4415/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Franz LAFER, Dip . - Ing. HOFMANN, Dr. PARTIK -

PABLÉ und Kollegen haben am 17. Juli1998 unter der Nummer 4730/J - NR/1998 eine

schriftliche parlamentarische Anfrage an mich eingebracht1 die folgenden Wortlaut hat:

1. Ist es richtig, daß in Ihrem Ministerium über die Bediensteten Urlaubssperren verhängt

wurden bzw. werden?

Wenn ja,

a) warum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,

b) wer zeichnet für diese Anordnung verantwortlich,

c) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen einbezogen

und wenn nein, warum nicht und wenn ja, welche Personalvertreter wurden bzw.

werden befragt und welcher Ansicht waren bzw. sind diese,

d) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,

e) wie viele Bedienstete sind insgesamt davon betroffen,

f) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten tätig,

g) gab bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw. wird, über

welche bzw. über wie viele Bedienstete Urlaubssperren verhängt wurden bzw.

werden?

2. Ist es richtig, daß in Ihrem Ministerium über die Bediensteten Versetzungsstopps

verhängt wurden bzw. werden?

Wenn ja,

a) warum wurden bzw. werden Versetzungsstopps verhängt,

b) wer zeichnet für diese Anordnung verantwortlich,

c) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen einbezogen

und wenn nein, warum nicht und wenn ja, welche Personalvertreter wurden bzw.

werden befragt und welche Ansicht waren bzw. sind diese,

d) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Versetzungsstopps verhängt,

e) wie viele Bedienstete sind insgesamt davon betroffen,

f) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten tätig,

g) gab es bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw. wird,

über welche bzw. über wie viele Bedienstete Versetzungstopps verhängt wurden

bzw. werden?

3. Fallen für Ihr Ministerium durch den EU - Ratsvorsitz bedingte Mehrkosten an?

Wenn ja, in welcher Höhe und woraus ergeben sich im Detail diese Mehrkosten

(aufgeschlüsselt nach Personal - und Sachaufwand)?

4. Wurden bzw. werden auch in den Auslandsvertetungen Ihres Ministeriums über die

Bediensteten Urlaubssperren verhängt?

Wenn ja,

a) warum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,

b) wer zeichnet für diese Anordnung verantwortlich,

c) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen einbezogen

und wenn nein, warum nicht und wenn ja, welche Personalvertreter wurden bzw.

werden befragt und welcher Ansicht waren bzw. sind diese,

d) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Urlaubssperren verhängt,

e) wie viele Bedienstete sind insgesamt betroffen,

f) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten tätig,

g) gab bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw. wird, über

welche bzw. über wie viele Bedienstete Urlaubssperren verhängt werden?

5. Wurden bzw. werden auch in den Auslandsvertretungen Ihres Ministeriums über die

Bediensteten Versetzungsstopps verhängt?

Wenn ja,

a) warum wurden bzw. werden Versetzungsstopps verhängt,

b) wer zeichnet für dies Anordnung verantwortlich,

c) wurde bzw. wird die Meinung der Personalvertreter in die Überlegungen einbezogen

und wenn nein, warum nicht und wenn ja, welche Personalvertreter wurden bzw.

werden befragt und welcher Ansicht waren bzw. sind diese,

d) für welchen Zeitraum wurden bzw. werden Versetzungssstopps verhängt,

e) wie viele Bedienstete sind davon insgesamt betroffen,

f) in welchen Abteilungen bzw. Sektionen sind die betroffenen Bediensteten tätig, gab

bzw. gibt es spezielle Kriterien, nach denen entschieden wurde bzw. wird, über

welche bzw. über wie viele Bedienstete Versetzungsstopps verhängt wurden bzw.

werden?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

 

Aus Anlaß der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft 1998 wurden weder über die im

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien tätigen noch über die an den

zum Ressortbereich zählenden Auslandsvertretungen verwendeten Bediensteten

Urlaubssperren verhängt.

Die Ressortangehörigen wurden aber durch eine schon im Juli 1997 ergangene

Rundweisung auf die Notwendigkeit hingewiesen, ihre Urlaube für das Jahr 1998 so zu

planen, daß sowohl die Organisationseinheiten der Zentrale des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten in Wien als auch die Auslands - Vertretungen die ihnen aus

der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft im Jahre 1998 zusätzlich erwachsenden

Aufgaben jeweils ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllen können (siehe § 68 Abs. 1

BDG 1979 bzw. § 27e Abs. 1 VBG 1948).

Diesbezüglich wurde empfohlen, die Konsumierung von Urlauben tunlichst für die ersten

Monate des Kalenderjahres 1998 oder für den im EU - Bereich weitgehend sitzungsfreien

Kalendermonat August 1998 zu planen.

