4421/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4666/J - NR/1998, betreffend negative Aus -
wirkungen der Stillegung von Eisenbahnstrecken auf die Umwelt die die Abgeordneten Heinzl
und Genossen am 8. Juli 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -
worten:
1. Unterstützen Sie diese Forderung des Umweltschutzgedankens , schwere Güter von
der Straße weg auf die Schiene zu bringen?
Antwort.
Ja
2. Welche Maßnahmen haben Sie geplant, beziehungsweise werden Sie ergreifen, um
der Forderung der betroffenen Revölkerung Rechnung zu tragen?
Antwort:
Es wurden und werden von mir zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Güterverkehr nach
Möglichkeit auf die Schiene zu verlagern und damit die von Lärm und Abgasen betroffene
Bevölkerung zu entlasten. Diese Maßnahmen beeinhalten einerseits den forcierten Ausbau der
Schieneninfrastruktur sowie andererseits die finanzielle
Förderung der Inanspruchnahme der
Schiene durch Tarifstützimgen für die Rollende Landstraße und den unbegleiteten kombinierten
Verkehr sowie umweltsensible Güter (z.B. Gefahrgut), durch die Rückvergütung des Straßen -
verkehrsbeitrages für im Vor - und Nach lauf zum kombinierten Verkehr eingesetzte Straßen -
fahrzeuge sowie durch die Förderung des Neu - und Ausbaus von Anschlußbahnen.
3., 4. Schließen sie sich unserer Meinung an, daß, bevor eine Eisenbahnstrecke stillgelegt
wird, eine genaue umfassende Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt
durchgeführt werden muß?
Sind Sie bereit, den Schaden, der durch die starke zusatzliche Belastung für die
Menschen entsteht, abzuwenden?
Antwort:
Aufgrund des Bundesbahngesetzes ist der Bund zur Vorhaltung der Infrastruktur verpflichtet,
solange darauf Verkehre abgewickelt werden. Im Falle einer Einstellung des Güterverkehrs auf
einer Strecke der Österreichischen Bundesbahnen besteht aufgrund des vom Parlament novel -
lierten Bundesbahngesetzes die Möglichkeit, daß Dritte den Güterverkehr auf dieser Strecke
gegen Entrichtung eines Benützungsentgeltes weiterführen. Diese Dritten können sich der ÖBB
als Betriebsführer (gegen Entgelt) bedienen oder selbst eine Eisenbahnkonzession für den
Betrieb erwerben, wenn sie die dafür gesetzlich vorgesehenen Qualifikationen erbringen. Auch
für diese Eisenbahnverkehrsunternehmen bestehen die in der Antwort zu Frage 2 aufgelisteten
Förderungsmöglichkeiten. Die Einstellung des Güterverkehrs durch die ÖBB muß also nicht
einer Einstellung des Güterverkehrs überhaupt gleichkommen.
Die Beurteilung der Auswirkungen einer Einstellung des Güterverkehrs auf die Umwelt ist in
dieser Form im Einzelfall nicht vorgesehen. Die Begründung der geschilderten Förderungs -
maßnahmen für den Schienengüterverkehr sowie die Ermöglichung eines Weiterbetriebes des
Schienengüterverkehrs durch Dritte auf Strecken, wo die OBB diesen eingestellt haben, liegt
jedoch beim Umweltschutz und dem Bestreben, den Schaden, der durch die zusätzliche
Belastung für die Menschen entsteht, abzuwenden, indem der Güterverkehr möglichst auf der
Schiene belassen und eine Abwanderung auf die
Straße verhindert wird.
Im übrigen darf ich darauf verweisen, daß auch die rasche Einführung der Lkw - Maut diesem
Anliegen Rechnung tragen würde.