4428/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Guggenberger, Dr. Leiner, Dr. Pumberger,
Motter, Haidlmayr, DDr. Niederwieser
betreffend den bundesweit uneinheitlichen Vollzug des Ausbildungsabschnittes des
"Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch - technischen
Dienste (MTD - Gesetz)"
(Nr. 4682/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Im Rahmen der Konferenz der leitenden Sanitätsbeamten bei den Ämtern der Landes -
regierungen am 1. Oktober 1997 berichteten die Länder über die jeweilige
Vorgangsweise betreffend die Ausbildungskosten - Rückersatzvereinbarungen. Von
Bundesseite wurde auf die Schwierigkeiten derartiger Rückzahlungsverpflichtungen
hingewiesen.
Auch bei der Konferenz der leitenden Sanitätsbeamten bei den Ämtern der Landes -
regierungen am 22. und 23. Jänner 1996 berichteten die Länder über die Situation
im jeweiligen Bundesland.
Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass die Führung von MTD - Akademien im
Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erfolgt. Dem entspricht auch, dass die
Länder der Versorgungsauftrag mit Krankenanstalten trifft und diese daher in der
Praxis durch den Betrieb entsprechender Ausbildungseinrichtungen für das zur
Führung von Krankenanstalten erforderliche Personal sorgen.
Die gegenständliche Anfrage wurde daher zum Anlaß genommen, hiezu schriftliche
Stellungnahmen der Ämter der Landesregierungen einzuholen. Im Hinblick auf die
erbetenen Aufschlüsselungen werden die Antworten zu den einzelnen Fragen im vollen
Wortlaut wiedergegeben.
Seitens des Amtes der Burgenländischen Landesregierung wurde einleitend “auf den
Umstand verwiesen, daß in Ermangelung einer landeseigenen Akademie für den MTD -
Bereich die Landesregierung in ihrer Sitzung am 20. Dezember 1994 beschlossen hat,
einen Vertrag zwischen dem Land Burgenland und der Stadt Wien abzuschließen, in
weichem vereinbart wurde, daß ab dem Jahr 1994 dem Land Burgenland in den
Akademien der Wiener Städtischen Krankenanstalten eine dreijährige Ausbildung von
jährlich höchstens 10 Personen für den physiotherapeutischen Dienst, den ergothera -
peutischen Dienst und den logopädisch - phoniatrisch - audiologischen Dienst ermöglicht
wird. Aufgrund dieser Vereinbarung hat das Land Burgenland an den Wiener Kranken -
anstaltenverbund pro Studierendem Ausbildungskosten zu leisten. Basierend auf
dieser Vereinbarung, welche mittlerweile mit Beschluß der Landesregierung wieder
aufgelöst wurde, hat das Land Burgenland mit den einzelnen Auszubildenden Verträge
abgeschlossen, in welchen sich diese verpflichteten, nach Abschluß der Ausbildung im
Land Burgenland im jeweiligen Fachbereich tätig zu werden.
Da sich gezeigt hat, daß im Land Burgenland nicht die erforderlichen Arbeitsplätze
vorhanden waren, war es den Schülern nicht möglich, ihre vertraglichen Verpflich -
tungen gegenüber dem Land einzuhalten. Dies stand jedoch nicht im Einflußbereich
der Schüler, da diese selbst keinen Einfluß auf den Arbeitsmarkt nehmen konnten,
weshalb es aus rechtlicher Sicht nicht zulässig war, auf die Einhaltung der Verpflich -
tung zu beharren.
Daher wurden die Schüler, die eine lange Wartezeit oder gar keine Aussicht auf
einen Arbeitsplatz im Burgenland für ihren Fachbereich hatten, aus der
Verpflichtung entlassen.”
Seitens des Amtes der Wiener Landesregierung wurde unter “Allgemeines”
mitgeteilt, daß “trotz knapper finanzieller Ressourcen der Stadt Wien jährlich an den
Wiener med. - technischen Akademien in jeder MTD - Sparte mindestens ein
Ausbildungslehrgang geführt wird, wobei pro Jahr ca. 300 Bewerberinnen
aufgenommen werden. In den übrigen Bundesländern werden entweder keine
Akademien geführt (Burgenland, Vorarlberg) oder aber nicht in allen Sparten
Ausbildungen angeboten. Auch wird an vielen Akademien nicht jährlich mit einem
neuen Ausbildungslehrgang begonnen.
An den med. - technischen Akademien in Wien werden im großen Umfang Bewer -
berinnen aus anderen Bundesländern aufgenommen (im LG 1997/2000 und im LG
1998/2001 sind jeweils 63 % der Studierenden aus den anderen Bundesländern). An
den Akademien der anderen Bundesländer hingegen werden BewerberInnen die
nicht aus dem eigenen Bundesland kommen, bei der Aufnahme kaum berücksichtigt.
Die Abhaltung von Ausbildungslehrgängen im jährlichen Ausbildungsrhythmus an
den bestehenden Akademien der Bundesländer und eine weitgehende
Gleichbehandlung von BewerberInnen aus anderen Bundesländern würde zu einer
Entlastung der Bewerbungs - und Ausbildungssituation in Wien führen.”
Von den anderen Ländern liegen hiezu
keine Stellungnahmen vor.
Zu Frage 2:
Im Hinblick auf die zu dieser Fragestellung bestehende Literatur und Judikatur (vgl
zB Resch, Ausbildungskosten für nichtärztliches Personal, RdM 1994, 42) sowie
darauf, daß es sich um eine Angelegenheit der Privatwirtschaftsverwaltung
außerhalb des Bundes handelt, plane ich nicht, eine Prüfung beim BKA - VD in
Auftrag zu geben.
Zu Frage 3:
Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung
bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:
Burgenland:
Siehe Beilage 1
Kärnten:
Siehe Beilage 2
Niederösterreich:
Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -
punktkrankenhaus Wiener Neustadt:
“jährlicher Gesamtaufwand für die Ausbildung seit 1993: pro Studierender pro Jahr ca.
