4433/AB XX.GP

 

Zur gegenständliche Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

Im Bereich meines Ministeriums gab und gibt es keinerlei Urlaubssperren für die Be -

diensteten im Sinne eines absoluten Verbotes für alte oder bestimmte MitarbeiterIn -

nen, während eines bestimmten Zeitraumes ihren Urlaub zu konsumieren. Für die

Zeit der Österreichischen EU - Ratspräsidentschaft gelten für den Verbrauch des Erho -

lungsurlaubes die gleichen Bedingungen wie während der übrigen Zeit, d. h. die ka -

lendermäßige Festlegung des Erholungsurlaubes ist unter Berücksichtigung der

dienstlichen Interessen vorzunehmen (§ 68 BDG, § 27e VBG). Sollte daher die Teil -

nahme von MitarbeiterInnen an bestimmten Sitzungen, Konferenzen uä. unverzicht -

bar sein, stehen der Urlaubsgewährung zwingende dienstliche Gründe entgegen, so -

daß eine Urlaubsgewährung nur in Betracht kommt, wenn besondere persönliche

Umstände dies im Einzelfall rechtfertigen.

Zu Frage 2:

Im Bereich meines Ministeriums gab und gibt es keine Aussetzung von Versetzungen

während der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft.

Zu Frage 3:

Für die Aktivitäten im Zusammenhang mit der EU - Ratspräsidentschaft sind

22,452 Mio. S zusätzlich als Sachausgaben im Bundesvoranschlag 1998 veran -

schlagt, und zwar bei folgenden Voranschlagsposten:

   4035/098   Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe                        840.000 S

   6210/098   Sonstige Transporte                                                            768.000 S

   6300/098   Leistungen der Post                                                             723.000 S

   7023/098   Miete für Räumlichkeiten                                                4,467.000 S

   7232/098   Repräsentationsausgaben                                                    720.000 S

   7270/098   Entgelte für sonstige Leistungen von Einzelpersonen     2,324.000 S

   7280/098   Sonstige Leistungen von Gewerbetreibenden,

                     Firmen und juristischen Personen                                  12,610.000 S.

Alle diese VA - Posten sind im Teilheft als gebundene Posten ausgewiesen, d.h. mit

diesen veranschlagten Mitteln muß das Auslangen gefunden werden.

Mehrkosten bei den Personalausgaben sind nicht veranschlagt.

Auf das beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten veranschlagte

Zentralbudget für die EU - Ratspräsidentschaft darf verwiesen werden (siehe Beant -

wortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4730/J durch den Herrn Bundesminister

für auswärtige Angelegenheiten).