4417/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Verbot von Frischzellenkuren in Deutschland
(Nr. 4709/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Auf Grund internationaler Meldungen über Nebenwirkungen wurde in Österreich
bereits im Jahr 1987 durch Erlaß die Anwendung parenteral anzuwendender
"Frischzelltherapeutika verboten. Das Verbot gilt sowohl für niedergelassene Ärzte
als auch für Krarikenanstalten. Auf Grund des Verbotes wurden in den letzten 10
Jahren auch keine Meldungen über diesbezügliche Arzneimittelnebenwirkungen
übermittelt.