S90.000,-”
Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am a.ö. Krankenhaus der Kurstadt
Baden:
“jährlicher Gesamtaufwand (seit Inkrafttreten des MTD - Gesetzes September 1992):
Siehe Beilage 3
Akademien für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und
ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am a.Ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt
St. Pölten:
Siehe Beilage 3
Oberösterreich:
Siehe Beilage 4
Akademie für den Diätdienst und emahrungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö.
Krankenhaus der Elisabethinen Linz:
“Aufgrund der Kostenrechnungsaufzeichnungen ergaben sich 1996 Kosten von
S 2.160.511,- und im Jahre 1997 Kosten von S
2.356.672,-.
In der Akademie werden insgesamt 12 StudentInnen ausgebildet. Nach Beendigung
der dreijährigen Ausbildung wird wieder mit einem neuen Turnus à 12 Personen
begonnen.”
Salzburg:
“Im Bundesland Salzburg werden folgende med. - technische Akademien geführt:
An den Landeskrankenanstalten Salzburg:
Akademie für physiotherapeutischen Dienst
Akademie für den radiologisch - technischen Dienst
Akademie für den medizinisch - technischen Laboratoriumsdienst
Akademie für den orthopädischen Dienst
An der Landesnervenklinik Salzburg:
Akademie für den ergotherapeutischen Dienst
Die seit Inkrafttreten des MTD - Gesetzes am 1.9.1992 in diesen Akademien
angefallenen Kosten laut Kostenrechnung sind den beiliegenden Aufstellungen zu
entnehmen.” (Beilage 5)
Steiermark:
“Da die Akademien teilweise in Gebäuden des LKH - Univ.Klinikum Graz und des
Landesnervenkrankenhauses Graz untergebracht sind, werden auch die in den
genannten Räumlichkeiten anfallenden Betriebs - und Erhaltungskosten (z.B. Strom,
Heizung, Reinigung) vom Träger dieser Einrichtungen also der Steiermärkischen
Krankenanstalten Ges.mbH. getragen und sind daher in der folgenden Aufstellung
nicht enthalten. Außerdem ist keine exakte räumliche Trennung gegeben, so daß
auch keine budgetäre Aufteilung der Kosten innerhalb der Akademien im
Landesvoranschlag erfolgt.
|
|
Summe in Mio. Ös |
|
1992 |
21,9 |
|
1993 |
25,1 |
|
1994 |
27,6 |
|
1995 |
29,2 |
|
1996 |
31,4 |
|
1997 |
35,5” |
Tirol:
“Das Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der TILAK GesmbH ist in
Tirol der alleinige Anbieter für die Ausbildungen im medizinisch - technischen
Laboratoriumsdienst, physiotherapeutischen Dienst, ergotherapeutischen Dienst,
Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst, radiologisch - technischen
Dienst, logopädisch - phoniatrisch - audiologischen Dienst und im medizinischen -
technischen Fachdienst.
Jährlicher Gesamtaufwand: in etwa pro Student und Jahr S 110.000,- inkl. aller
Kosten. Im Jahre 1996 betrug z.B. der Gesamtaufwand im MTD - Bereich rund
S 37.876 Mio für alle Sparten”.
Vorarlberg:
Siehe Beilage 8
Wien:
“Jährlicher Gesamtaufwand für die Ausbildung im Bereich der gehobenen med. -
technischen Dienste (Gesamtnettokosten in ÖS):
Siehe Beilage 9
Zu Frage 4:
Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung
bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:
Burgenland:
“Zwischen der Stadt Wien und dem Land Burgenland über die dreijährige
Ausbildung von jährlich höchstens 10 Personen ab dem Jahr 1994 in den
Akademien für den physiotherapeutischen Dienst, den ergotherapeutischen Dienst
und den logopödisch - phoniatrisch - audiologischen Dienst tunlichst im Verhältnis
5:3:2.
An Ausbildungskosten werden pro Studierendem je Ausbildungsjahr vorgeschrieben:
S 86.000,- an der Akademie für den physiotherapeutischen Dienst
S 102.000,- an der Akademie für den ergotherapeutischen Dienst
S 155.000,- an der Akademie für den logopädisch - phoniatrisch - audiologischen
Dienst.
Den Vertrag hat das Land Burgenland 1997 gekündigt.”
Kärnten:
“Der Kriterienkatalog für jede med. - techn. Akademie des Landes Kärnten basiert auf
den im MTD - Gesetz sowie der MTD - AV verankerten gesetzlichen Grundlagen. Nicht
unerwähnt sei hier im ASVG verankerte gesetzliche Verpflichtung des Rechtsträgers
zur Leistung der Posten pro Studierendem für Kranken -, Unfall - und Pensions -
versicherung für die Dauer der gesamten Ausbildung.”
Niederösterreich:
“Es wurde seitens des Landes Niederösterreich ein Schulkonzept für die Kranken -
pflegeschulen erarbeitet nächster Schritt wird es sein, ein Konzept für die
Akademien zu erarbeiten. Die Gebarung erfolgt
nach den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit unter Einhaltung der
Bestimmungen des MTD - Gesetzes.
Seitens der Akademie für den Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungs -
dienst am A.Ö. Landeskrankenhaus der Landeshauptstadt St. Pölten lautet der
Kriterienkatalog wie folgt:
1. Baumaßnahmen
2. Geräte - und apparatemäßige Anschaffungen
3. sonstige wichtige Anliegen”
Oberösterreich:
"Seitens des A.ö. Krankenhaus der Elisabethinen Linz werden für die Budgetierung
die Erfahrungsziffem der laufenden Periode herangezogen."
Salzburg:
"Die Budgets der Akademien sind in den Voranschlägen der jeweiligen Kranken -
anstalten integriert. Für diese Akademien besteht kein eigenes Budget es wird
jedoch eine entsprechende Kostenrechnung geführt."
Steiermark:
“Die Anzahl der Ausbildungsplätze, das vorhandene Lehrpersonal, die
vorgegebenen Räumlichkeiten und die Studierendenanzahl dienen vorwiegend als
Kriterium der Budgeterstellung.”
Tirol:
Kriterienkatalog für die Gesamtkosten:
Sämtliche Kosten, darunter ist zu verstehen alle Personalkosten, Honorare für Vor -
tragende, Raumkosten, direkte Kosten je Studentin (Verpflegung, Sozialversicherung
etc.), Verwaltungskosten, Investitionskosten, Instandhaltungskosten.”