Der Dienststellenausschuß der Personalvertretung im Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten, der aufgrund einer vom Zentralausschuß gemäß § 4 PVG, BGBl. Nr.

133/1967 in der geltenden Fassung, kundgemachten Zusammenfassung der Ressort -

dienststellen sowohl für die in der Zentrale in Wien als auch für die an den Auslands -

vertretungen verwendeten Bediensteten zuständig ist, hat dieser Vorgangsweise am

1. Juli 1997 schriftlich zugestimmt.

Ob dieser Beschluß einstimmig erfolgte oder ob sich einzelne der 15 Mandatare des

Dienststellenausschusses der Stimme enthalten bzw. allenfalls eine abweichende Haltung

vertreten haben, ist nach dem PVG nicht relevant und auch in der jeweils vom

Vorsitzenden dieses Organs der Personalvertretung ausgefertigten Mitteilung an den

Dienstgeber nicht bekanntzugeben, sodaß eine Beantwortung der in lit. c diesbezüglich

enthaltenen Detailfragen nicht möglich ist.

 

Zu Frage 3:

 

Durch den österreichischen EU - Ratsvorsitz 1998 werden dem Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten infolge zusätzlicher Überstundenleistungen seiner

Bediensteten, die voraussichtlich sowohl in der Zentrale in Wien als auch an den

Auslandsvertretungen erforderlich sein werden, zwar entsprechende Kosten im Bereich

des Personalaufwandes erwachsen, doch finden diese in dem heper hierfür

zugewiesenen Budgetrahmen ihre Deckung.

Für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Österreichischen EU - Ratsvorsitz sind für

ressortspezifische Maßnahmen im Rahmen des Sachaufwandes ÖS 63 Millionen im BVA

1998 beim Voranschlags-Ansatz 1/2006 "EU - Ratspräsidentschaft" budgetiert worden.

Gegenüber dem Voranschlag für das Jahr 1997 stehen dem Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten für das Jahr 1998 aber trotz der österreichischen EU -

Ratspräsidentschaft im Kapitel 20 "Äußeres" insgesamt keine höheren Mittel zur

Verfügung.

Neben dem Kapitel 20 "Äußeres" verwaltet das Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten ein sogenanntes "Zentralbudget", das im Budgetjahr 1998 mit 300

Millionen öS und im Jahr 1999 mit 50 Millionen ÖS dotiert ist. Aus diesem "Zentraibudget"

werden Ausgaben für die Veranstaltungen aller Ressorts getätigt, die sich im

Zusammenhang mit dem österreichischen EU - Ratsvorsitz ergeben. Sämtliche Ausgaben

zu Lasten dieses "Zentralbudgets" sind als Sachaufwand anzusehen. Bezüglich näherer

Details verweise ich auf mein anläßlich der parlamentarischen Behandlung des

Bundesfinanzgesetzes 1999 an alle Klubobleute der im Nationalrat vertretenen Parteien

gerichtetes Schreiben, mit dem diesen eine aufgeschlüsselte Information über die zu

Lasten des sogenannten "Zentralbudgets" vorgesehenen Ausgaben übermittelt wurde.

 

Zu den Fragen 2 und 5:

 

Anlaßlich der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft 1998 wurde weder bezüglich der

im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien noch der an den

österreichischen Auslandsvertretungen tätigen Bediensteten ein Versetzungsstopp

verfügt.

Lediglich bezüglich jener Funktionen im Ausland, deren routinemäßige Neubesetzung in

der zweiten Hälfte des kalenderjahres 1998 oder in den ersten Monaten des Kalender -

jahres 1999 angefallen wäre, mit denen aber derzeit u. a. auch jeweils die Leitung einer

EU - Arbeitsgruppe verbunden ist, wurde eine Verschiebung des Personalwechsels auf die

zweite Hälfte des Jahres 1999 vorgenommen, um die Kontinuität in der Tätigkeit der

betreffenden EU - Arbeitsgruppen in der zweiten Hälfte des Jahres 1998 und in den ersten

Monaten des Jahres 1999 zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um ca. 20 Leitungs -

und etwa 12 Stellvertreterfunktionen.

Dieser Aufschub routinemäßiger Versetzungen hat im Mai 1998 die Zustimmung des

Dienststellenausschusses der Personalvertretung im Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten gefunden.

Bezuglich einer allfälligen abweichenden Haltung einzelner Mandatare dieses

Kollegialorganes verweise ich auf die Ausführungen im letzten Absatz der Beantwortung

zu den Fragen 1 und 4.