4421/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4666/J - NR/1998, betreffend negative Aus -

wirkungen der Stillegung von Eisenbahnstrecken auf die Umwelt die die Abgeordneten Heinzl

und Genossen am 8. Juli 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -

worten:

 

1. Unterstützen Sie diese Forderung des Umweltschutzgedankens , schwere Güter von

der Straße weg auf die Schiene zu bringen?

 

Antwort.

Ja

 

2. Welche Maßnahmen haben Sie geplant, beziehungsweise werden Sie ergreifen, um

der Forderung der betroffenen Revölkerung Rechnung zu tragen?

 

Antwort:

Es wurden und werden von mir zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Güterverkehr nach

Möglichkeit auf die Schiene zu verlagern und damit die von Lärm und Abgasen betroffene

Bevölkerung zu entlasten. Diese Maßnahmen beeinhalten einerseits den forcierten Ausbau der

Schieneninfrastruktur sowie andererseits die finanzielle Förderung der Inanspruchnahme der

Schiene durch Tarifstützimgen für die Rollende Landstraße und den unbegleiteten kombinierten

Verkehr sowie umweltsensible Güter (z.B. Gefahrgut), durch die Rückvergütung des Straßen -

verkehrsbeitrages für im Vor -  und Nach lauf zum kombinierten Verkehr eingesetzte Straßen -

fahrzeuge sowie durch die Förderung des Neu - und Ausbaus von Anschlußbahnen.

3., 4.    Schließen sie sich unserer Meinung an, daß, bevor eine Eisenbahnstrecke stillgelegt

          wird, eine genaue umfassende Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt

          durchgeführt werden muß?

          Sind Sie bereit, den Schaden, der durch die starke zusatzliche Belastung für die

          Menschen entsteht, abzuwenden?

 

Antwort:

 

Aufgrund des Bundesbahngesetzes ist der Bund zur Vorhaltung der Infrastruktur verpflichtet,

solange darauf Verkehre abgewickelt werden. Im Falle einer Einstellung des Güterverkehrs auf

einer Strecke der Österreichischen Bundesbahnen besteht aufgrund des vom Parlament novel -

lierten Bundesbahngesetzes die Möglichkeit, daß Dritte den Güterverkehr auf dieser Strecke

gegen Entrichtung eines Benützungsentgeltes weiterführen. Diese Dritten können sich der ÖBB

als Betriebsführer (gegen Entgelt) bedienen oder selbst eine Eisenbahnkonzession für den

Betrieb erwerben, wenn sie die dafür gesetzlich vorgesehenen Qualifikationen erbringen. Auch

für diese Eisenbahnverkehrsunternehmen bestehen die in der Antwort zu Frage 2 aufgelisteten

Förderungsmöglichkeiten. Die Einstellung des Güterverkehrs durch die ÖBB muß also nicht

einer Einstellung des Güterverkehrs überhaupt gleichkommen.

Die Beurteilung der Auswirkungen einer Einstellung des Güterverkehrs auf die Umwelt ist in

dieser Form im Einzelfall nicht vorgesehen. Die Begründung der geschilderten Förderungs -

maßnahmen für den Schienengüterverkehr sowie die Ermöglichung eines Weiterbetriebes des

Schienengüterverkehrs durch Dritte auf Strecken, wo die OBB diesen eingestellt haben, liegt

jedoch beim Umweltschutz und dem Bestreben, den Schaden, der durch die zusätzliche

Belastung für die Menschen entsteht, abzuwenden, indem der Güterverkehr möglichst auf der

Schiene belassen und eine Abwanderung auf die Straße verhindert wird.

Im übrigen darf ich darauf verweisen, daß auch die rasche Einführung der Lkw - Maut diesem

Anliegen Rechnung tragen würde.