Vorarlberg:
Vorarlberg hat keinen MTD - Akademiestandort. Das Jahresbudget außer Landes
wird nach dem voraussichtlichen Ausbildungsbedarf erstellt, aufbauend auf
Rahmenvorgaben der Vorjahre.”
Wien:
“Betreffend den Kriterienkatalog wird auf die Beilage 9 (“Akademie für den physiothera-
peutischen Dienst, Schulbudget 1998”) verwiesen. Die Posten sind für die einzelnen
Akademien und Sparten jeweils gleich, unterscheiden sich aber in der Höhe der
Beträge.
Der Posten “Sozialversicherung” beinhaltet die Kranken-, Pensions- und Unfallver-
sicherung der Studierenden ab Studienbeginn. Die Kosten dafür werden von der
Stadt Wien getragen.
Zu Frage 5:
Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung
bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:
Burgenland:
“Das Land Burgenland hat mit den Schülerinnen Vereinbarungen abgeschlossen,
wonach sich diese verpflichten, sich zur Erlangung der Voraussetzung für die
bewfsmäßige Ausübung des jeweiligen MTD - Dienstes der praktischen Ausbildung
an Wiener Akademien zu unterziehen.
Desweiteren verpflichten sich die Schülerinnen, ihre berufliche Tätigkeit im
Burgenland durch mindestens 5 Jahre auszuüben. Sollte dieser Verpflichtung nicht
nachgekommen werden können (Ausnahmen aus sozialen, familiären Gründen),
sind die Ausbildungskosten dem Land zurückzuerstatten."
Kärnten:
“Die Ausbildung in den ho. Med. - technischen Akademien ist für die Absolventen mit
keinerlei Verpflichtung verbunden.”
Niederösterreich:
Akademie für den radiolog. - techn. Dienst am Ausbildungszentrum Schwerpunkt-
krankenhaus Wiener Neustadt: “Die Akademie verlangt von ihren Studierenden
keine Unterfertigung von Ausbildungsverträgen.”
Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.ö. Krankenhaus der Kurstadt
Baden: “Für Studentinnen der Bundesländer Vorarlberg und Burgenland werden
jährliche Ausbildungskosten in der Höhe von S 55.0001,- pro Student und Ausbil -
dungsjahr den jeweiligen Landesregierungen vorgeschrieben (entsprechende Ver -
pflichtungserklärung des Landes wird verlangt).”
Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernäh -
rungsmedizinischen Beratungsdienst am A.ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt
St. Pölten: "PTA: Vorarlberger Landesregierung, DIÄT: bisher unbekannt”
Oberösterreich:
“In den OÖ med. - techn. Akademien wird seit 1995 keine Unterfertigung von Ausbil -
dungsverträgen verlangt auch nicht von StudentInnen anderer Bundesländer.
Akademie für den Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.ö.
Krankenhaus der Elisabethinen Linz: “In unserer Akademie werden von
Studentinnen keine Ausbildungsverträge
zur Unterfertigung vorgelegt.”
Salzburg:
“Zur vorsorglichen Deckung des Personalbedarfes im Bundesland Salzburg werden
derzeit von den Bewerbem für die Akademie für Physiotherapie und der Akademie
für Ergotheraple Verpflichtungserklärungen verlangt, wonach diese nach
Absolvierung ihrer Ausbildung mindestens ein Jahr in einer gemeinnützigen
Krankenanstalt im Bundesland zur Verfügung stehen. Die Nichteinhaltung dieser
Verpflichtungserklärung ist mit einer Pönale von S 100.000,- verbunden.”
Steiermark:
“In der Steiermark führt ausschließlich das Land als Rechtsträger die med. - techn.
Akademien. Es werden mit den Studierenden keinerlei Ausbildungsverträge (Z.B.
Ausbildungsdarlehen, Bindungserklarungen, Verpflichtungserklärungen
abgeschlossen."
Tirol:
“Tirolerinnen müssen eine sog. Bindungserklärung unterfertigen. diese dient vor
allem dazu, um das Kostenbewußtsein der Studentinnen zu schärfen, um eine
gewisse moralische Verpflichtung gegenüber dem Land Tirol als finanzierende
Körperschaft zu erkennen, sowie um für Zwecke der Statistik und der
Gesamtbedarfsplanung bestimmte, dem Datenschutz unterliegende Informationen ,
über die Arbeitsstellen bzw. über die Beschäftigung nach der Diplomierung zu
erhalten. Die Bindungserklärung bindet den künftigen Absolventen, innerhalb von
sechs Jahren nach der Diplomierung drei Jahre in irgendeiner Gesundheits - oder
Sozialeinrichtung in Tirol zu arbeiten. Bei Nichterfüllung dieser Arbeitsbindung durch
denn Absolventen werden jedoch keine rechtlichen Schritte gesetzt.”
Vorarlberg:
“Das Land Vorarlberg finanziert unter gewissen Voraussetzungen MTD -
Ausbildungen in Innsbruck, Salzburg, Wels, St. Pölten und Klagenfurt. Dadurch soll
das für das Land notwendige MTD - Personal sichergestellt werden. Zu diesem
Zweck wurden bzw. werden mit den ProbandInnen zu Beginn der Ausbildung
“Verpflichtungserklärungen” (ab 1996 unter dem Terminus “Ausbildungsdarlehen”)
abgeschlossen. In diesen Verträgen vereinbart das Land als Gegenleistung für den
finanziellen Aufwand mit den BewerberInnen, daß diese im Anschluß an die
Ausbildung ihre Tätigkeit im Land Vorarlberg (in näher genannten Einrichtungen)
während dreier Jahre ausüben."
Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung (bis 1995) bzw. des
Ausbildungsdarlehens (ab 1996):
|
|
Verpflichtungserklärung |
Ausbildungsdarlehen |
|
- im physiotherapeutischen Dienst |
31 |
4 |
|
- im med. - techn. Laboratoriumsdienst |
11 |
3 |
|
- im radiologisch-technischen Dienst |
9 |
9 |
|
- im ergotherapeutischen Dienst |
10 |
3 |
|
- im logopädischen Dienst |
10 |
4 |
|
- im Diätdienst |
3 |
1 |
|
- Gesamt |
74 |
24 |
Aufnahmen von BewerberInnen aus Vorarlberg in med. - techn. Akademien mit
Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung sowie Aufnahmen von BewerberInnen
aus Vorarlberg in med. - techn. Akademien mit Unterzeichnung der
Ausbildungsdarlehen siehe Beilage 8."
