442/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen vom
19. April 1996, Nr. 434/J, betreffend geplante Sektorkonsolidierung und Autonomieverlust im
Bereich der Primärbanken, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Vorerst möchte ich darauf hinweisen, daß die gesellschaftsrechtlichen Aspekte der
Punkte 1 bis 3. 10, 11 und 14 den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz
betreffen. lch ersuche daher um Verständnis, daß ich diesbezüglich keine Stellungnahme
abgeben und mich zu diesen Fragen nur aus der Sicht der Zuständigkeit des Bundes-
ministeriurns für Finanzen äußern kann.
Zu 1 . bis 3.:
Vom Bundesministerium für Finanzen ist derzeit kein Gesetzesentwurf geplant, der eine
Sektorkonsolidierung für Genossenschaftsbanken vorsieht.
Zu 4. bis 9.. 12., 13.. 15. und 16.:
Die Vollziehung der von diesen Fragen angesprochenen Angelegenheiten fällt in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz. lch verweise daher auf die Aus-
führungen in der Antwort auf die gleichlautend an den Herrn Bundesminister für Justiz
gerichtete Anfrage Nr. 435/J.
Zu 10. und 11 .:
Die österreichische Rechtsordnung schreibt bereits seit dem Jahr 1979 fachlich versierte
eigenverantwortliche Geschäftsführer für alle Arten von Banken - und damit auch für
Genossenschaftsbanken - vor.
Zu 14.:
Da die organisationsrechtlichen Bestimmungen des Bankwesengesetzes derzeit zufrieden-
stellend gestaltet sind, sehe ich keinen Grund für eine diesbezügliche Novellierung.