4441/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DI HOFMANN, Mag. HAUPT und Kollegen haben am
17. Juli 1998 unter der Nummer 4814/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “einiger Anfragebeantwortungen hinsichtlich der Anfragen 4402/J, 4403/J, 4404/J,
4421/J, 4422/J" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
“Werden Sie angesichts der geschilderten Umstände Ihren Verpflichtung gem. §§ 89 ff GOG
nachkommen und die oben angeführten Anfragen gewissenhaft und genauestens
beantworten? -
Wenn nein, warum nicht?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Anfragen Nr. 4402/J, 4403/J, 4404/J, 4421/J, 4422/J wurden am 18. Juni 1998
beantwortet. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich von der mit 18. Juni 1998 datierten, nach der
Aktenlage am 23. Juni 1998 zur Post gegebenen und am 25. Juni 1998 beim
Verfassungsgerichtshof eingelangten Zurückziehung der Beschwerde keine Kenntnis.
Im übrigen ist der Bescheid der BH Wels - Land über die Einstellung der Vereinstätigkeit
Gegenstand noch anderer Rechtsmittelverfahren, worauf ich in der Beantwortung der
Anfrage Nr 4478/J hingewiesen habe. Im Bewußtsein meiner Verpflichtung gem. § 89 ff GOG
ersuche ich daher nochmals um Verständnis, wenn ich von der Beantwortung einzelner
Fragen außerhalb und vor Abschluß anhängiger Verfahren absehe.