4430/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4685/J - NR/1998 betreffend Veränderung der Lehrver -
teilung an Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung als Folge der Novellierungen des
Hochschullehrerdienstrechtes und Besoldungsrechts, die die Abgeordneten Dr. PETROVIC, Freun -
dinnen und Freunde am 9. Juli 1998 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beant -
worten:
1. Wieviele remunierte Lehraufträge wurden jeweils in den Studienjahren 1994 (WS
94/95, SS 95), 1995 (WS 95/96, SS 96), 1996 (WS 96/97, SS 97), 1997 (WS 97/98, SS 98)
an wieviele externe Lehrbeauftragte (Personen, die in keinem Dienstverhältnis zur
jeweiligen Universität oder Hochschule künstlerischer Richtung stehen) vergeben? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Universitäten/Fakultäten/Studienrichtungen und Hochschulen
künstlerischer Richtung/Abteilungen/Studienrichtungen und jeweils nach Geschlecht)
Die
remunerierten Lehraufträge an externe Lehrbeauftragte betrugen gegliedert
nach Semestern:
Studienjahr: Semester Stundensumme Lehrbeauftragte Anzahl LA - Fälle
94/95 WS 19.349,23 4.242 6.546
SS 13.204,98 4.214 5.811
Total: 32.554,21 8.456 12.357
95/96 WS 13.740,86 4.300 5.925
SS 12.561,79 4.128 5.534
Total: 26.302,65 8.428 11.459
96/97 WS 11.686,96 3.912 5.268
SS 11.691,00 3.957 5.290
Total: 23.377,96 7.869 10.558
97/98 WS 10.484,98 3.146 4.353
SS 6.733,22 1.592 2.273
Total: 17.218,20 4.738 6.626
Hinsichtlich der Details verweise ich auf die in der Anlage angeschlossenen Auswertungen des in
meinem Ressortvorhandenen Datenbestandes (Beilage 1/Teil 1 und 2). Teil 1 der Beilage enthält die
Aufschlüsselung nach Universitäten bzw. Hochschulen künstlerischer Richtung und Fakultäten bzw.
Abteilungen, Teil 2 diejenige nach Studienrichtungen. Da Angaben über das SS 1998 noch nicht
vollständig verfügbar sind, sind gewisse Abweichungen von den angegebenen Daten möglich.
Anzumerken ist, daß die externen Lehrbeauftragten als Personen im jeweiligen Semester gezählt
wurden. Hatte ein externer Lehrbeauftragter jeweils im Winter - und Sommersemester mindestens
einen Lehrauftrag, so wurde er sowohl für das Winter - als auch für das Sommersemester als Person
gezählt.
Weiters konnte bei der Aufgliederung nach Studienrichtungen nur eine Studienrichtung berücksichtigt
werden. Die relativ große Zahl von Nichtangaben kommt auch daher, daß Lehrveranstaltungen für alle
Hörer oder mehrere Studienrichtungen in der Auflistung keine Angaben enthalten.
2. Wieviele nicht remunierte Lehraufträge wurden jeweils in den Studienjahren 1994 (WS
94/95, SS 95), 1995 (WS 95/96, SS 96) 1996 (WS 96/97,SS 97) 1997, (WS 97/98, SS 98) an
wieviele externe Lehrbeauftragte (Personen, die in keinem Dienstverhältnis zur jeweili -
gen Universität oder Hochschule künstlerischer Richtung stehen)
vergeben? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Universitäten/Fakultäten/Studienrichtungen und Hochschulen
künstlerische Richtung/Abteilung/Studienrichtungen und jeweils nach Geschlecht)
Die nicht remunierten Lehraufträge an externe Lehrbeauftragte betrugen nach Semestern:
Studienjahr Semester Stundensumme Lehrbeauftragte Anzahl LA - Fälle
94/95 WS 4.218.29 1.850 2.123
SS 4.870.82 2.141 2.539
Total: 9.089.11 3.991 4.662
95/96 WS 5.065.55 2.120 2.499
SS 5.985.59 2.475 2.982
Total: 11.051.14 4.595 5.481
96/97 WS 5.132.92 2.198 2.577
SS 5.075.40 2.245 2.692
Total: 10.208.32 4.443 5.269
97/98 WS 3.061.02 1.420 1.624
SS 724.33 341 416
Total: 3.785.35 1.761 2.040
Bezüglich der Details verweise ich auf die in der Anlage angeschlossenen Auswertungen (Beilage
2/Teil 1 und 2). Teil 1 der Beilage enthält die Aufschlüsselung nach Universitäten bzw. Hochschulen
künstlerischer Richtung und Fakultäten bzw. Abteilungen, Teil 2 diejenige nach Studienrichtungen.
