445/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am 18. April 1996 unter der Nr. 409/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Geheimdienste in Österreich" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß das militärische Nachrichtenwesen auf Grund seiner Aufgabenstellung und Zielsetzungen seit jeher einen integrierenden Bestandteil der Organisation des Bundesheeres bildet. Die im Jahre 1985 von der Bundesregierung gemäß § 14 des Wehrgesetzes 1978 beschlossene Reorganisation dieses Bereiches war darauf gerichtet, die militärische Abwehr aus dem Heeres-Nachrichtenamt herauszulösen und damit eine klare Trennung zwischen nachrichtendienstlicher Aufklärung und Abwehr vorzunehmen (vgl. Pkt. 20 des Beschlußprotokolls über die 83. Sitzung des Ministerrates vom 2. April 1985). Schließlich ist noch auf die Verfassungsreform des Jahres 1991 zu verweisen, wonach nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Sicherung der militärischen Landesverteidigung einer gesonderten parlamentarischen Kontrolle durch einen ständigen Unterausschuß unterliegen (Art. 52a B-VG).
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die beiden nachrichtendienstlichen Einrichtungen des Bundesheeres haben sich sowohl hinsichtlich ihrer strukturellen Einordnung in die Heeresorganisation als auch in bezug auf ihre Effizienz sehr bewährt. Ich darf daran erinnern, daß sich insbesondere das HeeresNachrichtenamt im Zusammenhang mit dem Sicherungseinsatz des Bundesheeres an der österreichisch-slowenischen Grenze im Jahre 1991 besonders ausgezeichnet hat und auf Grund der Qualität seiner Sicherheitsanalysen und Lagebilder auch nach internationaler Einschätzung einen hervorragenden Ruf genießt. Aus der Sicht des Bundesministeriums für Landesverteidigung besteht daher hinsichtlich der militärischen Nachrichtendienste auf Grund ihres äußerst erfolgreichen Wirkens kein Veränderungsbedarf. Angesichts der Nähe
Österreichs zum Krisenherd Balkan sind sie auch in Zukunft von besonderer Bedeutung.
Überlegungen hinsichtlich einer Reform der Staatspolizei sind Angelegenheit des Bundesministeriums für Inneres.
Abschließend verweise ich auf die diesbezügliche Passage des Koalitionsübereinkommens
vom 11. März 1996, worin ausdrücklich die Absicht bekundet wird, die Zusammenarbeit der Staatspolizei, des Heeres-Nachrichtenamtes und des Abwehramtes zur Erstellung von Sicherheitsanalysen und Lagebildern zu intensivieren; von einer Zusammenführung von Nachrichtendiensten bzw. einer Änderung der Unterstellungsverhältnisse ist darin keine Rede.
Zu 3 bis 7:
Da diese Fragen Angelegenheiten betreffen, die im Interesse der Staatssicherheit nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert
zu werden, bitte ich um Verständnis, daß ich von einer Beantwortung, Abstand nehme.