen noch über die an den
zum Ressortbereich zählenden Auslandsvertretungen verwendeten Bediensteten
Urlaubssperren verhängt.
Die Ressortangehörigen wurden aber durch eine schon im Juli 1997 ergangene
Rundweisung auf die Notwendigkeit hingewiesen, ihre Urlaube für das Jahr 1998 so zu
planen, daß sowohl die Organisationseinheiten der Zentrale des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten in Wien als auch die Auslands - Vertretungen die ihnen aus
der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft im Jahre 1998 zusätzlich erwachsenden
Aufgaben jeweils ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllen können (siehe § 68 Abs. 1
BDG 1979 bzw. § 27e Abs. 1 VBG 1948).
Diesbezüglich wurde empfohlen, die Konsumierung von Urlauben tunlichst für die ersten
Monate des Kalenderjahres 1998 oder für den im EU - Bereich weitgehend sitzungsfreien
Kalendermonat August 1998 zu planen.
Der Dienststellenausschuß der Personalvertretung im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten, der aufgrund einer vom Zentralausschuß gemäß § 4 PVG, BGBl. Nr.
133/1967 in der geltenden Fassung, kundgemachten Zusammenfassung der Ressort -
dienststellen sowohl für die in der Zentrale in Wien als auch für die an den Auslands -
vertretungen verwendeten Bediensteten zuständig ist, hat dieser Vorgangsweise am
1. Juli 1997 schriftlich zugestimmt.
Ob dieser Beschluß einstimmig erfolgte oder ob sich einzelne der 15 Mandatare des
Dienststellenausschusses der Stimme enthalten bzw. allenfalls eine abweichende Haltung
vertreten haben, ist nach dem PVG nicht relevant und auch in der jeweils vom
Vorsitzenden dieses Organs der Personalvertretung ausgefertigten Mitteilung an den
Dienstgeber nicht bekanntzugeben, sodaß eine Beantwortung der in lit. c diesbezüglich
enthaltenen Detailfragen nicht möglich ist.
Zu Frage 3:
Durch den österreichischen EU - Ratsvorsitz 1998 werden dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten infolge zusätzlicher Überstundenleistungen seiner
Bediensteten, die voraussichtlich sowohl in der Zentrale in Wien als auch an den
Auslandsvertretungen erforderlich sein werden, zwar entsprechende Kosten im Bereich
des Personalaufwandes erwachsen, doch finden diese in dem heper hierfür
zugewiesenen Budgetrahmen ihre Deckung.
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Österreichischen EU - Ratsvorsitz sind für
ressortspezifische Maßnahmen im Rahmen des Sachaufwandes ÖS 63 Millionen im BVA
1998 beim Voranschlags-Ansatz 1/2006 "EU -
Ratspräsidentschaft" budgetiert worden.
Gegenüber dem Voranschlag für das Jahr 1997 stehen dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten für das Jahr 1998 aber trotz der österreichischen EU -
Ratspräsidentschaft im Kapitel 20 "Äußeres" insgesamt keine höheren Mittel zur
Verfügung.
Neben dem Kapitel 20 "Äußeres" verwaltet das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten ein sogenanntes "Zentralbudget", das im Budgetjahr 1998 mit 300
Millionen öS und im Jahr 1999 mit 50 Millionen ÖS dotiert ist. Aus diesem "Zentraibudget"
werden Ausgaben für die Veranstaltungen aller Ressorts getätigt, die sich im
Zusammenhang mit dem österreichischen EU - Ratsvorsitz ergeben. Sämtliche Ausgaben
zu Lasten dieses "Zentralbudgets" sind als Sachaufwand anzusehen. Bezüglich näherer
Details verweise ich auf mein anläßlich der parlamentarischen Behandlung des
Bundesfinanzgesetzes 1999 an alle Klubobleute der im Nationalrat vertretenen Parteien
gerichtetes Schreiben, mit dem diesen eine aufgeschlüsselte Information über die zu
Lasten des sogenannten "Zentralbudgets" vorgesehenen Ausgaben übermittelt wurde.
Zu den Fragen 2 und 5:
Anlaßlich der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft 1998 wurde weder bezüglich der
im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien noch der an den
österreichischen Auslandsvertretungen tätigen Bediensteten ein Versetzungsstopp
verfügt.
Lediglich bezüglich jener Funktionen im Ausland, deren routinemäßige Neubesetzung in
der zweiten Hälfte des kalenderjahres 1998 oder in den ersten Monaten des Kalender -
jahres 1999 angefallen wäre, mit denen aber derzeit u. a. auch jeweils die Leitung einer
EU - Arbeitsgruppe verbunden ist, wurde eine Verschiebung des Personalwechsels auf die
zweite Hälfte des Jahres 1999 vorgenommen, um die Kontinuität in der Tätigkeit der
betreffenden EU - Arbeitsgruppen in der zweiten
Hälfte des Jahres 1998 und in den ersten
Monaten des Jahres 1999 zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um ca. 20 Leitungs -
und etwa 12 Stellvertreterfunktionen.
Dieser Aufschub routinemäßiger Versetzungen hat im Mai 1998 die Zustimmung des
Dienststellenausschusses der Personalvertretung im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten gefunden.
Bezuglich einer allfälligen abweichenden Haltung einzelner Mandatare dieses
Kollegialorganes verweise ich auf die Ausführungen im letzten Absatz der Beantwortung
zu den Fragen 1 und 4.