Wien:
“Diese Punkte treffen auf die Stadt Wien nicht zu. Die Ausbildungskosten werden
von der Stadt Wien als Rechtsträger der med. - techn. Akademien übernommen. Es
gibt daher schon begrifflich keine Festsetzung eines Ausbildungskostenrückersatzes
und eine (Vor -)Finanzierung der Ausbildung. Die Stadt Wien verlangt von den
Studenten keine Unterfertigung von Ausbildungsverträgen."
Zu Frage 6:
Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung
bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:
Burgenland:
“Basis bildet einerseits der Vertrag zwischen der Stadt Wien und dem Land
Burgenland sowie andererseits die Verpflichtungsvereinbawng zwischen dem Land
Burgenland und den Schülerinnen.”
Kärnten:
“Grundsätzlich werden den Studierenden keine Ausbildungskosten vorgeschrieben.
Lediglich mit dem Bundesland Vorarlberg, das über keine Ausbildungseinrichtung für
gehobene med.-techn. Dienste verfügt, wurde ein Ausbildungskostenrückersatz in
der Höhe von ATS 25.000,- pro Studierenden pro Semester vereinbart.
Zur Berechnung des Ausbildungskostenrückersatzes wurden aliquote Teile des Per -
sonal - und Sachaufwandes sowie die gesamten Sozialversicherungsbeiträge pro
Studierenden als Grundlage herangezogen.
Das Land Kärnten hat alleine für einen Studierenden pro Monat ATS 2.102,- an
Sozialversicherungsbeiträgen an die
Kämtner Gebietskrankenkasse abzuführen.
Diese Regelung mit dem Bundesland Vorarlberg ist aber in der Zwischenzeit
ausgelaufen.”
Niederösterreich:
Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -
punktkrankenhaus Wiener Neustadt: "Höhe des Ausbildungskostenrückersatzes: Da
weder die Akademie, noch deren Rechtsträger die Statutarstadt Wiener Neustadt
die Rückerstattung der Ausbildungskosten von den Absolventen der Akademie
verlangt, wurde auch - nach meinem Wissen - kein Betrag für einen
Ausbildungskostenrückersatz festgesetzt."
Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.ö. Krankenhaus der Kurstadt
Baden: “Die Ausbildungskosten werden im Durchschnitt pro Studentin und Jahr,
aufgrund der jährlichen Gesamtaufwendungen berechnet.”
Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernäh -
rungsmedizinischen Beratungsdienst am A.ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt
St. Pölten: “auf Basis der tatsächlichen Kosten”
Oberösterreich:
“Die Beantwortung der Fragen 6 bis 8 erübrigt sich aufgrund der Fragebeantwortung
zu Punkt 5.”
Akademie für den Diatdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö.
Krankenhaus der Elisabethinen Linz: "Von den Studentinnen unserer Akademie
werden monatlich S 500,- eingehoben. Unterkunft und Verpflegung werden auf
Wunsch von seiten des Krankenhauses zur Verfügung gestellt, wobei dafür aber von
den Studentinnen gleich hohe Sätze zu bezahlen sind, als für das im Krankenhaus
beschäftigte Personal verrechnet wird.”
Salzburg:
“Der Kriterienkatalog für die Pönalfestsetzung von S 100.000,- wurde auf der Basis
der von der Judikatur zur Rückforderung von Ausbildungskosten entwickelten
Grundsätzen festgelegt.”
Steiermark:
“Die Höhe der Ausbildungskosten wird auf Grund der Anzahl der Studierenden, der
benötigten Lehrmittel, der Sozialversicherung für die Studierenden, der Personal
und Honorarkosten, der Instandhaltung - und Betriebskosten, der Akademieräumlich -
keiten festgesetzt. Ausbildungsrückersatzkosten werden nicht eingefordert.”
Tirol:
“Höhe der Ausbildungskosten beinhalten die Gesamtkosten (siehe Punkt 4). Der
Ausbildungskostenrückersatz für Tirolerinnen ist nicht maßgeblich, da rechtlich die
Bindungserklärung in Tirol nicht
eingeklagt wird.”
Vorarlberg:
"Die Höhe der Ausbildungskosten wird von den einzelnen Akademien festgesetzt
und diese dem Land Vorarlberg in Rechnung gestellt. Die Ausbildungskosten
belaufen sich in der Höhe von ATS 55.000,- bis ATS 110.000,- pro Jahr. Bei
Nichterfüllung der unter Punkt 5 angeführten vertraglichen Vereinbarung hat der/die
DiplomandIn einen Rückersatz in der Höhe der Ausbildungskosten, jedoch maximal
ATS 195.000,- zu leisten.”
Wien:
Siehe Frage 5.
Zu Frage 7:
Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung
bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:
Burgenland:
“Seit 1994 hat das Land Burgenland Ausbildungskosten von S 3.154.833,- an den
Wiener Krankenanstaltenverbund für 12 Schülerinnen geleistet.”
Kärnten:
“keine Vorfinanzierung bzw. Finanzierung.”
Niederösterreich:
Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -
punktkrankenhaus Wiener Neustadt: "Vorfinanzierung der Ausbildung für
Studierende: Es existieren keine personalisierten Ausbildungsverträge.”
Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.ö. Krankenhaus der Kurstadt
Baden: “Keine Rückzahlungsverpflichtung.”
Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernäh -
rungsmedizinischen Beratungsdienst am A. ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt
St. Pölten: “
|
PTA: 1993/96 |
2 |
|
1994/97 |
2 |
|
1995/98 |
2 |
|
1997/00 |
1 |
DIÄT: bisher keine”
Oberösterreich:
Siehe Frage 6.
Akademie für den Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.ö.
Krankenhaus der Elisabethinen Linz: “Derzeit wurde vom Krankenhaus der
Elisabethinen noch keine Rückzahlung gefordert.”
