4435/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Zulassung von VIAGRA
(Nr. 4716/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Der Zulassungsantrag wird nicht in einem nationalen Österreichischen Verfahren be -
handelt, sondern in einem zentralen Zulassungsverfahren der Europäischen Union.
Sowohl für die bereits erfolgte Zulassung in den USA als auch für die bevorstehende
EU - Zulassung waren Ergebnisse von ausreichenden Unterlagen vorzulegen, die die
Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit der Arzneispezialität zu belegen hatten.
Zu Frage 2:
Eine Arzneispezialität wird im zentralen Zulassungsverfahren nur unter der Voraus -
setzung zugelassen, daß ausreichende Studien über das Präparat vorliegen. Ein
Aussetzen der Zulassung, für das wieder eine Zuständigkeit der europäischen Zu-
lassungsinstitutionen gegeben wäre, wird daher nicht gerechtfertigt sein.
Zu Frage 3:
Mein Ressort hat keine Information über die Zahl der Anträge bei den einzelnen
Landessanitätsbehörden.
Zu Frage 4:
Gemäß Erlaß meines Ministeriums vom Mai dieses Jahres ist für eine Einfuhrbewil -
ligung die Verschreibung durch einen Facharzt für
Urologie erforderlich.
Zu den Fragen 5 und 6:
Da Viagra nur über ärztliche Verschreibung abgegeben werden darf, ist keine
unkontrollierte Einnahme zu erwarten. Über mögliche Nebenwirkungen und
Gegenanzeigen informieren der verschreibende Arzt und die Gebrauchsinformation.