4428/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Guggenberger, Dr. Leiner, Dr. Pumberger,

Motter, Haidlmayr, DDr. Niederwieser

betreffend den bundesweit uneinheitlichen Vollzug des Ausbildungsabschnittes des

"Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch - technischen

Dienste (MTD - Gesetz)"

(Nr. 4682/J)

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

Im Rahmen der Konferenz der leitenden Sanitätsbeamten bei den Ämtern der Landes -

regierungen am 1. Oktober 1997 berichteten die Länder über die jeweilige

Vorgangsweise betreffend die Ausbildungskosten - Rückersatzvereinbarungen. Von

Bundesseite wurde auf die Schwierigkeiten derartiger Rückzahlungsverpflichtungen

hingewiesen.

Auch bei der Konferenz der leitenden Sanitätsbeamten bei den Ämtern der Landes -

regierungen am 22. und 23. Jänner 1996 berichteten die Länder über die Situation

im jeweiligen Bundesland.

Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass die Führung von MTD - Akademien im

Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erfolgt. Dem entspricht auch, dass die

Länder der Versorgungsauftrag mit Krankenanstalten trifft und diese daher in der

Praxis durch den Betrieb entsprechender Ausbildungseinrichtungen für das zur

Führung von Krankenanstalten erforderliche Personal sorgen.

Die gegenständliche Anfrage wurde daher zum Anlaß genommen, hiezu schriftliche

Stellungnahmen der Ämter der Landesregierungen einzuholen. Im Hinblick auf die

erbetenen Aufschlüsselungen werden die Antworten zu den einzelnen Fragen im vollen

Wortlaut wiedergegeben.

Seitens des Amtes der Burgenländischen Landesregierung wurde einleitend “auf den

Umstand verwiesen, daß in Ermangelung einer landeseigenen Akademie für den MTD -

Bereich die Landesregierung in ihrer Sitzung am 20. Dezember 1994 beschlossen hat,

einen Vertrag zwischen dem Land Burgenland und der Stadt Wien abzuschließen, in

weichem vereinbart wurde, daß ab dem Jahr 1994 dem Land Burgenland in den

Akademien der Wiener Städtischen Krankenanstalten eine dreijährige Ausbildung von

jährlich höchstens 10 Personen für den physiotherapeutischen Dienst, den ergothera -

peutischen Dienst und den logopädisch - phoniatrisch - audiologischen Dienst ermöglicht

wird. Aufgrund dieser Vereinbarung hat das Land Burgenland an den Wiener Kranken -

anstaltenverbund pro Studierendem Ausbildungskosten zu leisten. Basierend auf

dieser Vereinbarung, welche mittlerweile mit Beschluß der Landesregierung wieder

aufgelöst wurde, hat das Land Burgenland mit den einzelnen Auszubildenden Verträge

abgeschlossen, in welchen sich diese verpflichteten, nach Abschluß der Ausbildung im

Land Burgenland im jeweiligen Fachbereich tätig zu werden.

Da sich gezeigt hat, daß im Land Burgenland nicht die erforderlichen Arbeitsplätze

vorhanden waren, war es den Schülern nicht möglich, ihre vertraglichen Verpflich -

tungen gegenüber dem Land einzuhalten. Dies stand jedoch nicht im Einflußbereich

der Schüler, da diese selbst keinen Einfluß auf den Arbeitsmarkt nehmen konnten,

weshalb es aus rechtlicher Sicht nicht zulässig war, auf die Einhaltung der Verpflich -

tung zu beharren.

Daher wurden die Schüler, die eine lange Wartezeit oder gar keine Aussicht auf

einen Arbeitsplatz im Burgenland für ihren Fachbereich hatten, aus der

Verpflichtung entlassen.”

Seitens des Amtes der Wiener Landesregierung wurde unter “Allgemeines”

mitgeteilt, daß “trotz knapper finanzieller Ressourcen der Stadt Wien jährlich an den

Wiener med. - technischen Akademien in jeder MTD - Sparte mindestens ein

Ausbildungslehrgang geführt wird, wobei pro Jahr ca. 300 Bewerberinnen

aufgenommen werden. In den übrigen Bundesländern werden entweder keine

Akademien geführt (Burgenland, Vorarlberg) oder aber nicht in allen Sparten

Ausbildungen angeboten. Auch wird an vielen Akademien nicht jährlich mit einem

neuen Ausbildungslehrgang begonnen.

An den med. - technischen Akademien in Wien werden im großen Umfang Bewer -

berinnen aus anderen Bundesländern aufgenommen (im LG 1997/2000 und im LG

1998/2001 sind jeweils 63 % der Studierenden aus den anderen Bundesländern). An

den Akademien der anderen Bundesländer hingegen werden BewerberInnen die

nicht aus dem eigenen Bundesland kommen, bei der Aufnahme kaum berücksichtigt.

Die Abhaltung von Ausbildungslehrgängen im jährlichen Ausbildungsrhythmus an

den bestehenden Akademien der Bundesländer und eine weitgehende

Gleichbehandlung von BewerberInnen aus anderen Bundesländern würde zu einer

Entlastung der Bewerbungs - und Ausbildungssituation in Wien führen.”

Von den anderen Ländern liegen hiezu keine Stellungnahmen vor.

Zu Frage 2:

Im Hinblick auf die zu dieser Fragestellung bestehende Literatur und Judikatur (vgl

zB Resch, Ausbildungskosten für nichtärztliches Personal, RdM 1994, 42) sowie

darauf, daß es sich um eine Angelegenheit der Privatwirtschaftsverwaltung

außerhalb des Bundes handelt, plane ich nicht, eine Prüfung beim BKA - VD in

Auftrag zu geben.

Zu Frage 3:

Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung

bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:

Burgenland:

Siehe Beilage 1

Kärnten:

Siehe Beilage 2

Niederösterreich:

Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -

punktkrankenhaus Wiener Neustadt:

“jährlicher Gesamtaufwand für die Ausbildung seit 1993: pro Studierender pro Jahr ca.