Hinsichtlich der externen Lehrbeauftragten, der Aufgliederung nach Studienrichtungen und des
Sommersemesters
1998 verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1.
3. Wieviele Lehrveranstaltungsstunden haben die folgenden Hochschullehrergruppen
(ordentliche Universitäts - und HochschulprofessorInnen, außerordentliche Universitäts -
und HochschulprofessorInnen, Universitäts - und HochschulassistentInnen, - habili -
tiert/nicht habilitiert, VertragsassistentInnen) selbständig in den Studienjahren 1994 (WS
94/95, SS 95), 1995 (WS 95/96, SS 96) 1996 (WS 96/97, SS 97) 1997, (WS 97/98, SS 98)
abgehalten? Wieviele Stunden davon wurden vor der Novellierung des Dienst - und
Besoldungsrechtes als remunierte bzw. nicht remunerierte Lehraufträge von den
HochschullehrerInnen gelesen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Uni -
versitäten/Fakultäten/Studienrichtungen und Hochschulen künstlerischer Richtung/
Abteilungen/Studienrichtungen und jeweils nach Geschlecht)
Hiezu verweise ich auf die in der Anlage angeschlossenen Auswertungen (Beilage 3/Teil 1 und 2). Teil
1 der Beilage enthält die Aufschlüsselung nach Universitäten bzw. Hochschulen künstlerischer Richtung
und Fakultäten bzw. Abteilungen, Teil 2 diejenige nach Studienrichtungen.
Bei den Hochschullehrergruppen war eine Trennung in Universitäts - und HochschulassistentInnen
einerseits, und VertragsassistentInnen aufgrund der Datenlage nicht möglich. Auch eine Unterscheidung
zwischen selbständig abgehaltenen Lehrveranstaltungen und Mitankündigungen war aus diesem Grund
nicht machbar; ausgewertet wurden daher alle gemeinsam.
4. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Vergabe von Lehraufträgen an externe
Lehrbeauftragte sicherzustellen, um so die Qualität und die Vielfalt der Lehre an den
Österreichischen Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung zu gewährlei -
sten?
Lehrbeauftragte werden mit der Abhaltung bestimmter Lehrveranstaltungen beauftragt, die von den in
einem Dienstverhältnis stehenden Universitätslehrern aus quantitativen oder inhaltlichen Gründen nicht
angeboten werden können, Lehraufträge sollen also eine sinnvolle Ergänzung zu dem vom Stamm -
personal der Universitäten abgedeckten Lehrangebot bewirken. Soweit Lehrbeauftragte in der
Vergangenheit
funktionell in einer Weise tätig geworden sind, die quantitativ und
qualitativ dem
Verwendungsbild eines Universitätstehrers mit Dienstverhältnis entsprochen hat, wurden sie im
Rahmen der sogenannten "Lektorenaktion” in Dienstverhältnisse als Vertragslehrer bzw. Assistenten
übernommen.
