4430/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4685/J - NR/1998 betreffend Veränderung der Lehrver -

teilung an Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung als Folge der Novellierungen des

Hochschullehrerdienstrechtes und Besoldungsrechts, die die Abgeordneten Dr. PETROVIC, Freun -

dinnen und Freunde am 9. Juli 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -

worten:

 

 

1. Wieviele remunierte Lehraufträge wurden jeweils in den Studienjahren 1994 (WS

    94/95, SS 95), 1995 (WS 95/96, SS 96), 1996 (WS 96/97, SS 97), 1997 (WS 97/98, SS 98)

    an wieviele externe Lehrbeauftragte (Personen, die in keinem Dienstverhältnis zur

    jeweiligen Universität oder Hochschule künstlerischer Richtung stehen) vergeben? (Bitte

    um Aufschlüsselung nach Universitäten/Fakultäten/Studienrichtungen und Hochschulen

    künstlerischer Richtung/Abteilungen/Studienrichtungen und jeweils nach Geschlecht)

 

 

Die remunerierten Lehraufträge an externe Lehrbeauftragte betrugen gegliedert nach Semestern:

Studienjahr:     Semester       Stundensumme          Lehrbeauftragte        Anzahl LA - Fälle

 

94/95                 WS                 19.349,23                    4.242                           6.546

                          SS                   13.204,98                    4.214                           5.811

Total:                                       32.554,21                    8.456                           12.357

 

95/96                WS                  13.740,86                    4.300                            5.925

                         SS                    12.561,79                    4.128                            5.534

Total:                                       26.302,65                    8.428                            11.459

 

96/97                WS                  11.686,96                     3.912                            5.268

                         SS                    11.691,00                     3.957                            5.290

Total:                                       23.377,96                     7.869                            10.558

 

97/98                WS                  10.484,98                     3.146                            4.353

                         SS                    6.733,22                       1.592                            2.273

Total:                                       17.218,20                     4.738                            6.626

 

Hinsichtlich der Details verweise ich auf die in der Anlage angeschlossenen Auswertungen des in

meinem Ressortvorhandenen Datenbestandes (Beilage 1/Teil 1 und 2). Teil 1 der Beilage enthält die

Aufschlüsselung nach Universitäten bzw. Hochschulen künstlerischer Richtung und Fakultäten bzw.

Abteilungen, Teil 2 diejenige nach Studienrichtungen. Da Angaben über das SS 1998 noch nicht

vollständig verfügbar sind, sind gewisse Abweichungen von den angegebenen Daten möglich.

 

 

Anzumerken ist, daß die externen Lehrbeauftragten als Personen im jeweiligen Semester gezählt

wurden. Hatte ein externer Lehrbeauftragter jeweils im Winter - und Sommersemester mindestens

einen Lehrauftrag, so wurde er sowohl für das Winter - als auch für das Sommersemester als Person

gezählt.

 

 

Weiters konnte bei der Aufgliederung nach Studienrichtungen nur eine Studienrichtung berücksichtigt

werden. Die relativ große Zahl von Nichtangaben kommt auch daher, daß Lehrveranstaltungen für alle

Hörer oder mehrere Studienrichtungen in der Auflistung keine Angaben enthalten.

 

2. Wieviele nicht remunierte Lehraufträge wurden jeweils in den Studienjahren 1994 (WS

    94/95, SS 95), 1995 (WS 95/96, SS 96) 1996 (WS 96/97,SS 97) 1997, (WS 97/98, SS 98) an

    wieviele externe Lehrbeauftragte (Personen, die in keinem Dienstverhältnis zur jeweili -

    gen Universität oder Hochschule künstlerischer Richtung stehen) vergeben? (Bitte um

    Aufschlüsselung nach Universitäten/Fakultäten/Studienrichtungen und Hochschulen

    künstlerische Richtung/Abteilung/Studienrichtungen und jeweils nach Geschlecht)

 

 

Die nicht remunierten Lehraufträge an externe Lehrbeauftragte betrugen nach Semestern:

 

 

Studienjahr          Semester       Stundensumme         Lehrbeauftragte      Anzahl LA - Fälle

