4417/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Verbot von Frischzellenkuren in Deutschland

(Nr. 4709/J)

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Auf Grund internationaler Meldungen über Nebenwirkungen wurde in Österreich

bereits im Jahr 1987 durch Erlaß die Anwendung parenteral anzuwendender

"Frischzelltherapeutika verboten. Das Verbot gilt sowohl für niedergelassene Ärzte

als auch für Krarikenanstalten. Auf Grund des Verbotes wurden in den letzten 10

Jahren auch keine Meldungen über diesbezügliche Arzneimittelnebenwirkungen

übermittelt.