S90.000,-”

Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am a.ö. Krankenhaus der Kurstadt

Baden:

“jährlicher Gesamtaufwand (seit Inkrafttreten des MTD - Gesetzes September 1992):

Siehe Beilage 3

Akademien für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und

ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am a.Ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt

St. Pölten:

Siehe Beilage 3

Oberösterreich:

Siehe Beilage 4

Akademie für den Diätdienst und emahrungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö.

Krankenhaus der Elisabethinen Linz:

“Aufgrund der Kostenrechnungsaufzeichnungen ergaben sich 1996 Kosten von

S 2.160.511,- und im Jahre 1997 Kosten von S 2.356.672,-.

In der Akademie werden insgesamt 12 StudentInnen ausgebildet. Nach Beendigung

der dreijährigen Ausbildung wird wieder mit einem neuen Turnus à 12 Personen

begonnen.”

Salzburg:

“Im Bundesland Salzburg werden folgende med. - technische Akademien geführt:

An den Landeskrankenanstalten Salzburg:

Akademie für physiotherapeutischen Dienst

Akademie für den radiologisch - technischen Dienst

Akademie für den medizinisch - technischen Laboratoriumsdienst

Akademie für den orthopädischen Dienst

An der Landesnervenklinik Salzburg:

Akademie für den ergotherapeutischen Dienst

Die seit Inkrafttreten des MTD - Gesetzes am 1.9.1992 in diesen Akademien

angefallenen Kosten laut Kostenrechnung sind den beiliegenden Aufstellungen zu

entnehmen.” (Beilage 5)

Steiermark:

“Da die Akademien teilweise in Gebäuden des LKH - Univ.Klinikum Graz und des

Landesnervenkrankenhauses Graz untergebracht sind, werden auch die in den

genannten Räumlichkeiten anfallenden Betriebs - und Erhaltungskosten (z.B. Strom,

Heizung, Reinigung) vom Träger dieser Einrichtungen also der Steiermärkischen

Krankenanstalten Ges.mbH. getragen und sind daher in der folgenden Aufstellung

nicht enthalten. Außerdem ist keine exakte räumliche Trennung gegeben, so daß

auch keine budgetäre Aufteilung der Kosten innerhalb der Akademien im

Landesvoranschlag erfolgt.

 

 

Summe in Mio. Ös

1992

 21,9

1993

 25,1

1994

 27,6

1995

 29,2

1996

 31,4

1997

 35,5”

 

 

Tirol:

“Das Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der TILAK GesmbH ist in

Tirol der alleinige Anbieter für die Ausbildungen im medizinisch - technischen

Laboratoriumsdienst, physiotherapeutischen Dienst, ergotherapeutischen Dienst,

Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst, radiologisch - technischen

Dienst, logopädisch - phoniatrisch - audiologischen Dienst und im medizinischen -

technischen Fachdienst.

Jährlicher Gesamtaufwand: in etwa pro Student und Jahr S 110.000,- inkl. aller

Kosten. Im Jahre 1996 betrug z.B. der Gesamtaufwand im MTD - Bereich rund

S 37.876 Mio für alle Sparten”.

Vorarlberg:

Siehe Beilage 8

Wien:

“Jährlicher Gesamtaufwand für die Ausbildung im Bereich der gehobenen med. -

technischen Dienste (Gesamtnettokosten in ÖS):

Siehe Beilage 9

Zu Frage 4:

Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung

bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:

Burgenland:

“Zwischen der Stadt Wien und dem Land Burgenland über die dreijährige

Ausbildung von jährlich höchstens 10 Personen ab dem Jahr 1994 in den

Akademien für den physiotherapeutischen Dienst, den ergotherapeutischen Dienst

und den logopödisch - phoniatrisch - audiologischen Dienst tunlichst im Verhältnis

5:3:2.

An Ausbildungskosten werden pro Studierendem je Ausbildungsjahr vorgeschrieben:

S 86.000,- an der Akademie für den physiotherapeutischen Dienst

S 102.000,- an der Akademie für den ergotherapeutischen Dienst

S 155.000,- an der Akademie für den logopädisch - phoniatrisch - audiologischen

Dienst.

Den Vertrag hat das Land Burgenland 1997 gekündigt.”

Kärnten:

“Der Kriterienkatalog für jede med. - techn. Akademie des Landes Kärnten basiert auf

den im MTD - Gesetz sowie der MTD - AV verankerten gesetzlichen Grundlagen. Nicht

unerwähnt sei hier im ASVG verankerte gesetzliche Verpflichtung des Rechtsträgers

zur Leistung der Posten pro Studierendem für Kranken -, Unfall - und Pensions -

versicherung für die Dauer der gesamten Ausbildung.”

Niederösterreich:

“Es wurde seitens des Landes Niederösterreich ein Schulkonzept für die Kranken -

pflegeschulen erarbeitet nächster Schritt wird es sein, ein Konzept für die

Akademien zu erarbeiten. Die Gebarung erfolgt nach den Grundsätzen der

Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit unter Einhaltung der

Bestimmungen des MTD - Gesetzes.

Seitens der Akademie für den Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungs -

dienst am A.Ö. Landeskrankenhaus der Landeshauptstadt St. Pölten lautet der

Kriterienkatalog wie folgt:

1. Baumaßnahmen

2. Geräte - und apparatemäßige Anschaffungen

3. sonstige wichtige Anliegen”

Oberösterreich:

"Seitens des A.ö. Krankenhaus der Elisabethinen Linz werden für die Budgetierung

die Erfahrungsziffem der laufenden Periode herangezogen."

Salzburg:

"Die Budgets der Akademien sind in den Voranschlägen der jeweiligen Kranken -

anstalten integriert. Für diese Akademien besteht kein eigenes Budget es wird

jedoch eine entsprechende Kostenrechnung geführt."

Steiermark:

“Die Anzahl der Ausbildungsplätze, das vorhandene Lehrpersonal, die

vorgegebenen Räumlichkeiten und die Studierendenanzahl dienen vorwiegend als

Kriterium der Budgeterstellung.”

Tirol:

Kriterienkatalog für die Gesamtkosten:

Sämtliche Kosten, darunter ist zu verstehen alle Personalkosten, Honorare für Vor -

tragende, Raumkosten, direkte Kosten je Studentin (Verpflegung, Sozialversicherung

etc.), Verwaltungskosten, Investitionskosten, Instandhaltungskosten.”

