4423/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Pollet - Kammerlander, Öllinger,

Freundinnen und Freunde haben am 8. Juli 1998 unter der Nr. 4651/J an mich

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Leiharbeitsverhältnisse

im Bereich des öffentlichen Dienstes gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage

angeschlossen ist.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich im Zusammenhang mit der EU -

Ratspräsidentschaft Österreichs ein zeitlich begrenzter Personalbedarf

ergeben hat, der im Rahmen der Stellenpläne für die Jahre 1998199 nicht

abgedeckt werden kann. Es war daher zwingend erforderlich, diesen

Mehrbedarf in Form von Leiharbeitsverhältnissen abzudecken. Für solche

Vertragsverhältnisse, die im Zusammenhang mit der EU - Ratspräsidentschaft

eingegangen werden, sind gemäß dem Allgemeinen Teil des geltenden

Stellenplanes keine Planstellenbindungen erforderlich. Dies gilt jedoch nur für

die Zeit von 1. Jänner 1998 bis 30. Juni1999.

Frage 1:

 

Es gibt 37 Personen, die von der Firma “Manpower Personaldienstleistungen

GesmbH” zum Stichtag 1. Juli 1998 dem Bundeskanzleramt (Zentralleitung) zur

Dienstleistung beigestellt sind.

 

Zu Frage 2:

 

Ich verweise auf die einleitenden Bemerkungen.

 

Zu Frage 3:

 

Es sind 15 Männer und 22 Frauen beigestellt.

 

ZuFrage4:

 

Die beigestellten Personen werden in Bereichen eingesetzt, wo zumeist

aufgrund der EU - Präsidentschaft ein erhöhter und durch vorhandenes

Personal nicht zu bewältigender Arbeitsaufwand entsteht.

Im konkreten ergibt sich folgendes Bild:

weiblich; männlich

HAS:

 3

 pol.Lehrgang:

1

Matura:

 2

 Matura:

 1

Studium:

                             

Studium:

 

Rechtswissenschaften:

 

 7

 Rechtswissenschaften:

 9

Theaterwissenschaft

 

 

 

und Publizistik:

 1

Betriebswirtschaftslehr

1

 

 

 

 

Germanistik und

 

 Geschichte und

 

Romanistik:

 1

 Publizistik:

 1


 

Politikwissenschaften:

 3

 Politikwissenschaften

 

 

 

und Geschichte:

1

 

Sozial - undWirtschafts

 

 

Theologie, Pädagogik

 

wissenschaften:

 1

und Geschichte:

 1

 

 

 

 

Volkswirtschaftslehre:

 1

 

 

 

 

 

 

Raumplanung und

 

 

 

Raumordnung:

 2

 

 

 

 

 

 

Dolmetsch:

 1

 

 

 

Zu Frage 5:

 

Das Wesen der Leiharbeitsverhältnisse ist charakterisiert durch die vorüber -

gehende Übertassung des Arbeitnehmers. Es ist daher derzeit nicht beab -

sichtigt, die beigestellten Personen nach Ablauf der befristeten Überlassung im

Rahmen von Arbeitsleihverhältnjssen weiterhin im Bundeskanzleramt zu

verwenden.

Inwieweit nach Ablauf der befristeten Beistellung eine Aufnahme in den

Bundesdienst möglich ist, wird nach den zu diesem Zeitpunkt bestehenden

Umständen zu beurteilen sein.

 

Zu den Fragen 6 und 12:

 

Die Beantwortung dieser Fragen berührt Geschäfts - bzw. Betriebsgeheimnisse

dieses Unternehmens, die auch einen Anspruch auf Datenschutz begründen.

Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich die Frage 6 nicht beantworten

kann bzw. eine Vertragsexemplar der Anfragebeantwortung nicht beilege.

Zu Frage 7:

 

Aus heutiger Sicht ist der Personalbedarf zur Durchführung der EU -

Ratspräsidentschaft gedeckt; eventuell kann sich in Zusammenhang mit dem

Gipfeltreffen der Staats - und Regierungschefs kurzfristig noch ein Bedarf an

zusätzlichem Personall welches dann nur tageweise eingesetzt würde,

ergeben.

 

Zu Frage 8:

 

Es wird in analoger Anwendung der einschlägigen Bestimmungen im

Vertragsbedienstetengesetz bzw. Gehaltsgesetz bei den beigestel Iten

Personen ein fiktiver Vorrückungsstichtag berechnet.

 

Zu Frage 9:

 

Dazu verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesministers für

Finanzen zu Frage 9 der gleichlautend an ihn gerichteten parlamentarischen

Anfrage Nr. 4655/J.

 

Zu Frage 11:

 

Nein.