4426/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Kolleginnen und Kollegen

haben am 9. Juli1998 unter der Nr. 4697/J an mich eine schriftliche parla -

mentarische Anfrage betreffend Benachteiligung von Frauen durch das

Staatsopernorchester gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen

ist.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Wie mir mitgeteilt wird, wurden in den letzten 5 Jahren insgesamt 12 Musiker  -

darunter keine Frau -, die bei Mitgliedern des Staatsopernorchesters studier -

ten, in das Staatsopernorchester aufgenommen.

 

Zu den Fragen 3 bis 6:

 

Dazu wird mir mitgeteilt, daß in den letzten 5 Jahren 15 Frauen 245 Dienste

und 145 Männer rund 8.840 Dienste gespielt haben. Zu diesen Zahlen ist

jedoch anzumerken, daß - mit Ausnahme von zwei Harfinistinnen - Frauen erst

seit einem Jahr zu Substitutendiensten herangezogen werden. Von den Män -

nern wurden bisher hauptsächlich ehemalige pensionierte Mitglieder des

Staatsopernorchesters als Substituten herangezogen.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

In umfangreichen Gesprächen mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Staats -

opernorchesters und dem Vorstand der Wiener Philharmoniker unter Einbin -

dung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

konnte im Frühjahr 1997 bei Herrn Staatssekretär Dr. Wittmann eine endgültige

Einigung in der Frage der Aufnahme von Frauen in das Orchester der Wiener

Philharmoniker erzielt werden. Dementsprechend wurde auch der Orchester -

Kollektivvertrag für das Staatsopernorchester verändert.

Damit wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von

Frauen in das Staatsopernorchester geschaffen und bei den daraufhin

durchgeführten Probespielen auch die Bewerbungen entsprechend qualifi -

zierter Frauen berücksichtigt. Gleichzeitig hat auch der Direktor der Wiener

Staatsoper Anweisung gegeben, Frauen auch als Substituten einzusetzen.

Allerdings handelt es sich hier um eine Maßnahme, die nicht sofort volle

Wirkung entfalten kann, sondern einen zeitlichen Umsetzungsprozeß erfordert.

Dieser ist bereits eingeleitet und wird in der kommenden Spielzeit fortgesetzt

und intensiviert werden.

Zu Frage 9:

 

Es ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Frauenförderung in allen

Bereichen des öffentlichen Dienstes voranzutreiben. Dies ist auch der Grund

warum erstmals die sozialdemokratischen Ressorts ihre Frauenförderpläne in

Verordnungsform erlassen haben.

Da ein bestimmtes Geschlecht keine unverzichtbare Voraussetzung für die

Verwendung als Musikerln im Staatsopernorchester ist, ist das Bundes -

Gleichbehandlungsgesetz auch auf die Besetzung von Planstellen des

Staatsopernorchesters anzuwenden. Bewerben sich daher Frauen um vakante

Stellen im Staatsopernorchester und werden diese aufgrund ihres Geschlechts

nicht zum Probespiel zugelassen, so liegt eine Diskriminierung vor.

Diskriminierte Bewerberinnen haben nach § 10 B - GBG Anspruch auf

Schadenersatz gegenüber dem Bund.

 

Darüber hinaus verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen

Anfrage 4696/J durch den Wissenschaftsminister.

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

 

Falls betroffene Frauen sich an die Bundes - Gleichbehandlungskommission

wenden und diese eine Diskriminierung feststellen sollte, dann können Sie

versichert sein, daß die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden. Bis

zum heutigen Zeitpunkt wurde jedoch noch keine diesbezügliche Beschwerde

an die Bundes - Gleichbehandlungskommission herangetragen.