Vorarlberg:

Vorarlberg hat keinen MTD - Akademiestandort. Das Jahresbudget außer Landes

wird nach dem voraussichtlichen Ausbildungsbedarf erstellt, aufbauend auf

Rahmenvorgaben der Vorjahre.”

Wien:

“Betreffend den Kriterienkatalog wird auf die Beilage 9 (“Akademie für den physiothera-

peutischen Dienst, Schulbudget 1998”) verwiesen. Die Posten sind für die einzelnen

Akademien und Sparten jeweils gleich, unterscheiden sich aber in der Höhe der

Beträge.

Der Posten “Sozialversicherung” beinhaltet die Kranken-, Pensions- und Unfallver-

sicherung der Studierenden ab Studienbeginn. Die Kosten dafür werden von der

Stadt Wien getragen.

Zu Frage 5:

Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung

bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:

Burgenland:

“Das Land Burgenland hat mit den Schülerinnen Vereinbarungen abgeschlossen,

wonach sich diese verpflichten, sich zur Erlangung der Voraussetzung für die

bewfsmäßige Ausübung des jeweiligen MTD - Dienstes der praktischen Ausbildung

an Wiener Akademien zu unterziehen.

Desweiteren verpflichten sich die Schülerinnen, ihre berufliche Tätigkeit im

Burgenland durch mindestens 5 Jahre auszuüben. Sollte dieser Verpflichtung nicht

nachgekommen werden können (Ausnahmen aus sozialen, familiären Gründen),

sind die Ausbildungskosten dem Land zurückzuerstatten."

Kärnten:

“Die Ausbildung in den ho. Med. - technischen Akademien ist für die Absolventen mit

keinerlei Verpflichtung verbunden.”

Niederösterreich:

Akademie für den radiolog. - techn. Dienst am Ausbildungszentrum Schwerpunkt-

krankenhaus Wiener Neustadt: “Die Akademie verlangt von ihren Studierenden

keine Unterfertigung von Ausbildungsverträgen.”

Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.ö. Krankenhaus der Kurstadt

Baden: “Für Studentinnen der Bundesländer Vorarlberg und Burgenland werden

jährliche Ausbildungskosten in der Höhe von S 55.0001,- pro Student und Ausbil -

dungsjahr den jeweiligen Landesregierungen vorgeschrieben (entsprechende Ver -

pflichtungserklärung des Landes wird verlangt).”

Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernäh -

rungsmedizinischen Beratungsdienst am A.ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt

St. Pölten: "PTA: Vorarlberger Landesregierung, DIÄT: bisher unbekannt”

Oberösterreich:

“In den OÖ med. - techn. Akademien wird seit 1995 keine Unterfertigung von Ausbil -

dungsverträgen verlangt auch nicht von StudentInnen anderer Bundesländer.

Akademie für den Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.ö.

Krankenhaus der Elisabethinen Linz: “In unserer Akademie werden von

Studentinnen keine Ausbildungsverträge zur Unterfertigung vorgelegt.”

Salzburg:

“Zur vorsorglichen Deckung des Personalbedarfes im Bundesland Salzburg werden

derzeit von den Bewerbem für die Akademie für Physiotherapie und der Akademie

für Ergotheraple Verpflichtungserklärungen verlangt, wonach diese nach

Absolvierung ihrer Ausbildung mindestens ein Jahr in einer gemeinnützigen

Krankenanstalt im Bundesland zur Verfügung stehen. Die Nichteinhaltung dieser

Verpflichtungserklärung ist mit einer Pönale von S 100.000,- verbunden.”

Steiermark:

“In der Steiermark führt ausschließlich das Land als Rechtsträger die med. - techn.

Akademien. Es werden mit den Studierenden keinerlei Ausbildungsverträge (Z.B.

Ausbildungsdarlehen, Bindungserklarungen, Verpflichtungserklärungen

abgeschlossen."

Tirol:

“Tirolerinnen müssen eine sog. Bindungserklärung unterfertigen. diese dient vor

allem dazu, um das Kostenbewußtsein der Studentinnen zu schärfen, um eine

gewisse moralische Verpflichtung gegenüber dem Land Tirol als finanzierende

Körperschaft zu erkennen, sowie um für Zwecke der Statistik und der

Gesamtbedarfsplanung bestimmte, dem Datenschutz unterliegende Informationen ,

über die Arbeitsstellen bzw. über die Beschäftigung nach der Diplomierung zu

erhalten. Die Bindungserklärung bindet den künftigen Absolventen, innerhalb von

sechs Jahren nach der Diplomierung drei Jahre in irgendeiner Gesundheits - oder

Sozialeinrichtung in Tirol zu arbeiten. Bei Nichterfüllung dieser Arbeitsbindung durch

denn Absolventen werden jedoch keine rechtlichen Schritte gesetzt.”

Vorarlberg:

“Das Land Vorarlberg finanziert unter gewissen Voraussetzungen MTD -

Ausbildungen in Innsbruck, Salzburg, Wels, St. Pölten und Klagenfurt. Dadurch soll

das für das Land notwendige MTD - Personal sichergestellt werden. Zu diesem

Zweck wurden bzw. werden mit den ProbandInnen zu Beginn der Ausbildung

“Verpflichtungserklärungen” (ab 1996 unter dem Terminus “Ausbildungsdarlehen”)

abgeschlossen. In diesen Verträgen vereinbart das Land als Gegenleistung für den

finanziellen Aufwand mit den BewerberInnen, daß diese im Anschluß an die

Ausbildung ihre Tätigkeit im Land Vorarlberg (in näher genannten Einrichtungen)

während dreier Jahre ausüben."

Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung (bis 1995) bzw. des

Ausbildungsdarlehens (ab 1996):

 

Verpflichtungserklärung

 Ausbildungsdarlehen

- im physiotherapeutischen Dienst

 31

 4

- im med. - techn. Laboratoriumsdienst

 11

 3

- im radiologisch-technischen Dienst

 9

 9

- im ergotherapeutischen Dienst

 10

 3

- im logopädischen Dienst

 10

 4

- im Diätdienst

 3

 1

- Gesamt

 74

 24

Aufnahmen von BewerberInnen aus Vorarlberg in med. - techn. Akademien mit

Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung sowie Aufnahmen von BewerberInnen

aus Vorarlberg in med. - techn. Akademien mit Unterzeichnung der

Ausbildungsdarlehen siehe Beilage 8."