Salzburg:
“Die Kosten der medizinisch - technischen Akademien werden grundsätzlich vom
Land Salzburg als Rechtsträger der Akademien und der Krankenanstalt getragen.
Die Verpflichtungserklärungen werden von allen Studierenden unterzeichnet,
ausgenommen hievon sind Bewerber aus Vorarlberg, von denen eine gesonderte
Verpflichtungserklärung mit dem Bundesland Salzburg abgeschlossen wird.”
Steiermark:
"Wird in Frage 6 beantwortet.”
Tirol:
“Für alle aufgenommenen Personen wird über den Ausbildungstrager die
Ausbildung (vor - )finanziert.”
Vorarlberg:
Seit Inkrafttreten des MTD - Gesetzes übernahm bzw. übernimmt das Land mangels
eigener Ausbildungseinrichtungen bedarfsorientiert die Finanzierung von
Ausbildungsplätzen in anderen Bundesländern.
Es waren dies bislang für
|
den physiotherapeutischen Dienst |
35 |
|
med.-techn. Laboratoriumsdienst |
14 |
|
radiolog.-techn. Dienst |
18 |
|
ergotherapeutischen Dienst |
13 |
|
logopädischen Dienst |
14 |
|
Diätdienst |
4 |
|
Gesamt |
98 |
Diesbezüglich wird auf die tabellarische Aufgliederung in Punkt 5 verwiesen.”
Wien:
Siehe Frage 5.
Zu Frage 8:
Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung
bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:
Burgenland:
“Die ersten 8 Absolventinnen des Schuljahres 1996197 wurden mangels
vorhandener Arbeitsplätze von der Verpflichtung zur Rückzahlung der
Ausbildungskosten befreit.”
Kärnten:
“Keine (Vor - )Finanzierung, daher auch keine Rückzahlung.”
Niederösterreich:
Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -
punktkrankenhaus Wiener Neustadt: “Rückzahlung von Ausbildungskosten: trifft für
die Akademie Wiener Neustadt nicht zu.”
Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.ö. Krankenhaus der Kurstadt
Baden: “Keine Rückzahlungsverpflichtung.”
Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernäh -
rungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt
St. Pölten: “Keine Information vorhanden.”
Oberösterreich:
Siehe Frage 5 bzw. 7.
Salzburg:
“Aufgrund dessen; daß die Personalanforderungen erfüllt und die offenen Stellen
besetzt wurden, mußte bisher von der Erfüllung der Verpflichtungserklärung bzw.
von Maßnahmen zur Rückzahlung nicht Gebrauch gemacht werden. Diese
Maßnahme wird von Seiten des Landes Salzburg in erster Linie als vorbeugende
Maßnahme verstanden. Damit soll erreicht werden, daß bei den Absolventen die
innere Bereitschaft und das Verständnis dafür entwickelt wird, daß sie ihr
erworbenes Wissen und Können auch dem Patienten desjenigen Bundeslandes zur
Verfügung stellen, aus dessen Steuermittel schließlich auch deren Ausbildung
finanziert wird.”
Steiermark:
"Ausbildungsrückersatzkosten werden nicht eingefordert.”
Tirol:
“Für die ersten Tiroler AbsolventInnen, die eine Bindungserklärung für ihre MTD -
Ausbildung unterfertigt haben, würde die Frist für die Erfüllung ihrer Verpflichtung (3 -
jährige Tätigkeit in einer Gesundheits - oder Sozialeinrichtung in Tirol) erst Ende des
Jahres 2001 auslaufen. Daher ist die Beantwortung der Frage derzeit nicht möglich.
Hinsichtlich der Vorarlberger Absolventinnen, die eine Vereinbarung mit dem Land
Vorarlberg treffen, wird an das Amt der Vorarlberger Landesregierung verwiesen.”
Vorarlberg:
“a) Bei vertragserfüllender Tätigkeit besteht grundsätzlich keine Rückzahlungsver -
pflichtung. Es war dies bisher bei 77 Personen der Fall. In weiteren 16 Fällen muß
noch abgeklärt werden, ob eine vertragskonforme Tätigkeit vorliegt.
b) In all jenen Fällen, bei denen eine vertragserfüllende Tätigkeit gegeben ist, wurde
die Rückzahlung von den Arbeitgebern übernommen. In den anderen Fällen (also
bei nicht vertragskonformer Tätigkeit) wurden nach den der hierortigen Amtsstelle
vorliegenden Überweisungsbelegen die Rückersätze von den DiplomandInnen
geleistet. Daher kann hierortig nicht festgestellt werden, ob die Kostentragung
seitens der Diplomandin oder allenfalls seitens eines Dienstgebers erfolgte.
c) Von der Rückzahlung sind alle DiplomandInnen befreit, die ihren angestrebten
Beruf aus berücksichtigungswürdigen Gründen - dazu zählen Krankheit,
Schwangerschaft, Kindererziehung und mangelnde Arbeitsstellen - nicht in
Vorarlberg ausüben können. Rückzahlungsbefreiungen dieser Art hat es bislang
nicht gegeben.
d) In zwei Fällen wurden Rückzahlungen von je ATS 105.000,- (Gesamtkosten der
Ausbildung) eingefordert. Anteilige Ausbildungskosten wurden bei drei Personen
in Rechnung gestellt”
Wien:
Siehe Frage 5.
Zu Frage 9:
Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung
bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:
Burgenland:
“Im Burgenland keine.”
Kärnten:
Siehe Beilage 2
Niederösterreich:
Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -
punktkrankenhaus Wiener Neustadt: “Ausbildungsplätze: Die Akademie Wiener
Neustadt ist für 60 Ausbildungsplätze zugelassen.”
Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.Ö. Krankenhaus der Kurstadt
Baden: “Ausbildungsplätze: 3 Jahrgänge a 22 StudentInnen = 66 Studentinnen.”
Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernäh -
rungsmedizinischen Beratungsdienst am A.
Ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt
St. Pölten: “PTA: pro Jahrgang 20 Ausbildungsplätze, DIÄT: pro Jahrgang 15 Aus -
bildungsplatze. Jedes 3. Jahr wird ein Jahrgang ausgesetzt.”
