4426/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Kolleginnen und Kollegen
haben am 9. Juli1998 unter der Nr. 4697/J an mich eine schriftliche parla -
mentarische Anfrage betreffend Benachteiligung von Frauen durch das
Staatsopernorchester gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen
ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Wie mir mitgeteilt wird, wurden in den letzten 5 Jahren insgesamt 12 Musiker -
darunter keine Frau -, die bei Mitgliedern des Staatsopernorchesters studier -
ten, in das Staatsopernorchester aufgenommen.
Zu den Fragen 3 bis 6:
Dazu wird mir mitgeteilt, daß in den letzten 5 Jahren 15 Frauen 245 Dienste
und 145 Männer rund 8.840 Dienste gespielt haben. Zu diesen Zahlen ist
jedoch anzumerken, daß - mit Ausnahme von zwei Harfinistinnen - Frauen erst
seit einem Jahr zu Substitutendiensten herangezogen
werden. Von den Män -
nern wurden bisher hauptsächlich ehemalige pensionierte Mitglieder des
Staatsopernorchesters als Substituten herangezogen.
Zu den Fragen 7 und 8:
In umfangreichen Gesprächen mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Staats -
opernorchesters und dem Vorstand der Wiener Philharmoniker unter Einbin -
dung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
konnte im Frühjahr 1997 bei Herrn Staatssekretär Dr. Wittmann eine endgültige
Einigung in der Frage der Aufnahme von Frauen in das Orchester der Wiener
Philharmoniker erzielt werden. Dementsprechend wurde auch der Orchester -
Kollektivvertrag für das Staatsopernorchester verändert.
Damit wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von
Frauen in das Staatsopernorchester geschaffen und bei den daraufhin
durchgeführten Probespielen auch die Bewerbungen entsprechend qualifi -
zierter Frauen berücksichtigt. Gleichzeitig hat auch der Direktor der Wiener
Staatsoper Anweisung gegeben, Frauen auch als Substituten einzusetzen.
Allerdings handelt es sich hier um eine Maßnahme, die nicht sofort volle
Wirkung entfalten kann, sondern einen zeitlichen Umsetzungsprozeß erfordert.
Dieser ist bereits eingeleitet und wird in der kommenden Spielzeit fortgesetzt
und intensiviert werden.
Zu Frage 9:
Es ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Frauenförderung in allen
Bereichen des öffentlichen Dienstes voranzutreiben. Dies ist auch der Grund
warum erstmals die sozialdemokratischen Ressorts ihre Frauenförderpläne in
Verordnungsform erlassen haben.
Da ein bestimmtes Geschlecht keine unverzichtbare Voraussetzung für die
Verwendung als Musikerln im Staatsopernorchester ist, ist das Bundes -
Gleichbehandlungsgesetz auch auf die Besetzung von Planstellen des
Staatsopernorchesters anzuwenden. Bewerben sich daher Frauen um vakante
Stellen im Staatsopernorchester und werden diese aufgrund ihres Geschlechts
nicht zum Probespiel zugelassen, so liegt eine Diskriminierung vor.
Diskriminierte Bewerberinnen haben nach § 10 B - GBG Anspruch auf
Schadenersatz gegenüber dem Bund.
Darüber hinaus verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen
Anfrage 4696/J durch den Wissenschaftsminister.
Zu den Fragen 10 bis 13:
Falls betroffene Frauen sich an die Bundes - Gleichbehandlungskommission
wenden und diese eine Diskriminierung feststellen sollte, dann können Sie
versichert sein, daß die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden. Bis
zum heutigen Zeitpunkt wurde jedoch noch keine diesbezügliche Beschwerde
an die Bundes - Gleichbehandlungskommission herangetragen.