Wien:

“Diese Punkte treffen auf die Stadt Wien nicht zu. Die Ausbildungskosten werden

von der Stadt Wien als Rechtsträger der med. - techn. Akademien übernommen. Es

gibt daher schon begrifflich keine Festsetzung eines Ausbildungskostenrückersatzes

und eine (Vor -)Finanzierung der Ausbildung. Die Stadt Wien verlangt von den

Studenten keine Unterfertigung von Ausbildungsverträgen."

Zu Frage 6:

Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung

bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:

Burgenland:

“Basis bildet einerseits der Vertrag zwischen der Stadt Wien und dem Land

Burgenland sowie andererseits die Verpflichtungsvereinbawng zwischen dem Land

Burgenland und den Schülerinnen.”

Kärnten:

“Grundsätzlich werden den Studierenden keine Ausbildungskosten vorgeschrieben.

Lediglich mit dem Bundesland Vorarlberg, das über keine Ausbildungseinrichtung für

gehobene med.-techn. Dienste verfügt, wurde ein Ausbildungskostenrückersatz in

der Höhe von ATS 25.000,- pro Studierenden pro Semester vereinbart.

Zur Berechnung des Ausbildungskostenrückersatzes wurden aliquote Teile des Per -

sonal - und Sachaufwandes sowie die gesamten Sozialversicherungsbeiträge pro

Studierenden als Grundlage herangezogen.

Das Land Kärnten hat alleine für einen Studierenden pro Monat ATS 2.102,- an

Sozialversicherungsbeiträgen an die Kämtner Gebietskrankenkasse abzuführen.

Diese Regelung mit dem Bundesland Vorarlberg ist aber in der Zwischenzeit

ausgelaufen.”

Niederösterreich:

Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -

punktkrankenhaus Wiener Neustadt: "Höhe des Ausbildungskostenrückersatzes: Da

weder die Akademie, noch deren Rechtsträger die Statutarstadt Wiener Neustadt

die Rückerstattung der Ausbildungskosten von den Absolventen der Akademie

verlangt, wurde auch - nach meinem Wissen - kein Betrag für einen

Ausbildungskostenrückersatz festgesetzt."

Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.ö. Krankenhaus der Kurstadt

Baden: “Die Ausbildungskosten werden im Durchschnitt pro Studentin und Jahr,

aufgrund der jährlichen Gesamtaufwendungen berechnet.”

Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernäh -

rungsmedizinischen Beratungsdienst am A.ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt

St. Pölten: “auf Basis der tatsächlichen Kosten”

Oberösterreich:

“Die Beantwortung der Fragen 6 bis 8 erübrigt sich aufgrund der Fragebeantwortung

zu Punkt 5.”

Akademie für den Diatdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö.

Krankenhaus der Elisabethinen Linz: "Von den Studentinnen unserer Akademie

werden monatlich S 500,- eingehoben. Unterkunft und Verpflegung werden auf

Wunsch von seiten des Krankenhauses zur Verfügung gestellt, wobei dafür aber von

den Studentinnen gleich hohe Sätze zu bezahlen sind, als für das im Krankenhaus

beschäftigte Personal verrechnet wird.”

Salzburg:

“Der Kriterienkatalog für die Pönalfestsetzung von S 100.000,- wurde auf der Basis

der von der Judikatur zur Rückforderung von Ausbildungskosten entwickelten

Grundsätzen festgelegt.”

Steiermark:

“Die Höhe der Ausbildungskosten wird auf Grund der Anzahl der Studierenden, der

benötigten Lehrmittel, der Sozialversicherung für die Studierenden, der Personal

und Honorarkosten, der Instandhaltung - und Betriebskosten, der Akademieräumlich -

keiten festgesetzt. Ausbildungsrückersatzkosten werden nicht eingefordert.”

Tirol:

“Höhe der Ausbildungskosten beinhalten die Gesamtkosten (siehe Punkt 4). Der

Ausbildungskostenrückersatz für Tirolerinnen ist nicht maßgeblich, da rechtlich die

Bindungserklärung in Tirol nicht eingeklagt wird.”

Vorarlberg:

"Die Höhe der Ausbildungskosten wird von den einzelnen Akademien festgesetzt

und diese dem Land Vorarlberg in Rechnung gestellt. Die Ausbildungskosten

belaufen sich in der Höhe von ATS 55.000,- bis ATS 110.000,- pro Jahr. Bei

Nichterfüllung der unter Punkt 5 angeführten vertraglichen Vereinbarung hat der/die

DiplomandIn einen Rückersatz in der Höhe der Ausbildungskosten, jedoch maximal

ATS 195.000,- zu leisten.”

Wien:

Siehe Frage 5.

Zu Frage 7:

Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung

bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:

Burgenland:

“Seit 1994 hat das Land Burgenland Ausbildungskosten von S 3.154.833,- an den

Wiener Krankenanstaltenverbund für 12 Schülerinnen geleistet.”

Kärnten:

“keine Vorfinanzierung bzw. Finanzierung.”

Niederösterreich:

Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -

punktkrankenhaus Wiener Neustadt: "Vorfinanzierung der Ausbildung für

Studierende: Es existieren keine personalisierten Ausbildungsverträge.”

Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.ö. Krankenhaus der Kurstadt

Baden: “Keine Rückzahlungsverpflichtung.”

Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernäh -

rungsmedizinischen Beratungsdienst am A. ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt

St. Pölten: “

PTA: 1993/96

 2

1994/97

 2

1995/98

 2

1997/00

 1

DIÄT: bisher keine”

Oberösterreich:

Siehe Frage 6.

Akademie für den Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.ö.

Krankenhaus der Elisabethinen Linz: “Derzeit wurde vom Krankenhaus der

Elisabethinen noch keine Rückzahlung gefordert.”

Salzburg:

“Die Kosten der medizinisch - technischen Akademien werden grundsätzlich vom

Land Salzburg als Rechtsträger der Akademien und der Krankenanstalt getragen.