Oberösterreich:
Akademie für den Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö.
Krankenhaus der Elisabethinen Linz: “In der Akademie stehen derzeit 12 Ausbil -
dungsplätze zur Verfügung.
Salzburg:
“An den medizinisch - technischen Akademien des Bundeslandes Salzburg bestehen
derzeit folgende bewilligte Ausbildungsplätze:
Physiotherapieakademie Salzburg: 24
Außenstelle Badgastein: 12
RTA - Akademie: 15
MTA - Akademie: 15
Ergotherapieakademie: 20
Orthoptische Akademie: 10”
Steiermark:
“Insgesamt stehen zur Zeit in der Steiermark für die gehobenen med. - techn. Dienste
391 Ausbildungsplätze zur Verfügung.” (Beilage 6)
Tirol:
“Aus den Anlagen kann ein Überblick über den MTD - Bereich im Ausbildungszentrum
West für Gesundheitsberufe gewonnen werden. Insbesondere kann die Zahl der
Ausbildungsplätze, die derzeitige Anzahl an Studentinnen und die Anzahl der
AbsolventInnen aufgeteilt nach Jahrgängen und Ausbildungsrichtung entnommen
werden." (Beilage 7)
Vorarlberg:
“Da in Vorarlberg keine MTD - Akademien bestehen, kann hiezu nicht Stellung
genommen werden.”
Wien:
“Ausbildungsplätze an den med. - techn. Akademien in Wien im Jahr 1998:
Siehe Beilage 9
Zu Frage 10:
Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung
bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:
Burgenland:
“Derzeit sind auf Grund des auslaufenden Vertrages mit der Stadt Wien noch 2
Schülerinnen an der Akademie für den physioth. Dienst im Wilhelminenspital sowie
1 Schülerin im KFJ - Spital und 1 Schülerin an der Akademie für den logop. - phoniatr. -
audiologischen Dienst am AKH in Ausbildung.
Kärnten:
Siehe Beilage 2
Niederösterreich:
Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -
punktkrankenhaus Wiener Neustadt:
Siehe Beilage 3
Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.Ö. Krankenhaus der Kurstadt
Baden: “Derzeit in Ausbildung 66 Studentinnen."
Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und
ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö. Krankenhaus der
Landeshauptstadt St. Pölten: “PTA: Jahrgang 97/00 17 Studentinnen
Jahrgang 95/98 18 StudentInnen
DIÄT: Jahrgang 97/00 14 Studentinnen
Jahrgang 96/99 15 Studentinnen”
Oberösterreich:
Siehe Beilage 4
Akademie für den Diatdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö.
Krankenhaus der Elisabethinen Linz: “Derzeit werden 12 Studentinnen ausgebildet.”
Salzburg:
“Die Anzahl der derzeit an den Salzburger Akademien in Ausbildung stehenden
Studenten betrifft:
Physiotherapieakademie Salzburg: 72
Außenstelle Badgastein: 12
RTA - Akademie: 29
MTA - Akademie: 41
Ergotherapieakademie: 20
Orthoptische Akademie: 6”
Steiermark:
Siehe Frage 9.
Tirol:
“Aus den Anlagen kann ein Überblick über den MTD - Bereich im Ausbildungszentrum
West für Gesundheitsberufe gewonnen werden. Insbesondere kann die Zahl der
Ausbildungsplätze, die derzeitige Anzahl an StudentInnen und die Anzahl der Absol -
ventinnen aufgeteilt nach Jahrgängen und Ausbildungsrichtung entnommen
werden.”
Vorarlberg:
“Da in Vorarlberg keine MTD - Akademien bestehen, kann hiezu nicht Stellung
genommen werden.”
Wien:
“Zahl der Studierenden, die derzeit an den Wiener med. - techn. Akademien in Ausbil -
dung stehen:”
Siehe Beilage 9
Zu Frage 11:
Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung
bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:
Burgenland:
“Auf Grundlage des mit der Stadt Wien abgeschlossenen Vertrages standen in den
Akademien für den physioth. Dienst, den ergoth. Dienst und den logop. - phoniatr. -
audiologischen Dienst tunlichst im Verhältnis 5:3:2 Ausbildungsplätze zur
Verfügung.”
Im Jahre 1994 wurden von der Aufnahmekommission der Akademie für den
physioth. Dienst am AKH 4 Schülerinnen, am KFJ - Spital 2 Schülerinnen und am
Wilhelminenspital 1 Schülerin aufgenommen. An der Akademie für den ergoth.
Dienst im AKH wurde 1 Schülerin und an der Akademie für den log.phon.audiolog.
Dienst am AKH auch 1 Schülerin zur Ausbildung zugelassen.
Im Jahre 1995 hat die Aufnahmekommission an der Akademie für den physioth.
Dienst am Wilhelminenspital 1 Schülerin aufgenommen und im Jahre 1996 konnten
aufgrund des Beschlusses der Aufnahmekommission an der Akademie für den
physioth. Dienst am KFJ - Spital 1 Schülerin und am Wilhelminenspital auch 1
Schülerin und an der Akademie für den log. - phon. - audiolog. Dienst am AKH
ebenfalls 1 Schülerin ihre Ausbildung beginnen.
Dem ho. Amt lagen im Jahre 1994
26 Ansuchen für den physioth. Dienst, 3 Ansuchen für den ergoth. Dienst und
3 Ansuchen für den lag. - phon. - audiolog. Dienst vor.
1995 waren es
21 Ansuchen für den physioth. Dienst, 3 Ansuchen für den ergoth. Dienst und
33 Ansuchen für den log. - phon. - audiolog. Dienst.
1996 lagen dem ho. Amt 18 Ansuchen für den physioth. Dienst, 4 Ansuchen für den
ergoth. Dienst und 1 Ansuchen für den log.-phon.-audiolog. Dienst vor.”
Kärnten:
Siehe Beilage 2
Niederösterreich:
Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -
punktkrankenhaus Wiener Neustadt: “Abgewiesene qualifizierte Bewerber: seit dem
Bestehen der Akademie (1993) haben sich 300 Bewerber angemeldet. Davon
wurden 150 Bewerber aufgenommen. 36 Bewerber wurden für die Warteliste
nominiert und durch das Ausscheiden definitiv aufgenommener konnten diese auch
berücksichtigt werden. Somit mußten 149 Interessenten abgewiesen werden. 25
Studierende haben die Ausbildung abgebrochen.
Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.Ö. Krankenhaus der Kurstadt
Baden: "Von den jährlichen Bewerbern werden durchschnittlich im Jahr 150 Be -
werberinnen abgewiesen.”
Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernah -
rungsmedizinischen Beratungsdienst am kÖ. Krankenhaus der Landeshauptstadt ,
St. Pölten:
;PTA; DIÄT
1993; nicht erurierbar; 17*
1994; keine Aufnahme; 10*
1995; nicht eruierbar; keine Aufnahme
1996; keine Aufnahme; 21*
1997;108; 30*
1998; 40; keine Aufnahme
•) Absagen insgesamt
Oberösterreich:
Siehe Beilage 4
Akademie für den Diätdienst und emahrungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö.
Krankenhaus der Elisabethinen Linz: “Mit Herbst d.J. wird in unserer Akademie ein
neuer Lehrgang gestartet. 12 Studenten/Studentinnen wurden aufgenommen, 45 Be -
werber/innen erhielten eine Absage. Dies aber nicht nur wegen einer schlechten
Qualifikation, sondern auch aufgrund der zu geringen Ausbildungsplätze. Eine Er -
höhung der Ausbildungsstellen erscheint uns aber nicht sinnvoll, da derzeit nur sehr
begrenzte Stellenangebote für
Diätassistenten vorliegen.”
Salzburg:
“Folgende Bewerber, die sich zumindest einem persönlichen Aufnahmegespräch
unterzogen haben, mußten seit Inkrafttreten des MTD - Gesetzes abgewiesen
werden:
Physiotherapieakademie: 1338
RTA - Akademie: 103
MTA - Akademie: 239
Ergotherapieakademie: 110
Orthoptische Akademie: 44
Steiermark:
Absolventen ab dem Jahr 1992 - siehe Beilage 6
Tirol:
“Aus den Anlagen kann ein Überblick über den MTD - Bereich im Ausbildungszentrum
West für Gesundheitsberufe gewonnen werden. Insbesondere kann die Zahl der
Ausbildungsplätze, die derzeitige Anzahl an Studentinnen und die Anzahl der
Absolventinnen aufgeteilt nach Jahrgängen und Ausbildungsrichtung entnommen
werden.”
Vorarlberg:
“Da in Vorarlberg keine MTD - Akademien bestehen, kann hiezu nicht Stellung
genommen werden.”
Wien:
“Bis 1996 waren bei der Ausbildung im physiotherapeutischen Dient und im radio -
logisch - technischen Dienst noch mehr Fachbewerbungen möglich, d.h. jeder Stu -
dierende konnte sich bis 1996 noch an jeder der drei bzw. zwei Akademien
gleichzeitig bewerben, seit 1997 wird jeder Bewerber einer Akademie zugeteilt
Zahl der abgewiesenen Bewerberinnen
Siehe Beilage 9
Zu Frage 12:
Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung
bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:
Burgenland:
“Im Schuljahr 1996/97 hatten
4 Schülerinnen die Akademie für den physioth. Dienst am AKH
1 Schülerin die Akademie für den physioth. Dienst am KFJ - Spital
1 Schülerin die Akademie für den
physioth. Dienst am Wilhelminenspital
1 Schülerin die Akademie für den log. - phon. - audiolog. Dienst am AKH
absolviert.”
Kärnten:
Siehe Beilage 2
Niederösterreich:
Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -
punktkrankenhaus Wiener Neustadt: “Absolventen 1996:13 RTA (erste Absolventen
in Wiener Neustadt) Absolventen 1997:16 RTA
Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.Ö. Krankenhaus der Kurstadt
Baden: “Seit Inbetriebnahme der Akademie seit 1992 wurden inkl. 1995(16)61
Studentinnen diplomiert.”
Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernäh -
rungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt
St. Pölten:
; PTA; DIÄT
1996; 21; 14
1997; 17; 16”
Oberösterreich:
Siehe Beilage 4
Akademie für den Diatdienst und emährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö.
Krankenhaus der Elisabethinen Linz: “Im Sommer d.J. beendete der 1. Jahrgang mit
12 Studentinnen erfolgreich unsere Akademie. Dies war der 1. Jahrgang der lt.
neuem MTD - Gesetz unterrichtet wurde.”
Salzburg:
“Folgende Studierende haben seit 1992 ihre Ausbildung mit dem Diplom beendet:
Physiotherapieakademie Salzburg: 154
Außenstelle Badgastein: 12
RTA - Akademie: 55
MTA - Akademie: 73
Ergotherapieakademie: 39
Orthoptische Akademie: 14”
Steiermark:
Absolventen ab dem Jahr 1992 - siehe Beilage 6
Tirol:
“Aus den Anlagen kann ein Überblick über den MTD - Bereich im Ausbildungszentrum
West für Gesundheitsberufe gewonnen werden. Insbesondere kann die Zahl der
Ausbildungsplätze, die derzeitige Anzahl
an Studentinnen und die Anzahl der
AbsolventInnen aufgeteilt nach Jahrgängen und Ausbildungsrichtung entnommen
werden.”
Vorarlberg:
“Da in Vorarlberg keine MTD - Akademien bestehen, kann hiezu nicht Stellung
genommen werden.”
Wien:
“Der 1. Lehrgang nach dem MTD - Gesetz begann im Oktober 19931 die ersten
Diplomierungen nach den MTD - Gesetz fanden 1996 statt.
Zahl der Absolventinnen der med. - techn. Akademien in Wien mit Ausbildung gem.
MTD - Gesetz:
Siehe Beilage 9"
Zu den Fragen 13 und 15:
Da die einzelnen Berufsbilder nicht in allen Mitgliedstaaten existieren und - sofern
sie vorhanden sind - unterschiedlich gestaltet sind, liegen keine Vergleichszahlen
vor.
Zu Frage 14:
In meinem Ressort liegen hiezu keine entsprechenden Daten vor.