 

 

94/95                     WS                4.218.29                      1.850                         2.123

                              SS                  4.870.82                      2.141                         2.539

Total:                                          9.089.11                      3.991                         4.662

 

95/96                     WS                5.065.55                      2.120                          2.499

                              SS                  5.985.59                      2.475                          2.982

Total:                                          11.051.14                    4.595                          5.481

 

96/97                     WS                5.132.92                      2.198                          2.577

                              SS                  5.075.40                      2.245                          2.692

Total:                                          10.208.32                    4.443                          5.269

 

97/98                     WS                3.061.02                      1.420                           1.624

                              SS                  724.33                            341                              416

Total:                                          3.785.35                      1.761                           2.040

 

 

Bezüglich der Details verweise ich auf die in der Anlage angeschlossenen Auswertungen (Beilage

2/Teil 1 und 2). Teil 1 der Beilage enthält die Aufschlüsselung nach Universitäten bzw. Hochschulen

künstlerischer Richtung und Fakultäten bzw. Abteilungen, Teil 2 diejenige nach Studienrichtungen.

Hinsichtlich der externen Lehrbeauftragten, der Aufgliederung nach Studienrichtungen und des

Sommersemesters 1998 verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1.

3. Wieviele Lehrveranstaltungsstunden haben die folgenden Hochschullehrergruppen

    (ordentliche Universitäts - und HochschulprofessorInnen, außerordentliche Universitäts -

    und HochschulprofessorInnen, Universitäts - und HochschulassistentInnen, - habili -

    tiert/nicht habilitiert, VertragsassistentInnen) selbständig in den Studienjahren 1994 (WS

    94/95, SS 95), 1995 (WS 95/96, SS 96) 1996 (WS 96/97, SS 97) 1997, (WS 97/98, SS 98)

    abgehalten? Wieviele Stunden davon wurden vor der Novellierung des Dienst - und

    Besoldungsrechtes als remunierte bzw. nicht remunerierte Lehraufträge von den

    HochschullehrerInnen gelesen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Uni -

    versitäten/Fakultäten/Studienrichtungen und Hochschulen künstlerischer Richtung/

    Abteilungen/Studienrichtungen und jeweils nach Geschlecht)

 

Hiezu verweise ich auf die in der Anlage angeschlossenen Auswertungen (Beilage 3/Teil 1 und 2). Teil

1 der Beilage enthält die Aufschlüsselung nach Universitäten bzw. Hochschulen künstlerischer Richtung

und Fakultäten bzw. Abteilungen, Teil 2 diejenige nach Studienrichtungen.

 

Bei den Hochschullehrergruppen war eine Trennung in Universitäts - und HochschulassistentInnen

einerseits, und VertragsassistentInnen aufgrund der Datenlage nicht möglich. Auch eine Unterscheidung

zwischen selbständig abgehaltenen Lehrveranstaltungen und Mitankündigungen war aus diesem Grund

nicht machbar; ausgewertet wurden daher alle gemeinsam.

 

 

4. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Vergabe von Lehraufträgen an externe

    Lehrbeauftragte sicherzustellen, um so die Qualität und die Vielfalt der Lehre an den

    Österreichischen Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung zu gewährlei -

    sten?

 

 

Lehrbeauftragte werden mit der Abhaltung bestimmter Lehrveranstaltungen beauftragt, die von den in

einem Dienstverhältnis stehenden Universitätslehrern aus quantitativen oder inhaltlichen Gründen nicht

angeboten werden können, Lehraufträge sollen also eine sinnvolle Ergänzung zu dem vom Stamm -

personal der Universitäten abgedeckten Lehrangebot bewirken. Soweit Lehrbeauftragte in der

Vergangenheit funktionell in einer Weise tätig geworden sind, die quantitativ und qualitativ dem

Verwendungsbild eines Universitätstehrers mit Dienstverhältnis entsprochen hat, wurden sie im

Rahmen der sogenannten "Lektorenaktion” in Dienstverhältnisse als Vertragslehrer bzw. Assistenten

übernommen.

