4423/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet - Kammerlander, Öllinger,
Freundinnen und Freunde haben am 8. Juli 1998 unter der Nr. 4651/J an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Leiharbeitsverhältnisse
im Bereich des öffentlichen Dienstes gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage
angeschlossen ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich im Zusammenhang mit der EU -
Ratspräsidentschaft Österreichs ein zeitlich begrenzter Personalbedarf
ergeben hat, der im Rahmen der Stellenpläne für die Jahre 1998199 nicht
abgedeckt werden kann. Es war daher zwingend erforderlich, diesen
Mehrbedarf in Form von Leiharbeitsverhältnissen abzudecken. Für solche
Vertragsverhältnisse, die im Zusammenhang mit der EU - Ratspräsidentschaft
eingegangen werden, sind gemäß dem Allgemeinen Teil des geltenden
Stellenplanes keine Planstellenbindungen erforderlich. Dies gilt jedoch nur für
die Zeit von 1. Jänner 1998 bis 30. Juni1999.
Frage 1:
Es gibt 37 Personen, die von der Firma “Manpower Personaldienstleistungen
GesmbH” zum Stichtag 1. Juli 1998 dem Bundeskanzleramt (Zentralleitung) zur
Dienstleistung beigestellt sind.
Zu Frage 2:
Ich verweise auf die einleitenden Bemerkungen.
Zu Frage 3:
Es sind 15 Männer und 22 Frauen beigestellt.
ZuFrage4:
Die beigestellten Personen werden in Bereichen eingesetzt, wo zumeist
aufgrund der EU - Präsidentschaft ein erhöhter und durch vorhandenes
Personal nicht zu bewältigender Arbeitsaufwand entsteht.
Im konkreten ergibt sich folgendes Bild:
weiblich; männlich
|
HAS: |
3 |
pol.Lehrgang: |
1 |
|
Matura: |
2 |
Matura: |
1 |
|
Studium: |
|
Studium: |
|
|
Rechtswissenschaften:
|
7 |
Rechtswissenschaften: |
9 |
|
Theaterwissenschaft |
|
|
|
|
und Publizistik: |
1 |
Betriebswirtschaftslehr |
1 |
|
|
|
|
|
|
Germanistik und |
|
Geschichte und |
|
|
Romanistik: |
1 |
Publizistik: |
1 |
|
Politikwissenschaften: |
3 |
Politikwissenschaften |
|
|
|
|
und Geschichte: |
1 |
|
Sozial - undWirtschafts |
|
Theologie, Pädagogik |
|
|
wissenschaften: |
1 |
und Geschichte: |
1 |
|
|
|
|
|
|
Volkswirtschaftslehre: |
1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Raumplanung und |
|
|
|
|
Raumordnung: |
2 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Dolmetsch: |
1 |
|
|
Zu Frage 5:
Das Wesen der Leiharbeitsverhältnisse ist charakterisiert durch die vorüber -
gehende Übertassung des Arbeitnehmers. Es ist daher derzeit nicht beab -
sichtigt, die beigestellten Personen nach Ablauf der befristeten Überlassung im
Rahmen von Arbeitsleihverhältnjssen weiterhin im Bundeskanzleramt zu
verwenden.
Inwieweit nach Ablauf der befristeten Beistellung eine Aufnahme in den
Bundesdienst möglich ist, wird nach den zu diesem Zeitpunkt bestehenden
Umständen zu beurteilen sein.
Zu den Fragen 6 und 12:
Die Beantwortung dieser Fragen berührt Geschäfts - bzw. Betriebsgeheimnisse
dieses Unternehmens, die auch einen Anspruch auf Datenschutz begründen.
Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich die Frage 6 nicht beantworten
kann bzw. eine Vertragsexemplar der Anfragebeantwortung
nicht beilege.
Zu Frage 7:
Aus heutiger Sicht ist der Personalbedarf zur Durchführung der EU -
Ratspräsidentschaft gedeckt; eventuell kann sich in Zusammenhang mit dem
Gipfeltreffen der Staats - und Regierungschefs kurzfristig noch ein Bedarf an
zusätzlichem Personall welches dann nur tageweise eingesetzt würde,
ergeben.
Zu Frage 8:
Es wird in analoger Anwendung der einschlägigen Bestimmungen im
Vertragsbedienstetengesetz bzw. Gehaltsgesetz bei den beigestel Iten
Personen ein fiktiver Vorrückungsstichtag berechnet.
Zu Frage 9:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für
Finanzen zu Frage 9 der gleichlautend an ihn gerichteten parlamentarischen
Anfrage Nr. 4655/J.
Zu Frage 11:
Nein.