Schon das Stammpersonal (Universitätsprofessoren, Universitätsdozenten, Assistenten, Bundeslehrer)
ist verpflichtet, Lehrveranstaltungen nach Maßgabe des Bedarfs aufgrund der Studienvorschriften
anzubieten und dabei das Prinzip der Meinungsvielfalt zu berücksichtigen. Lehraufträge bedeuten
zweifellos eine wünschenswerte Bereicherung des Lehrangebots und haben insbesondere die Funktion
der Einbeziehung der außeruniversitären Berufspraxis in den Lehrbetrieb, sie sind aber nicht der
alleinige Garant der Qualität und der Vielfalt der wissenschaftlichen Lehrmeinungen.
Eine Reduzierung der Zahl der Lehrauftragsstunden war in den letzten Jahren ebenso unvermeidlich
wie eine auch weiterhin notwendige strengere Bedarfsprüfung bei der (Wieder)Besetzung von Plan -
stellen für Universitätslehrer.
5. Die Lehrauftragsremuneration wurde im Zuge des “Sparpakets” drastisch gekürzt
(17%). Die externen Lehrbeauftragten sind somit jene Gruppe, die die höchsten Kür -
zungen im Universitätsbereich erfahren mußten. Wann denken Sie an eine Erhöhung der
Remuneration und in welchem Ausmaß?
Die Reduktion der Lehrauftragsremunerationen im Zuge der Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung hat
nicht nur die “externen” Lehrbeauftragten, sondern auch die Assistenten und Dozenten getroffen, deren
selbständige Lehrtätigkeit bis zum Sommersemester 1997 ebenfalls über Lehrauftragsremunerationen
abgegolten wurde. Die Neuregelung der Abgeltung der Lehrtätigkeit der Assistenten (§62 Gehalts -
gesetz 1956) ab 1. Oktober 1997 ist von den reduzierten Lehrauftragsremunerationssätzen ausgegan -
gen. Auch die derzeitigen Remunerationssätze sind durchaus nicht unangemessen. Eine Anhebung der
Lehrauftragsremunerationssätze auf die frühere Höhe ist schon aus budgetären Gründen nicht möglich,
die der allgemeinen Bezugserhöhung im Bundesdienst entsprechende Valorisierung der Remuneratio -
nen wird mit Beginn des Studienjahrs 1998/99 erfolgen, wie dies § 7 Abs. 6 des Bundesgesetzes über
die Abgeltung
von Lehr - und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen vorsieht.
6. Die Lehrbeauftragten haben auf Grund des UOG 1993 keine Mitbestimmungsrechte
mehr im Rahmen des Akademischen Mittelbaus. Dadurch ist es Ihnen nicht möglich, zum
Beispiel in den Kollegialorganen, die mit der Erarbeitung neuer Studienpläne befaßt sind,
mitzuwirken. Abgesehen von der demokratiepolitischen Fragwürdigkeit dieses Aus -
schlusses, besteht die Gefahr, daß dadurch neue Forschungsansätze und innovative
Lehre in den Studienplänen nicht repräsentiert sind. Streben Sie eine Novellierung des
UOG 1993 hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte der Lehrbeauftragten (zumindest in
Anlehnung an das nun beschlossene KUOG) an? Wenn nein, warum nicht?
Wie schon zu Frage 4 erwähnt, sollen Lehrbeauftragte eine Ergänzung der Lehrtätigkeit des Stamm -
personals der Universitäten bilden. Es war einer der Grundsätze des UOG 1993, die Willensbildung
und damit die Mitgliedschaft in den Kollegialorganen der Universitäten jenen Universitätsangehörigen
vorzubehalten, die hauptberuflich an der Universität tätig sind, die entsprechend umfassendere Verant -
wortung für den Forschungs - und Lehrbetrieb tragen und einen umfassenderen Einblick in das uni -
versitäre Geschehen haben.
Von der Vervielfältigung der der Anfragebeantwortung angeschlossenen umfangreichen
Beilagen wurde gemäß § 23 Abs. 2 GOG Abstand genommen.
Die gesamte Anfragebeantwortung liegt jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsicht -
nahme auf.