Die Verpflichtungserklärungen werden von allen Studierenden unterzeichnet,

ausgenommen hievon sind Bewerber aus Vorarlberg, von denen eine gesonderte

Verpflichtungserklärung mit dem Bundesland Salzburg abgeschlossen wird.”

Steiermark:

"Wird in Frage 6 beantwortet.”

Tirol:

“Für alle aufgenommenen Personen wird über den Ausbildungstrager die

Ausbildung (vor - )finanziert.”

Vorarlberg:

Seit Inkrafttreten des MTD - Gesetzes übernahm bzw. übernimmt das Land mangels

eigener Ausbildungseinrichtungen bedarfsorientiert die Finanzierung von

Ausbildungsplätzen in anderen Bundesländern.

Es waren dies bislang für

den physiotherapeutischen Dienst

 35

med.-techn. Laboratoriumsdienst

 14

radiolog.-techn. Dienst

 18

ergotherapeutischen Dienst

 13

logopädischen Dienst

 14

Diätdienst

 4

Gesamt

 98

Diesbezüglich wird auf die tabellarische Aufgliederung in Punkt 5 verwiesen.”

Wien:

Siehe Frage 5.

Zu Frage 8:

Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung

bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:

Burgenland:

“Die ersten 8 Absolventinnen des Schuljahres 1996197 wurden mangels

vorhandener Arbeitsplätze von der Verpflichtung zur Rückzahlung der

Ausbildungskosten befreit.”

Kärnten:

“Keine (Vor - )Finanzierung, daher auch keine Rückzahlung.”

Niederösterreich:

Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -

punktkrankenhaus Wiener Neustadt: “Rückzahlung von Ausbildungskosten: trifft für

die Akademie Wiener Neustadt nicht zu.”

Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.ö. Krankenhaus der Kurstadt

Baden: “Keine Rückzahlungsverpflichtung.”

Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernäh -

rungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt

St. Pölten: “Keine Information vorhanden.”

Oberösterreich:

Siehe Frage 5 bzw. 7.

Salzburg:

“Aufgrund dessen; daß die Personalanforderungen erfüllt und die offenen Stellen

besetzt wurden, mußte bisher von der Erfüllung der Verpflichtungserklärung bzw.

von Maßnahmen zur Rückzahlung nicht Gebrauch gemacht werden. Diese

Maßnahme wird von Seiten des Landes Salzburg in erster Linie als vorbeugende

Maßnahme verstanden. Damit soll erreicht werden, daß bei den Absolventen die

innere Bereitschaft und das Verständnis dafür entwickelt wird, daß sie ihr

erworbenes Wissen und Können auch dem Patienten desjenigen Bundeslandes zur

Verfügung stellen, aus dessen Steuermittel schließlich auch deren Ausbildung

finanziert wird.”

Steiermark:

"Ausbildungsrückersatzkosten werden nicht eingefordert.”

Tirol:

“Für die ersten Tiroler AbsolventInnen, die eine Bindungserklärung für ihre MTD -

Ausbildung unterfertigt haben, würde die Frist für die Erfüllung ihrer Verpflichtung (3 -

jährige Tätigkeit in einer Gesundheits - oder Sozialeinrichtung in Tirol) erst Ende des

Jahres 2001 auslaufen. Daher ist die Beantwortung der Frage derzeit nicht möglich.


 

Hinsichtlich der Vorarlberger Absolventinnen, die eine Vereinbarung mit dem Land

Vorarlberg treffen, wird an das Amt der Vorarlberger Landesregierung verwiesen.”

Vorarlberg:

“a) Bei vertragserfüllender Tätigkeit besteht grundsätzlich keine Rückzahlungsver -

pflichtung. Es war dies bisher bei 77 Personen der Fall. In weiteren 16 Fällen muß

noch abgeklärt werden, ob eine vertragskonforme Tätigkeit vorliegt.

b) In all jenen Fällen, bei denen eine vertragserfüllende Tätigkeit gegeben ist, wurde

die Rückzahlung von den Arbeitgebern übernommen. In den anderen Fällen (also

bei nicht vertragskonformer Tätigkeit) wurden nach den der hierortigen Amtsstelle

vorliegenden Überweisungsbelegen die Rückersätze von den DiplomandInnen

geleistet. Daher kann hierortig nicht festgestellt werden, ob die Kostentragung

seitens der Diplomandin oder allenfalls seitens eines Dienstgebers erfolgte.

c) Von der Rückzahlung sind alle DiplomandInnen befreit, die ihren angestrebten

Beruf aus berücksichtigungswürdigen Gründen - dazu zählen Krankheit,

Schwangerschaft, Kindererziehung und mangelnde Arbeitsstellen - nicht in

Vorarlberg ausüben können. Rückzahlungsbefreiungen dieser Art hat es bislang

nicht gegeben.

d) In zwei Fällen wurden Rückzahlungen von je ATS 105.000,- (Gesamtkosten der

Ausbildung) eingefordert. Anteilige Ausbildungskosten wurden bei drei Personen

in Rechnung gestellt”

Wien:

Siehe Frage 5.

Zu Frage 9:

Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung

bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:

Burgenland:

“Im Burgenland keine.”

Kärnten:

Siehe Beilage 2

Niederösterreich:

Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -

punktkrankenhaus Wiener Neustadt: “Ausbildungsplätze: Die Akademie Wiener

Neustadt ist für 60 Ausbildungsplätze zugelassen.”

Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.Ö. Krankenhaus der Kurstadt

Baden: “Ausbildungsplätze: 3 Jahrgänge a 22 StudentInnen = 66 Studentinnen.”

Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernäh -

rungsmedizinischen Beratungsdienst am A. Ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt

St. Pölten: “PTA: pro Jahrgang 20 Ausbildungsplätze, DIÄT: pro Jahrgang 15 Aus -

bildungsplatze. Jedes 3. Jahr wird ein Jahrgang ausgesetzt.”

Oberösterreich:

Akademie für den Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö.

Krankenhaus der Elisabethinen Linz: “In der Akademie stehen derzeit 12 Ausbil -

dungsplätze zur Verfügung.

