444/AB

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom

25. April 1996, Nr. 486/J, betreffend Kürzung von Nebengebühren und Belohnungen, beehre

ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 20. Februar 1996 in Umsetzung der Beamtenver-

handlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vom 16. und 17. Februar 1996 für alle

Ressorts beschlossen, unter anderem Belohnungen um 50 % zu kürzen. Dieser Beschluß ist

selbstverständlich auch im Finanzressort umzusetzen. Da es jedoch hinsichtlich eines mög-

lichen Entgeltcharakters der zur Diskussion stehenden Belastungsbelohnungen Auf-

fassungsunterschiede gibt, finden in meinem Ressort derzeit Gespräche mit den Vertretern

der Belegschaft statt, um eine entsprechende Klärung herbeizuführen.

 

Zu 1.:

Der Ausgabenerfolg 1995 der Zentralleitung/Bundesministerium für Finanzen stellt sich wie

folgt dar:

1/50000/5650 Mehrleistungsverqütunqen

 

Post UGL. Zahlungen 1995

 

5650 909 Überstundenvergütungen 3.141.731,10

5650 919 Sonn- und Feiertagsvergütungen 21 1.129,40

565= 929 Sonn- und Feiertagszulagen 24.911,60

5650 939 Pausch. Überstundenvergütungen 20.976.615,10

 

5650 969 Mehrleistungszulagen 1 .589.667,80

5650 979 Nicht überleitbare Nebengebühren 1 .522.210,30

 

1/50000/5670 Belohnungen und Geldaushilfen

 

Post UGL. Zahlungen 1995

5670 000 28.318.140,00

 

1/50000/5i690.Sonstige Nebenqebühren

Post UGL. Zahlungen 1995

5690 909 Erschwerniszulagen 415.781 ,20

5690 919 Gefahrenzulagen 134.592,30

 

Zu 2.:

Für das Finanzjahr 1996 wird der Aufwand für zeitliche Mehrleistungen (einzeln und

pauschalie rt angeordnete Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsvergütungen) um 5 % und

für das Finanzjahr 1997 um weitere 3 % reduziert.

 

lm einzelnen sind von diesen Kürzungen die Untergliederungen 909, 919 und 939 betroffen.

 

Zu 3.:

Der Ausgabenerfolg 1995 teilt sich bei der VA-Post 5670 wie folgt auf:

 

Belohnungen rund 26,8 Mio. Schilling

Geldaushilfen rund 1 ,5 Mio. Schilling

 

Zu 4.:

Durch das Einsparungsziel sollen die Ansätze für Belohnungen und Geldaushilfen um 50 %

gegenüber 1995 vermindert werden.

 

Zu 5.:

Nach den für die Zentralleitung maßgebenden Grundsätzen werden die Belohnungen unter

Berücksichtigung der jeweils erbrachten besonderen Leistungen den Bediensteten in jener

Höhe bemessen, die sich einerseits aus der Verwendungs-/Entlohnungsgruppe und

andererseits aus der lntensität der Belastung ergibt. Eine Differenzierung der Belohnungs-

höhe nach ausgeübten Funktionen ist nicht vorgesehen.

Die Bediensteten der Verw.-/Entl.Gr.A/a erhielten 43 % des Belohnungsaufwandes,

die Bediensteten der Verw.-/Entl.Gr.B/b 29 % des Belohnungsaufwandes,

die Bediensteten der Verw.-/Entl.Gr.C/c (A3) 14 % des Belohnungsaufwandes,

die Bediensteten der Verw.-/Entl.Gr.D/d (A4,A5) 7,5 % des Belohnungsaufwandes,

die Bediensteten der Verw.-/Entl.Gr.E/e (A6,A7) 2 % des Belohnungsaufwandes und

die Bediensteten des handwerklichen Dienstes erhielten 4,5 % des Belohnungsaufwandes.

Für die Bediensteten der Buchhaltung betrug die Belohnung 40 % der Belohnung der

übrigen Bediensteten der entsprechenden Verwendungs-/Entlohnungsgruppe.

 

Zu 6.:

Auch hier wird der Belohnungsaufwand für das Jahr 1996 - ausgehend von 1995 - dem Ein-

sparungsziel entsprechend, halbiert werden.

 

Zu 7. und 8.:

Die Mitarbeiter meines Büros sind von den Kürzungen in gleicher Weise wie die Be-

diensteten des Bundesministeriums für Finanzen/Zentralleitung betroffen.

