4424/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schweitzer, Dr. Povysil und Kollegen

haben am 8. Juli 1998 unter der Nr. 4670/J an mich eine schriftliche parla-

mentarische Anfrage betreffend Kunstförderung für Pornographie gerichtet,

deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen ist.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Ohne auf die teilweise unzutreffenden Behauptungen in der Einleitung dieser

Anfrage im Detail einzugehen, möchte ich einleitend darauf hinweisen, daß es

Ziel des Vereins “Institut für neue Kulturtechnologie” ist sich auf wissenschaft -

licher und künstlerischer Ebene mit Themen, die mit den neuen Medien und

lechnologien in Zusammenhang stehen, auseinanderzusetzen. Er positioniert

sich in durchaus kritischer Distanz zu bestimmten Phänomenen dieser Entwick -

lung. Die internationale Fachwelt hat das bedeutendste Projekt des Vereins,

"Public Netbase", als innovativ, europaweit vorbildhaft und als international im

Spitzenfeld gewürdigt.

Eine Förderung von Gewalt und Pornographie ist vom Verein

selbstverständlich weder intendiert noch kann sie diesem ernsthaft unterstellt

werden.

 

Zu Frage 1:

 

Der Kostenzuschuß für den genannten Verein wurde im Hinblick auf dessen

Jahrestätigkeit vergeben. Diese beinhaltet: Interdisziplinäre Forschung und

Serviceangebote, z.B. tO - Provider, der Künstlerinnen und Kulturinitiativen

billigen Zugang zum Internet bietet, um in diesem Medium künstlerisch tätig zu

sein, sowie Schulungen, Seminare etc.

 

Zu Frage 2:

 

Die widmungsgemäße Verwendung der Geldmittel wurde durch die Vorlage

von Originalbelegen und einer Bilanz im Sinne der Förderungswidmung

geprüft.

 

Zu Frage 3:

 

Der Kostenzuschuß für 1997 betrug 1,5 Millionen Schilling plus 75.000,-- Inter -

net - Anbindungskosten. Die Vergabe erfolgte nach einstimmiger Empfehlung

des unabhängigen Fachbeirates mit der Begründung, daß “Public netbase”,

europaweit einmalig, Vereinen, Kulturinitiativen, Künstlerinnen und Künstlern

demokratischen und kostengünstigen Zugang zum “Kunst - Datenhighway”

ermöglicht. Was Prüfung und Nachweis anbelangt, verweise ich auf Punkt 2.

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Der Kostenzuschuß für das Jahr 1998 beträgt 1,5 Millionen Schilling. Bezüglich

Zweck und Widmung darf ich auf Punkt 3 verweisen. Laut Förderungszusage

ist die widmungsgemäße Verwendung der Mittel für 1998 im Finanzjahr 1999

zu prüfen und nachzuweisen.

 

Zu den Fragen 6 und 7 :

 

Die Verbreitung von Pornographie oder gar Gewalt wurde und wird vom ange -

sprochenen Verein in keiner Weise gefördert. Es gibt daher keinen Grund, die

ausgezahlten Mittel zurückzufordern.

 

Zu Frage 8:

 

Weitere Kostenzuschüsse hängen von der Einreichung, einer für 1999 vorge -

sehenen Evaluierung des Vereins durch internationale Fachleute und einer

entsprechenden Beiratsempfehlung ab.

 

Zu Frage 9

 

Ja.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Personen und Einrichtungen mit den genannten Inhalten wurden und werden

nicht gefördert.

Zu den Fragen 12 und 13:

 

Obwohl diese Fragen in erster Linie die Zuständigkeiten des Bundesministers

für Inneres berühren, möchte ich dazu folgendes bemerken:

 

1. Im Bundesministerium für Inneres wurde eine Internet-Meldestetle

eingerichtet, die privaten Hinweisgebern die Möglichkeit bietet,

kinderpornographische Darstellungen im Internet anonym zu melden.

 

2. Es wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Herbst

einen “Gemeinsamen Aktionsplan gegen Kindesmißbrauch im Internet"

ausarbeiten wird.

 

3. Der Bundesminister für Inneres Mag. Schlögl wird als Präsident des Euro -

päischen Rates “Justiz und Inneres den gemeinsamen Kampf der EU gegen

den sexuellen Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen über das Internet

vorantreiben. Dieses Thema wird daher ein zentraler Tagesordnungspunkt

beim Rat “Justiz und Inneres” am 29.130. November 1998 in Wien sein.

 

4. Ein Entwurf des Rates einer gemeinsamen Maßnahme zur Bekämpfung der

Kinderpornographie im Internet liegt vor und soll im Rahmen der österreichi -

schen Präsidentschaft eingebracht werden. Er sieht insbesondere die Ein -

richtung nationaler Meldestellen in allen 15 Mitgliedstaaten der EU vor, die

verstärkte Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Ermittlungen, die

verstärkte Nutzung der Interpol - und Europolkanäle und die Erstellung von

Lageanalysen zwecks Gewinnung kriminalpolizeilicher Ermittlungsansätze.

 

Zu Frage 14:

Einen Zusammenhang zwischen der Förderung des “Vereins Institut für neue

KuIturtechnologien” und einer Steigerung der Zahl der Gewaltverbrechen aus

sexuellen Motiven kann ich nicht erkennen.

 

Zu Frage 15:

 

Nein. Die Förderung eines Vereins, der sich mit bestimmten Phänomenen der

neuen Medien und Technologien kritisch auseinandersetzt und meine Be -

mühungen, Kinderpornographie zu bekämpfen, stehen in keinem Gegensatz.