Salzburg:

“An den medizinisch - technischen Akademien des Bundeslandes Salzburg bestehen

derzeit folgende bewilligte Ausbildungsplätze:

Physiotherapieakademie Salzburg: 24

Außenstelle Badgastein: 12

RTA - Akademie: 15

MTA - Akademie: 15

Ergotherapieakademie: 20

Orthoptische Akademie: 10”

Steiermark:

“Insgesamt stehen zur Zeit in der Steiermark für die gehobenen med. - techn. Dienste

391 Ausbildungsplätze zur Verfügung.” (Beilage 6)

Tirol:

“Aus den Anlagen kann ein Überblick über den MTD - Bereich im Ausbildungszentrum

West für Gesundheitsberufe gewonnen werden. Insbesondere kann die Zahl der

Ausbildungsplätze, die derzeitige Anzahl an Studentinnen und die Anzahl der

AbsolventInnen aufgeteilt nach Jahrgängen und Ausbildungsrichtung entnommen

werden." (Beilage 7)

Vorarlberg:

“Da in Vorarlberg keine MTD - Akademien bestehen, kann hiezu nicht Stellung

genommen werden.”

Wien:

“Ausbildungsplätze an den med. - techn. Akademien in Wien im Jahr 1998:

Siehe Beilage 9

Zu Frage 10:

Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung

bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:

Burgenland:

“Derzeit sind auf Grund des auslaufenden Vertrages mit der Stadt Wien noch 2

Schülerinnen an der Akademie für den physioth. Dienst im Wilhelminenspital sowie

1 Schülerin im KFJ - Spital und 1 Schülerin an der Akademie für den logop. - phoniatr. -

audiologischen Dienst am AKH in Ausbildung.

Kärnten:

Siehe Beilage 2

Niederösterreich:

Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -

punktkrankenhaus Wiener Neustadt:

Siehe Beilage 3

Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.Ö. Krankenhaus der Kurstadt

Baden: “Derzeit in Ausbildung 66 Studentinnen."

Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und

ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö. Krankenhaus der

Landeshauptstadt St. Pölten: “PTA: Jahrgang 97/00 17 Studentinnen

Jahrgang 95/98 18 StudentInnen

DIÄT: Jahrgang 97/00 14 Studentinnen

Jahrgang 96/99 15 Studentinnen”

Oberösterreich:

Siehe Beilage 4

Akademie für den Diatdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö.

Krankenhaus der Elisabethinen Linz: “Derzeit werden 12 Studentinnen ausgebildet.”

Salzburg:

“Die Anzahl der derzeit an den Salzburger Akademien in Ausbildung stehenden

Studenten betrifft:

Physiotherapieakademie Salzburg: 72

Außenstelle Badgastein: 12

RTA - Akademie: 29

MTA - Akademie: 41

Ergotherapieakademie: 20

Orthoptische Akademie: 6”

Steiermark:

Siehe Frage 9.

Tirol:

“Aus den Anlagen kann ein Überblick über den MTD - Bereich im Ausbildungszentrum

West für Gesundheitsberufe gewonnen werden. Insbesondere kann die Zahl der

Ausbildungsplätze, die derzeitige Anzahl an StudentInnen und die Anzahl der Absol -

ventinnen aufgeteilt nach Jahrgängen und Ausbildungsrichtung entnommen

werden.”

Vorarlberg:

“Da in Vorarlberg keine MTD - Akademien bestehen, kann hiezu nicht Stellung

genommen werden.”

Wien:

“Zahl der Studierenden, die derzeit an den Wiener med. - techn. Akademien in Ausbil -

dung stehen:”

Siehe Beilage 9

Zu Frage 11:

Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung

bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:

Burgenland:

“Auf Grundlage des mit der Stadt Wien abgeschlossenen Vertrages standen in den

Akademien für den physioth. Dienst, den ergoth. Dienst und den logop. - phoniatr. -

audiologischen Dienst tunlichst im Verhältnis 5:3:2 Ausbildungsplätze zur

Verfügung.”

Im Jahre 1994 wurden von der Aufnahmekommission der Akademie für den

physioth. Dienst am AKH 4 Schülerinnen, am KFJ - Spital 2 Schülerinnen und am

Wilhelminenspital 1 Schülerin aufgenommen. An der Akademie für den ergoth.

Dienst im AKH wurde 1 Schülerin und an der Akademie für den log.phon.audiolog.

Dienst am AKH auch 1 Schülerin zur Ausbildung zugelassen.

Im Jahre 1995 hat die Aufnahmekommission an der Akademie für den physioth.

Dienst am Wilhelminenspital 1 Schülerin aufgenommen und im Jahre 1996 konnten

aufgrund des Beschlusses der Aufnahmekommission an der Akademie für den

physioth. Dienst am KFJ - Spital 1 Schülerin und am Wilhelminenspital auch 1

Schülerin und an der Akademie für den log. - phon. - audiolog. Dienst am AKH

ebenfalls 1 Schülerin ihre Ausbildung beginnen.

Dem ho. Amt lagen im Jahre 1994

26 Ansuchen für den physioth. Dienst, 3 Ansuchen für den ergoth. Dienst und

3 Ansuchen für den lag. - phon. - audiolog. Dienst vor.

1995 waren es

21 Ansuchen für den physioth. Dienst, 3 Ansuchen für den ergoth. Dienst und

33 Ansuchen für den log. - phon. - audiolog. Dienst.

1996 lagen dem ho. Amt 18 Ansuchen für den physioth. Dienst, 4 Ansuchen für den

ergoth. Dienst und 1 Ansuchen für den log.-phon.-audiolog. Dienst vor.”

Kärnten:

Siehe Beilage 2

Niederösterreich:

Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -

punktkrankenhaus Wiener Neustadt: “Abgewiesene qualifizierte Bewerber: seit dem

Bestehen der Akademie (1993) haben sich 300 Bewerber angemeldet. Davon

wurden 150 Bewerber aufgenommen. 36 Bewerber wurden für die Warteliste

nominiert und durch das Ausscheiden definitiv aufgenommener konnten diese auch

berücksichtigt werden. Somit mußten 149 Interessenten abgewiesen werden. 25

Studierende haben die Ausbildung abgebrochen.

Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.Ö. Krankenhaus der Kurstadt

Baden: "Von den jährlichen Bewerbern werden durchschnittlich im Jahr 150 Be -

werberinnen abgewiesen.”

Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernah -

rungsmedizinischen Beratungsdienst am kÖ. Krankenhaus der Landeshauptstadt ,

St. Pölten:

;PTA; DIÄT

1993; nicht erurierbar; 17*

1994; keine Aufnahme; 10*

1995; nicht eruierbar; keine Aufnahme

1996; keine Aufnahme; 21*

1997;108; 30*

1998; 40; keine Aufnahme

•) Absagen insgesamt

Oberösterreich:

Siehe Beilage 4

Akademie für den Diätdienst und emahrungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö.

Krankenhaus der Elisabethinen Linz: “Mit Herbst d.J. wird in unserer Akademie ein

neuer Lehrgang gestartet. 12 Studenten/Studentinnen wurden aufgenommen, 45 Be -

werber/innen erhielten eine Absage. Dies aber nicht nur wegen einer schlechten

Qualifikation, sondern auch aufgrund der zu geringen Ausbildungsplätze. Eine Er -

höhung der Ausbildungsstellen erscheint uns aber nicht sinnvoll, da derzeit nur sehr

begrenzte Stellenangebote für Diätassistenten vorliegen.”

Salzburg:

“Folgende Bewerber, die sich zumindest einem persönlichen Aufnahmegespräch

unterzogen haben, mußten seit Inkrafttreten des MTD - Gesetzes abgewiesen

werden:

Physiotherapieakademie: 1338

RTA - Akademie: 103

MTA - Akademie: 239

Ergotherapieakademie: 110

Orthoptische Akademie: 44

Steiermark:

Absolventen ab dem Jahr 1992 - siehe Beilage 6

Tirol:

“Aus den Anlagen kann ein Überblick über den MTD - Bereich im Ausbildungszentrum

West für Gesundheitsberufe gewonnen werden. Insbesondere kann die Zahl der

Ausbildungsplätze, die derzeitige Anzahl an Studentinnen und die Anzahl der

Absolventinnen aufgeteilt nach Jahrgängen und Ausbildungsrichtung entnommen

werden.”

Vorarlberg:

“Da in Vorarlberg keine MTD - Akademien bestehen, kann hiezu nicht Stellung

genommen werden.”

Wien:

“Bis 1996 waren bei der Ausbildung im physiotherapeutischen Dient und im radio -

logisch - technischen Dienst noch mehr Fachbewerbungen möglich, d.h. jeder Stu -

dierende konnte sich bis 1996 noch an jeder der drei bzw. zwei Akademien

gleichzeitig bewerben, seit 1997 wird jeder Bewerber einer Akademie zugeteilt

Zahl der abgewiesenen Bewerberinnen

Siehe Beilage 9

Zu Frage 12:

Die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Anfrage durchgeführte Erhebung

bei den Ländern ergab folgendes Ergebnis:

Burgenland:

“Im Schuljahr 1996/97 hatten

4 Schülerinnen die Akademie für den physioth. Dienst am AKH

1 Schülerin die Akademie für den physioth. Dienst am KFJ - Spital

1 Schülerin die Akademie für den physioth. Dienst am Wilhelminenspital

1 Schülerin die Akademie für den log. - phon. - audiolog. Dienst am AKH

absolviert.”

Kärnten:

Siehe Beilage 2

Niederösterreich:

Akademie für den radiologisch - technischen Dienst am Ausbildungszentrum, Schwer -

punktkrankenhaus Wiener Neustadt: “Absolventen 1996:13 RTA (erste Absolventen

in Wiener Neustadt) Absolventen 1997:16 RTA

Akademie für den ergotherapeutischen Dienst am A.Ö. Krankenhaus der Kurstadt

Baden: “Seit Inbetriebnahme der Akademie seit 1992 wurden inkl. 1995(16)61

Studentinnen diplomiert.”

Akademie für den physiotherapeutischen Dienst und für den Diätdienst und ernäh -

rungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö. Krankenhaus der Landeshauptstadt

St. Pölten:

; PTA; DIÄT

1996; 21; 14

1997; 17; 16”

Oberösterreich:

Siehe Beilage 4

Akademie für den Diatdienst und emährungsmedizinischen Beratungsdienst am A.Ö.

Krankenhaus der Elisabethinen Linz: “Im Sommer d.J. beendete der 1. Jahrgang mit

12 Studentinnen erfolgreich unsere Akademie. Dies war der 1. Jahrgang der lt.

neuem MTD - Gesetz unterrichtet wurde.”

Salzburg:

“Folgende Studierende haben seit 1992 ihre Ausbildung mit dem Diplom beendet:

Physiotherapieakademie Salzburg: 154

Außenstelle Badgastein: 12

RTA - Akademie: 55

MTA - Akademie: 73

Ergotherapieakademie: 39

Orthoptische Akademie: 14”

Steiermark:

Absolventen ab dem Jahr 1992 - siehe Beilage 6

Tirol:

“Aus den Anlagen kann ein Überblick über den MTD - Bereich im Ausbildungszentrum

West für Gesundheitsberufe gewonnen werden. Insbesondere kann die Zahl der

Ausbildungsplätze, die derzeitige Anzahl an Studentinnen und die Anzahl der

AbsolventInnen aufgeteilt nach Jahrgängen und Ausbildungsrichtung entnommen

werden.”

Vorarlberg:

“Da in Vorarlberg keine MTD - Akademien bestehen, kann hiezu nicht Stellung

genommen werden.”

Wien:

“Der 1. Lehrgang nach dem MTD - Gesetz begann im Oktober 19931 die ersten

Diplomierungen nach den MTD - Gesetz fanden 1996 statt.

Zahl der Absolventinnen der med. - techn. Akademien in Wien mit Ausbildung gem.

MTD - Gesetz:

Siehe Beilage 9"

Zu den Fragen 13 und 15:

Da die einzelnen Berufsbilder nicht in allen Mitgliedstaaten existieren und - sofern

sie vorhanden sind - unterschiedlich gestaltet sind, liegen keine Vergleichszahlen

vor.

Zu Frage 14:

In meinem Ressort liegen hiezu keine entsprechenden Daten vor.