 

Zu 9.:

Der Ausgabenerfolg 1995 beim VA-Ansatz 1/50 400 lautet:

 

Post UGL Mio. S

5650 901 Überstundenvergütungen 21,705

5660 903 Überstundenvergütungen 165,818

(Amtsplatzabfertigungen)

5660 904 Überstundenvergütungen 102,713

(Hausbeschau)

5660 919 Sonn- u. Feiertagsvergütungen 65,586

5660 929 Sonn- u. Feiertagszulagen 17,141

5660 939 Pauschalierte Überstundenvergütungen 0,597

5660 949 Journaldienstzulagen 0,428

5660 959 Bereitschaftsentschädigungen 1,683

5660 969 Mehrleistungszulagen 210,905

5660 979 Nicht überleitbare Nebengebühren 53,869

 

Post UGL Mio. S

 

5670 010 Belohnungen u. Geldaushilfen 103,153

5670 020 sonstige Belohnungen 3,635

 

5690 909 Erschwerniszulagen 52,518

5690 919 Gefahrenzulagen 126,739

 

Zu 10.:

Entsprechend dem Beschluß der Bundesregierung vom 20. Februar 1996 ist für das

Jahr 1996 eine 5 %ige Kürzung bei der VA-Post 5650 herbeizuführen. Die Entscheidung, be

welchen Untei-gliederungen die Einsparungen vorgenommen werden, hat das Bundes-

ministeriurn für Finanzen jeder Finanzlandesdirektion überlassen.

 

Zu 11 .:

Was die Überstundenvergütungen anlangt, wird infolge der unter Punkt 10 genannten Re-

duzierungen bei den Untergliederungen 903 und 904 das gesamte Einsparungsziel der

Post 5650 erreicht werden.

 

Zu 12.:

Maßnahmen, die im Bereich der Mehrleistungszulagen gemäß § 18 Gehaltsgesetz 1956

möglich wareri, und zwar die Hinausschiebung des Anfallszeitpunktes der Mehrleistungszu-

lage, wurden schon vor einigen Jahren vorn damaligen Bundesminister für Finanzen,

Dkfm. Ferdinand Lacina, getroffen.

 

Zu 13.:

Die sogenannten nicht überleitbaren Nebengebühren müssen gemäß Art. Xll der 47. Ge-

haltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 288/1988, weiter ausbezahlt werden.

 

Zu 14.:

Der Ausgabenerfolg 1995 der Finanzlandesdirektionen bei der VA-Post 5670/010 teilt sich

auf Belohnungen und Geldaushilfen wie folgt auf (Schätzung):

 

Geldaushilfen 17.000.000,--

Belohnungen 86.000.000,--

 

Zu 15 bis 17.:

Belohnungen, die nicht schon längere Zeit hindurch gewährt wurden und die nicht gleichsam

Entgeltscharakter angenommen haben, sollen ganz eingespart werden. Hinsichtlich der Be-

lastungsbelohnungen verweise ich auf die eingangs dargelegten Zusammenhänge.

 

Zu 18. bis 21 .:

Es trifft zu. daß Bundesminister Dkfm. Ferdinand Lacina bereits im Jahre 1994 eine derartige

Vereinbarung mit dem Zentralausschuß getroffen hat, welche nach wie vor Gültigkeit besitzt.

Da ich die Gespräche mit den Vertretern der Belegschaft, die ich in meiner Einleitung er-

wähnt habe, nicht präjudizieren will, ersuche ich um Verständnis dafür, daß ich zu diesen

Fragen nicht konkret Stellung nehme.

 

Zu 22.:

Für die Zollwachbediensteten gibt es keine diesbezügliche Dauerregelung. Ob eine allenfalls

künftig gewährte Belastungsbelohnung gleich der Summe anderer Belohnungen um 50 % zu

vermindern wäre, wird im Lichte der Ergebnisse der einleitend angeführten Gespräche zu

betrachten sein.

 

Zu 23.:

Die Bediensteten des Österreichischen Postsparkassenamtes erhalten als Bankangestellte

seit mehr als zwei Jahrzehnten ein in diesem Bereich übliches 15. Monatsgehalt in Form

eines Bilanzgeldes und einer VVeihnachtsbelohnung in der Höhe je eines halben Monats-

bezuges (-entgelts). Ob dieses Entgelt künftig gleich der Summe anderer Belohnungen um

50 % zu vermindern sein wird , hangt vom Ergebnis der erwähnten Gespräche ab.

 

Das Österreichische Postsparkassen amt wurde angewiesen, den Aufwand für die Mehr-

leistungsvergütungen im Jahre 1996 um 5 % gegenüber dem Jahre 1995 zu reduzieren.

 

Zu 24. bis 27.:.

Für die Bediensteten des Bundesrechenamtes, der Finanzprokuratur, des Haupt-

punzierungs- und Probieramtes, der Punzierungsämter sowie der Verwertungsstelle des

Österreichischen Alkoholmonopols gilt hinsichtlich der Belohnungen das gleiche wie für die

Zollwachbediensteten.

 

Bei den Mehrleistungsvergütungen sind im Jahre 1996 gegenüber dem Jahre 1995 Ein-

sparungen im Ausmaß von 5 % vorzunehmen.

 

Zu 28.:

Die Motivation der Mitarbeiter ist für die erfolgreiche Erfüllung der Aufgaben der Finanzver-

waltung selbstverständlich von entscheidender Bedeutung.

 

Zu 29. und 30.:

ln den Antworten zu den vorhergehenden Punkten habe ich dargelegt, warum gewisse

Änderungen in diesen Bereichen notwendig waren bzw. noch notwendig sind.

 

Auch die Entlohnung der Bediensteten der Finanzverwaltung erfolgt aufgrund bestimmter

gesetzlicher Regelungen.