 

Schon das Stammpersonal (Universitätsprofessoren, Universitätsdozenten, Assistenten, Bundeslehrer)

ist verpflichtet, Lehrveranstaltungen nach Maßgabe des Bedarfs aufgrund der Studienvorschriften

anzubieten und dabei das Prinzip der Meinungsvielfalt zu berücksichtigen. Lehraufträge bedeuten

zweifellos eine wünschenswerte Bereicherung des Lehrangebots und haben insbesondere die Funktion

der Einbeziehung der außeruniversitären Berufspraxis in den Lehrbetrieb, sie sind aber nicht der

alleinige Garant der Qualität und der Vielfalt der wissenschaftlichen Lehrmeinungen.

 

Eine Reduzierung der Zahl der Lehrauftragsstunden war in den letzten Jahren ebenso unvermeidlich

wie eine auch weiterhin notwendige strengere Bedarfsprüfung bei der (Wieder)Besetzung von Plan -

stellen für Universitätslehrer.

 

5. Die Lehrauftragsremuneration wurde im Zuge des “Sparpakets” drastisch gekürzt

    (17%). Die externen Lehrbeauftragten sind somit jene Gruppe, die die höchsten Kür -

    zungen im Universitätsbereich erfahren mußten. Wann denken Sie an eine Erhöhung der

    Remuneration und in welchem Ausmaß?

 

 

Die Reduktion der Lehrauftragsremunerationen im Zuge der Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung hat

nicht nur die “externen” Lehrbeauftragten, sondern auch die Assistenten und Dozenten getroffen, deren

selbständige Lehrtätigkeit bis zum Sommersemester 1997 ebenfalls über Lehrauftragsremunerationen

abgegolten wurde. Die Neuregelung der Abgeltung der Lehrtätigkeit der Assistenten (§62 Gehalts -

gesetz 1956) ab 1. Oktober 1997 ist von den reduzierten Lehrauftragsremunerationssätzen ausgegan -

gen. Auch die derzeitigen Remunerationssätze sind durchaus nicht unangemessen. Eine Anhebung der

Lehrauftragsremunerationssätze auf die frühere Höhe ist schon aus budgetären Gründen nicht möglich,

die der allgemeinen Bezugserhöhung im Bundesdienst entsprechende Valorisierung der Remuneratio -

nen wird mit Beginn des Studienjahrs 1998/99 erfolgen, wie dies § 7 Abs. 6 des Bundesgesetzes über

die Abgeltung von Lehr - und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen vorsieht.

6. Die Lehrbeauftragten haben auf Grund des UOG 1993 keine Mitbestimmungsrechte

    mehr im Rahmen des Akademischen Mittelbaus. Dadurch ist es Ihnen nicht möglich, zum

    Beispiel in den Kollegialorganen, die mit der Erarbeitung neuer Studienpläne befaßt sind,

    mitzuwirken. Abgesehen von der demokratiepolitischen Fragwürdigkeit dieses Aus -

    schlusses, besteht die Gefahr, daß dadurch neue Forschungsansätze und innovative

    Lehre in den Studienplänen nicht repräsentiert sind. Streben Sie eine Novellierung des

    UOG 1993 hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte der Lehrbeauftragten (zumindest in

    Anlehnung an das nun beschlossene KUOG) an? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Wie schon zu Frage 4 erwähnt, sollen Lehrbeauftragte eine Ergänzung der Lehrtätigkeit des Stamm -

personals der Universitäten bilden. Es war einer der Grundsätze des UOG 1993, die Willensbildung

und damit die Mitgliedschaft in den Kollegialorganen der Universitäten jenen Universitätsangehörigen

vorzubehalten, die hauptberuflich an der Universität tätig sind, die entsprechend umfassendere Verant -

wortung für den Forschungs - und Lehrbetrieb tragen und einen umfassenderen Einblick in das uni -

versitäre Geschehen haben.

 

 

 

Von der Vervielfältigung der der Anfragebeantwortung angeschlossenen umfangreichen

Beilagen wurde gemäß § 23 Abs. 2 GOG Abstand genommen.

Die gesamte Anfragebeantwortung liegt jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsicht -

nahme auf.