Zu den Fragen 16 und 17:

Hiezu ist festzuhalten, daß es aus meiner Sicht nicht als "Versäumnis” anzusehen

ist, daß nicht alle Bundesländer MTD - Akademien für alle Sparten der gehobenen

medizinisch - technischen Dienste eingerichtet haben.

Im übrigen siehe Frage 1.

Ergänzend dazu die diesbezüglichen Stellungnahmen der Länder:

Burgenland:

“Um die Ausbildung in den MTD - Diensten zu gewährleisten, hat das Land die

eingangs angeführte Vereinbarung mit der Stadt Wien abgeschlossen. Dieser

Vertrag wurde im Jahre 1997 gelöst.”

Kärnten:

“Aus Sicht des Bundeslandes Kärnten macht es keinen Sinn, in jedem Bundesland

für jede Sparte der gehobenen medizinisch-technischen Dienste eigene

Ausbildungseinrichtungen zu schaffen.

Einige Sparten sind zahlenmäßig sehr gering vertreten, sodaß die Konzentration der

Ausbildung auf wenige Standorte, sowohl Ökonomisch als auch pädagogisch zweck -

mäßig ist.”

Niederösterreich:

"In Niederösterreich wurden diejenigen Akademien errichtet und betrieben, für die im

Bundesland ein Bedarf besteht und damit eine solche Akademie mit vertretbaren

Kosten geführt werden kann ergänzend dürfen wir mitteilen, daß eine Akademie für

den Iogopädisch - phoniatrisch - audiologischen Dienst voraussichtlich nächsten

Jahres in Mistelbach in Betrieb gehen wird.

Oberösterreich:

Keine Angaben.

Salzburg:

“Der aus der gegenständlichen Anfrage hervorgehende Vorwurf, daß nicht alle Bun -

desländer alle Ausbildungssparten in den gehobenen medizinisch - technischen

Diensten führen, widerspricht nicht nur den Zielsetzungen einer sparsamen Verwal -

tung, sondern auch der sinnvollen Kooperation zwischen den einzelnen Bundes -

ländern. So ist das Bundesland Vorarlberg an das Land Salzburg mit dem Ersuchen

herangetreten, in denjenigen Sparten, in denen ein Bedarf für Vorarlberg besteht,

einzelne Ausbildungsplätze für Vorarlberger Bewerber zur Verfügung zu stellen.

Diesem sinnvollen Kooperationsersuchen wurde insoferne entsprochen, als je nach

Anforderung durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung pro

Ausbildungszweig eine bestimmte Anzahl von Ausbildungsplätzen für Bewerber aus

Vorarlberg vorgehalten wird.

Im Bundesland Salzburg wird keine Akademie für den ernährungsmedizinischen Be -

ratungsdienst geführt, da genügend Absolventen aus anderen Bundesländern zur

Verfügung stehen. Ein begrenzter Bedarf für Salzburg besteht im Bereich der Logo -

pädie.

In diesem Berufsfeld werden Kooperationen für einzelne Ausbildungsplätze mit dem

Ausbildungszentrum West Innsbruck und in Hinkunft mit der Logopädieakademie in

Linz vorgenommen.”

Steiermark:

“Eine Errichtung einer Akademie für den orthopädischen Dienst wurde in der

Steiermark deshalb nicht vorgenommen, weil die zur Verfügung stehenden

Ausbildungseinrichtungen in dieser Fachdisziplin in Österreich den Bedarf an

Fachkräften abdecken.”

Tirol:

"Trifft für das Land Tirol nicht zu.”

Vorarlberg:

“Das Land Vorarlberg ist bestrebt, einerseits den erforderlichen Bedarf an

qualifiziertem Personal in Krankenanstalten, Altersheimen und Sonderstationen für

Alters - und Chronischkranke (Pflegeheime) durch Förderung der Finanzierung von

MTD - Ausbildungen zu decken und andererseits im Wege des Ausbildungsdarlehens

den VorarlbergerInnen derartige Ausbildungsmöglichkeiten zu eröffnen.”

Wien:

“Dieser Punkt trifft auf die Stadt Wien nicht zu.”

Zu den Fragen 18 bis 21:

Die Ausbildung in den gehobenen medizinisch - technischen Diensten erfolgt im

Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, es kann daher jedenfalls nicht von einem

“Vollzug des Ausbildungsabschnittes” im hoheitlichen Sinn gesprochen werden.

Die Beurteilung der Vorgehensweise der Länder auf der Ebene der

Privatwirtschaftsverwaltung ist keine Angelegenheit, die in die Kompetenz meines

Ressorts fällt.

Zu den Fragen 22 und 23:

Der Abschluß einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B - VG zwischen den Ländern

erscheint aus meiner Sicht grundsätzlich denkbar. Es ist beabsichtigt, die von den

Abgeordneten aller im Parlament vertretenen Parteien geäußerten Besorgnisse und

die Möglichkeit einer 15a - Vereinbarung im Wege der Verbindungsstelle der

Bundesländer an die Länder heranzutragen.

Zu den Fragen 24 und 25:

Auf Grund der für die Jahre 1997 bis 2000 geschlossenen Vereinbarung gemäß Art.

15a B - VG über die Reform des Gesundheitswesen und der Krankenanstaltenfinan -

zierung erfolgt die Finanzierung der Krankenanstalten und der ihnen zugeordneten

Leistungsbereiche im Rahmen eigens eingerichteter Landesfonds. Um die landes -

spezifischen Erfordernisse adäquat berücksichtigen zu können, erfolgt entsprechend

der Vereinbarung die Regelung der Abgeltung der sogenannten Nebenkosten, zu

denen auch die Schulungseinrichtungen der Krankenanstalten gehören,

landesindividuell.

Eine Änderung der bestehenden Finanzierungsregelungen ist während der Laufzeit

der genannten Vereinbarung nicht möglich. Soferne in Zukunft eine zweckmäßige

und auf dem Konsens aller Finanzierungspartner beruhende Finanzierungsregelung

im Rahmen der Krankenanstaltenfinanzierung gefunden werden kann, wird sich der

Bund für eine derartige Finanzierungslösung selbstverständlich einsetzen.

 

 

Anlagen konnten nicht gescannt werden!!!