4448/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DI HOFMANN, Mag: HAUPT und Kollegen haben
am 17. Juli 1998 unter der Nr.4815 /J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die Bezeichnung des 'Österreichi -
schen Kameradschaftsbundes' (ÖKB), des 'Österreichischen Turnerbundes' (ÖTB),
des 'Kärntner Heimatdienstes' (KHD) und des Vereines 'Dichterstein Offenhausen'
als 'rechtsextreme Organisationen' bzw. als 'rechtsextreme Vorfeldvereine' "gerich -
tet, die folgenden Wortlaut hat:
"1.) Nach welchen allgemein nachvollziehbaren und den rechtsstaatlichen
Voraussetzungen entsprechenden Richtlinien werden in Ihrem Ministerium
bzw. in den Ihrem Ministerium unterstellten Behörden die Begriffe
"Extremismus", "Rechtsextremismus", "Rechtsextreme Vorfeldorganisation"
bzw. "Linksextremismus" verwendet?
2.) In welchen allgemein zugänglichen Veröffentlichungen Ihres Ministeriums
bzw. der Ihrem Ministerium unterstellten Behörden wurden diese Definitionen
bisher publiziert?
3.) Welche Organisationen, Vereine bzw. Personen wurden bisher von Ihrem Mi -
nisterium bzw. den Ihrem Ministerium unterstellten Behörden auf Grund wel -
cher
Definition als "rechtsextrem" bezeichnet?
4.) Wurde den von Ihrem Ministerium bzw. den von Ihrem Ministerium unterstell -
ten Behörden als "rechtsextrem" bezeichneten Organisationen, Vereinen bzw.
Personen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben bzw. wurden diese von
den entsprechenden Veröffentlichungen je in Kenntnis gesetzt? -
Wenn ja, wann und in welcher Form wurden sie davon in Kenntnis gesetzt
bzw. zur Abgabe einer Stellungnahme verhalten? -
Wenn nein, warum wurde dies bisher unterlassen, bzw. wann werden Sie die
entsprechenden Organisationen, Vereine bzw. Personen davon in Kenntnis
setzen, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben?
5.) Wurde in Veröffentlichungen, die Ihr Ministerium zu verantworten hat, insbe -
sondere in den verschiedenen "Jahreslageberichten zum Rechtsextremismus
in Österreich" jemals der Verein "Dichterstein Offenhausen" als
"rechtsextremer Vorfeldverein" dargestellt oder beispielhaft angeführt? -
Wenn ja, wann und in welchen Veröffentlichungen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ich verweise diesbezüglich auf die Antwort eines meiner Amtsvorgänger zur Anfrage
Nr. 91/J - NR/1994 vom 30.11.1994. Als rechtsextreme Vorfeldorganisation sind
solche Organisationen einzustufen, die eine von den betreffenden strafrechtlichen
Bestimmungen noch nicht erfassbare rechtsextremistische Tendenz erkennen las -
sen.
Zu Frage 3:
Ich verweise diesbezüglich auf den jährlich vom Bundesministerium für Inneres, Ab -
teilung 11/7, herausgegebenen Jahreslagebericht "Rechtsextremismus in Österreich",
der jeweils die zur Veröffentlichung geeigneten Daten enthält. Einer darüberhinaus -
gehenden Mitteilung stehen die Bestimmungen des Datenschutzes bzw. die Ver -
pflichtung zur Amtsverschwiegenheit entgegen.
Zu Frage 4:
Nein. Hiezu besteht keine sachlich begründete Veranlassung.
Zu Frage 5:
Der erwähnte Verein ist in der in den Jahreslageberichten jeweils genannten Anzahl
von Vereinen mit rechtsextremistischer Tendenz enthalten.