Zu den Fragen 16 und 17:
Hiezu ist festzuhalten, daß es aus meiner Sicht nicht als "Versäumnis” anzusehen
ist, daß nicht alle Bundesländer MTD - Akademien für alle Sparten der gehobenen
medizinisch - technischen Dienste eingerichtet haben.
Im übrigen siehe Frage 1.
Ergänzend dazu die diesbezüglichen Stellungnahmen der Länder:
Burgenland:
“Um die Ausbildung in den MTD - Diensten zu gewährleisten, hat das Land die
eingangs angeführte Vereinbarung mit der Stadt Wien abgeschlossen. Dieser
Vertrag wurde im Jahre 1997 gelöst.”
Kärnten:
“Aus Sicht des Bundeslandes Kärnten macht es keinen Sinn, in jedem Bundesland
für jede Sparte der gehobenen medizinisch-technischen Dienste eigene
Ausbildungseinrichtungen zu schaffen.
Einige Sparten sind zahlenmäßig sehr gering vertreten, sodaß die Konzentration der
Ausbildung auf wenige Standorte, sowohl Ökonomisch als auch pädagogisch zweck -
mäßig ist.”
Niederösterreich:
"In Niederösterreich wurden diejenigen Akademien errichtet und betrieben, für die im
Bundesland ein Bedarf besteht und damit eine solche Akademie mit vertretbaren
Kosten geführt werden kann ergänzend dürfen wir mitteilen, daß eine Akademie für
den Iogopädisch - phoniatrisch - audiologischen Dienst voraussichtlich nächsten
Jahres in Mistelbach in Betrieb gehen wird.
Oberösterreich:
Keine Angaben.
Salzburg:
“Der aus der gegenständlichen Anfrage hervorgehende Vorwurf, daß nicht alle Bun -
desländer alle Ausbildungssparten in den gehobenen medizinisch - technischen
Diensten führen, widerspricht nicht nur den Zielsetzungen einer sparsamen Verwal -
tung, sondern auch der sinnvollen Kooperation zwischen den einzelnen Bundes -
ländern. So ist das Bundesland Vorarlberg an das Land Salzburg mit dem Ersuchen
herangetreten, in denjenigen Sparten, in denen ein Bedarf für Vorarlberg besteht,
einzelne Ausbildungsplätze für Vorarlberger Bewerber zur Verfügung zu stellen.
Diesem sinnvollen Kooperationsersuchen wurde insoferne entsprochen, als je nach
Anforderung durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung pro
Ausbildungszweig eine bestimmte Anzahl von Ausbildungsplätzen für Bewerber aus
Vorarlberg vorgehalten wird.
Im Bundesland Salzburg wird keine Akademie für den ernährungsmedizinischen Be -
ratungsdienst geführt, da genügend Absolventen aus anderen Bundesländern zur
Verfügung stehen. Ein begrenzter Bedarf für Salzburg besteht im Bereich der Logo -
pädie.
In diesem Berufsfeld werden Kooperationen für einzelne Ausbildungsplätze mit dem
Ausbildungszentrum West Innsbruck und in Hinkunft mit der Logopädieakademie in
Linz vorgenommen.”
Steiermark:
“Eine Errichtung einer Akademie für den orthopädischen Dienst wurde in der
Steiermark deshalb nicht vorgenommen, weil die zur Verfügung stehenden
Ausbildungseinrichtungen in dieser Fachdisziplin in Österreich den Bedarf an
Fachkräften abdecken.”
Tirol:
"Trifft für das Land Tirol nicht
zu.”
Vorarlberg:
“Das Land Vorarlberg ist bestrebt, einerseits den erforderlichen Bedarf an
qualifiziertem Personal in Krankenanstalten, Altersheimen und Sonderstationen für
Alters - und Chronischkranke (Pflegeheime) durch Förderung der Finanzierung von
MTD - Ausbildungen zu decken und andererseits im Wege des Ausbildungsdarlehens
den VorarlbergerInnen derartige Ausbildungsmöglichkeiten zu eröffnen.”
Wien:
“Dieser Punkt trifft auf die Stadt Wien nicht zu.”
Zu den Fragen 18 bis 21:
Die Ausbildung in den gehobenen medizinisch - technischen Diensten erfolgt im
Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, es kann daher jedenfalls nicht von einem
“Vollzug des Ausbildungsabschnittes” im hoheitlichen Sinn gesprochen werden.
Die Beurteilung der Vorgehensweise der Länder auf der Ebene der
Privatwirtschaftsverwaltung ist keine Angelegenheit, die in die Kompetenz meines
Ressorts fällt.
Zu den Fragen 22 und 23:
Der Abschluß einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG zwischen den Ländern
erscheint aus meiner Sicht grundsätzlich denkbar. Es ist beabsichtigt, die von den
Abgeordneten aller im Parlament vertretenen Parteien geäußerten Besorgnisse und
die Möglichkeit einer 15a - Vereinbarung im Wege der Verbindungsstelle der
Bundesländer an die Länder heranzutragen.
Zu den Fragen 24 und 25:
Auf Grund der für die Jahre 1997 bis 2000 geschlossenen Vereinbarung gemäß Art.
15a B - VG über die Reform des Gesundheitswesen und der Krankenanstaltenfinan -
zierung erfolgt die Finanzierung der Krankenanstalten und der ihnen zugeordneten
Leistungsbereiche im Rahmen eigens eingerichteter Landesfonds. Um die landes -
spezifischen Erfordernisse adäquat berücksichtigen zu können, erfolgt entsprechend
der Vereinbarung die Regelung der Abgeltung der sogenannten Nebenkosten, zu
denen auch die Schulungseinrichtungen der Krankenanstalten gehören,
landesindividuell.
Eine Änderung der bestehenden Finanzierungsregelungen ist während der Laufzeit
der genannten Vereinbarung nicht möglich. Soferne in Zukunft eine zweckmäßige
und auf dem Konsens aller Finanzierungspartner beruhende Finanzierungsregelung
im Rahmen der Krankenanstaltenfinanzierung gefunden werden kann, wird sich der
Bund für eine derartige Finanzierungslösung selbstverständlich einsetzen.
Anlagen konnten nicht gescannt werden!!!